Stützlast, Gesamtgewicht, Anhängelast und Achslast

Michael Bliefert

Mitglied Bronze
Fahrzeug
Dacia Duster Blue dCI 115 4WD
Baujahr
2020
Beruhigend, dass ich nicht der Einzige bin, den die Gewichtsgeschichten beim Anhänger verwirrt haben, wie ich auch in diesem Forum feststellen konnte. Deshalb habe ich mich zu diesem Beitrag entschlossen.
Nachfragen beim TÜV und Teilnahme an einer theoretischen Unterrichtsstunde zu diesem Thema in jüngster Zeit bei einer örtlichen Fahrschule ergaben Folgendes:

Die Stützlast ist das Gewicht, mit dem der Anhänger auf die Kupplung drückt. Sie wird dem Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges zugerechnet und nicht dem des Hängers.

Das Gesamtgewicht ist die Last, die man ermittelt, indem man mit dem Anhänger auf eine Waage fährt, wobei er angekoppelt bleibt während das Zugfahrzeug nicht auf der Waage steht.

Die Anhängelast ist das Gewicht, das eine Waage ermittelt, auf der der Anhänger abgekoppelt steht - also Gesamtgewicht + Stützlast.

Die Achslast ist die Verteilung des Gesamtgewichts auf die Achsen des Anhängers. Bei nur einer Achse ist sie deshalb gleich dem Gesamtgewicht.

Vorsicht bei der Überschreitung der Achslast. Wenn der Anhänger mehr als 2t auf die Waage bringt, gibt es bei der Überschreitung der Achslast Bußgeld, das weit heftiger ist, als das bei Überschreitung des zul. Gesamtgewichtes. Da unsere Dacias soviel sowieso nicht ziehen dürfen, geht dieser Kelch an uns vorüber :).
 
Es wird nicht einfacher:)

Also ist das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges incl. der Stützlast des Anhängers?

Bsp.
zulässiges Gesamtgewicht Duster(4x4) 1878kg -75 kg Stützlast--> maximales tatsächliches Gesamtgewicht 1803 kg?

und daran beim 4x4 einen tatsächlichen Anhängelast von 1575kg (also auch mindestens zGG 1575 kg)?

Gruß

Ralph
 
Hmm, genau das, was der TE hier ausführt, habe ich vor 43 Jahren in der Fahrschule für die (damalige) Klasse 3 gelernt. Wird einem das heute in der Fahrschule nicht mehr bei gebracht? Zumal man heute doch sogar noch sowas wie einen extra Haengerschein machen muss, wenn man einen Wohnanhänger oder etwas anderes schweres am Agrarhaken haben will.
 
@Micha es ist doch recht einfach. Verstehe nicht was andere daran so verwirrend finden. Die Leute sollten mal ihre Hänger und PKW Papiere lesen. Die Stützlast ist die Last mit der das Kupplungsmaul auf die Anhängerkupplung des PKW drückt. Bei vielen PKW stehen max 75kg drin, und steht auch auf der Kupplung, doch die Deichsel hat ebenfalls eine Stützlastangabe.
Wenn ich unseren vollbeladenen Hänger prüfe, sollte ich also die Deichsel von Hänger gerade noch so anheben können, und der Hänger darf hinten kein Übergewicht besitzen. Auch den Hänger ins Gleichgewicht bringen wäre fatal, denn bei der Fahrt könnte sich dieser Aufschaukeln und ggf das Zugfahrzeug hinten ausheben.

Stützlast kann man Zuhause vor der Abfahrt selber testen, indem man die Kupplung des Hängers auf ein Brett oder Kantholz stellt und dieses auf eine Personenwage.

Ich bin zwar kein Freund von zig Führerscheine, aber wenn ich sehe das nur wenige Fahrer ihren PKW rückwärts rangieren können, dann bin ich der Meinung es gehört ein Pflichtführerschein für jeden Hänger her.
Zudem Ladungssicherung und das beladen als Pflichtschulung.
Die meißten denken bei einem 75okg Hänger doch auch noch sie dürften 750kg laden:huh:
 
Das Gesamtgewicht ist die Last, die man ermittelt, indem man mit dem Anhänger auf eine Waage fährt, wobei er angekoppelt bleibt während das Zugfahrzeug nicht auf der Waage steht...

So leider nicht richtig. Beim Gesamtgewicht müssen Zugmittel und Anhänger auf der Waage stehen. Es geht hier um das zulässige Gasamtgewicht der Zugkombination (bei mir in der Zulassungsbescheinigung Pkt 22)
 
Duster13 der kleine Denkfehler fiel mir vorhin gar nicht aus.

@smartwhv Ich habe 1991 den 3er gemacht, und da wurde das den Fahrschülern schon nicht beigebracht. Wer aber hatte denn damals vor mit Hängerkupplung und Hänger zu fahren?! Selbst wenn sie nach Jahren mal einen Hänger ziehen müssen, haben die das doch wieder vergessen.
 
Naja, ich fahre seit knapp 40 Jahren mit einem WoWa in den Urlaub. Ich denke, da kann ich einiges an Erfahrung mitbringen und vergessen hab ich diesbezüglich auch nichts ( hoffe ich jedenfalls :))
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #8
Beim Gesamtgewicht müssen Zugmittel und Anhänger auf der Waage stehen. Es geht hier um das zulässige Gasamtgewicht der Zugkombination (bei mir in der Zulassungsbescheinigung Pkt 22)
Du meinst das Gesamtgewicht des Zuges. Dann hast Du Recht. Ich rede aber nur vom Gesamtgewicht des Anhängers!
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #9
Es wird nicht einfacher:)

Also ist das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges incl. der Stützlast des Anhängers?

Bsp.
zulässiges Gesamtgewicht Duster(4x4) 1878kg -75 kg Stützlast--> maximales tatsächliches Gesamtgewicht 1803 kg?

und daran beim 4x4 einen tatsächlichen Anhängelast von 1575kg (also auch mindestens zGG 1575 kg)?

Gruß

Ralph
Wenn Du einen Hänger mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht von 1.500 Kg ziehst, der mit einer Stützlast von 75 Kg auf Deiner Anhängerkupplung liegt, beträgt die Anhängelast 1575 Kg. Das ist korrekt. Das Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges findet in diese Rechnung keinen Eingang, nur insofern. als dass das Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges um die 75 Kg Stützlast erhöht ist.
 
@Smart Klar hast du was vergessen, doch du weißt es nur nicht mehr was du vergessen hast, denn es liegt in der Art des Vergessenen:prost: Mißt, was war nochmal das Thema?
Mir wurde beim 2er Schein das ganze auch beigebracht, aber damals wurde zum Beispiel nie von Achslasten gesprochen, wie eine Last auf den Sattel, oder auf die Anhängerachsen verteilt werden muß/sollte. Es fehlt bei den Fahrschulen und bei den Gesetzgebern eindeutig die Praxis. Man sieht es täglich auf ZDF Drehscheibe was da bei PKW Kontrollen mit Anhänger und Wohnanhänger abgeht. Und ich sah es leider schon 3 mal wie Wohn.- Gespanne unterwegs waren, wo der Hänger entweder das Zugfahrzeug hinten aushebelten, oder genau das Gegenteil, wo das Zugfahrzeug mit der Vorderachse kurz in die Luft ging.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #11
@smartwhv Ich habe meine Führerscheine 1973 gemacht. Dass ich mit Hänger fahre, ist dagegen relativ neu. Alles, was man lange Zeit nicht braucht, vergisst man. Das ist die Art des Gehirns, unnützen Ballast abzuwerfen und Platz für Benötigtes zu schaffen. Das Problem ist tatsächlich, dass man erst einmal nicht weiß, was man nicht mehr weiß. Man kann nur froh sein, wenn man das nicht erst bei einer Polizeikontrolle oder schlimmer nach einem Unfall bemerkt :).
 
Hallo Michael,

also wenn das tatsächliche Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges sich um 75kg erhöht und dann noch die 1500kg Anhänger dran, bin ich über dem zulässigen Gesamtzuggewicht..

Ergebnis:
Wenn ich mit dem Anhänger 1300kg Bier transportiere, lasse ich meine Frau Zuhause, dann bin ich auf der sicheren Seite,,,,so oder so....:prost::hammer:
 
Wenn Du einen Hänger mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht von 1.500 Kg ziehst, der mit einer Stützlast von 75 Kg auf Deiner Anhängerkupplung liegt, beträgt die Anhängelast 1575 Kg. Das ist korrekt

Nein, nicht Korrekt. Richtig wäre:

Wenn Du einen Hänger mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht von 1.575 Kg ziehst, der mit einer Stützlast von 75 Kg auf Deiner Anhängerkupplung liegt, beträgt die Anhängelast 1500 Kg.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #14
Nein, nicht Korrekt. Richtig wäre:

Wenn Du einen Hänger mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht von 1.575 Kg ziehst, der mit einer Stützlast von 75 Kg auf Deiner Anhängerkupplung liegt, beträgt die Anhängelast 1500 Kg.
Das ist laut Aussage, die ich vom TÜV und von der Fahrschule bekommen habe, falsch. Aber es bringt glaube ich nichts, wenn wir uns hier darüber streiten. Die Auslegung dieser Dinge ist keine Meinungssache. Ich empfehle deshalb allen, die nicht wissen, welcher Behauptung sie sich anschließen wollen und für die dieses Thema relevant ist, es so wie ich zu machen und einfach TÜV und/oder Fahrschule zu fragen.

P.S. Ich habe eben noch einmal im Internet recherchiert. Die Beiträge, die ich gefunden habe, sind in sich alle nicht schlüssig. Da wird z.B. gesagt, die Anhängelast werde ermittelt, indem zum Gesamtgewicht die Stützlast addiert wird, aber es wird vergessen zu sagen, wie man das Gesamtgewicht ermittelt. Da stehen denn so Sachen wie: Das Gesamtgewicht ist das Gewicht, das das Fahrzeug wiegt - aber kein Hinweis darauf, wie letzteres denn ermittelt wird (mit oder Ohne Stützlast), und so weiter und so fort.
Genau das hat mich bewogen, mich an TÜV und Fahrschule zu wenden. Und die Antworten, die ich dort bekam, waren auch die einzigen, die in sich schlüssig waren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Auslegung dieser Dinge ist keine Meinungssache

Völlig richtig. Dann tu dir doch bitte einfach mal den Gefallen und lies in dem ( im anderen Fred ) von mir verlinkten Gesetzestext nach. Das steht ohne wenn und aber drin, dass die Anhängelast der Achslast(en) des angekuppelten Anhängers entspricht. Die Achslast und damit auch die Anhängelast eines Anhängers kann niemals höher als seine Gesammtmasse sein. Das ist Physikalisch auf unserem Planeten einfach unmöglich.
 
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