Unglaublich - aber wahr

D

Da

Wie wohl bekannt ist, habe ich mangels Lieferung meines rotmetallicnen Diesel-Datschen-Kombi ein Opel Combo gekauft. Diesel, 1,3 ltr. 75 PS, 5-türig, 5 Sitze.
Bei Zulassung hiess es: muss als LKW zugelassen werden, da Fz. z.Gü.bef. b. 3,5 t. Also hat die Versicherung das Fahrzeug als LKW eingestuft und die Versicherung ist etwas teurer als fürn PKW gleicher Ausführung. Nun, dachte ich, dafür ist die Steuer billiger: ca. 120,- Euro.
Heute kommt vom FiAmt der Bescheid, dass mein Fahrzeug steuerlich als PKW eingestuft wurde: 151,- Euro. Sofort angerufen: es gibt ein Urteil, dass solche Fahrzeuge vornehmlich dem Personentransport dienen. Ich könnte Einspruch einlegen, würde aber abgelehnt, da es ein Grundsatzurteil dazu gäbe.
Die paar Euro stören mich nicht so sehr, aber mein LKW ist eigentlich ein PKW, wenn es fürn Staat günstiger ist. Und mein PKW ist ein LKW wenn es für die Versicherung günstiger ist.
Die Versicherung will jetzt klären, ob der vom Finanzamt als PKW eingestufte LKW auch als PKW versichert werden kann.
Ich berichte weiter, wenn ich neue Erkenntnisse habe.:o:o:o
 
Die Versicherung richtet sich ausschließlich danach, als was das Fahrzeug zugelassen ist. Und wenn die Zulassungsstelle meint, dass es ein LKW ist, richtet sich die Versicherung danach.

Aber wenn es ein Grundsatzurteil ist, muss sich die Zulassungsstelle danach auch richten und den LKW wieder zu einem PKW machen
 
Tja
Da sieht man sowohl Privatwirtschaft wie auch die staatlichen Stellen sind eben der Gewinnmaximierung verpflichtet

das stimmt so nicht, wie geschrieben, die Versicherung richtet sich danach, was die Zulassungsstelle meint. Ist doch schon mal positiv, wenn sie sich darum kümmern will, d.h. die Versicherung versucht hier im Kundeninteresse zu handeln
 
Das ghet jetzt etwas weg vom Thema aber Zum Gewinnmaximierungswunsch der Versicherungen.ES gab vor vielen Jahren mal in Deutschland eine 100 Ps Limitierung für Motorräder.Heißt was nach Deutschland kam war auf 100 Ps begrenzt.
Die Versicherungs Staffelung war auch danach
75-100 PS für die höchste Klasse
dann führte das Versicherungswesen eine neue Regelung ein 75-97 PS.Darüber wurde eine neue Kathegorie eingeführt
97-endlos PS
Über Nacht kostete damals ein 100 Ps Moped 300 Mark mehr Beitrag im Jahr
Als Folge haben dann die Importeuer die freiwillige 100 Ps Bindung fallen gelassen.Nach dem Muster wenns schon so teuer wird,dann aber auch freie PS.
Als Folge ging dann der Ps Wahnsinn los,der jetzt 180 PS und mehr zur Folge hat.
Ich bin nie ein Fan von Begrenzungen gewesen,daß hat aber Sinn gemacht.
Denn 100 Ps kann man handeln.180 nicht mehr.Eine nasse Stelle auf Kopfstein und ab geht der Beppi.
Youtube ist voll von Abflugvideos mit solchen Ps Monstern.Gerade im unterem Gang.
Das hat jetzt mit dem Thema wenig zu tun ist aber ein Beispiel wie man aus Gier eine Jahrelang nützliche Begrenzung kaputt machen kann.
Menschenleben dabei sollte man gar nicht zählen.
Daher habe ich zu Versicherungen meine eigene These.
Was man aber an dem Beispiel sieht.Jede Stelle wertet so,daß das Maximum dabei rum kommt.
Das die Versicherung sich am Finanzamt orientiert wäre ja zwingend,jedoch prüft man das halt mal...
 
Unglaublich ist noch gelinde ausgedrückt.

Da sagt das Amtsgericht "sie werden freigesprochen" und Dein Dorfpolizist nimmt Dich anschließend daheim fest, weil Du 8 Wochen vor dem Freispruch eine Anklageschrift erhalten hast und folglich kriminell bist und weggesperrt werden mußt. :rotate:

Wir wissen zwar nicht was wir wollen,
aber das mit aller Gewalt.


a020.gif
 
wenn in der zulassung lkw steht, kannst du am wochenende nicht mit anhänger oder wohnwagen fahren.
roman
 
Ja, das ganze ist etwas seltsamm, deswegen hab ich mir auch erstmal einen normalen Kombi gekauft.
Lauft Zulassung sind diese LKWs auf PKW-Basis LKWs wenn dies auch so in den Papieren vermerkt ist, ansonten werden sie als PKW zugelassen. ;) klar ne!;)
Da in den 90ern viele ihre PS/Hubraummonster Gelandewagen und PickUps als LKWs zugelassen haben wurden div Auflagen erlassen um dies zu erschweren. Daher kann man als Privatmensch beim Finanzamt nur noch sehr schwer einen LKW angeben, bzw werden diese grundsätzlich erstmal als PKW besteuert. Kann man gegen angehen, wenn die entsprechenden Auflagen erfüllt sind, die bei einem 5-Sitzigen Combo es aber nicht sind.
Versicherungen bieten für pkwbasierende LKW oftmals einen PKW ähnlichen Tarif an der mit den normalen PKW Tarifen vergeilchbar ist.
Ansonsten greifen natürlich auch die "normalen" LKW-Verbote; Sonn und Feiertags, Durchfahrtsverbote, Straßennutzungsverbote.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #9
LKW-Verbote ja, aber nur über 7,5 Tonnen.
 
LKW-Verbote ja, aber nur über 7,5 Tonnen.

je nach Gebot / Verbot / Hinweis unterschiedlich

zB gilt 253 schon ab 3,5t
600px-Zeichen_253.svg.png

da ist man mit wohl so ziemlich allen pkwbasierenden LKW aufder sicheren Seite.

Meines Wissen nach gelten zB die Verkersleitschilder für alle LKW:
442-31.gif

früher gab es ja auch noch das ERgänzungsschild, auf dem LKW drauf stand und sämtliche LKW umfaßte.

Letzlich ist es ein gewissen Eiertanz, in den man sich einmal richtig einlesen muß und notfalls überfleißige Beamte auch mal belehren muß. :D
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #11
Mein LKW hat zul. GesGew von 1,9 Tonnen! :cool:
 
da ist man mit wohl so ziemlich allen pkwbasierenden LKW aufder sicheren Seite.

jepp, da wäre für Dich (und andere pkwbasierende LKW-Fahrer) wichtig zu klären, ob der LKW auf Verkersschildern immer erst ab 3,5t zul. Gesammtgewicht gilt.
lkw.jpg


Soweit bin ich mit meinen Nachforschungen damals schon gar nicht mehr gekommen, da das Sonntagsfahrverbot für LKW+Anhänger für mich ein Tot-Kriterium war. -_-
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #13
Es gibt ja den Spruch: Mit dem Ford fort und mit dem Zug heim. ;)
Ich bin mit dem Combo fort und mit dem Ford heim. :o
Grund: Unerklärliches Nichtanspringen (bei rd. 3.900 km) des Dieselmotors. ADAC konnte nicht helfen. Jetzt steht er in einer Opelwerkstatt und ich fahre dank Mobilitätsgarantie einen Ford Focus Kombi von Sixt. -_-
Montag werde ich mehr wissen.
Erfreulicherweise kann ich feststellen, die Leute von Opel Mobilitätsgarantie sind sehr!!! freundlich. -_-
 
Das mit dem Sonntagsfahrverbot gilt erst ab 12 Tonnen !!!
Ich fahre regelmäßig Sonntags mit einem 7,5-tonner und das ist kein Problem. Folglich braucht man sich bei einem Combo da keine Gedanken machen.
 
@cleaningdoktor,
du irrst dich. das fahrverbot gilt für lkw über 7,5 to zulässige gesamtmasse und für lkw mit anhänger unabhängig von der zulässigen gesamtmasse.
wenn in der zulassung lkw steht, darf auch ein fiat fiorino nicht mit anhänger fahren.
Wochenendfahrverbot ? Wikipedia

roman
 
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