Stützlast, Gesamtgewicht, Anhängelast und Achslast

  • Themenstarter Themenstarter
  • #16
Völlig richtig. Dann tu dir doch bitte einfach mal den Gefallen und lies in dem von mir verlinkten Gesetzestext nach. Das steht ohne wenn und aber drin, dass die Anhängelast der Achslast(en) des angekuppelten Anhängers entspricht. Die Achslast und damit auch die Anhängelast eines Anhängers kann niemals höher als seine Gesammtmasse sein. Das ist Physikalisch auf unserem Planeten einfach unmöglich.
Wenn die Anhängelaste der Summe der Achslasten entsprächen, wäre sie gleich dem Gesamtgewicht und als Größe überflüssig.
 
@smartwhv Ich habe meine Führerscheine 1973 gemacht. Dass ich mit Hänger fahre, ist dagegen relativ neu...

Ursache: du und auch andere sind nie Trabi gefahren - da mußtest du einen Hänger haben, egal wofür - denn der Kofferraum war meist zu klein...

Übrigens, wer ein Haus bauen wollte, brauchte unbedingt einen Trabi mit Hänger. Mit allen anderen war's Mist....
Daher ist der Trabi heut noch Kult.
 
Ich versuche es mal zeichnerisch zu erklären. Man mag mir bitte meine Zeichenkünste entschuldigen.

Ein Auto hat ein Gewicht von 1000Kg. Nun kommt eine 75Kg schwere Person hinzu. Ob die Person nun auf dem Fahrersitz sitzt oder auf der Anhängerkupplung steht ist egal. Fährt man das Auto auf eine Waage wiegt es nun 1075 Kg.

auto - Kopie.JPG

Wenn man einen Anhänger ankuppelt passiert selbiges. Es liegt eine Stützlast auf der Anhängerkupplung, die das Gewicht des Zugfahrzeuges erhöht. Dieses Gewicht taucht somit in der Anhängelast des Zugfahrzeuges nicht mehr auf.
anhänger - Kopie.JPG
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #19
@no_name : "Die Stützlast ist das Gewicht, mit dem der Anhänger auf die Kupplung drückt. Sie wird dem Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges zugerechnet und nicht dem des Hängers."
Das habe ich oben geschrieben und das sagst Du auch: "Es liegt eine Stützlast auf der Anhängerkupplung, die das Gewicht des Zugfahrzeuges erhöht". Der Folgesatz muss also heißen: "Dieses Gewicht taucht somit im Gesamtgewicht des Hängers nicht mehr auf." In der Zeichnung verwechselst Du dann auch als Folgefehler Achslast und Gesamtgewicht.

Mit der Anhängelast will der Gesetzgeber die Masse - das ist etwas anderes als das Gewicht - begrenzen, die an dem Zugfahrzeug zerrt oder schiebt, wenn es beschleunigt, bremst oder Berge hoch und runter fährt. Gewichte (Gesamtgewicht, Achslast und Stützlast) sind vertikal wirkende Kräfte, während die Anhängelast eine horizontal wirkende Größe ist.

Die Anhängelast ist deshalb auch keine Größe, die im Fahrzeugschein des Hängers begrenzt wir, sondern in dem des Zugfahrzeuges.

P.S. Du verweist weiter oben auf ein Link, den ich nicht finde. Kannst Du ihn nochmal posten?
 
Zuletzt bearbeitet:
Letztendlich kommt es doch auf die paar Kg Stützlast doch sowieso nicht an. Die max. Last hinter einem PKW vollständig auszunutzen ist im Hinblick auf Verschleiß und Verkehrssicherheit m.E. doch frecht unvernünftig und sollte nicht unbedingt vollständig genutzt werden.
 
bis 10% höhere Gewichte und bei der Stuetzlast sogar bis 50% sind nur Ordnungswidrigkeit ohne Punkte.
Gruessle Wolli:D
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #23
@Onkel wolli Das ist nicht das Problem. da gebe ich Dir recht. Aber sie hindern Dich an der Weiterfahrt, wenn Du nicht umpackst. Und dazu muss das Zugfahrzeug noch Luft haben.
 
Letztendlich kommt es doch auf die paar Kg Stützlast doch sowieso nicht an. Die max. Last hinter einem PKW vollständig auszunutzen ist im Hinblick auf Verschleiß und Verkehrssicherheit m.E. doch frecht unvernünftig und sollte nicht unbedingt vollständig genutzt werden.

Schwerer Irtum, sehr schwerer Irtum. Zuviel Stützlast beansprucht die Hinterachse unter Umständenn zu viel. Gleichzeitig werden die lenkenden Vorderräder ausgehoben und könnendie Bodenhaftung komplett verlieren. Das Gespann ist nicht mehr lenkbar.

Noch schwerwiegender ist negative Stützlast (z.Bsp. ist darunter eine nach hinten verrutschte Ladung (mangelnde Ladungssicherheit)zu verstehen). Dadurch hebt sich die Zugdeichsel, und kann im ungünstigsten Fall von der Zugkugel der AHK abrutschen, wodurch Zugfahrzeug und Hänger getrennt sind während der Fahrt. Auch kann die angehobene Zugdeichsel die Hinterachse soweit entlasten, das die Räder nicht mehr genügend Kontakt zur Fahrbahn haben. Es droht ein Unfall...
 
In der Zeichnung verwechselst Du dann auch als Folgefehler Achslast und Gesamtgewicht

Das geschieht ganz bewusst, weil die Stützlast nur bei der Berechnung der tatsächlichen Anhängelast vom Anhänger abgezogen und dem Zugfahrzeug zugeschlagen werden darf.

P.S. Du verweist weiter oben auf ein Link, den ich nicht finde. Kannst Du ihn nochmal posten?

Klar

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:353:0031:0079:DE:PDF
 
Aeh, ich schrieb doch, dass man die max. last nicht ganz ausnutzen sollte. Das bezog sich auch auf die Stuetzlast. Allerdings habe ich in 40 Jahren Gespann fahren die Erfahrung gemacht, dass bei 75kg zulässige Stuetzlast etwa 50kg die besten Fahreigenschaften bringen. Also etwa immer möglichst 2/3 der max. Stuetzlast kommt ganz gut.
 
Hallo, ich habe in 40 Jahren Gespannfahren aber die Erfahrung
das man die Stützlast besser ausnützt oder noch besser 10% höher
einstellt.
Bei geringerer Stützlast ist das Gespann immer stark am Schaukeln.
Grüssle Wolli:D
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #28
Das geschieht ganz bewusst, weil die Stützlast nur bei der Berechnung der tatsächlichen Anhängelast vom Anhänger abgezogen und dem Zugfahrzeug zugeschlagen werden darf.

Anhängelast

Die Anhängelast ist die tatsächliche Gesamtmasse eines mitgeführten Anhängers zuzüglich der tatsächlichen Stützlast. (Das Verkehrslexikon)
Das impliziert, dass die Gesamtmasse eines Fahrzeugs die Stützlast nicht beinhaltet.

Ich gebe zu, dass man die entsprechende Passage des Textes, den Du mir als Link geschickt hast, auch anders verstehen kann. Deshalb habe ich eben die Polizei zu diesem Thema angerufen und gefragt, wie sie bei Verkehrskontrollen das Gesamtgewicht eines Anhängers ermitteln. Er sagte mir, dass sie den Hänger in angekoppelten Zustand auf die Waage fahren, wobei das Zugfahrzeug nicht mit auf der Waage stehen darf. Das entspricht dem, was mir auch TÜV und Fahrschule sagten. Er versprach mir, die entsprechenden Seiten aus ihrer Verfahrensvorschrift zu kopieren und zuzumailen. Ich bin mal gespannt.
Lieben Gruß
 
@No Name nicht denken das ich dir auf die Füße treten möchte, ist nicht böse gemeint, aber deine Rechnung ist typisch Theoretiker.
Wunder dich nicht, denn der gleichen Meinung war ich eigentlich auch immer, denn wie kann sich ein zu ziehendes Gewicht um eine Stützlast erhöhen, doch denkt man richtig darüber nach, dann macht dieses zusätzliche Gewicht auch Sinn.

Lies mal was ich in meinem letzten Post geschrieben habe, wo ich die Aussage machte das PKW von ihren Hängern schon ausgehebelt wurden.
Bei jeder Bodenwelle erhöht sich zwar nicht das zu ziehende Gesammtgewicht des Hängers aber die Deichsel des Hängers drückt mit mehr Gewicht auf die Hängerkupplung des Fahrzeuges.
Stelle dir mal vor du stehst m Bad auf deiner Waage und du wiegst 75kg. Nun gehst du ganz schnell in die Hocke und stellt dich schnell wieder waagerecht hin. Dein Gewicht wird sich kurz erhöhen. Denke das will man bein Hänger ausgleichen indem man die Stützlast zusäztlich mit oben draufpackt.

@smartwhv Ich denke schon das es um diese paar wenigen Kg drauf ankommt. Betrachte mal die Kontrollen. 1. Gesammtgewicht des Gespanns, Gesammtgewicht des Hängers, Zuglast, und Gewicht des Zugfahrzeuges. Wie oft kommt es in jeder Ferienzeit vor das die Polizei sagt der Hänger ist überladen, das Zuggewicht ggf um 300kg überschritten. Ok der Fahrzeugführer kann 100l Frischwasser ablassen und da sein Zugfahrzeug noch nicht ausgelastet ist, dann noch 100kg XYZ Gerätschaften vom Hänger in den PKW laden, Die Stützlast senkt sich ggf dadurch auch noch um 20kg, dann noch Ladung umschichten, wo sich die Stützlast nochmals senkt und schon hat man ggf nur noch 50kg Überladung und darf die Reise fortsetzen. Habe es nur vereinfacht ausgedrückt, aber die Stützlast kann ein ganz wichtiger Faktor sein. Das gleiche bei der Achslast, wo bei Tandem-Hängern dies extrem wichtig ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also zählen wir die Stützlast wieder zum Anhänger, wo sie auch gefühlt hin gehört, und alles wird gut. In der Zulassungsbescheinigung Teil I ist die Anhängelast ausgewiesen (inklusive Stützlast) und nicht die tatsächliche Masse (exklusive Stützlast).

Machen wir eine Betrachtung der Achslasten, sieht es anders aus. Dann gehört die Stützlast zur Hinterachse des Zugfahrzeugs. Aber das leuchtet glaube ich auch ein. Ist dann wie bei einem Sattelschlepper.
 
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