Fahrzeugbreite [in Bezug auf BAB-Baustellen]

Wann hast Du zuletzt eine BAB Baustelle durchfahren? 1960? Die Baustellen, die ich im laufenden Jahr "erfahren" durfte, waren durchweg mit 80 beschränkt. 60 gilt nur sehr selten an Gefahrenstellen.

So nicht gaaaanz richtig.ich fahre alle 2 Wochen von NRW nach Bayern. Hier beobachte ich vor allem auf der A3 und auf der A7 dass wie du beschreibst gerade an Zu- und Abfahrten auf 60 reduziert wird. Jedoch gibt es mittlerweile seeehr zu meinem Leidwesen:angry::p auch Baustellen die komplett auf 60 gedrosselt sind. Ich habe das Gefühl dass damit genau darauf reagiert wird dass gerne 100 in Baustellen gefahren wird.
 
LKW fahren in Baustellen bei erlaubten 80 meist ~85. Für PKW gilt ebenso 80. Wenn dieser überholt, begeht er eine Ordnungwiderigkeit weil er die 80 noch weiter überschreitet. Wo bitte erkennst Du eine Nötigung???
Besser lesen hilft.

Die Nötigung in diesem Fall liegt in der Tatsache, dass der LKW unnötigerweise in der Mitte fährt, um den PKW an einem MÖGLICHERWEISE gefährlichen Überholmanöver zu hindern.
Ich bestreite nicht die gute Absicht dabei.
Nötigung ist es trotzdem.
 
Es gibt auch "Angsthasen" ( unsichere Fahrer(innen) die zwar versuchen an einem LKW vorbeizufahren sich aber nicht trauen und dann ewig neben oder kurz hinter dem LKW die Spur blockieren. So etwa...

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Baustelle ist Baustelle und damit Gefahrenstelle.Punkt!

Man darf darin so schnell fahren wie es erlaubt ist.
Manchmal ist das aber nicht vernüftig,weil gefährlich...
Die linke Spur hat oft 2,00m immer öfter 2,10m.
Da tummeln sich oft PS starke FZG die von der Breite her dort nix-aber auch gar nix verloren
haben....
Und ja, auch auf LKW´s sitzt leider immer öfter KEIN qualifiziertes Fachpersonal!
Mein Motto:
Gib´ruhig ordentlich Gas und reg´dich auf! Bist halt als Erster im Stau....
Und wenn man sich berufsbedingt den ganzen Stress tagtäglich stundenlang antun
muss,.....dann kriegt man zwangsläufig ´nen dickes Fell mit Nerven aus Drahtseilen,
.....oder springt von der Klippe!:D
 
Jedoch gibt es mittlerweile seeehr zu meinem Leidwesen:angry::p auch Baustellen die komplett auf 60 gedrosselt sind.
Die sind (noch) Ausnahmen. Ist mir bei meinen diesjährigen Caravanfahrten ( u. a. KS --> Illertissen) nicht aufgefallen, daß ich häufiger als sonst keine 80 fahren durfte. Aber wenn Du Laster bist, dann hast Du sicher ein besseres Gesamtbild.
Die Nötigung in diesem Fall liegt in der Tatsache, dass der LKW unnötigerweise in der Mitte fährt, um den PKW an einem MÖGLICHERWEISE gefährlichen Überholmanöver zu hindern.
--Nötigung bezeichnet allgemein eine unzulässige Gewaltanwendung oder Drohung, die das Opfer zu einer Handlung zwingt, die dieses nicht wünscht.-- Quelle:Nötigung – Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%B6tigung)
Von Gewaltanwendung oder Drohung kann im infrage stehenden Szenario nun wirklich keine Rede sein.
Nötigung wird dadurch nicht nötiger, daß man sie wiederholt anführt.
 
Die sind (noch) Ausnahmen. Ist mir bei meinen diesjährigen Caravanfahrten ( u. a. KS --> Illertissen) nicht aufgefallen, daß ich häufiger als sonst keine 80 fahren durfte. Aber wenn Du Laster bist, dann hast Du sicher ein ....

Kann dir nicht aufgefallen sein. War da noch nicht.

Ich nix Laster ich PKW. Muss aber trotzdem immer so weit fahren in den Abständen:(
 
Die sind (noch) Ausnahmen. Ist mir bei meinen diesjährigen Caravanfahrten ( u. a. KS --> Illertissen) nicht aufgefallen, daß ich häufiger als sonst keine 80 fahren durfte. Aber wenn Du Laster bist, dann hast Du sicher ein besseres Gesamtbild.

--Nötigung bezeichnet allgemein eine unzulässige Gewaltanwendung oder Drohung, die das Opfer zu einer Handlung zwingt, die dieses nicht wünscht.-- Quelle:Nötigung – Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%B6tigung)
Von Gewaltanwendung oder Drohung kann im infrage stehenden Szenario nun wirklich keine Rede sein.
Nötigung wird dadurch nicht nötiger, daß man sie wiederholt anführt.
Eine Nötigung ist aber auch, so zu Parken, dass z.B. Jemand GEZWUNGEN wird sch rechtswiedrig zu verhalten, so z.B. eine durchgezogene Linie zu überfahren.

Nötigung im Verkehrsrecht ist aber auch, den Anderen zu einem FahrveRhalten zu ZWINGEN, das er nicht möchte, so also hinter dem LKW zu bleiben, obwohl man wenn auch fragwürdig, überholen möchte.

Ein weiteres Beispiel wäre das Ausbremsen eines Fahrzeugs, nur weil dieser Fahrer schneller als erlaubt fahren möchte.
 
Nötigung im Verkehrsrecht ist aber auch, den Anderen zu einem FahrveRhalten zu ZWINGEN, das er nicht möchte, so also hinter dem LKW zu bleiben, obwohl man wenn auch fragwürdig, überholen möchte.

Ein weiteres Beispiel wäre das Ausbremsen eines Fahrzeugs, nur weil dieser Fahrer schneller als erlaubt fahren möchte.
Es ist immer noch keine Nötigung von Nöten. Weil das absichtliche Langsamfahren fehlt (in Baustellen bei 80). StGB:
--Überholbehinderung: Eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr ist in der Regel dann gerechtfertigt, wenn eine schikanöse Behinderung, ein absichtliches Langsamfahren gemeinsam mit einem plötzlichen Ausscheren oder ein beharrliches Linksfahren bei freier rechter Straße vorliegt.-- Quelle. Nötigung im Straßenverkehr - Bußgeldkatalog 2017 (https://www.bussgeldkatalog.org/noetigung-im-strassenverkehr/)
Informiere Dich doch lieber erst mal.
 
Nötigung hin und Nötigung her, wo da die Grenze beim einen beginnt und beim anderen endet, das ist sicherlich unterschiedlich.
Jedoch bin ich der Ansicht daß wenn das Allgemeinwohl dadurch unerstützt wird, das Einzeumlinteresse des "genötigten" in den Hintergrund zu treten hat und so handle ich auch.

Auf dem Weg zum letzten BBT im Sept./Okt. steckte ich in insgesamt 5 Staus und immer bildete sich automatisch eine Rettungsgasse.

Nur beim vorletzten Stau dessen Rettungsgasse üppig breit war bemerkte im Rückspiegel, daß ein Einzel-PKW diese zum vorbeidrängeln benutzte. - Mein Hintermann in einem Ducato sah das offensichtlich auch, scherte aus und machte dicht, worauf ich ihm aus dem geöffneten Seitenfenster :yes: zeigte.
Er bedankte sich mit kurzer Lichthupe.

In den nächsten Minuten versuchte der Drängler immer wieder sich am Ducato vorbeizuschlängeln, aber der machte den Schlenkerer mit und machte wieder dicht ......... bis er einmal nicht aufpaßte und der Drängler auf gleiche Höhe des Ducatos kam, wodurch er ihn vorbeilassen mußte, wenn er ihn nicht schrammen wollte.

Darauf hin habe ich mit dem WW dichtgemacht und so ging des dann bis zum Stauende, wobei ich immer genügend Abstand zum Vordermann gehalten habe, um im Bedarfsfall bei Näherung eines Rettungsfahrzeuges anzuziehen und wieder rechts vollkommen einscheren zu können.

Es gibt einfach Situationen da sind mir Vorschriften nicht das Papier wert auf dem sie gedruckt sind, weil sie in einem solchen Moment nur den Egoismus eines Einzelnen unterstützen
 
Es ist immer noch keine Nötigung von Nöten. Weil das absichtliche Langsamfahren fehlt (in Baustellen bei 80). StGB:
--Überholbehinderung: Eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr ist in der Regel dann gerechtfertigt, wenn eine schikanöse Behinderung, ein absichtliches Langsamfahren gemeinsam mit einem plötzlichen Ausscheren oder ein beharrliches Linksfahren bei freier rechter Straße vorliegt.-- Quelle. Nötigung im Straßenverkehr - Bußgeldkatalog 2017 (https://www.bussgeldkatalog.org/noetigung-im-strassenverkehr/)
Informiere Dich doch lieber erst mal.
So wie ich das sehe hat Duster 13 hiermit seine Bestätigung

@Helmut2, verstehen kann ich dich trotz dessen wir auch beide wissen dass dir das nicht zusteht.
 
...Nötigung im Verkehrsrecht ist aber auch, den Anderen zu einem FahrveRhalten zu ZWINGEN, das er nicht möchte, so also hinter dem LKW zu bleiben, obwohl man wenn auch fragwürdig, überholen möchte.

Ein weiteres Beispiel wäre das Ausbremsen eines Fahrzeugs, nur weil dieser Fahrer schneller als erlaubt fahren möchte.

Besuch doch noch mal ein Paar Stunden die Fahrschule...
Hier ging es um den Baustellenbereich. Dort ist immer ein besonderer Gefahrenschwerpunkt - daher auch immer die Geschwindigkeitsbegrenzung. In den bisherigen, rein theoretischen, Betrachtungen wird das einfach nicht genug gewürdigt.
Solange das vorausfahrende Fahrzeug die einzuhaltende Geschwindigkeit einhält liegt keine Nötigung vor. Wieviel langsamer ist sogar unerheblich, denn der Sicherheitsgedanke hat absoluten Vorrang. Die Geschwindigkeitsbeschränkung bedeutet: ...max zulässig... und nicht Mindestgeschwindigkeit.

Dem erfahrenen Fahrer wird keinerlei Vorrecht gegenüber dem unerfahrenen eingeräumt. Auch er muß diesen Baustellenbereich gefahrlos passieren können. Andere mittelbar (z.Bsp. du selbst bedrängst - Drohgesten) oder unmittelbar (z.Bsp. schüchterst durch dein Verhalten ein - dichtes auffahren) zu einem dir genehmen Verhalten zu veranlassen ist strafbar und keine Ordnungswidrigkeit. Solltest du dich behindert fühlen, so hast du es als allgemeines Lebensrisiko hinzunehmen.
Der Fahrer, der ohne die Geschwindigkeitsbegrenzung zu übertreten z.Bsp. neben einem LkW fährt, hat beim herannahen eines Vorfahrtberechtigten die Geschwindigkeit die Spur zu räumen Z.Bsp. durch abbremsen und einordnen hinter dem LkW.
Ansonsten gilt: Ruhe und Geduld erspart Blut und elend langes Stehen...

PS: Ich hab mal gesehen wie ein vor mir fahrender PkW urplötzlich vom Hinterrad eines LkW angehoben und auf die Mittelleitplanke gestellt wurde. Wie der PkW zum überholen ansetzte war da jede Menge "Platz". Aber der wurde sehr eng weil vor dem LkW ein schmaler Streifen Straße an der rechten Seite plötzlich fehlte (weggebrochen nach Böschungsrutsch).
Wer einen LkW überholen möchte in der Baustelle sollte also vorher beten und nicht hoffen das alles gut gehen möge...
 
Besuch doch noch mal ein Paar Stunden die Fahrschule...
Hier ging es um den Baustellenbereich. Dort ist immer ein besonderer Gefahrenschwerpunkt - daher auch immer die Geschwindigkeitsbegrenzung. In den bisherigen, rein theoretischen, Betrachtungen wird das einfach nicht genug gewürdigt.
Solange das vorausfahrende Fahrzeug die einzuhaltende Geschwindigkeit einhält liegt keine Nötigung vor. Wieviel langsamer ist sogar unerheblich, denn der Sicherheitsgedanke hat absoluten Vorrang. Die Geschwindigkeitsbeschränkung bedeutet: ...max zulässig... und nicht Mindestgeschwindigkeit.

Dem erfahrenen Fahrer wird keinerlei Vorrecht gegenüber dem unerfahrenen eingeräumt. Auch er muß diesen Baustellenbereich gefahrlos passieren können. Andere mittelbar (z.Bsp. du selbst bedrängst - Drohgesten) oder unmittelbar (z.Bsp. schüchterst durch dein Verhalten ein - dichtes auffahren) zu einem dir genehmen Verhalten zu veranlassen ist strafbar und keine Ordnungswidrigkeit. Solltest du dich behindert fühlen, so hast du es als allgemeines Lebensrisiko hinzunehmen.
Der Fahrer, der ohne die Geschwindigkeitsbegrenzung zu übertreten z.Bsp. neben einem LkW fährt, hat beim herannahen eines Vorfahrtberechtigten die Geschwindigkeit die Spur zu räumen Z.Bsp. durch abbremsen und einordnen hinter dem LkW.
Ansonsten gilt: Ruhe und Geduld erspart Blut und elend langes Stehen...

PS: Ich hab mal gesehen wie ein vor mir fahrender PkW urplötzlich vom Hinterrad eines LkW angehoben und auf die Mittelleitplanke gestellt wurde. Wie der PkW zum überholen ansetzte war da jede Menge "Platz". Aber der wurde sehr eng weil vor dem LkW ein schmaler Streifen Straße an der rechten Seite plötzlich fehlte (weggebrochen nach Böschungsrutsch).
Wer einen LkW überholen möchte in der Baustelle sollte also vorher beten und nicht hoffen das alles gut gehen möge...
Du hast vollkommen Recht.
Unzweifelhaft darf die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht überschritten werden.
Das habe ichvauch nie behauptet.

Was kann man aber schon optisch erkennen ohne es erst umständlich messen zu müssen?
Richtig, die Nötigung.
Wenn 80km/h erlaubt sind heißt das ja nicht, dass der PKW schneller fahren muss, um den LKW zu überholen.
Hier müsste aufwändig gemessen werden.

Auf den ersten Blick sieht man aber den LKW, der trotz ausreichend Platz auf der rechten Fahrspur viel zu weit links fährt.
 
Grundregel ist doch die gegenseitige Rücksichtnahme.

Also nur dort überholen, wo es geht und genug Platz und Übersicht ist und dann am besten zügig zB wenn es geradeaus geht und Vorne frei ist. Umgekehrt dann dort auch überholen lassen und nicht die Spur durch Mittigfahren oder Linkskleben mit Schiss vorm Überholen blockieren. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind natürlich einzuhalten.
 
Und ja, auch auf LKW´s sitzt leider immer öfter KEIN qualifiziertes Fachpersonal!
das stimmt so sicher nicht - im Gegenteil. Seit das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz für Fahrer im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr entsprechende Grundqualifikationen und Weiterbildungen alle 5 Jahre vorschreibt, hat sich das schon geändert. Wenn ich mich recht erinnere, muss §95 (so nennt sich das Gesetz) seit September 2014 im Führerschein eingetragen sein, gültig ist das Gesetz bereits seit 2006.
Nur zur Info für alle, die das nicht kennen und mit Lkw bzw. Bus nix am Hut haben.
Gewerbliche Berufskraftfahrer wie ich müssen alle 5 Jahre eine Weiterbildung in Form von 5 Modulen a 7 Stunden abhalten. Zu jedem Modul gibt es ein Zertifikat.
Beim Erwerb zum Führerschein als Busfahrer musste ich sogar noch bei der Handwerkskammer eine Prüfung ablegen, nennt sich beschleunigte Grundqualifkation Umsteiger. Dies war nur möglich, weil ich als Lkw Fahrer bereits die für Klasse C, CE, C1, C1E notwendigen Module erworben hatte und nun noch die gleichen Module für D, DE, D1, D1E erwerben wollte.
Danach wird der Führerschein um weitere 5 Jahre verlängert. Dieses Spiel wiederholt sich also ständig, somit muss man als Berufsfahrer immer wieder neue Qualifikationen ablegen.
Ohne eine Erneuerung alle 5 Jahre erlischt die Fahrerlaubnis der entsprechenden Klassen mit Ablaufdatum
- Erfahrene langjährige Kraftfahrer wie ich, müssen nur alle 5 Jahre die 5 Module a 7 Stunden machen. (Bus: Führerschein erteilt vor 10. Sep 2008, Lkw:Führerschein erteilt vor 10. Sep 2009)
- Anfänger entweder die Grundqualifikation, eine theoretische Prüfung von 240 Min, Fahrprüfung 120 Min, praktische Prüfung 30 Min und prüfung kritische Situationen 60 Min = Gesamt 450 Min Prüfung
- oder die beschleunigte Grundqualifikation, 140 Pflichtstunden Unterricht (10 davon Fahrstunden) und 90 Min theoretische Prüfung = 8400 Min Unterricht + 90 Min Prüfung
Hier noch eine Auflistung der einzelnen Module:

Personenverkehr:
  • Modul 1: Kinematische Kette, Energie & Umwelt
  • Modul 2: Sicherheit der Fahrgäste
  • Modul 3: Sozialvorschriften
  • Modul 4: Pannen, Unfälle, Notfälle und Kriminalität,Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
  • Modul 5:Unternehmensbild & Marktordnung im Personenverkehr Gesundheit & Fitness
Güterverkehr:
  • Modul 1: Kinematische Kette, Energie & Umwelt
  • Modul 2: Ladungssicherung
  • Modul 3: Sozialvorschriften
  • Modul 4: Pannen, Unfälle, Notfälle und Kriminalität, Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
    Modul 5:Unternehmensbild & Marktordnung im Güterkraftverkehr
    Gesundheit & Fitness
@Murphy wie du siehst, müssen Kraftfahrer wie wohl nur ganz wenige andere Berufsgruppen regelmäßig Weiterbildung betreiben. Allein die Module schlagen zwischen 70 und 150€ zu Buche. Hinzu kommen die Prüfungen, Lehrmaterial, Fahrstunden etc. Dazu muss jedes Mal der Führerschein erneuert werden, dazu je ein Lichtbild. Ebenfalls muss der Kraftfahrer auch noch alle 5 Jahre eine sehr aufwendige Gesundheitsuntersuchung (Allgemein, Augen, Gehör, Reflexe, etc., ca 250€) abhalten. Auch hier wird der Führerschein ungültig, wenn der Termin verpasst wurde.
Im Falle der Gesundheitsuntersuchung ist es sogar so, dass je nach Behörde vom ersten Tag an der Führerschein der jeweiligen Klassen komplett neu gemacht werden muss. Manche geben noch wenige Tage Karenz, wenn die Unterlagen nachgereicht werden.
Ebenfalls alle 5 Jahre neu muss eine Fahrerkarte erworben werden. Diese wird für die Digitalen Tarographen gebraucht. Nochmals je nach Behörde 40 -80€
Und all das gilt für alle EU Staaten und Staaten, die außerhalb der EU die Regelungen übernommen haben

Na, immer noch der Meinung, dass immer öfter kein qualifiziertes Personal am Steuer sitzt?
 
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