welche teile benoetigen eine abe?

PeterTheMaster

Mitglied Silber
Fahrzeug
mcv1.6mpi+7sitze
welche anbauteile benoetigen eine abe oder tuev abnahme? ich habe gegoolet, finde aber nur listen fuer motorraeder.

brauchen alle anbauteile eine, also auch die haubenlifter oder eine kuerzere antenne? wie kann ich das pro teil entscheiden?
 
zum beispiel braucht alles keine abe, was auf die dachträger gepackt wird. ob dachbox oder fahrradträger, gilt alles als ladungsgut und muss nur ausreichend gesichert sein.
also nächste dachbox wird selber gebastelt
 
Ganz pauschal umrissen brauchen alle Teile eine ABE, die die Außenkontur des Fahrzeuges verändern, oder Teile die Fahrverhalten und Leistung des Fahrzeuges beeinflussen.

Haben die Teile eine ABE, ist eine Vorführung beim TÜV nicht notwendig, es genügt das mitführen der ABE im Fahrzeug.

Hat das Teil ein Gutachten, dann muß der An- oder Einbau vom TÜV abgenommen und das Abnahmeprotokoll ständig im Fahrzeug mitgeführt werden.

Ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist dann nicht erforderlich.
 
und hat es weder eine ABE noch ein Teilegutachten für dein Fahrzeug, muss es durch ne einzelabnahme! Das am besten vorher mit dem TÜV besprechen...

Es gibt viele Kleinigkeiten, die man sich mal eben ans auto Hängt, durch die verbissen gesehen der gesamte Versicherungsschutz sowie die Zulassung erlischt und sei es nur ne LED Kennzeichenbeleuchtung
 
@ helmut

manche teile müssen aber zusätzlich in die papiere eingetragen werden da reicht die tüvabnahme alleine nicht. wie bei mir die letzte felgenabnahme.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #7
und bei mir die zweite rueckbank. da steht auf dem tuev gutachten, dass ich das unverzueglich eintragen lassen soll. bin ich immer noch nicht zu gekommen, hab die bank aber auch noch nicht benutzt.
 
Ok...also nochmal

ABE- Allgemeine Betriebserlaubnis, meist Teile die den "Serienzustand" nicht verändern oder nahe der Serie sind (Felgen in Seriengröße gibts teils mit ABE), Scheinwerfer, kleinere Spoiler, Rückleuchten, Endschalldämpfer...

TÜV Teilegutachten - Teile bei dessen Einbau man vieles Falsch machen kann, was andere gefährden könnte z.b. falsch eingestelltes Gewindefahrwerk, zu große Felgen dessen Reifen aufgeschlitzt werden... also alles was mit der Serie nichts zu tun hat! Aber dennoch vorher vom TÜV auf allgemeine Sicherheit geprüft wurde wie ein Fahrwerk, Felgen, Spurverbreiterung...das ganze muss vom TÜV abgenommen und danach in die Papiere eingetragen werden, wer das nicht macht riskiert ne Strafe bzw Verwarnung

Materialgutachten - meist bei Spoilern zu finden die die teuren TÜV Gebühren nicht zahlen wollten, die legen ein Materialgutachten bei, welches Material...trotzdem sehr teuer da Einzelabnahme erforderlich

Felgen und Endschalldämpfer die an ein Auto passen aber über keine ABE oder Teilegutachten verfügen können via Vergleichsgutachten und Einzelabnahme (einfachster Weg) vom TÜV abgenommen und eingetragen werden. Wenn z.b. die Felge Ababab Typ XXX 7.5x18 et 35 hat und kein Gutachten für den Sandero vorhanden ist, die Felge Bcbcbc Typ ZZZ 7.5x18 et35 aber ein gutachten hat und auch die anderen Werte recht identisch oder gleich sind, hat man gute Chancen das ganze recht einfach eingetragen zu bekommen (da aber vorher mit dem TÜV sprechen)

Soooo zusammenfassend, alles was ne ABE, EG Zulassung, E-Nummer hat oder Original ist (E-nummer) darf ohne eintragung ein oder angebaut werden, eine ABE oder EG Zulassung muss immer mitgeführt werden und auf verlangen der Polizei vorgezeigt werden.
Ob nun Teile, Material oder kein-Gutachten, es muss vom TÜV angenommen und anschließend eingetragen werden!! Wer das nicht macht riskiert Strafen!!!

Und nochwas...eine TÜV Abnahme bedeuted nicht, dass ihr auf der sicheren Seite seit! Habt ihr nen TÜVVER geschmiert und euch nen Auspuff eintragen lassen als "im Grenzwert" liegend und er ist bei ner Kontrolle zu laut, haftet ihr dennoch dafür...auch wenn er Plötzlich lauter wurde oder die Felgen ganz plötzlich schleifen!! der Halter bzw der Fahrer hat vor Fahrantritt für die Verkehrstauglichkeit von sich selbst und des Wagens zu kontrollieren ;)

---------- Post added at 23:05 ---------- Previous post was at 23:03 ----------

und bei mir die zweite rueckbank. da steht auf dem tuev gutachten, dass ich das unverzueglich eintragen lassen soll. bin ich immer noch nicht zu gekommen, hab die bank aber auch noch nicht benutzt.

äääähm wenn ich mir ein Satz neuer Winterreifen im Sommer bestell, sag ich doch auch nicht " hab die rechnung noch nicht bezahlt, hab die reifen ja noch nicht benutzt" :D

Naja jedem das seine ;)
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #9
die analogie zur rechnung sehe ich nicht. mich haette bisher keiner mit der rueckbank erwischen koennen, weil sie in der garage steht. die frage ist, ob dieses "unverzueglich" eine frist setzt, nach der die gueltigkeit des gutachtens erlischt ...
 
Nein sie verfällt nicht und wenn du der Polizei plausibel erklären kannst, dass du mit dem Auto noch nie auf der Straße warst, nach dem Einbau und bevor sie dich erwischt haben, dann ist es kein Problem. Ich weiße nur darauf hin, dass unverzüglich keine Frist setzt in der das gutachten erlischt (Bei Halterwechsel hat es auch noch Gültigkeit, da es in den neuen Schein mit eingetragen werden muss) aber wenn du nach 3 Monaten erwischt wirst und dein Fahrzeug schon 2000km mehr hat als auf dem TÜV Schrieb, dann fragen sie dich sicher "WO" du zum TÜV Fahren willst, dass dafür 2000km Strecke nötig sind.

An meinem Auto ist auch nicht alles 100% wie es sein sollte, ich bin mir der Gefahr bewusst, damit muss ich leben und ich werde mich auch nicht rausreden, wenn ich erwischt werde...dann war es ein echt pfiffiger Beamte und dass mir dann Punkte drohen und die Stillegung des Fahrzeuges dessen bin ich mir ebenfalls bewusst...mir ist nur wichtig, dass ich andere Aufklären kann über die Gefahren...ob sie diese dann eingehen oder nicht bleibt jedem selbst überlassen ;) so auch dir!

Horrorszenario...TÜV Gutachten geschrieben am 1.3. bei 20.000km tachostand...am 1.5. bei tachostand 22.000km überschlägst du dein vollbesetztes Auto, weil dich ein LKW von der Straße gedrängt hat...nun kann es sein, dass keine Versicherung etwas zahlt bzw dir eine Teilschuld mit unterschiebt denn du hättest da hinten noch niemanden Mitnehmen dürfen, da dein Auto für die Versicherung und Zulassungsstelle als 5Sitzer gemeldet war und die 2 Sitze nicht versichert und zugelassen waren.
Die Betriebserlaubnis ist vorhanden da du das TÜV Gutachten hast aber ohne eintragung und meldung bei deiner versicherung kann es zu problemen kommen.

Das soll nicht angreifend sein sondern dir einfach verdeutlichen wie eng es die deutschen mit ihrer Bürokratie sehen und was für folgen das haben kann :o
 
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