Hau, ich habe Recht gesprochen! [DashCam-Nutzung]

Ich glaube man kann sich auf folgende Grundaussage einigen, egal ob das eine Normalcam, ein Rollfilmfoto, eine Dashcam, ein Digifoto, oder eine Helmcam ist:

ich kann fotografieren und filmen was ich will, solange es für mich privat und ich nichts davon veröffentliche.

Dazu zählen auch Urlaubstouren und sonstige Fahrten, die ich für mich zur späteren Erinnerung für das Familienarchiv aufbewahre.
 
@Sternenfeuer,

dein Beispiel dürfte wohl ein schlechtes Beispiel sein, aus dem man keine grundsätzlichen Rückschlüsse ziehen sollte.

Die Staatsanwaltschaft hat übrigens ihre Einschätzung revidiert. Der Prozess gegen den mittlerweile 80jährigen Schützen wegen Totschlag des damals 16jährigen Einbrechers läuft seit April, vier Jahre nach der Tat! Der Angeklagte ist wohl nur eingeschränkt prozessfähig und das Verfahren deshalb wohl auch unterbrochen, ein Urteil scheint es deshalb noch nicht zugeben. So viel dann auch zum Thema "Feuer frei".
 
@ Helmut2
Du darfst eben nicht alles filmen was du willst auch nicht für private Zwecke.
Wenn ich mit meinem Neffe im schwimmbad bin und sehe das wer ein Bild von ihm macht , hatt er ein Problem mit mir ( Vorfall gab es schon) . Genauso will ich nicht gefilmt oder fotografiert werden ( von leut die ich nicht kenne) , das ist mein persönliches Recht und wer sich nicht daran hält hat wieder ein Problem. Denn ich weiß ja nicht was du damit machst , erzählen das nur private Zwecke verwendest kannste , dann frag ich mich aber was du mit fremden Personen privat auf Bildern oder filmchen machst ?
Die ganzen hilfsscheriff hier reicht es nicht was schon alles an einschrenkungen Datenerfassung passiert ? Wird ja schlimmer als in der DDR wo jeder jeden bespitzelt. Nur um selber besser dazustehen?
Arme Menschheit echt....
Ich sag's hier gleich wenn ich ein Video oder sonst was im Netz finde was ich nicht bewilligt habe , was mit mir , meinem Auto zutun hat gehe ich rechtliche Schritte dagegen vor.
Anstatt immer auf Fehler der anderen zuschauen erst mal vor der eigenen Tür kehren. Ich denk mir auch oft omg was fährt der für ein stuss zusammen. Und was soll's ? der hinter mir denkt sich das gleiche von mir.
Jeder sieht die Situation anders und jeder reagiert anders darauf.
Nix für ungut. Muss jetzt los mich filmen lassen 😄
 
Selbstverständlich darf ich das und es war sogar dieser Tage in den Nachrichten, daß hier entsprechend richterlich entschieden wurde.

Wer privates filmt, oder fotografiert, muß nicht die Anwesenden um Erlaubnis fragen.
Sofort wäre sonst jeder Urlauber der am Urlaubsort filmt oder knipst, von irgendwelchen Anwälten umzingelt, die irgendeinen Müll von Privatsphäre labern.

Nein, knipsen und filmen darf jeder alles und sooft er mag, nur ......... er darf es nicht veröffentlichen!!!

Und dazu habe ich auch absolut kein Bedürfnis, dient die Dashcam doch lediglich der Momentsicherung und wird wenn die Speicherkarte voll ist, gelöscht und neu beschrieben.

Und im Falle eines Unfalles mit strittiger Stellungnahme meines Unfallgegners vor Ort, wird die Speicherkarte den vor Ort anwesenden grünen oder blauen zur Beweissicherung übergeben.
 
die Rechtssprechung ist auch vom Land abhängig. Wer z.B. nach Österreich fährt oder dort lebt: hier sind dashcams im Auto nicht erlaubt, also unabhängig ob man es später veröffentlicht oder für sich selber behält. Die Strafen bei Zuwiderhandlung sind „empfindlich“, ich habe von bis zu 20000,00 € gelesen. Man darüber im Wikipedia Artikel über Dashcam lesen:
In Österreich vertritt die Datenschutzbehörde die Rechtsauffassung, dass Dashcams der im Datenschutzgesetz festgelegten Meldepflicht und dem Registrierungsverfahren für Videoüberwachungen unterliegen. Im bislang einzigen Beschluss über einen entsprechenden Antrag lehnte die Datenschutzkommission im Februar 2012 die Registrierung ab und untersagte dem Antragsteller damit den Einsatz.[16] Nach Ansicht der Behörde ist der Betrieb von Dashcams durch Private in Österreich grundsätzlich nicht zulässig...
 
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Bei den Entscheidungen zu Dashcams stimme ich mit euch überein: Für rein private Zwecke ja, jede Veröffentlichung nein. Wobei ich bei Veröffentlichung auch etwas einschränke: Wenn ich eine Urlaubsfahrt aufzeichne und dann etwas davon in einem kleinen Film auf meiner HP zeige, wo niemand direkt zu erkennen ist, würde ich das akzeptieren.
Aber kein Zurschaustellen.


...

Nein, knipsen und filmen darf jeder alles und sooft er mag, nur ......... er darf es nicht veröffentlichen!!!

Unter bestimmten Voraussetzungen darf ich das sogar veröffentlichen.
Was ich auf öffentlichen Straßen und Plätzen fotografiere, darf ich veröffentlichen, wenn drauf abgebildete Personen Beiwerk sind. Ein Bild eines Touristenzieles beispielsweise mit Personen drauf, ist immer frei, ein Portrait einer Person vor diesem nicht.
Personen des öffentlichen Lebens, dazu gehört auch der Polizist auf meinem Bild, ist in Ausübung seines Dienstes frei, privat nicht.
Auf meiner HP sind noch mehr Bilder zu sehen, wo nichts beanstandet werden kann. Ich berichte von Urlaubszielen, zeige diese in Bildern, stelle aber die Personen nicht in den Vordergrund, sondern sie sind zufällig drauf.

Es mag manch einer nicht verstehen, aber der Autor eines Reiseberichtes kann auch nicht jede Person aus dem Bild scheuchen oder befragen, Nachrichtenmagazine zeigen Fotos oder Filmberichte mit Personen drauf, die rein zufällig an diesem Ort sind, sowas ist möglich.

Anbei ein paar Beispielfotos, wo eine Veröffentlichung trotz Personen drauf zulässig ist.
 
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@Timy28

Du hast völlig recht,kann ich nachvollziehen,aber es gibt ein Dilemma!
Ich habe überhaupt kein Interesse am Leben meiner Mitmenschen,film/phototechnisch,solange mich das nicht tangiert,aber wenn du als DACIAfahrer das unglaubliche im Verkehr jeden Tag erlebst,fast immer nahe am Chrash,mit unverantwortlicher Frechheit bewußt zT.lebensbedrohliche Situationen provozierend,dann finde ich es völlig ok den Verursacher auch mit einer DC dingfest zu machen!
Ich finde das sehr bedauerlich,aber ich habe mit Premiumfahrer Sachen erlebt,die glaubt mir keiner.....(seit 2007 gibts bei uns DACIA,morgens/mittags/abends,meist aldente;))
 
Helmut2 hat vollkommen recht.

Alles, was im "öffentlichen Raum" steht, sich bewegt und für die umstehenden sichtbar ist, ist erlaubt, dass nennt sich "Gemeinfreiheit" nur die USA mit ihren puritanischen, mittelalterlichen Gesetzen (das freieste Land der Welt Ha, Ha) sieht das anders.

Nur die kommerzielle Nutzung oder Veröffentlichung ist genehmigungsplichtig. Ausgenommen Veranstaltungen, die muss der Veranstalter genehmigen oder generell erlauben, wie z.B. Sportveranstaltungen. Öffentliche Personen wie Schauspiele, Politiker usw. dürfen generell abgelichtet werden, so lange es keine Ehr-verletzende Bilder oder Filmsequenzen sind.

Veröffenlichungen wie von Strolch ausgeführt ist ebenfalls erlaubt und korrekt beschrieben.
 
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Hier findet gerade ein Vermischung von Themen statt, die unterschiedliche rechtliche Grundlagen haben.
Thema Dashcam: Rechtsgrundlage (zum Verbot der Nutzung durch Privatpersonen) ist hier das Bundesdatenschutzgesetz, insbes. §6b BDSG. Dieses besagt, dass im öffentlichen Raum eine Videoüberwachung generell nur "zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke" erlaubt ist.
Erfüllt der Einsatz einer Dashcam diese Voraussetzungen bei Privatpersonen? Nein!

Thema Fotografie: Hier geht es um das so genannte "Recht am Bild". Dazu gibt es diverse Rechtsprechungen des BGH und EGMR. Das Kunsturhebergesetz (KUG) definiert hier indirekt die Rechtsgrundlage. Demnach kann z.B. strolch ein schickes Foto mit
Polizisten und älterem Herren vor einem Bankeingang machen und veröffentlichen. Jedoch kann der ältere Herr die Veröffentlichung verbieten, wenn er dem Foto nicht zugestimmt hat und er ein berechtigtes Interesse daran hat, dass dieses Foto nicht veröffentlicht wird.
Das kann z.B. der Fall sein, wenn strolch just in dem Augenblick auf den Auslöser gedrückt hat, als dem alten Mann die Hosen runter rutschten ;-) .
Also: 2 Themengebiete, zwei völlig abweichende Ergebnisse.

Nachtrag zu Dashcams: Auch wenn entstandene Filme in eine Verhandlung einfließen sollen, so besteht für die gefilmte Person die Möglichkeit, einen Unterlassungsanspruch zu erwirken. Zudem stehen dieser Person Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte zu.
Ich glaube nicht, dass man sich all dem Schlamassel auch noch hingeben möchte, wenn man gerade einen Unfall o.ä. hat.
 
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Hier findet gerade ein Vermischung von Themen statt, die unterschiedliche rechtliche Grundlagen haben.
Thema Dashcam: Rechtsgrundlage (zum Verbot der Nutzung durch Privatpersonen) ist hier das Bundesdatenschutzgesetz, insbes. §6b BDSG. Dieses besagt, dass im öffentlichen Raum eine Videoüberwachung generell nur "zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke" erlaubt ist.
Erfüllt der Einsatz einer Dashcam diese Voraussetzungen bei Privatpersonen? Nein!

Doch! :D
Ich filme ja nicht den öffentlichen Raum, sondern meine Fahrtstrecke für mein persönliches Videotagebuch.

Sollte mir die Aufnahme nicht gefallen, dann wird sie gelöscht und ich probiere es neu.

Daß das ganze mal als Beweismittel dienen könnte ist genau so abwegig wie die Aufnahme einer Rotlichtfalle an der Ampel, die zufällig das Konterfei eines flüchtenden Bankräubers aufnimmt. ;)

Und ......... kommt doch bitte endlich mal von diesem Paniktrip des Datenschutzes runter. :pray:

Es ist für mich absolut nicht nachvollziehbar, wie man Dashcams in einem verinnerlichten Automatismus mit Youtube & Co. assoziieren kann.

Mich erinnert das ganze an Alice Schwarzer in ihrer Glanzzeit.
Für sie waren Dreibeiner erstmal Chauvis, Unterdrücker und potentielle Notzüchter.

Also das ganze doch etwas entspannter angehen, denn zwischen den Russencams und UNSEREN Betreibern von Dashcams, liegt ein himmelweiter Unterschied Im Veröffentlichungsbedürfnis.
 
Hier findet gerade ein Vermischung von Themen statt, die unterschiedliche rechtliche Grundlagen haben.
...

Das kann z.B. der Fall sein, wenn strolch just in dem Augenblick auf den Auslöser gedrückt hat, als dem alten Mann die Hosen runter rutschten ;-) .

...

Das war mir schon bewußt, daß sich hier Themen vermischen. Hier vermischt sich manches :D , das Leben geht weiter. Ich wollte nur aufzeigen, daß man schon einiges darf, was ein anderer nicht vermutet.

Das Bild mit der gerutschten Hose hab ich natürlich auch :lol: . Ich wollte das euch nur ersparen, weil ich hier keinen öffentlichen Test der persönlichen Ekelgrenze machen werde :lol: .


Für mich persönlich gilt bei solchen Veröffentlichen immer: Auch wenn ich etwas dürfte, muß ich es noch lange nicht machen! Ich wähle meine Bilder schon mit Bedacht, mache manchmal nur einen Ausschnitt davon, damit Personen im Vordergrund verschwinden oder lasse auch ein Bild ganz weg, wenn ich der Meinung bin, daß es ohne dieses geht. Wer die Bilder eh nicht kennt, weiß ja auch nicht, was es zu sehen gab.

An einem Beispiel möchte ich es noch zeigen:

20151027hw.jpg



Nehmt das Bild dieses Hochzeitsautos. Da ist doch nichts aufregendes dabei, oder?
Die leicht unscharf abgebildete Frau auf der Treppe zählt hier als "Beiwerk". Dank meines Objektives habe ich die äußerst attraktive Dame als "Porträt", welche ich niemals öffentlich zeigen würde. Das würde eindeutig zu weit gehen. Die junge Frau aber hier wegzumachen würde das Gesamtbild dieses Autos zerstören.
Für den Fall einer Veröffentlichung bräuchte ich das Einverständnis der Frau nicht, wenn sie sich aber beeinträchtigt fühlen würde, müßte ich das Bild löschen. Ich hoffe jetzt, daß sie es nicht sieht.
 
Wo sind denn hier Themen vermischt worden, es geht doch um Antworten auf vorher gestellte Äußerungen.
Und glaube mir, ich habe schon hunderte Fotos und Filmsequenzen veröffentlicht, davon wurde kein einziges zurückgezogen.
Auch hat es den Versuch der Einflußnahme gegeben, die aber alle zur gänze abgelehnt wurden.
Und zum Punkt gerutschte Hose verweise ich auf meinen Einwand "Ehrverletzend".

Bei Dashcams gebe ich Dir zum Teil recht, aber die Sache ist sowieso recht schwammig geregelt und zur Zeit noch abhängig von Einzelentscheidungen, aber das Recht zur Aufzeichnung wird kommen, da bin ich mir ganz sicher.
 
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UND....
Wer von uns hate noch nie eine Begegnung der unheimlichen Art, mit Dränglern bei 160(:D) auf 2 Meter "Abstand", Spurwechslern ohne Blinken, und ähnlich netten Zeitgenossen. Wenn ich grade dann meine Dashcam zur PRIVATEN Aufzeichnung meiner Fahrstrecke laufen hatte, als der durch diese Leutchen verursachte Unfall passiert ist, kann mir kein Gericht das negativ auslegen:D
Und die jeweiligen Versicherungen freut`s auf jeden Fall!
 
Doch! :D
Ich filme ja nicht den öffentlichen Raum, sondern meine Fahrtstrecke für mein persönliches Videotagebuch.

WOW! Du fährst also ausschließlich auf Deinen Privatwegen?:D
Und um mich nicht als Alice Schwarzer zu fühlen (brrrrr)...mir ist es völlig egal, wer Dashcams nutzt. Aber sollte jemand auf die Idee kommen diese Filme verwenden zu wollen, sollte er sich über mögliche Konsequenzen im Klaren sein. Daher der Verweis auf die Rechtsprechung hierzulande.

Es geht auch nicht darum, was jeder meint, was richtig sei, sondern vielmehr um Festlegungen per Gesetz.
LG aus dem Norden
 
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Der Richter entscheidet immer im Verfahrensverlauf ob die Aufnahme für die Rechtsfindung wichtig ist.
Soll er sich für die Nutzung der Aufnahme entscheiden hat man von der Gegenseite nichts zu befürchten.

Es sei denn der Richter lehnt die Aufnahme ab und verweist auf das Persönlichkeits- Recht dann braucht man einen guten Anwalt, soweit die Gegenseite Ansprüche stellt.
Aber das wird die Gegenseite sich überlegen, da dann die Aufnahme Verfahrensgrundlage ist und in diese dann in der Verhandlung, da Beweismittel, erst recht in Augenschein genommen wird. Jetzt beißt sich der Hund selbst in den Schwanz.
 
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