Duster II Bestellungen - Austausch über die Lieferzeit

@Udo170955 das scheint bei uns Kölner normal zu sein, bei mir tut sich auch nix und ich habe am 1.12. bestellt.
 
@16V Rolli !
Rudi, das ist die Retourkutsche, weil ihr den Rosenmontag habt ausfallen lassen...
Aber ich wünsch euch Kölnern von Herzen, dass eure Duster bald eintrudeln.
LG
(ich warte auf den Anruf vom AH, dass er - diese Woche noch - auf dem Hof steht)
 
So nach erneuerlicher Nachfrage erhielt ich heute dieses Schreiben von meinem AH...ich könnte im Strahl kotzen....sorry
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Das war das was ich auch wissen wollte aber ich habe denn in 4x4 bestellt. Brauche auch die 1500 kg
 
Das war das was ich auch wissen wollte aber ich habe denn in 4x4 bestellt. Brauche auch die 1500 kg
Bei mir hat's immer geheissen das passt der kleine hat auch 1500 kg, und jetzt das....Mal sehen was da jetzt raus kommt, sollen mir einfach n Allrad auf Dacia Kosten geben und ich habe den ganzen Ärger vergessen:)
 
schon verrückt, mein jetziger 1,6 l lpg hat noch 1400 kg - bin froh dass ich mich für 4wd entschieden - aber die änderung mit liste 01.04.22 eine "frechheit" oder wie kann man das nennen... einen aprilscherz wohl nicht
 
@Grillgott!
Ich fühle mit dir und kann deinen Ärger sehr gut verstehen.

Was ich nicht verstehen kann, ist, dass in Ö immer die 1200 gegolten haben für die FWD-Modelle. Zu LPG kann ich nichts sagen, weil es die nicht in Ö gibt direkt von DACIA, aber in D die 1500 ausgestellt worden wären.

Ich kann auch dein Begehren verstehen. Ich sehe aber dafür wenig Erfolgschance, vor allem aber auch ein längerdauerndes Gezanke, welches für dich obendrauf sehr zermürbend sich gestalten würde.

Deshalb, wäre nicht ein kurzfristiger Umstieg auf den 4x4, wie ich weiter oben geschrieben habe, Übernahme Matt_Muc-Vertrag des 4x4 etc., eher ein "Ende mit Schrecken" ?

Ich hoffe dass du für dich die passende Entscheidung triffst.

LG
 
Wenn eine wesentliche Eigenschaft im Vertrag explizit zugesichert wird, zum Beispiel zulässige Anhängelast oder Zuglast, muss diese auch erfüllt werden. Es spielt da keine Rolle ob die allgemeine Zulassung durch das KFB zurück gezogen wurde. Das betrifft dann nur zukünftige Verträge. Ansonsten Rechtsanwalt einschalten. Der Hersteller muss dann zunächst auf Verlangen des Kunden für gleichwertigen Ersatz sorgen oder einen angemessenen Ausgleich anbieten, ansonsten platzt der Vertrag durch Kündigungsrecht auf Kosten Dacias inkl. angemessener Ersatzbeschaffung eines anderen gleichartigen Wagens mit den Eigenschaften die man bestellt hat - natürlich wird dann der Preis abweichen - vom Konkurrenten. Statt eines 2WD kann Dacia z. B. einen 4WD für den Preis des 2WD anbieten. Ich würde hier nicht lange still sitzen, das wüsste ich!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn eine wesentliche Eigenschaft im Vertrag explizit zugesichert wird, zum Beispiel zulässige Anhängelast oder Zuglast, muss diese auch erfüllt werden. Ansonsten Rechtsanwalt einschalten. Der Hersteller muss dann für gleichwertigen Ersatz oder einen Ausgleich anbieten, ansonsten platzt der Vertrag durch Kündigungsrecht. Statt eines 2WD muss halt ein 4WD für den Preis des 2WD gestellt werden. Ich würde hier nicht lange still sitzen, das wüsste ich!
Sehe ich genauso....deswegen werde ich nach meinem Urlaub nächsten Montag gleich mal meine Rechtsschutzversicherung informieren..bzw das per Mail vorab
 
Wie gesagt…

mein Angebot zur Übernahme des Kaufvertrages steht immer noch.

Gebe das 1:1 weiter.
 

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Sehr dynamische Lage, aktueller Hack zeigt wieder 2 Monate schneller.

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