B
ByeBye 47303
Und genau dort liegt der Fehler. Die Beamten, ja auch die in Deutschland, können nämlich rechnen. Ich traue ihnen persönlich durchaus zu das sie die Aufgabe bewältigen die Summe aus1850 kg und 1400 kg fehlerfrei zu ermitteln. und weiterhin fehlerfrei einzuschätzen das 3250 kg genau 200 kg mehr sind als 3050 kg. Wenn jetzt noch einer der Beamten auf die Idee kommt fehlerfrei auszurechnen das 200 kg so gute 6,5 % von 3050 kg (dem zulässigen Zuggesamtgewicht) sind......dann ??? Ja dann ist rein von der Papierlage her erstmal die Fahrt zur Waage gebucht.Zudem richten sich die Beamten vor Ort nach den Angaben im KFZ Schein, und da steht: 1400 kg..
Ob das dann gut endet hängt von der tatsächlichen Beladung des Gespannes ab, weil hier (anders als beim Führerschein) das tatsächliche Gewicht gilt.
Nichts anderes meinte ich als ich schrieb :
Nutzt nur nicht wirklich was da noch das zulässige Gesamtzuggewicht zu beachten ist.
D.h. er darf die 1400 kg wirklich nur dann anhängen wenn gleichzeitig das Auto nicht mehr als 1650 kg wiegt. Genau das hat er in seinem Anfangsbeitrag doch schon richtig festgestellt.
Ein größerer ( schwererer) Wohnwagen löst sein Problem nicht sondern verschiebt es nur von hinten nach vorn.
Also...wenn zitieren dann bitte nicht sinnentstellend.