Hau, ich habe Recht gesprochen! [DashCam-Nutzung]

..... weil meine Frau alleine und er zu zweit war.

Weil ich alleine und die anderen auch zu zweit waren, wurde vor einigen Jahren denen geglaubt, daß ich den alten Astra auf dem Parkplatz angefahren hatte.

Das ca. 20 Minütige Gespräch mir den beiden Weibern endete damit, daß ich ihnen zu verstehen gab, sie mögen sich doch für die Gratissarnierung ihrer Mühle einen anderen Doofen suchen.

2 Std. später standen dann die blauen vor meiner Türe.

Obwohl an meinem Fahrzeug absolut nichts zu sehen war, wurde nur auf Grund der Aussage der beiden meine Schuld angenommen.

- Anzeige wg. Fahrerflucht
- 300.-€ Geldbuße
- Flensburgpunkte
- 4 Wochen Lappen weg

Auch bei mir kann man jetzt raten, wie ICH zu Dashcams stehe. :D

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....... nur ist sie als Beweismaterial nicht zulässig.

Genau das Gegenteil wurde gestern am TV bzgl. des Gerichtsurteiles gesagt.

Ein klares NEIN zur Veröffentlichung auf Youtube o.ä.

Erlaubt dagegen jegliche Art von Aufnahmen zu rein privaten Zwecken und auch die ausdrückliche Anerkennung als Beweismaterial, sollte auf solch einer Privataufnahme ein Unfall aufgezeichnet sein.
 
Die hier häufig "geforderte" Aufzeichnung nur der letzten X Minuten - außer bei einem Unfall - klingt ja im ersten Moment nach einer guten Idee.
Nur würde dies dann entweder erfordern, dass das Aufzeichnungssystem selbstständig erkennt, wenn es Unfall gegeben hat oder der Besitzer der Kamera muss dann selber aktiv werden und eine Art "keep on disk"-Button drücken.

Einen Unfall selbstständig zu erkennen wird schwierig werden besonders wenn das Kamera führende Fahrzeug nicht selber am Unfall beteiligt war. Das Deaktivieren des automatischen Löschens von Hand erfordert hingegen, dass der Kamerabesitzer dazu überhaupt in der Lage ist. Bei schweren Unfällen kann das ja zum Teil unmöglich sein und bei leichten Unfällen erfordert das auch eine gewisse Geistensgegenwart in einer Situation in der vielleicht drigenderes zu tun ist, als in irgend einem Bedienmenüe zig "sind sich sicher?" und "haben sie über die Konsequenzen nachgedacht" - Dialoge mit "ja" und "ja wirklich" und "nein ich will nicht abbrechen" zu bestätigen.
 
Genau das Gegenteil wurde gestern am TV bzgl. des Gerichtsurteiles gesagt.

Ein klares NEIN zur Veröffentlichung auf Youtube o.ä.

Erlaubt dagegen jegliche Art von Aufnahmen zu rein privaten Zwecken und auch die ausdrückliche Anerkennung als Beweismaterial, sollte auf solch einer Privataufnahme ein Unfall aufgezeichnet sein.

Alles nicht hundertprozentig:

"Ist die rechtliche Beurteilung von Dashcams nach dem Urteil nun deutlich geregelt?

Nein. Auch nach der nun getroffenen Entscheidung des Gerichts bleibt die Gesetzeslage in Deutschland weiterhin unklar. Der Einsatz von Dashcams ist hierzulande - anders als beispielsweise in Österreich - nicht ausdrücklich untersagt. Die Aussagen zu ihrem Einsatz bleiben schwammig: Erlaubt ist der Einsatz der Mini-Kameras für persönliche Zwecke - doch ob die Aufnahmen zum Beispiel in einem Unfallprozess als Beweismittel zugelassen werden, darüber kann das jeweilige Gericht von Fall zu Fall entscheiden. Das ist ähnlich wie beim Ankauf von Steuerdaten-CDs."

(Quelle: Spiegel)
 
Beiträge Thema fracking sind hier zufinden. Hier bitte mit mit Ursprungsthema weiter machen...-_-
 
Erlaubt dagegen jegliche Art von Aufnahmen zu rein privaten Zwecken und auch die ausdrückliche Anerkennung als Beweismaterial, sollte auf solch einer Privataufnahme ein Unfall aufgezeichnet sein.

Grundsätzlich sind heimliche Aufnahmen unbeteiligter Dritter nach dem Bundesdatenschutzgesetz unzulässig und stellen einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der von den Filmaufnahmen betroffenen Personen dar.

Das Gericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass der permanente Einsatz einer Dashcam für den Zweck die Aufnahmen im Fall einer Verwicklung in verkehrsrechtliche Streitigkeiten oder in einen Unfall an die Polizei weiterzugeben nicht zulässig ist.

Es hat deutlich herausgestellt, dass das Bundesdatenschutzgesetz über dem Interesse des Kameramanns steht!

Hat der Kameramann einen Unfall und übergibt er seine Aufnahme an die Polizei, dürfte die Wahrscheinlichkeit sehr gering sein, dass die Aufnehme dem Richter vorgeführt wird, welcher über das Verkehrsdelikt zu urteilen hat. Wohl eher einem Richter, welcher über den Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz zu urteilen hat.

Hat der Kamermann einen Unfall und dem Unfallgegner fällt die Kamera ins Auge, dürfte das Ergebnis wie im vorherigen Absatz sein.

Besser noch, hinter mir oder vor mir fährt der Kameramann und filmt mich, ich notiere mir das Kennzeichen, Zeit und Ort und fahre damit zur Polizei oder Staatsanwaltschaft und das Ergebnis dürfte klar sein.

Der Gesetzgeber sollte Dascams verbieten und unter empfindliche Strafen stellen, so wie in Österreich. Allerdings sollte man Wiederholungstätern nicht mit einer erhöhten Geldstrafe entgegenkommen, besser Führerschein und Fahrzeug einziehen, denn sonst lernen es manche nie!
 
@Exlex:

Dass Aufnahmen aus einer Dashcam nichts im Netz zu suchen haben, ist unstrittig.

Erlaubt ist:
Wenn ich geblitzt werde hält mir die Behörde ein Foto unter die Nase und sagt: Wir habens fotografiert du bist gefahren.
Bei einer Abstandsmessung wird der Vorgang gefilmt und mir unter die Nase gehalten.
Lass ich auf der AB "die Sau raus" (gut, nicht mit dem Duster...) weil mich "einer verfolgt" und ich hab Pech, war es ein Behördenfahrzeug mit Kamera an Bord.

Verboten soll sein:
Schrammt mir einer ins Auto und ich halte den Behörden die Dashcam vor die Nase bin ich wegen "Verletzung Datenschutz unbeteiligter Dritter" (?) dran.

Ich nenne das Messen mit zweierlei Maß!

Aber soweit kommts ja gar nicht, bitte verbietet die Dashcams bei hohen Strafen, der Bürger soll ja deutlich spüren, dass der Staat sich um des Bürgers Datensicherheit kümmert! :D



CU

TI
 
Wenn ich geblitzt werde hält mir die Behörde ein Foto unter die Nase und sagt: Wir habens fotografiert du bist gefahren. …
… Ich nenne das Messen mit zweierlei Maß!

Gemäß §§ 35 STVO (Sonderrechte) ist z.B. die Polizei von der STVO ausgenommen, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Jetzt bin aber auch der Auffassung, dass ich wegen meines dringenden Anliegens über rote Ampeln fahren muss. Wenn die Polizei dies darf, dann darf ich das ja wohl auch, sonst würde man mit zweierlei Maß messen.
 
Verboten soll sein:
Schrammt mir einer ins Auto und ich halte den Behörden die Dashcam vor die Nase bin ich wegen "Verletzung Datenschutz unbeteiligter Dritter" (?) dran.

Ich nenne das Messen mit zweierlei Maß!

Aber soweit kommts ja gar nicht, bitte verbietet die Dashcams bei hohen Strafen, der Bürger soll ja deutlich spüren, dass der Staat sich um des Bürgers Datensicherheit kümmert! :D



CU

TI

Vergleiche es doch mit Selbstjustiz, Einen Einbrecher, den Du niederstreckst und der wohmöglich schwer verletzt im Hausflur liegt,hat das zwar verdient, aber nach deutschen Gesetz, bist Du wegen Körperverletzung dran, wenn Du keine Notwehr nachweisen kannst.

Deutschland bietet Straftätern und Betrügern, eine exzellente Plattform, da braucht man einen guten Anwalt und darf sich nicht unterkriegen lassen.

Wie gesagt, bei einer "Crash Cam", hätte ich keine Einwände.
 
Gemäß §§ 35 STVO (Sonderrechte) ist z.B. die Polizei von der STVO ausgenommen, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Jetzt bin aber auch der Auffassung, dass ich wegen meines dringenden Anliegens über rote Ampeln fahren muss. Wenn die Polizei dies darf, dann darf ich das ja wohl auch, sonst würde man mit zweierlei Maß messen.

Ein dringendes Anliegen würde solch ein Verhalten nicht rechtfertigen, wohl aber ein Notfall (Notfall laut Wikipedia: Als Notfall gilt jede (unvorhergesehene) Situation, in der eine drohende Gefährdung für Sachen, Tiere oder die körperliche Unversehrtheit von Menschen eintritt.).

Dabei musst Du allerdings erhöhte Vorsicht walten lassen. Sebst ein mit Blaulicht und Sirene fahrendes Fahrzeug hat sich grundsätzlich erstmal an die StVO zu halten, darf aber bei entsprechender Vorsicht z.B. rote Ampeln überfahren, wenn niemand behindert oder gefährdet wird. Die Polizei hat dabei noch weitere Sonderrechte, die nicht mit dem Begriff "Notfall" gekoppelt sind, sondern auch die Wahrnehmung ihrer sonstigen Aufgaben beinhaltet.

Uli
 
Vielleicht liegt (bzw. lag) die größte Problematik darin, daß sich in diesem Land einige als Hilfssheriff ( führer gab es mal den Begriff: Blockwart) aufgespielt haben und die vermeintlichen Fehler anderer Autofahrer unbedingt den Behörden melden bzw. ins Internet setzen mußten.

Jeder macht im Straßenverkehr irgendwann mal einen Fehler, aber es muß doch nicht sein, daß verklemmte Idioten diese Fehler auch ins Internet stellen.

Ich werde meine Dash-Cam weiterhin betreiben und hoffen, niemals eine Aufnahme als Beweis für meine Unschld nutzen zu müssen!
 
Vielleicht liegt (bzw. lag) die größte Problematik darin, daß sich in diesem Land einige als Hilfssheriff ( führer gab es mal den Begriff: Blockwart) aufgespielt haben und die vermeintlichen Fehler anderer Autofahrer unbedingt den Behörden melden bzw. ins Internet setzen mußten.

Jeder macht im Straßenverkehr irgendwann mal einen Fehler, aber es muß doch nicht sein, daß verklemmte Idioten diese Fehler auch ins Internet stellen.

Ich werde meine Dash-Cam weiterhin betreiben und hoffen, niemals eine Aufnahme als Beweis für meine Unschld nutzen zu müssen!


Seh ich genau so Snowdog. -_-

Aber was hilft Logik und Vernunft, wenn gegen die Phobie die beim Wort "Cam" bei vielen entsteht, noch kein probates Medikament auf dem Markt ist.

Demnächst kommt dann noch die Forderung, beim knipsen während des Wochenendausfluges, von allen zufällig mit auf dem Bild befindlichen "Fremden", eine schriftliche Genehmigung einzuholen. :rotate:

Man kann es auch übertreiben ..........
 
@eslex

Ich habe,wie schon beschrieben das Verhallten der Polizei im Zusammenhang mit der DC als Beweismittel völlig anders erlebt.
Im Zweifelsfall,der hoffentlich niemals eintritt,fühle ich mich jedenfalls auf der vermeintlich sicheren Seite.
Da nehme ich eine "Randschuld" gerne in Kauf!!!
Es hat bei mir nichts mit Denunziatentum oä. zu tun,aber wenn du wiederholt erleben musst wie bei uns in einer Spielstraße mit stark überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird,schwerverletzte Kinder die Regel sind,wünsche ich mir schon solche unverantwortlichen Fahrer mit diesem Beweismittel ihrer "gerechten" Strafe zuführen zu können!
 
...aber wenn du wiederholt erleben musst wie bei uns in einer Spielstraße mit stark überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird,...

In solchen Fällen sollte man mal die "Notwehr" prüfen lassen durch einen Anwalt. Als Eltern bist du "Sachwalter" der Rechte der Kinder.
Die Polizei und das Ordnungsamt können nicht überall gleichzeitig sein. Und wenn sie vor Ort sind, werden sie noch über Radio "verpfiffen".

Dabei fällt mir auf - wieso sind "Blitzer" eigentlich datenrechtlich nicht geschützt?
 
Gott behüte,aber wäre ich Zeuge,würde ich eh die Nerven verlieren und den Verursacher totprügeln.Dafür ging ich in den Knast,macht das Kind zwar auch nicht wieder lebendig,aber es hilft......<_<
 
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