Hau, ich habe Recht gesprochen! [DashCam-Nutzung]

Es sei denn der Richter lehnt die Aufnahme ab und verweist auf das Persönlichkeits- Recht dann braucht man einen guten Anwalt, soweit die Gegenseite Ansprüche stellt.
Aber das wird die Gegenseite sich überlegen, da dann die Aufnahme Verfahrensgrundlage ist und in diese dann in der Verhandlung, da Beweismittel, erst recht in Augenschein genommen wird. Jetzt beißt sich der Hund selbst in den Schwanz.

Seit dem Urteilsspruch des VG Ansbach wird der Beklagte es erst recht darauf ankommen lassen. Denn leider ist es (momentan) wirklich so, dass Drängler, Raser (und damit potentielle Unfallverursacher) aufgrund unserer Gesetzgebung nicht mit Dashcams in Privatfahrzeugen gefilmt werden dürfen.

Und was nutzt mir das Filmen des Unfalls, und das Drängen auf Verwendung des Filmmaterials, wenn ich durch den Unfallverursacher späterhin auch noch angezeigt werde und mir dadurch Kosten entstehen?
 
Denn leider ist es (momentan) wirklich so, dass Drängler, Raser (und damit potentielle Unfallverursacher) aufgrund unserer Gesetzgebung nicht mit Dashcams in Privatfahrzeugen gefilmt werden dürfen.

Und genau das ist der Punkt.
Jemand "zu verfolgen" um ihm etwas anhängen zu können, das ist grenzwertig.

Kommt aber auf einer Fahrtstrecke ZUFÄLLIG ein Unfall vor die Linse und der Unfallhergang ist strittig (Aussage gegen Aussage), dann wird die SD-Card mit Handkuß von der Polizei angenommen werden ........ auch wenn Du selbst nicht am Unfall beteiligt warst, sondern Du Dich nur als Zeuge meldest.
 
@LodgyCruizer: Er hat das Verfahren nur in Bezug auf die Untersagung der Verwendung einer Dashcam in seinem Fahrzeug in DIESEM Verfahren gewonnen (aufgrund eines Verfahrensfehlers!).

Andererseits wurde in der mündlichen Verhandlung durch die Kammer aber auch deutlich gemacht, dass der permanente Einsatz einer Dashcam zu dem vom Kläger verfolgten Zweck, die Aufnahmen im Falle einer Verwicklung des Klägers in verkehrsrechtliche Streitigkeiten oder in einen Unfall an die Polizei weiterzugeben, nach dem Bundesdatenschutzgesetz nicht zulässig sei.

Sorry, aber es ist schon wichtig, den Sachverhalt richtig darzustellen ;-)
 
Zitat:
Andererseits wurde in der mündlichen Verhandlung durch die Kammer aber auch deutlich gemacht, dass der permanente Einsatz einer Dashcam zu dem vom Kläger verfolgten Zweck, die Aufnahmen im Falle einer Verwicklung des Klägers in verkehrsrechtliche Streitigkeiten oder in einen Unfall an die Polizei weiterzugeben, nach dem Bundesdatenschutzgesetz nicht zulässig sei.

Und genau DAS ist die Crux!
Hätte der Benutzer der Dashcam angegeben, dass er die Aufnahmen nur zur Aufzeichnung SEINER PERSÖNLICHEN (!) Fahrstrecke gemacht hat, wäre der Prozess wahrscheinlich anders ausgegangen. Wenn der Zweck ein anderer ist, und eine "Verkehrsrechtliche Streitigkeit oder Unfall" während dieser Aufzeichnung grade passiert, ist das ein Zufall, und kann einem Verkehrsteilnehmer nach meiner Meinung NICHT negativ ausgelegt werden. Der Zweck heiligt nicht die Mittel, kann aber die Dashcam legal machen:D
 
Und genau DAS ist die Crux!

Am Beispiel eines Baseballschlägers, den man in meinem Kofferraum entdeckt und die Frage bei der Fahrzeugkontrolle, was ich damit will.

Antwort 1:
ich will baseballspielen üben ........ soweit OK. :)

Antwort 2:
meine Nachbarn sind Russen ........ jetzt hab ich ein Problem. :huh:

Aber das hab ich nur, weil ich vor dem aufreißen meines Maules mein Hirn nicht eingeschaltet habe. :D
 
@ zündkerze ja gibt genug Situationen aber da steh ich drüber , ich fahre wöchentlich um die 700 km Autobahn ich erleb genug , aber seit ich flotter unterwegs bin kommen solche Situationen nicht mehr vor. Wenn ich 150 fahre und ein wölfchen drängelt, steh ich aufs Gas und das war's der drängelt nimmer. Das was viele Dacia Fahrer erleben haben sie sich selbst zuzuschreiben ( Images von der Marke ) fährt einfach bissel flotter natürlich im legalen berreich . Dann wird auch nimmer gedrängelt und die datsche kommt mal vom Opa Status weg. So war bissel weit ausgehohlt aber hat auch indireckt damit zutun.
Wieder zurück zum Thema , passt nur auf das euer Beweis filmchen nicht gegen euch verwendet wird , nicht das sich rausstellt das er durch eure Fahrweise verursacht wurde 😁.
 
Bitte....Ich soll meine Fahrweise der Kranken anpassen,wer sagt den das ich eine "Opafahrweise" habe????
130 im Schnitt auf der AB ist ok,und an der Ampel fahr ich auch zügig an!
Ich werde mir von meiner Versicherung eine Blackbox einbauen lassen,und in Kombi mit der Dashcam können mir die gestörten KFZlenker kreuzweise;)
Ich hab nix zu verbergen:lolat:
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #85
Bitte....Ich soll meine Fahrweise der Kranken anpassen,wer sagt den das ich eine "Opafahrweise" habe????
130 im Schnitt auf der AB ist ok,und an der Ampel fahr ich auch zügig an!
Ich werde mir von meiner Versicherung eine Blackbox einbauen lassen,und in Kombi mit der Dashcam können mir die gestörten KFZlenker kreuzweise;)
Ich hab nix zu verbergen:lolat:

...Kienzle Automotive GmbH: Komfortprodukte
oder Unfalldatenspeicher bei Tante Googel fragen
Kann, muss nicht.. aber könnte helfen! Besonders wenn man im Recht ist aber keines bekommen soll!
Doch Geitz ist geil und zu was soll man zusätzlich Geld ausgeben! :prost: :alcohol:
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #87
Täterschutz vor Opferschutz oder doch etwas Gerechtigkeit?

?Dashcam? (Armaturenbrettkamera) ist zulässig und kann idR im Zivil- und Strafverfahren verwertet werden | Verkehrsrecht

Ich baue sie mir bei Gelegenheit wieder in meine neue Datsche ein!
Will ja nur die schöne Fahrstrecke dokumentieren... Hatte gerade gestern zwei fast Begegnungen einmal mit einer jungen Dame die kurz vor mir die Spur wechselte ohne zu schauen und einen Hund der angeleint auf die Straße gesprungen war. Beide mal half nur eine Notbremsung und zum Glück haben die hinter mir mit reagiert. Hab nicht die Absicht schon wieder ein neues Auto zu kaufen. Die erste Datsche liegt noch in den Akten der Anwälte und ist noch nicht ganz "vergütet" Und bei der Zweiten liegt noch der Brief bei der Bank.
Sonst zum anscheißen gibt es genügend andere Möglichkeiten.
Handy geht schneller...! "Wegeheld" irgend wie eine App für Parkplatzsünder...
 

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Dashcam finde ich gut.

Es gibt wohl auch die Möglichkeit, das Handy als cam zu nutzen. Ist vieleicht für die Leutchen interessant, die es immer als NAVI an der Scheibe nutzen. Die Kamera wird dann zur parallelen Aufnahme genutzt.

Coole Idee
 
Mal was anderes: welche Dashcam ist denn so zu empfehlen ??
gibts was günstiges, das auch was taugt ?
evtl Netzunabhängig ( mit Batterie )
 
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