Hau, ich habe Recht gesprochen! [DashCam-Nutzung]

Der Verkehrsgerichtstag hat eine klare gesetzliche Regelung zur Nutzung von Dashcams in Kraftfahrzeugen verlangt. Aufzeichnungen der Minikameras ermöglichten einerseits die Aufklärung von Unfallhergängen und Straftaten, führten andererseits aber auch zur Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten Dritter, stellte der Verkehrsgerichtstag fest. Derzeit fehle es in Deutschland und den Nachbarländern an einer klaren Rechtsgrundlage zur Verwendung der Kameras, beklagte das Expertengremium am Freitag in Goslar.

Auf dem Verkehrsgerichtstag treffen sich jedes Jahr Experten wie zum Beispiel Juristen, Rechtsmediziner, Polizisten und Beamte aus den Ministerien, um sich über Verkehrssicherheit auszutauschen.

Im Zusammenhang mit den Dashcams empfahlen die Fachleute anstelle eines generellen Verbotes oder einer generellen Zulassung einen "Ausgleich zwischen Beweisinteresse und Persönlichkeitsrecht". Dieser solle auf der Basis des europäischen Datenschutzrechtes getroffen werden.

Nach Auffassung der Experten sollten Aufnahmen demnach "anlassbezogen" zulässig sein, etwa bei einem drohenden Unfall. "Bei ausbleibendem Anlass", so die Empfehlung, sollten sie kurzfristig überschrieben wird.

Quelle Spiegel.de
 
Wahrscheinlich scheint es aber auch zweierlei Anläße zu geben.

Speziell auf Motorradfahrer bezogen, die eigentlich nicht von A nach B fahren, sondern bei denen "das fahren an sich" der Grund dieser Fortbewegung ist, gibt es jede Menge Clips im Net (auch aus Deutschland), bei denen jemand seine eigene Tour vorstellt, oder von einer Gruppentour berichtet.

Dabei kommen natürlich auch jede Menge Fahrzeuge des Gegenverkehres mit Kennzeichen ins Bild.

Weil aber der Grund dieser Fahrt die Darstellung der Tour ist, scheinen hier doch keine Persönlichkeitsrechte verletzt zu werden.
Frei nach dem Motto:
wer am Öffentlichen Verkehr teilnimmt muß damit leben, daß er dort auch ein öffentlicher Mensch ist.
1:1 vergleichbar mit einem Tatortkrimi, in dem jede Menge von Kennzeichen des Verkehrsgeschehens bei den Dreharbeiten, einem Millionenpublikum zur besten Sendezeit präsentiert werden.

Ganz anders die nicht anlaßbezogene Aufnahme einer DC, deren Inhalte nicht veröffentlicht werden dürfen und die nur "mitläuft", um im Falle eines Unfalles evtl. entlastendes Beweismaterial zur Verfügung stellen zu können.

Die Betonung liegt dabei auf "entlastend", denn man MUß nichts zur Verfügung stellen, das einen bei evtl. Selbstverschulden belasten könnte.
 
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Ganz anders die nicht anlaßbezogene Aufnahme einer DC, deren Inhalte nicht veröffentlicht werden dürfen und die nur "mitläuft", um im Falle eines Unfalles evtl. entlastendes Beweismaterial zur Verfügung stellen zu können.

Die Betonung liegt dabei auf "entlastend", denn man MUß nichts zur Verfügung stellen, das einen bei evtl. Selbstverschulden belasten könnte.

Die nicht anlassbezogene Aufnahme scheint nun aber generell als nicht geeignet als Beweismittel zugelassen zu werden. Der Verkehrsgerichtstag hat ausdrücklich Aufnahmen als zulässig erklärt, die anlassbezogen erstellt wurden.
Eine Kameraaufnahme, die aus Lust am Filmen oder Dokumentation einer eigenen Tour erstellt wurde, kann demnach nicht zugelassen werden. Denn die Aufnahme erfolgte ja nicht anlassbezogen. Das ist wieder ein Manko.

Denn wie stellen sich die Experten die Praxis vor? Ich muss also Ungemach "riechen" bevor er Auftritt, um dann die Kamera einzuschalten (während der Fahrt, nicht ungefährlich) und dann die kritische Situation filmen. Die Kameras mit G-Sensor helfen da ja nichts, denn wenn die erst anspringen wenn ich eine Vollbremsung mache, ist der Grund der Vollbremsung ja schon vorbei. Das mir also jemand beim Spurwechsel vor das Auto gezogen ist, sieht man nicht. Nur das mein Auto in das Heck des Vorherfahrenden kracht:huh:

Alternative laut Experten sind dann noch Kameras, die die alten Aufnahmen "schnell" überschreiben. Stellt sich die Frage, wielange denn jetzt alte Aufnahmen auf der Karte verbleiben dürfen, um unter diese Regelung zu fallen. Da kann man in der Praxis dann nur SD Karten verwenden, die Aufnahmen von max. 15 Minuten zulassen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Der ganz große Wurf ist der Vorschlag für die Neuregelung also auch noch nicht.
Ich findende ganzen Datenschutzbedenken in diesem Zusammenhang eher kontraproduktiv und überzogen. Ich möchte mal wissen, wo der genaue "Schäden" für andere liegt, wenn ich deren Auto und Gesicht auf meiner Aufnahme habe. Auf meinen Urlaubsphotos schwärzte ich auch nicht die Visagen anderer Strandbesucher, wenn sie meine Linse streifen...
Die Veröffentlichung auf sozialen Netzwerken ist, wie bereits gesagt, ein anderes Thema.
 
Man stelle sich mal die Vorgabe "anlassbezogen" in der Praxis vor:

Ein am Unfall beteiligter, der die Zeit hat, eine Dashcam einzuschalten, hätte stattdessen früher bremsen, hupen oder lenken können. Im Gerichtsprozess gäbe es also für den Unfallverursacher sehr gute Argumente, dem Geschädigten eine nicht unerhebliche Teilschuld anzulasten.

Ein anderes Beispiel wäre eine (Heckkamera-)Aufnahme eines dicht auffahrenden, lichthupenden Hintermannes. Tolles Beweismittel. Die Situation, die dieser Aufnahme vorausging, muss/darf nicht mehr aufgenommen werden. Praktisch, denn diese war eventuell ein unangekündigter Spurwechsel mit starker Bremsung, durch die der Aufnehmende ein neues Auto erklagen wollte oder mal wieder als Opfer vor Gericht bösen Verkehrsrowdys Recht und Gesetz erklären lassen wollte. Mancher will garantiert auch die Umwelt retten ("Jeder, der die Richtgeschwindigkeit überschreitet, ist ein Umweltsünder", ...) oder sein digitales Troll-Hobby auch im wahren Leben ausüben und einfach nur Leute ärgern. Dass der Auffahrende beim Bremsen die Lichthupe zur Warnung betätigt, um einen Unfall zu verhindern, ist vor Gericht nicht nachweisbar, denn der Auffahrende konnte seine Aufnahme erst starten, als das andere Fahrzeug schon auf seiner Spur war.


Schauen wir uns mal die Vorgabe der "zeitnahen automatischen Löschung" an:

Nach dem Unfallereignis läuft die Aufnahme weiter. Alle steigen aus und helfen oder liegen verletzt im Auto. Woran ist nun die Aufnahme gekoppelt? Fahrzeugbewegung? Zündung? Aufprall? Wann wird automatisch gespeichert/behalten? Wie sind die maximalen Speicherzeiten oder Vorhaltezeiten vor automatischem Überschreiben oder Zwangslöschen (15 Minuten, 2 Stunden, ...)?

- Fahrzeuge der Zeugen und Ersthelfer hatten keinen Aufprall, Aufnahme weg.
- Bei Unfallbeteiligten ist der Motor oft kaputt oder aus, da schaltet niemand die Zündung aus, vor Eintreffen der Polizei ist die Vorhaltezeit abgelaufen, Aufnahme weg.
- Die Unfallstelle muss nachts kenntlich gemacht werden. Licht ohne Zündung? Bei vielen Fahrzeugherstellern Fehlanzeige. Also Zündung an, Aufnahme weg.
- Räumung der Zufahrt für Rettungsfahrzeuge. Motor an, Aufnahme weg.
- Bergung der Unfallfahrzeuge, Kartenleser nicht zugänglich oder Karte vergessen, Schlüssel wird zum Entriegeln der Lenkradsperre gedreht oder Fahrzeug aus eigener Kraft zum Abschleppfahrzeug bewegt. Mit Einschalten von Zündung oder Motor ist die Aufnahme weg.


Einige der erwähnten Löschungen können durch Kombination mit Sensoren oder Fahrzeugfahrdaten (OBD) vermieden werden. Ein "Behalten"-Knopf wäre eine andere Möglichkeit. Aber dann wären wir beim Unfalldatenschreiber oder Unfallrecorder. Wenn man jetzt noch das Kamerabild ständig über einen Kurzzeitspeicher puffert, könnte man die dem Unfall vorausgehenden 15 Sekunden mitspeichern. Da ist dann zwar die "anlassbezogene Speicherung" gewährleistet (nicht die "anlassbezogene Aufnahme"), aber gleichzeitig ein bestimmter Zweck der Aufnahmeeinrichtung und der Aufnahme gegeben. Dokumentation der Urlaubsfahrt ist das nicht mehr.

Wenn man das aber voneinander trennt, hat man schon wieder das Problem mit der rechtlichen Verwertbarkeit der "Urlaubsaufnahmen". Eine Trennung und die gleichzeitige Unterteilung in "zulässiges Beweismittel" und "nicht als Beweismittel zulässig" per Gesetz würde die Verwendung von Urlaubsaufnahmen sogar verbieten, die Richter dürften sie nicht einmal ansehen.

Wenn man die Vorschläge nicht kritisch hinterfragt, könnte es zur zusätzlichen Einführung eines Unfallrecorders führen. Geprüft, versiegelt, mit dem Fahrzeug vernetzt und irgendwann Pflicht bei Neuwagen. Gleichzeitig wird die Dashcam in ihrer heutigen Form an strenge Bedingungen geknüpft und Daueraufnahmen werden verboten. Das kann von "nicht als Beweis zulässig" bis "Betrieb strafbar" reichen.


Gruß
MadGyver
 
Anlassbezogene Aufnahmen

Wo liegt das Problem?
Ich will schließlich meine Fahrstrecke und die Landschaft aufnehemen!
Wenn mir dann ein *** :) in die Quere kommt... kann ich ja immer noch überlegen ob ich die Aufnahme zur Verfügung stelle, oder ob ich mir damit selbst ein Bein stelle weil ich noch bei dunkelrot...
Das Zweite bei solchen Filmaufnahmen, man kann sich im nachinein immer noch Sehenswürdigkeiten oder Dinge die man nur im Blickwinkel wärend der Fahrt wahr genommen hat noch einmal nachträglich ansehen. Und wenn es ein Blitzer am "Wegesesrand" oder Verkehrsschild ist was man übersehen hat.

Mir hatte mal ein Anwalt gesagt: "...man muss die Worte benutzen..."

So lange kein direktes Verbot besteht hat man auch die Möglichkeit solch eine Kamera zu nutzen.
Was die Speicherkarte an geht, meine Kamera kann bis zu 64GB/etwa 10 Stunden aufzeichen und man kann immer einzelne Segmenten von 2/3/5 Minuten aufnehmen. Danach überschreibt sie wieder alles!!
Dazu noch GPS-Daten, Uhrzeit, mein KFZ-Kennzeichen usw.
Desweitern besteht die Möglichkeit mit einem Bewegungssensor solche Dinge mal etwas unter Umständen zu mindest als Beweis zu haben!
https://www.facebook.com/photo.php?fbid=957451830989103&set=pcb.957451954322424&type=3&theater
Vom Verursacher fehlt natürlich jede Spur! :o:angry::argue::shifty::pray::alcohol::verysad:
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Im Test: iTracker GS6000-A7 mit 64GB Unterstützung! - dashcamtest.de
Man bekommt am Ende die Qualität die man bereit ist zu bezahlen!

Wer natürlich so blöd ist und Filme auf Youtobe hoch läd um sich wichtig zu machen und dann Ärger bekommt ist selber Schuld.
Das ist meine Meinung und ich lasse mich auch nicht durch irgend welche selbst ernannten Datenschützer davon abhalten!
Wer am meisten schreit haben die Leute Angst vor Entdeckung? :ph34r:
Da werden doch aktuell drei Leute gesucht... Und was ist mit den ganzen Überfällen? Manchmal wird man ja sogar mal ungewollt Zeuge.

Noch eine Frage zum Datenschutz, was wird von den Mautbrücken aufgezeichent? Sind da "nur" Lesegeräte für die Maut drin?

Was ist mit den ganzen Webcam? Ich weiß von Einer die man im Netz sehen kann und die oft nicht nur im Halbkreis schwenkt, wo man bei länger Beobachtung genau sieht das da Jemand vor einem Monitor sitzt!
Sie befindet sich mitten im Innenstadtbereich ganz unauffällig an einer Straße.
Sonst kann man jeden Morgen auf BR Web- und Wetter-Cam sehen die in Ferienregionen nicht nur die Berge zeigen!
Nur Blöd wenn Vatern zur Dienstberatung mit der Freundin ... Bei manchen Filmen kann man Personen ganz gut erkennen. Und wer sucht der findet die passenden Aufnahmen dann dazu sicher in den Hotels und Tankstellen mit etwas ""Nachhilfe"" (€€€) Zu was gibt es immer mehr Privatschnüffler?

Und so manch ein Bäcker hat schon eine Kamera aus Angst vor Überfällen. Ist das alles zulässig?
Was ist mit der Überwachung von eigenen Grundstücken wenn die Kamera sogar im Klingelbrett fest eingebaut ist? Woran kann man erkennen das sie nur einschaltet wenn man klingelt? Kann man mit dem Türöffner nicht sogar Gespräche belauschen? Und wenn nicht dürfte es nicht schwer sein das so hin zu basteln.

Im übrigen, ich nehme mal an das gerade die Versicherungswirtschaft in den nächsten Jahren darauf dringen wird diese Aufnahmen zu erlauben!
Es gibt ja schon Boxen zum Einbau von verschiedenen Versicherungen.
 
Es gibt ja schon Boxen zum Einbau von verschiedenen Versicherungen.

Lange wird es meiner Meinung sowieso nicht mehr dauern, da zählen dann nicht nur ein Carport, eine Garage, eine Fahrleistung von unter 10.000km jährlich, oder die Versicherung, daß nur ich alleine mit meinem Fahrzeug fahre, ........ um einige Prozente weniger Jahresprämie zu bezahlen.

Es kommt dann auch vor dem Hintergrund aufwendiger und kostenintensiver Beauftragung von Anwälten und Gutachtern die Frage:
"nutzen sie eine DC und läuft die auch ständig"?

OK, dann sinkt die Jahresprämie nochmal um x Prozent.
 
Zitat:"Die nicht anlassbezogene Aufnahme scheint nun aber generell als nicht geeignet als Beweismittel zugelassen zu werden. "

Tja, das ist die verückte (Rechtliche und moralische )Situation in D:
- so etwa "wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht naß"
- "darf man besitzen, aber nicht benutzen"
- "darf man benutzen, aber nur an ungeraden gesetzlichen Feiertagen";)
- "darf man benutzen, alle (Richter,Anwalt,Staatsanwalt) sehen die Tat, aber die Persönlichkeitsrechte des Täters wiegen ja sooo schwer...
- " der Täter ist ja mit 18/19/20 erst ein ""junger Heranwachsender"", und somit für seine Taten noch nicht voll verantwortlich"
etc.
Könnte man endlos fortsetzen.
 
ich jetzt auch

Nun hat es mich auch erwischt.
Ich wollte so ein Gerät nie nutzen, jetzt muß es wohl doch sein!
Heute fuhr ich an einer Ampel langsam an ein davor stehendes Auto heran.
In dem Moment wo ich zum Stehen kam legte der Andere den Rückwärtsgang ein und fuhr voll zurück.
Mich hatten nur folgende Tatsachen "gerettet"
1. fahre ich nie dicht an den Vorderen heran
2. hatte ich noch die Kupplung getreten, und den Ganghebel in der Hand
3. war es wohl Glück das ich so schnell reagierte
4. hinter mir war kein anderer
Ich drosch ebenfalls den Rückwärtsgang rein und gab Vollgas.
Im Ergebnis hebten sich unsere Geschwindigkeiten so auf, daß sich unsere Stoßstangen gerade so nicht berührten.
Der andere bremste dann und haute mit Vollgas über die rote Kreuzung ab.
Weit und breit war kein Zeuge zu sehen.
Ich war allein, im Vorderen Auto saßen drei Typen.

Ich hasse jede Form der Gewalt, aber mein erster spontaner Gedanke aber war, solche miesen Schw**ne gehören gründlich verdroschen....und ihnen gründlich die Hände gebrochen, damit sie nie wieder Auto fahren können....jaaa ich schäme mich ja schon deswegen...:verysad:

Also werde ich in Kürze auch so ein Gerät ständig in Betrieb haben.
Ist mir egal, ab jemand etwas dagegen hat, oder es "ungesetzlich" ist.
:o
Was soll man sonst gegen solche Nettigkeiten tun, wo Schußwaffen doch nicht erlaubt sind:think:
 
Der andere bremste dann und haute mit Vollgas über die rote Kreuzung ab.
Weit und breit war kein Zeuge zu sehen.
Ich war allein, im Vorderen Auto saßen drei Typen.

Also werde ich in Kürze auch so ein Gerät ständig in Betrieb haben.
Ist mir egal, ab jemand etwas dagegen hat, oder es "ungesetzlich" ist.
:o
Was soll man sonst gegen solche Nettigkeiten tun, wo Schußwaffen doch nicht erlaubt sind:think:

Alter!! Mann hast du ein Glück gehabt! Das wäre aber sehr übel ausgegangen....3 zu 1 ist ne Scheiß-Quote bei der Rennleitung......

Ich bin geschockt, dass es echt solche Menschen gibt, die Auto fahren dürfen....
 
Nun hat es mich auch erwischt.
Ich wollte so ein Gerät nie nutzen, jetzt muß es wohl doch sein!
Heute fuhr ich an einer Ampel langsam an ein davor stehendes Auto heran.
In dem Moment wo ich zum Stehen kam legte der Andere den Rückwärtsgang ein und fuhr voll zurück.
Mich hatten nur folgende Tatsachen "gerettet"
1. fahre ich nie dicht an den Vorderen heran
2. hatte ich noch die Kupplung getreten, und den Ganghebel in der Hand
3. war es wohl Glück das ich so schnell reagierte
4. hinter mir war kein anderer
Ich drosch ebenfalls den Rückwärtsgang rein und gab Vollgas.
Im Ergebnis hebten sich unsere Geschwindigkeiten so auf, daß sich unsere Stoßstangen gerade so nicht berührten.
Der andere bremste dann und haute mit Vollgas über die rote Kreuzung ab.
Weit und breit war kein Zeuge zu sehen.
Ich war allein, im Vorderen Auto saßen drei Typen.

Ich hasse jede Form der Gewalt, aber mein erster spontaner Gedanke aber war, solche miesen Schw**ne gehören gründlich verdroschen....und ihnen gründlich die Hände gebrochen, damit sie nie wieder Auto fahren können....jaaa ich schäme mich ja schon deswegen...:verysad:

Also werde ich in Kürze auch so ein Gerät ständig in Betrieb haben.
Ist mir egal, ab jemand etwas dagegen hat, oder es "ungesetzlich" ist.
:o
Was soll man sonst gegen solche Nettigkeiten tun, wo Schußwaffen doch nicht erlaubt sind:think:

deshalb läuft meine Dashcam immer automatisch mit

https://www.dacianer.de/forum/interieur/20770-verbindungskabel-navi-post368364.html#post368364
 
Ist mir egal, ab jemand etwas dagegen hat, oder es "ungesetzlich" ist.
:o

Laß Dich nicht vom ausgesprochenen Unsinn mancher verunsichern die meinen, Dashcams wären verboten.

Du darfst immer und überall im Straßenverkehr private Aufzeichnungen machen, solange Du diese nicht im Net veröffentlichst, um Unfälle dort zu veröffentlichen .......... es sei denn, Du machst Kennzeichen vorher unkenntlich.

Eine Ausflugstour durch eine wunderschöne Ecke in z.B. voller Kirschblüte, darfst Du dagegen veröffentlichen, ohne daß dabei Kennzeichen unkenntlich machst.

Da dabei der offensichtliche Grund der Aufnahme einen ganz anderen Grund hat, müssen zufällig entgegenkommende Fahrzeughalter dies billigend in Kauf nehmen.

Oder hat hier jemand schon mal einen Spielfilm im TV gesehen, in dem die Kennzeichen im öffentlichen Verkehr geschwärzt waren?

Private Aufzeichnungen nimmt im übrigen die Polizei im Zweifelsfall zur Wahrheitsfindung sehr gerne an. :)
 
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