Inspektion vergessen /Wartezeit wegen Termin dadurch wird Vorgabe überschritten

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Darauf würde ich mich nicht verlassen und mir eine andere Werkstatt suchen. Der Hersteller sagt Inspektion alle 20tkm und nicht ca 20tkm. Wenn es Hart auf Hart kommt, stehst Du im Regen. Nachdem das Kind jetzt eh in den Brunnen gefallen zu sein scheint, würde ich der Wekstatt auf die Füße treten und verlangen, dass 20tkm eingetragen werden (ins System und ins Serviceheft). Im Garantiefall interessiert Deine Geschichte nämlich niemanden mehr.
 
Dacia ist nicht gearde bekannt dafür, tolerant zu sein, was die Wartungsintervalle betrifft. Es gibt hier einige im Forum die bereits bei Dacia angefragt haben. Alle 20T Kilometer oder nach einem Jahr, je nachdem, was eher eintritt.
 
da mir die Werkstatt sagte man könne die Inspektion ohne Garantieverlust 6 Wochen überschreiben


Nun ja bzw. NEIN

die Aussage der Werkstatt ist da rein gar nichts Wert.

Wenn die dir das nur so sagen umso weniger,

sollten sie dir dieses schriftlich gegeben haben -
so bestünde im Falle einer diesbegründeten späteren Garantierverweigerung
zumindest gute Aussicht auf Regress gegen die falschinformierende
Werkstatt betreffend verweigerter Garantieleistungen -
dieses dann aufgrund " deines Vertrauens " auf die Information
der selbigen Werkstatt.

Nur willst du da in ein Prozessrisiko gehen ??

Aber an für sich ist das Thema Obsolet, da du vor dem 02.01.2018
keinen Inspektionstermin mehr bekommst.
 
Aber das da ein Termin einzuhalten beabsichtigt war hinterfragt niemend..? Ich hätte mich wesentlich früher um einen Werkstatttermin gekümmert - am besten vor Ort, und auf Terminkarte bestanden (..man merkt sich ja alles so schlecht..). Dann haste Beweise - so isses sowol als auch....
 
Nur willst du da in ein Prozessrisiko gehen ??

Nein, man braucht erst mal noch keinen Prozeß anstreben.

Erster Anlaufpunkt ist (oder sollte es zumindest sein) die Schiedsstelle des KfZ-Handwerks bzw. deren Ombudsmanns.

Ca. 80% aller strittigen Angelegenheiten werden schon dort abgehandelt und das meist zugunsten des Kunden.
 
Moin,

normalerweise rechnet man ja kaum damit, dass in einem Zeitraum von 4 Wochen kein Wartungstermin finden läßt.
Zusätzlich fehlen dem Dezember ein paar Tage durch Feiertage und evtl. ist zwischen den Tagen auch nur eine Minimalbesetzung. Also eine seit Jahren nicht unübliche Erscheinung im Dezember.
Allerdings sind die Wartezeiten für Termine in Werkstätten länger geworden.

Warum die Chance evtl. in einer anderen Werkstatt doch noch einen Termin zu erhaschen nicht genutzt wurde weiß der liebe Himmel.

Für die ganzen Sachen ist es nun leider nicht möglich das Versäumnis anderen in die Schuhe zu schieben.
Für ein paar Sachen muß man schon noch selber sorgen.
 
Nun hatte ich Anfang Dezember einen Inspektionstermin machen wollen und man hat mich auf 4 Wochen später auf den 10 Januar vertröstet... Auslastung der Werkstatt..

Wichtig ist die mit angemessener Vorlaufzeit rechtzeitige Anmeldung zum Kundendienst.

Wenn die Vertragswerkstatt einen vollen Terminkalender hat und selbst 4 Wochen Vorlaufzeit nicht genügen, ist das nicht Dein Problem.

Ähnlich wenn ich mich im Februar für eine Tüvuntersuchung anmelde weil die im März fällig ist und man mir als frühesten Termin den Monat Mai nennt.
Wenn ich das so nachweisen kann, komme ich auch in einer Polizeikontrolle im April problemlos aus der Nummer raus.

Artverwandtes gibt es auch bei gesetzlichen Fristwahrungen.
Dort gilt das nachgewiesene Absendedatum und nicht die Zeit wann es dem Empfänger zugestellt wird, wenn die Post 8 Tage für ein Einschreiben braucht.
 
Dort gilt das nachgewiesene Absendedatum und nicht die Zeit wann es dem Empfänger zugestellt wird, wenn die Post 8 Tage für ein Einschreiben braucht.

Ich korrigiere dich wirklich nur sehr ungern, da mir deine Beiträge sehr gefallen insbesondere
ob ihrer stetigen ( und sonst immer sehr korrekten ) Sachlichkeit.


Postzustellungen:

Nun das sehen Gerichte dann aber doch wie folgt:

Zugegangen ist das Einschreiben erst mit der Aushändigung des Originalschreibens durch die Post
(RAG JW 1932, 25, 65; BAG Urteil vom 15. November 1962 – 2 AZR 301/62 – BAGE 13, 362 = AP
Nr. 4 zu § 130 BGB; BGHZ 67, 271, 275 ).

Auch wenn der Empfänger den Zugang des Einschreibens dadurch verzögert, daß er den Einschreibebrief
nicht unverzüglich beim Postamt abholt, rechtfertigt dies noch nicht, einen anderen Zugangszeitpunkt,
etwa den der frühest möglichen Abholung des Einschreibebriefs, zu fingieren ( BGHZ 67, 271, 277; Flume,
Das Rechtsgeschäft, 4. Aufl., § 14 3e, S. 238; Medicus, Allgemeiner Teil des BGB, 6. Aufl., Rz 278, 279;
MünchKomm-Förschler, BGB, 3. Aufl., § 130 Rz 27; a.A. Behn, AcP Bd. 178, S. 505)

Betreffend Einwurfeinschreiben:

hat der Bundesgerichtshof (II ZR 132/56) ausdrücklich festgehalten, dass es zwar sehr selten,
aber durchaus nicht von der Hand zu weisen ist, dass Postwurfsendungen „verloren“ gehen.

Hierzu wurde u.a. auch ausgeführt das Zustellungen in einen falschen Briefkasten eingeworfen werden können.
 
Ich habe irgendwie das Gefühl, hier suchen manche Schuldige für ihre eigenen Versäumnisse. Wer seine Fristen einhält und sich um seine Angelegenheiten kümmert, hat diese Probleme nicht. Natürlich geht einem mal was raus. Aber dann sollte man auch die Konsequenzen tragen und nicht ständig Schuldige und Schlupflöcher suchen. Dabei darf man sich ruhig auch mal gewaltig über sich selber ärgern. Das tut manchmal ganz gut. vorsatz für 2018: Weniger Jammern, mehr Eier! Einen guten Rutsch und ein Gesundes 2018 Euch allen!
 
Ich habe irgendwie das Gefühl, hier suchen manche Schuldige für ihre eigenen Versäumnisse. Wer seine Fristen einhält und sich um seine Angelegenheiten kümmert, hat diese Probleme nicht.

Moin,

Hilfe bei (immer wieder kehrenden) Termine gibt es ja, elektronisch.
Mit Kalendern, ToDo Listen auf PC, Smartphone, PDA usw.
 
Und um auf den Service zu kommen! Wenn die eigene Werkstatt dazu nicht in der Lage ist, dann sollte man diesen zur eigenen Sicherheit bei einer anderen Werkstatt machen lassen, wenn man später Ärger bei einer evtl. möglichen Garantie aus dem Weg gehen möchte.

Nochmal (weil das einige immer wieder verkennen) die Werkstatt ist nicht der Garantiegeber und kann für diesen nicht sprechen, sie sind lediglich Vermittler und ausführende Werkstatt für Dacia!

Ein Punkt dabei ist aber, dass die Werkstatt das vom Garantiegeber BEAUFTRAGTE Organ ist, dass die zur Erhaltung der Garantie notwendigen arbeiten ausführen muss.
Das, da der Garantiegeber dafür selbst keinerlei Möglichkeit anbietet.
Was, wenn keine erreichbare Dacia Werkstatt innerhalb einer angemessenen Frist in der Lage ist einen Termin anzubieten?

Es sollte schon ausreichen, rechtzeitig einen Termin vereinbaren zu wollen.

Und genau an der Stelle kommen wir zum (meiner Meinung nach) eigentlichen Problem.
Was bedeutet "rechtzeitig" ?
Genau das wäre gerichtlich festzustellen.

Ich z.B. habe IMMER innerhalb von 4 Wochen einen Inspektionstermin bekommen.


Moin,

Hilfe bei (immer wieder kehrenden) Termine gibt es ja, elektronisch.
Mit Kalendern, ToDo Listen auf PC, Smartphone, PDA usw.

Und es gibt immer noch REICHLICH Menschen, die nichts von Alldem haben.
 
...Es sollte schon ausreichen, rechtzeitig einen Termin vereinbaren zu wollen...

Du bist lustig.....
Nur weil du erwachsen bist, und eigentlich eine Frau suchst, sollte deiner Meinung nach dir das Standesamt schon mal einen Termin für die Hochzeit geben....
PS: Du hast alle Voraussetzungen zum Kinder zeugen - also beantrage schon mal das Kindergeld...! Die Voraussetzungen sind ja schon ausreichend..?
 
Und es gibt immer noch REICHLICH Menschen, die nichts von Alldem haben.

Moin,

derjenige der sich hier bitterlich beklagt hat aber so etwas wie einen PC, Tablet oder Smartphone.
Sonst könnte er ja hier nicht schreiben.
Und damit hat er dann auch die genannten Möglichkeiten.

Und Kalender aus Papier gibst auch noch.
ToDo Listen kann man notfalls auch selber schreiben, mit einem Tabellenprogramm.
 
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