Leasing vs. Finanzierung

Purzelkater

Mitglied Bronze
Fahrzeug
Dacia Lodgy 1.5 dCi 110
Baujahr
2016
Mein Arbeitgeber möchte mir ein neues Auto "sponsern" - konkret: Firmenwagenüberlassung zur privaten Nutzung.
Nun ist es aber so, dass mein Arbeitgeber bisher nur Erfahrung mit Geschäftsleasing hat, ich dagegen nur mit privater 3-Wege-Finanzierung. Für das neue Auto haben wir nun ein Angebot für beide Varianten bekommen und daher stellt sich die Frage: Geschäftliche 3-Wege-Finanzierung oder Geschäftsleasing?

Als Rahmenbedingung gilt für beide ein Full Service für 60 Monate / 100.000 km. Die Finanzierung läuft auf 60 Monate mit Schlussrate, das Leasing hat eine Laufzeit von 60 Monaten bei 100.000 km. Die monatliche Rate ist bei beiden Varianten nahezu identisch.

Die Finanzierung kenne ich in soweit, als dass diese einfach 60 Monate läuft. Dabei ist es erstmal egal, wieviel Kilometer ich dabei runterreiße. Wenn es über 100 Tkm geht, ist einfach der Service vorbei. Nach den 60 Monaten könnte das Auto dann einfach vom Arbeitgeber zurückgegeben werden - wobei es sein könnte, dass der Wert des Autos dann unter der Schlussrate liegen könnte und man dann drauf zahlen müsste. Richtig?
Beim Leasing gibt's eine Strafgebühr, wenn die 100.000 km überschritten werden, wobei das eher unwahrscheinlich sein dürfte. Und die Gutschrift für die Minderlaufleistung fällt auch kaum ins Gewicht. Auch hier kann das Auto nach 60 Monaten wieder zurückgegeben werden, wobei es aber auch hier passieren kann, dass man drauf zahlen muss, wenn der Händler meint, irgendwelche Mängel gefunden zu haben.

Wo liegen aus eurer Erfahrung heraus nun die Vorteile und Nachteile bei beiden Varianten, sowohl für meinen Arbeitgeber, als auch für mich?

Danke und schöne Grüße
vom Purzelkater
 
Es mag sein das ich da nun komplett falsch liege..., aber bei einer Finanzierung gehört doch das Auto am ende einem selbst?Bzw. der Firma dann?
Wo wäre sonst der Unterschied zwischen Leasing und Finanzierung?
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #3
Bis zur vollständigen Bezahlung gehört das Auto erstmal der Bank. Bei der 3-Wege-Finanzierung wird eine Schlussrate definiert. Nach der vereinbarten Laufzeit gehört das Auto erstmal immer noch der Bank. Dann kann man die Schlussrate voll bezahlen, dann gehört einem das Auto (in meinem Fall dann der GmbH, die das dann an mich weiter verkaufen könnten). Oder man macht eine Anschlussfinanzierung über die Schlussrate - dann gits halt eine neue Finanzierung und das Auto gehört weiterhin der Bank (halt dann derjenigen, von der das Geld für diese Finanzierung kommt). Die 3. Möglichkeit ist, das Auto zurückzugeben. Keine Ahnung, wem das dann gehört - dem Händler, der Bank oder "Dacia"?

Beim Leasing gehört das Auto dem Leasinggeber - in dem Fall dann wohl halt auch der Bank. Und am Ende kann man es von der Bank übernehmen oder zurückgeben. Insofern ja auch meine Frage, wo jetzt im Detail die Vor- und Nachteile beider Varianten liegen.
 
Ich glaube das Auto gehört einem bei der Finanzierung schon!
Die Bank hat dann unter Umständen den Brief als Sicherheit...
also so kenne ich es!

Leasing da hat mich immer abgeschreckt das Du am Auto nix verändern kannst.
Und wenn Du das auto bennutzt und im Innenraum etwas beschädigst hast Du auch Probleme.... und dann diese Geschichten mit x KM max.
 
Also dein Chef wird das Leasing vorziehen, da er die Raten dann sofort absetzen kann und !!! Ganz wichtig das Leasing taucht nicht in der Schufa auf !!!, die Finanzierung dagegen schon und das ist für andere Finanzierungen dann manchmal etwas doof.
Bei einer normalen Finanzierung kann er zwar sofort die MwSt. Des Fahrzeuges sofort Zurück bekommen, kann aber das Fahrzeug nur über die 5 Jahre linear absetzen.

Ich würde als Chef das Leasing vorziehen.

Ach ja ich bin ja selber chef:o

Gruß Simon
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #6
Ganz wichtig das Leasing taucht nicht in der Schufa auf !!!, die Finanzierung dagegen schon und das ist für andere Finanzierungen dann manchmal etwas doof.
Oh, okay, also das wusste ich tatsächlich noch nicht... also das mit der Schufa. Gilt das auch für Privatleasing?

Ich hab gestern noch die Leasing-AGBs gefunden und die Einschränkungen sind m.M. schon heftig. Okay, wenn das Auto nur in der Firma stehen bzw. für Fahrten von/zur Arbeit und zum Kunden genutzt werden würde, wäre das sicherlich kein Thema. Aber da ich das Auto ja auch privat - und mit den Kids auf der Rückbank - nutzen möchte, bin ich mir nicht sicher, wie das nach 5 Jahren aussehen wird, wenn das Leasing zu Ende geht... :mellow:
 
Hallo Purzelkater,
Mir ist noch nicht klar, was du eigentlich mit "Sponsorn" meinst. Soll das Fahrzeug auf DICH zugelassen werden?

Im Falle eines Firmenwagens kann es dir egal sein, wie der Chef das finanziert. Für Firmen wird dabei fast immer auf Leasingmodelle zurück gegriffen, die Konditionen dafür können unterschiedlich ausfallen. Auf jeden Fall ist die Kilometerbegrenzung bei Firmen-Leasing wesentlich höher, als wenn man das privat macht.
Im Falle eines Formenwagens gehört das Auto der Firma und nicht dir. Dir wird er für Firmen-und Privatnutzung überlassen. Normalerweise hat man dann sogar einenTankkarte, mit der auch der private Sprit bezahlt wird. Du musst dafür in Gehaltsabrechnung 1Prozent des Bruttowertes des Fahrzeugs monatlich als Geldwerten Vorteil versteuern, das ist Vorschrift.
Die einzige andere mir vorstellbare Methode, dass der Wagen auf dich zugelassen wird, wäre die Übernahme der Finanzierungsraten durch deinen Chef. Dann gehört der Wagen dir, allerdings muss bestimmt auch dieser Finanzierungsbonus bei der Gehaltsabrechnung als Geldwerter Vorteil versteuert werden. Dann gehört der Wagen nach Ende der Finanzierung und evtl. Schlußrate dir.
Dein Chef hat aber doch sicher einen Steuerberater, der ganze finanzrechtlich sicher begleiten kann.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #8
Also es wird so sein, dass das Auto auf den Arbeitgeber zugelassen (Halter) werden wird und dieser auch die monatliche Rate (egal ob nun Finanzierung oder Leasing) zahlt. Ich übernehme die Versicherung und das Benzin (bzw. den Diesel). Es gibt ganz normal eine Bruttolohnumwandlung bei mir, sowie die Versteuerung des geldwerten Vorteils gemäß 1%-Regelung. Soweit ist das auch schon mit dem Steuerberater durchgesprochen.
Unterm Strich zahlt der Arbeitgeber weniger, als würde er mir eine "gleichwertige" Gehaltserhöhung geben und ich spare ungefähr die Hälfte von dem, was mich eine eigene Finanzierung kosten würde (ja, ich habe berücksichtigt, dass die Versicherung etwas höher ist, wenn ich nicht selbst der Halter bin und ja, auch dass ich dann bei der Lohnsteuererklärung kein Kilometergeld mehr geltend machen kann, wurde da schon eingerechnet).
Mit "Sponsern" meine ich in dem Fall, dass ich mir das Auto praktisch frei wählen/konfigurieren kann. Dafür habe ich einige Rahmenbedingungen bekommen, in denen ich mich austoben kann.

Bisher hatten wir vom Autohaus nur ein Finanzierungsangebot (3-Wege flex) vorliegen (das AH meinte, Leasing würde sich nicht lohnen) und da war soweit auch alles klar. Nun kam von einem anderen Autohaus aber alternativ noch ein Leasingangebot rein. Da für mich beide Varianten auf den ersten Blick keinen nennenswerten Unterschied zeigten, ich aber auch in diesem Punkt ein gewisses Mitspracherecht habe, war es für mich interessant, wo denn nun die Unterschiede in beiden Systemen liegen.

Mir kann es deswegen nicht völlig egal sein, wie das Auto letztlich finanziert wird, weil die Nutzungsbedingungen ja berücksichtigt werden müssen. Meinen Chef würde es sicherlich nicht interessieren, wenn ich mir nach 2 Wochen eine Standheizung einbauen und die Scheiben nachträglich tönen lasse oder einen Handyhalter an die Konsole schraube. Nur das würde dem Leasinggeber wohl garnicht gefallen, wenn ich das ohne vorherige Absprache mache...
 
Moin Purzelkater,

eine recht ungewöhnliche Konstellation.

Dein Arbeitgeber wird Halter des Fahrzeugs, aber Du bezahlst es (über den Bruttolohnverzicht)? Der Halter gilt als Eigentümer des Autos

Bei der 1%-Regel sind meines Wissens nach auch die Beiträge für Versicherung und Sprit enthalten (Firmenwagen auch zur privaten Nutzung). Stellst du dich kostenmäßig wirklich günstiger bei Verzicht auf die steuerliche Geltendmachung?
 
Bei der 1%-Regel sind meines Wissens nach auch die Beiträge für Versicherung und Sprit enthalten (Firmenwagen auch zur privaten Nutzung). Stellst du dich kostenmäßig wirklich günstiger bei Verzicht auf die steuerliche Geltendmachung?

Genauso sehe ich das auch, das ist doch kein Firmenwagen, wenn DU die Versicherung löhnst. Von daher ist für dich die 1% Versteuerung ja viel teuer als bei üblichen Firmenwagenfahrern.
Wer übernimmt denn Sommer-Winterreifen, Inspektionen und Reparaturen? Doch hoffentlich nicht auch noch du?

P.S. Du kannst übrigens auch als Firmenwagenfahrer den Weg zur Arbeit absetzen, mit ein paar kleinen Dingen zur Beachtung.
http://https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2015/260/bekomme_ich_auch_die_entfernungspauschale_wenn_ich_einen_firmenwagen_nutze
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Themenstarter Themenstarter
  • #11
Dein Arbeitgeber wird Halter des Fahrzeugs, aber Du bezahlst es (über den Bruttolohnverzicht)?

Jain... durch die (geringe) Bruttolohnumwandlung (Nutzungsentgelt) und den geldwerten Vorteil (1%-Regelung) bekomme ich am Ende natürlich weniger Nettolohn raus, als jetzt. Aber die Differenz ist weniger als die Hälfte dessen, was ich bei einer Eigenfinanzierung zahlen müsste.

Es ist richtig, dass mit der 1%-Regelung alle Kosten des AG abgegolten sind, allerdings ist es nicht verboten, dass der Arbeitnehmer trotzdem laufende Kosten (z.Bsp. Tanken) übernimmt, wenn vielleicht auch unüblich.

Aber in dem Fall ist es so, dass das Auto ja nicht vom Arbeitgeber für die Firma angeschafft wird, sondern ich ein neues Auto brauche und mir der Arbeitgeber angeboten hat, mich auf diese Weise beim Kauf zu unterstützen. Letztlich kann es mir doch egal sein, ob ich das Auto direkt beim Händler mit Finanzierung kaufe - auch da müsste ich z.Bsp. die Versicherung selbst zahlen - oder ob mein Arbeitgeber das Auto kauft und ich es dann nutzen kann. Der Unterschied ist, dass meine monatliche "Rate" nur halb so groß ist (weil rechnerisch mein Arbeitgeber den "Rest" übernimmt) und bei mir kein Eintrag in der Schufa landet.
 
Hallo,

Eigentümer und Besitzer unterscheiden sich darin, das der eine die rechtliche Gewalt über eine Sache hat und der andere damit herumfährt.
Das wird oft synonym verwendet, ist es aber nicht ...

Wenn Leasing und Finanzierung von den Kosten gleich liegt, ist es eigentlich egal.
Ich würde mir aber - wenn ich den Wagen danach kaufen wollte -
auf jeden Fall ein Vorkaufsrecht in den Vertrag eintragen lassen, bei festgelegtem Preis.
Wenn der Chef es gut meint, kann man beim Restwert auch noch tricksen und dafür ist halt die Rate 60 Monate lang höher.....
(Z.B.: normaler Restwert 6.000 €, der Chef zahlt 50 € / Monat mehr und der Restwert wird voher auf 3.000 € vertraglich festgelegt => guter Kaufpreis....;) )

MFG, Farmer
 
Es ist natürlich nicht verboten, es so zu regeln, nur wie Du schreibst unüblich.

Zumal ja nicht nur Du einen Vorteil hast, sondern auch der Arbeitgeber ca. 20% des Betrages spart, auf den Du brutto verzichtest (Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft).
 
Beim Leasing ist per Definition nicht sichergestellt, das Du den Wagen am Ende übernehmen kannst. Sonst akzeptiert das Finanzamt das nicht als Leasing.

Abschreibung ist bei einer Laufzeit von 60 Monaten gleich.

Am Ende nimmt das Autohaus zurück, nicht Dacia oder die Bank. Das Autohaus wird jeden Rückläufer kritisch begutachten. Wenn Du den Wagen am Ende übernimmst, sparst Du Dir diesen Ärger. Kannst ja bei Bedarf gleich selber verkaufen.

Wenn Du in den 5 Jahren die Firma wechselst, könnte es sich als Schuss in den Ofen herausstellen.

Wenn das alles für Dich passt, ist es ein guter Handel.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #15
So, nochmal Danke für eure Hilfe zu dem Thema. Nachdem ich nun über die Leasing-AGB gestolpert bin, konnte ich auch meine Bedenken bzgl. Leasing an meinen Chef weitergeben. Und siehe da, meine Einwände wurden akzeptiert. Es wird nun also eine normale 3-Wege Flex-Finanzierung durch den Arbeitgeber und in 5 Jahren kann ich dann entscheiden, ob ich das Auto übernehmen will oder ob es zurückgegeben wird.
 
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