D
Da
Wie wohl bekannt ist, habe ich mangels Lieferung meines rotmetallicnen Diesel-Datschen-Kombi ein Opel Combo gekauft. Diesel, 1,3 ltr. 75 PS, 5-türig, 5 Sitze.
Bei Zulassung hiess es: muss als LKW zugelassen werden, da Fz. z.Gü.bef. b. 3,5 t. Also hat die Versicherung das Fahrzeug als LKW eingestuft und die Versicherung ist etwas teurer als fürn PKW gleicher Ausführung. Nun, dachte ich, dafür ist die Steuer billiger: ca. 120,- Euro.
Heute kommt vom FiAmt der Bescheid, dass mein Fahrzeug steuerlich als PKW eingestuft wurde: 151,- Euro. Sofort angerufen: es gibt ein Urteil, dass solche Fahrzeuge vornehmlich dem Personentransport dienen. Ich könnte Einspruch einlegen, würde aber abgelehnt, da es ein Grundsatzurteil dazu gäbe.
Die paar Euro stören mich nicht so sehr, aber mein LKW ist eigentlich ein PKW, wenn es fürn Staat günstiger ist. Und mein PKW ist ein LKW wenn es für die Versicherung günstiger ist.
Die Versicherung will jetzt klären, ob der vom Finanzamt als PKW eingestufte LKW auch als PKW versichert werden kann.
Ich berichte weiter, wenn ich neue Erkenntnisse habe.


Bei Zulassung hiess es: muss als LKW zugelassen werden, da Fz. z.Gü.bef. b. 3,5 t. Also hat die Versicherung das Fahrzeug als LKW eingestuft und die Versicherung ist etwas teurer als fürn PKW gleicher Ausführung. Nun, dachte ich, dafür ist die Steuer billiger: ca. 120,- Euro.
Heute kommt vom FiAmt der Bescheid, dass mein Fahrzeug steuerlich als PKW eingestuft wurde: 151,- Euro. Sofort angerufen: es gibt ein Urteil, dass solche Fahrzeuge vornehmlich dem Personentransport dienen. Ich könnte Einspruch einlegen, würde aber abgelehnt, da es ein Grundsatzurteil dazu gäbe.
Die paar Euro stören mich nicht so sehr, aber mein LKW ist eigentlich ein PKW, wenn es fürn Staat günstiger ist. Und mein PKW ist ein LKW wenn es für die Versicherung günstiger ist.
Die Versicherung will jetzt klären, ob der vom Finanzamt als PKW eingestufte LKW auch als PKW versichert werden kann.
Ich berichte weiter, wenn ich neue Erkenntnisse habe.