Dokker Wohnwagen am Dokker sce 100 Führerschein B

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Baldanders

Mitglied Bronze
Fahrzeug
Dokker SCE 100
Hallo zusammen,

nach dem ich im letzten Jahr Camping für mich entdeckte und ein paar Tage im gemieteten Wohnwagen, für mich der Himmel auf Erden war... Will ich einen eigenen.

Erstmal das wichtigste, was darf ich mit Führerschein B fahren?

Nach dem was ich gegoogelt habe, darf ich bis zu 750kg schwere hänger ziehen, mein Dokker darf bis zu 1200kg gebremst ziehen.

Laut Fahrzeugschein ist aber das zulässige Gesamtgewicht 1794kg, ist das nur das Fahrzeug selbst oder kommt der hänger da mit rein? (Eher nicht oder?)

Den Wohnwagen selbst würde ich gerne in der vorhandenen Garage parken, der schmalste Punkt ist der Griff des geöffneten Garagentores mit 198,5cm (Zollstock war etwas wackelig, müsste aber passen).

Mini Freestyle 270 - Mini Freestyle (de)
Der hier soll 1,98 hoch sein, leer 566kg wiegen und ist mit 750kg angegeben... Ist bei der Gewichtsangabe das Interieur schon drin? Also, dass ich nur noch Geschirr, Gasflaschen und sonstigen Inhalt einrechnen muss?

Ich bin mit 2m und 130kg weder klein noch leicht, mir ist bewusst, dass ich nicht komplett gerade drin stehen kann, das ist OK.

Ist Stabilität bei Wohnwagen ein Thema? In dem gemieteten war alles gut und wir lagen auch zu 2, mit glatt gerundeten 240kg drin.

Budget... Gebraucht wäre ok, günstiger aber besser. Die 15k wären mit ach und Krach möglich, weniger wäre besser.

Könnt ihr helfen und mir was empfehlen? Übersehe ich vlt irgendwas großes?

Liebe Grüße
 
Hallo. Zu deiner Frage, was darst du ziehen? Hier ist zu unterscheiden: Wie viel laut Führerschein und wie viel gemäß Fahrzeug. Mein Rat wenn du es fundiert erhalten möchtest, die Antwort ist gemeint: Kontaktierst eine Fahrschule, telefonisch oder persönlich und halte deine Zulassung griffbereit.

Zwangsläufig wird die Frage 100 km kommen, das weiß er auch am besten.
 
Zum Thema was darfst Du fahren:


Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)


  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger


  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Quelle: BMDV - Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen



Zum Thema 100 km/h und Anhänger:


1) Allgemeines​

Generell gilt nach §18 der Straßenverkehrsordnung (StVO) für Gespanne aus Kraftfahrzeug und Anhänger Tempo 80 km/h.
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen aber Gespanne laut der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO
  • auf Autobahnen
  • und auf Kraftfahrstraßen
Tempo 100 km/h fahren.
ACHTUNG: Diese Regelung gilt also nicht auf Landstraßen, hier gilt nach wie vor Tempo 80 km/h

2) Allgemeine Voraussetzungen Zugfahrzeug​

Das Zugfahrzeug muß beschrieben sein als:
  • PKW
  • Kraftomnibus bis 3,5 t Gesamtgewicht und Tempo 100-Genehmigung oder
  • anderes mehrspuriges Kraftfahrzeug mit maximal 3,5 t Gesamtgewicht
Das Zugfahrzeug muß mit einem automatischen Blockierverhinderer (zB. ABS bzw. ABV) ausgestattet sein.

3) Allgemeine Voraussetzungen Anhänger​

Der Anhänger muß:
  • Generell für eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 100 km/h geeignet sein
  • tatsächlich so beladen sein, dass die maximal zulässige Stützlast erreicht wird, wobei weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird.
  • Die Anhänger-Bereifung darf nicht älter als 6 Jahre sein !
  • Die Bereifung muß mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) aufweisen und keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch nehmen

4) Masseverhältniss​

Die Zulässige Gesamtmasse des Anhänger darf nicht höher sein als die Leermasse des Zugfahrzeuges multipiziert mit einem Faktor X

Zul. Gesamtmasse Anhänger <= Leermasse Zugfahrzeug x Faktor X​

Für den Faktor X gibt es dabei verschieden Möglichkeiten:
Zul. Gesamtmasse Anhänger <= Leermasse Zugfahrzeug x Faktor 0,3
bei Anhänger ohne Bremse und bei Anhänger mit Bremse ohne Radstoßdämpfer
Zul. Gesamtmasse Anhänger <= Leermasse Zugfahrzeug x Faktor 1,1
bei Anhänger mit Bremse und Radstoßdämpfer
wobei erfüllt sein muß:
• Zul. Gesamtmasse Anhänger <= Zul. Gesamtmasse Zugfahrzeug
• Zul. Gesamtmasse Anhänger <= Zul. Anhängelast gebremst Zugfahrzeug
Zul. Gesamtmasse Anhänger <= Leermasse Zugfahrzeug x Faktor 1,2
bei Anhänger mit Bremse und Radstoßdämpfer
und mindestens eine der beiden Voraussetzungen:
• Anhänger mit Antischlingerkupplung
• Zugfahrzeug mit fahrdynamischen Stabilitätssystem für Anhänger
wobei erfüllt sein muß:
• Zul. Gesamtmasse Anhänger <= Zul. Gesamtmasse Zugfahrzeug
• Zul. Gesamtmasse Anhänger <= Zul. Anhängelast gebremst Zugfahrzeug
Zul. Gesamtmasse Anhänger <= Leermasse Zugfahrzeug x Faktor 0,8
bei Wohnanhänger mit Radstoßdämpfer
Zul. Gesamtmasse Anhänger <= Leermasse Zugfahrzeug x Faktor 1,0
bei Wohnahänger mit Bremse und Radstoßdämpfer
und mindestens eine der beiden Voraussetzungen:
• Anhänger mit Antischlinger-Kupplung
• Zugfahrzeug mit fahrdynamischen Stabilitätssystem für Anhänger

5) Eintragung im Fahrzeugschein und 100 km/h Plakette​

A) Neufahrzeug Erstzulassung:
  • Bei der Anmeldung des Anhänger auf der Zulassungsbehörde wird die 100 km/h Fahigkeit des Anhängers nach der 9. Ausnahmeverordnung in den Fahrzeugschein des Anhängers eingetragen
  • Sie erhalten die 100 km/h Plakette. ACHTUNG: Nur die mit einem Dienstsiegel der Behörde ausgestattete Plakette ist gültig !
Voraussetzung ist eine Bescheinigung des Herstellers über die 100 km/h Fahigkeit nach der 9. Ausnahmeverordnung.
Dafür gibt es 3 alternative Möglichkeiten, von denen eine erfüllt sein muß:
  • Bescheingung des Herstellers in der COC
  • Bescheinigung des Herstellers in einem extra Dokument
  • Bescheinigung des Herstellers verschlüsselt in der EG-Typgenehmigung (dies ist nicht sofort ersichtlich, fragen Sie hier den Händler oder Hersteller)
:cool: Nachträgliche Änderung des Anhängers:
  • Hier ist zwingend ein Gutachten durch eine Technische Überwachungsorganisation (z.B. TÜV, DEKRA, usw.) erforderlich !
  • In dem Fahrzeugschein des Anhängers wird auf der Zulassungsbehörde die 100 km/h Fahigkeit des Anhängers nach der 9. Ausnahmeverordnung eingetragen, bzw. ein neuer Fahrzegschein erstellt.
  • Sie erhalten die 100 km/h Plakette. ACHTUNG: Nur die mit einem Dienstsiegel der Behörde ausgestattete Plakette ist gültig !
C) Anbringung der 100 km/h Plakette:
  • Die 100km/h Plakette muß deutlich sichtbar an der Rückseite des Anhängers angebracht werden.
  • Erst jetzt können sie die 100 km/h nutzen !

Wichtiger Hinweis​


Natürlich kann auch ein 100 km/h Anhänger an verschiedenen Zugfahrzeugen mit 100 km/h gefahren werden, solange die Kombination die Voraussetzungen erfüllt. Dafür ist der Fahrzeugführer verantwortlich !
Ist die Kombination nicht 100 km/h geeignet, darf man den 100 km/h Anhänger natürlich trotzdem fahren, aber eben nur mit 80 km/h.


Beispiele​


Beispiel 1
Zugfahrzeug:
  • Anhängelast gebremst: 1600 kg
  • Leermasse: 1380 kg
  • Fahrd. Stab. System ? nein
Anhänger:
  • ungebremst / gebremst: gebremst
  • Radstoßdämpfer ? ja
  • Zul. Gesamtmasse: 1500 kg
  • Wohnanhänger ? nein
  • Antischlinger-Kupplung ? nein
Berechnung:
  • Faktor X: 1,1
  • Leermasse Zugfahrzeug x Faktor X größer oder gleich Zul. Gesamtgewicht Anhänger ?
    1380 kg x 1,1 = 1518 kg ► ok
Ergebnis:
Kombination ist für 100 km/h geeignet

Beispiel 2
Zugfahrzeug:
  • Anhängelast ungebremst: 650 kg
  • Leermasse: 1750 kg
  • Fahrd. Stab. System ? nein
Anhänger:
  • ungebremst / gebremst: ungebremst
  • Radstoßdämpfer ? nein
  • Zul. Gesamtmasse: 750 kg
  • Wohnanhänger ? nein
  • Antischlinger-Kupplung ? nein
Berechnung:
  • Faktor X: 0,3
  • Leermasse Zugfahrzeug x Faktor X größer oder gleich Zul. Gesamtgewicht Anhänger ?
    1750 kg x 0,3 = 525 kg ► nicht ok
Ergebnis:
Die Leermasse des Zugfahrzeuges reicht nicht aus.
Der Anhänger muß auf 525 kg abgelastet werden.
(Ablastung siehe unter Anhänger-Begriffe)

Beispiel 3
Zugfahrzeug:
  • Anhängelast gebremst: 2500 kg
  • Leermasse: 2150 kg
  • Fahrd. Stab. System ? ja
Anhänger:
  • ungebremst / gebremst: gebremst
  • Radstoßdämpfer ? ja
  • Zul. Gesamtmasse: 2500 kg
  • Wohnanhänger ? nein
  • Antischlinger-Kupplung ? nein
Berechnung:
  • Faktor X: 1,2
  • Leermasse Zugfahrzeug x Faktor X größer oder gleich Zul. Gesamtgewicht Anhänger ?
    2150 kg x 1,2 = 2580 kg ► ok
Ergebnis:
Kombination ist für 100 km/h geeignet

Beispiel 4
Zugfahrzeug:
  • Anhängelast gebremst: 2000 kg
  • Leermasse: 1850 kg
  • Fahrd. Stab. System ? nein
Anhänger:
  • ungebremst / gebremst: gebremst
  • Radstoßdämpfer ? ja
  • Zul. Gesamtmasse: 1800 kg
  • Wohnanhänger ? ja
  • Antischlinger-Kupplung ? ja
Berechnung:
  • Faktor X: 1,0
  • Leermasse Zugfahrzeug x Faktor X größer oder gleich Zul. Gesamtgewicht Anhänger ?
    1800 kg x 1,0 = 1800 kg ► ok
Ergebnis:
Kombination ist für 100 km/h geeignet

Beispiel 5
Zugfahrzeug:
  • Anhängelast gebremst: 1300 kg
  • Leermasse: 1380 kg
  • Fahrd. Stab. System ? nein
Anhänger:
  • ungebremst / gebremst: gebremst
  • Radstoßdämpfer ? ja
  • Zul. Gesamtmasse: 1500 kg
  • Wohnanhänger ? nein
  • Antischlinger-Kupplung ? nein
Berechnung:
  • Faktor X: 1,1
  • Leermasse Zugfahrzeug x Faktor X größer oder gleich Zul. Gesamtgewicht Anhänger ?
    1380 kg x 1,1 = 1580 kg ► ok

  • ABER Zul. Gesamtmasse Anhänger > Anhängelast Zugfahrzeug ► nicht ok
Ergebnis:
Kombination ist nicht für 100 km/h geeignet.
Der Anhänger muß auf 1300 kg abgelastet werden.
(Ablastung siehe unter Anhänger-Begriffe)

Beispiel 6
Zugfahrzeug:
  • Anhängelast gebremst: 2000 kg
  • Leermasse: 1750 kg
  • Fahrd. Stab. System ? ja
Anhänger:
  • ungebremst / gebremst: gebremst
  • Radstoßdämpfer ? ja
  • Zul. Gesamtmasse: 2000 kg
  • Wohnanhänger ? nein
  • Antischlinger-Kupplung ? ja
Berechnung:
  • Faktor X: 1,2
  • Leermasse Zugfahrzeug x Faktor X größer oder gleich Zul. Gesamtgewicht Anhänger ?
    1750 kg x 1,2 = 2100 kg ► ok
Ergebnis:
Kombination ist für 100 km/h geeignet.



Quelle: 100 km/h Regelung
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #4
@Freebird

Vielen Dank, gelesen hatte ich da schon Recht viel... Von verstehen kann aber nicht die Rede sein.

Folgendes Beispiel kommt meinem Szenario wohl Recht Nahe:

"Beispiel 2
Zugfahrzeug:
Anhängelast ungebremst: 650 kg
Leermasse: 1750 kg
Fahrd. Stab. System ? nein
Anhänger:
ungebremst / gebremst: ungebremst
Radstoßdämpfer ? nein
Zul. Gesamtmasse: 750 kg
Wohnanhänger ? nein
Antischlinger-Kupplung ? nein
Berechnung:
Faktor X: 0,3
Leermasse Zugfahrzeug x Faktor X größer oder gleich Zul. Gesamtgewicht Anhänger ?
1750 kg x 0,3 = 525 kg ► nicht ok"

Also darf mein Anhänger nur 30% vom "Leergewicht" meines Autos wiegen?

Wenn ein Dokker ein zulässiges Gesamtgewicht von rund 1800kg hat, wären maximal 440kg möglich und eine Anhängelast von 1200kg unmöglich.

Kurz um, ich verstehe es nicht :D
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Berechnungen für Anhänger der Fahrzeugklassen B/B96/BE

Laut diesem Rechner, müsste das klar gehen.
 
Bei den Beispielen geht es darum, ob man einen Wohnwagen mit einer 100er-Zulassung auch in Verbindung mit einem bestimmten Zugfahrzeug verwenden darf, nicht darum ob man das Gespann überhaupt fahren darf.
Der verlinkte Wohnwagen ist übrigens laut Foto ein gebremster Anhänger (das sieht man an dem schwarzen Gummibalg an der Deichsel).
Anhänger mit über 750 kg zulässiger Gesamtmasse müssen immer gebremst sein.

Die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger dürfen für deinen Führerschein zusammen nicht mehr als 3500 kg betragen. Je nach Relation und Ausstattung des Anhängers kannst du dann eine 100er-Zulassung des Wohnwagens nutzen oder eben nicht, dann bleibt es bei maximal 80 km/h.

Zum verlinkten Wohnwagen: Da ist für dich nicht nur die Stehhöhe problematisch, die Innenbreite und damit auch die Bettlänge betragen nur 1,90 m. OK, wenn du alleine bist kannst du dich diagonal reinlegen, dann sollte es passen. Und bei der Durchgangshöhe der Tür musst du dich wahrscheinlich kräftig bücken, vor allem beim Aussteigen.
 
Hallo
Ich bin auch der Ansicht das das maximale Gespanngewicht 3500 kg nicht überschreiten darf.
Mein Anhänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1500 kg.
Mehr als 1000 kg am Haken lassen aber keine Freude aufkommen.
Das war hier auch schon Thema.
schönen Tag noch
 
Wenn man die Herausforderung liebt, kommt, umgekehrt, bei 1000 kg noch keine (Fahr-)Freude auf :D

Aber beim Wohnwagen liegt für mich der Reiz darin, dass man (fast) überall hin kommt, leicht einen Parkplatz findet, unauffällig stehen kann und das Teil ohne Mover alleine von Hand rumschieben und wenden kann.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #11
Vielen Dank für die Impressionen.

So ein Faltcaravan habe ich schon gesehen, aber ich hätte lieber was abschließbares.

Wenn ne Tonne am Dokker schwer wird, ist doch ein 750kg wowa perfekt.

Einen B96 oder be will ich gar nicht... Lohnt beim Dokker ja anscheinend auch nicht.

In die Berge geht's auch nicht, dann lieber an die Küste.

Renault will 1000€ für ne feste Anhängerkupplung, da hole ich mir nen zweites Angebot ein.

Ich werde den freestyle Mini Mal besichtigen und wir werden uns übers Jahr verteilt Mal nen paar Wohnwagen mieten.

Dann können wir das bestimmt besser ausmachen... Zum Ende der Saison kann man ja vlt nen Schnäppchen schlagen :)
 
Ja Moin
Es gibt hier einige Berichte über den Selbstanbau der Anhängerkupplung.
Unter anderem auch ein Beitrag von mir.
Ist bei mir ca 4-5 Jahre her aber war nicht lustig.
schönen Tag noch
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #14
@Chauffeur Danke für den Tipp, die Montage ist da leider sehr teuer.

Renault würde 1080€ nehmen, die 1020€ und eine große freie Werkstatt in der Nähe wäre bei 950€, ich denke da schlage ich zu.

Ich bin gestern einfach mal 50km zum Händler gefahren und hab mir das Teil angeschaut, probegelegen etc..

Passt, ich schlafe sowieso immer auf der Seite mit angewinkelten Beinen, 1,40m breite passt auch dicke.

Die Stehhöhe ist nicht perfekt, war mir ja bewusst. In den 30-40k Modellen konnte ich aber auch nicht gerade stehen.

Dennoch habe ich jetzt für mich entschieden, erstmal die AHK dran machen zu lassen und dann mieten wir uns mal 2-3 verschiedene, testen ein paar Tage und dann mal gucken ob das wirklich das richtige ist.

Ich tendiere aber eher zum 290er, der ist 50cm länger und hat ein Klo.

Wäre es nicht möglich das Hubdach mit längeren Schienen und anderem Zeltstoff auszustatten, so das man es weiter hochklappen kann?
 
Wäre es nicht möglich das Hubdach mit längeren Schienen und anderem Zeltstoff auszustatten, so das man es weiter hochklappen kann?
Ich habe für meinen Eriba Puck vor Jahren einen neuen Hubdachstoff selber genäht, weil der alte nach über 40 Jahren morsch war. Das war sehr knifflig, obwohl die Verbindung mit dem Hubdach vergleichsweise unproblematisch war, beim Mini Freestyle dürfte das, soweit ich das auf den Fotos sehe, eine echte Harausforderung sein. Je nach Stoffdicke braucht man auch eine spezielle Nähmaschine. Und die Scheren zu tauschen ist ist natürlich auch eine handwerkliche Herausforderung, mal ganz abgesehen davon, dass dann auch die Gewährleistung für die Dichtigkeit des Dachs in dem Bereich dahin ist. Eine Anhängerkupplung selber zu montieren ist nach meiner Erfahrung deutlich einfacher ;)

Der 290er ist ja innen schon mal 5 cm höher als der 270er (wenn die Maßangeben stimmen, die Länge ist identisch zum 270er angegeben, das kann ja nicht stimmen? Und die Tür dürfte auch höher und damit besser zu begehen sein. Die Breite ist nicht so wichtig. Die Maßangebe für die Tür ist beim 290er aber offensichtlich falsch ...

Der Sanitärraum nimmt viel Platz in Anspruch und ein kleines Waschbecken zusätzlich zur Spüle ist eigentlich Unsinn, Platzverschwendung. Und ich lese oft, dass die Dusche in diesen winzigen "Bädern" praktisch kaum zu nutzen ist. Dazu kommt dann, dass man ja dafür auch warmes Wasser braucht, was Technik und entsprechende Kosten nach sich zieht ... und dann fährt man eine teuer 230-V-Warmwassertherme durch die Gegend, die nur mit Stromanschluss auf dem Campingplatz funktioniert, dabei bräuchte man das warme Wasser (für Duschen und Spülen) doch eigentlich nur, wenn man eben nicht auf dem Campingplatz steht ... und dann reicht der Wasser-/Abwassertank auch nicht ... ich behelfe mir im Zweifelsfall mit dem guten alten Waschlappen (oder fernab der Zivilisation mit einem Duschsack draußen, da kann man auch warmes Wasser einfüllen bzw. ihn in der Sonne aufheizen). In einem kleinen Wohnwagen finde ich eine mobile Toilette (PortaPotti) sinnvoller als einen extra Raum, aber wenn man zu zweit unterwegs ist, darf man sich da nicht genieren oder eine(r) muss immer raus. Wobei der "Sanitärraum" auch weder schall- noch geruchsdicht ist.

Mein Puck ist innen länger aber schmaler als der 270er, also die Fläche etwa vergleichbar. Zu zweit mit meinem Sohn war das vor allem bei schlechtem Wetter immer ein Tetris-Spiel mit Umbau Bett/Sitzgruppe, Anziehen, Kochen, ... und wenn man nicht draußen sitzen kann, muss man immer gleichzeitig Aufstehen/ins Bett gehen. Wenn man beim längeren 290er dann wieder einen Sanitärraum abknapst, ist unterm Strich wohl nur der winzige Sanitärraum gewonnen, der fragwürdig ist. Ich habe über Jahre immer wieder getüftelt und umgebaut, um die Nutzung, inzwischen für mich alleine, auf dem winzigen Raum zu optimieren.
Allerdings ist mein Anspruch auch eine gewisse Zeit ohne Campingplatz auszukommen, Sommer wie Winter, und im Sommer auch bis zu 5 Wochen am Stück mit wenigen Zwischenstopps auf Campingplätzen.

Was man bei den kleinen Wohnwägen auch sehen muss: Der Stauraum ist sehr knapp! Was jetzt in Verbindung mit dem Dokker eigentlich kein Problem ist, aber wenn man im strömenden Regen das Bettzeug tagsüber im Zugfahrzeug lagern muss, ggf. auch für das Mittagsschläfchen nochmal zurückholen muss, sieht das gleich wieder anders aus.

Und was auch ziemlich schnell ein Thema werden könnte, ist der Anbau einer Markise, damit man vor dem Wohnwagen im Schatten sitzen kann oder bei Regen wenigstens trocken ein- und aussteigen kann (bei Wind lässt einen eine kleine Markise nicht wirklich im Trockenen sitzen).
So eine Markise beim 270er am Heck (wo ja die Tür ist) anzubringen ist aussichtslos, am 290er dürfte die mögliche Länge aber auch sehr eingeschränkt sein und die Montage knifflig, am Dach? Und es scheint nicht einmal eine Kederschiene vorhanden zu sein um ein Sonnensegel zu befestigen ...

Ich will dich jetzt nicht von einem kleinen Wohnwagen abbringen, aber mit meiner langjährigen Erfahrung will ich vor den Tücken warnen, vor allem wenn die Entwickler eines Modells offensichtlich nicht wissen, worauf es im Campingalltag wirklich ankommt. Aber da hat natürlich auch jeder andere Ansprüche.

Insofern ist es ein sehr guter Plan, dass ihr erst mal verschiedene Wohnwägen für ein paar Tage mieten wollt, behalte dabei aber auch im Hinterkopf, was für längere Touren und Schlechtwetterphasen nötig wäre und ob das dann auch funktionieren kann / nachrüstbar ist.

Hier noch verlinkt ein Foto von meinem Puck im Einsatz, das auch in meinem Dokker-Ausbau-Thread (siehe Signatur) zu finden ist:

k640_20210726_132751-2-jpg.111055


(Ich habe da für die Markise eine Hilfskonstruktion außen angebracht, die Kühlung in eine Kompressorkühlbox bei der Schiebetür im Dokker ausgelagert, weil der Kühlschrank im Wohnwagen zu viel Platz gebraucht hat und ein Absorberkühlschrank wie auch für den Mini Freestyle angeboten massive Nachteile/Probleme hat, aber das führt jetzt zu weit ... bzw. wenn es dich genauer interessiert gerne ;))
 
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