Delle in der Tür - Neue Tür oder Geld nehmen?

Du fährst jetzt 5 Monate mit der Delle rum - da würde ich mein Gefühl entscheiden lassen, was die Delle täglich mit mir macht. Hätte ich mich an die Delle "gewöhnt", würde ich die Delle drin lassen und das Geld nehmen. Eine sichtbare Delle beim Widerverkauf ist auch einfacher zu kommunizieren als ein reparierter "Unfallschaden" - wenn er denn als ein solcher zählt.
Würde ich mich seit 5 Monaten maßlos über die Delle ärgern, würde ich sie reparieren lassen. Ich hätte sie dann allerdings auch schon reparieren lassen und die Zahlungsabwicklung einem Anwalt übergeben.
Wenn ich *jetzt* an deiner Stelle wäre, würde ich meine Rechtschutzversicherung anrufen und alles dem Anwalt übergeben und warten, bis das von ihm erstrittene Geld abzüglich aller Kosten auf meinem Konto ist und die Delle so lassen.
P.S.: Denk daran, auch Nutzungsausfallentschädigung/Kosten für einen Leihwagen können geltend gemacht werden - auch wenn der Schaden nicht repariert wird. Und wegen solcher Dinge darf sich dann ein Anwalt darum kümmern und ich lehne mich zurück und warte einfach ab ...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich bin der Meinung das aus einem Parkrempler noch kein Unfallwagen entsteht.
Und das sagst Du, weil Du Richter, Gutachter oder sonst wie vom Fach bist, richtig?

Ich würde die Delle von einem Fachbetrieb (Beulendoktor) beheben lassen. Das hat den Vorteil das die Türe, original in -Farbe, - Verarbeitung, -Konservierung und Passgenauigkeit bleibt.
Das würde ich wahrscheinlich genau so machen.

ich tendiere mittlerweile auch dazu. Die Werkstatt hat nur sehr stark dazu geraten, die Tür zu tauschen (was natürlich ja auch Geld bringt). Aber evtl. lasse ich sie wirklich erstmal aus ausbeulen. Den Kostenvoranschlag muss ich dann ggf. bezahlen.
Aber da wird es dann schwierig und wirst um einen Experten nicht herumkommen. Wenn Du Dir die 2000 auszahlen lässt, bist Du über der Bagatellgrenze und Dein Wagen könnte als Unfallwagen gelten. Obwohl Du vielleicht effektiv nur 150 beim Beulendoktor bezahlst.

Mir ist auf dem Discounterparkplatz ein anderer auch rein gefahren. Tür hatte eine Fußball große Delle. Vollkasko hat übernommen - abzüglich selbstbehalt. Der "Schrauber meines Vertrauens" hat mit einem Pümpel die Delle weitestgehend raus gezogen. Bis auf eine minimale Stelle am Pfalz ist kaum was zu sehen.
Und wenn Du ihn weiterverkaufen solltest - gibst Du ihn dann als "Unfallfrei" oder als "Unfallwagen" an?
 
Spreche aber auf jeden Fall die Wertminderung an.
Es wird dir diese keiner Freiwillig geben.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #21
Vielen Dank für eure ganzen Antworten. Also ich werde es nun an den Anwalt geben. Wie viele ja schon schreiben, gibt es einfach zu viele Dinge zu beachten. Und als Laie ist es schwierig da immer die richtigen Entscheidungen zu treffen. Ich habe bereits mit einem Anwalt Kontakt aufgenommen. Dieser meinte sogar, dass ich weder die Gutachter noch die Rechtskosten zu tragen habe.
 
Du bist der Geschädigte. Punkt.

Und das sich der "Übeltäter" bzw. dessen Versicherung herauswinden möchte liegt beinahe in der Natur der Sache...Leider.

Ich bin auch jemand der schon mal " Fünfe grade sein lassen kann - aber wenn jemand nicht verstehen will, dann
kriegt er eine " Breitseite".

Und noch einmal: Nicht Du bist es der jemanden in die Tür gefahren ist. Was würde dein Gegenüber für ein
Zirkus veranstalten, wenn Du ihm in die Karre gefahren wärst...?

Und jetzt kommst Du.
 
... Dieser meinte sogar, dass ich weder die Gutachter noch die Rechtskosten zu tragen habe.
richtig, das hatte ich ja bereits geschrieben. Was deine Werke & den KV angeht - wenn du sowieso immer zur Wartung dort bist, sollten sie dir nichts dafür in Rechnung stellen. Gutachten würde ich dann auch über die Werkstatt laufen lassen, da der Gutachter dann deren Stundensätze zugrunde legt. Aber da kann dich der Anwalt besser beraten, wie man das am besten macht ;)
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #24
so, alles in die Wege geleitet. Morgen kommt der Gutachter zu mir heim und der Anwalt wird sich dann um alles Weitere kümmern!
 
Kann auch sein, dass die Versicherung noch weitere KV in anderen Werkstätten einholt und dann entsprechend weniger zahlt. Bei 1000,- können das dann schon mal ein paar hundert Euro sein.
Gerade selbst gehabt beim Wagen meiner Frau. Da es nur Kratzer im Kunststoff sind (Smart 42) haben wir das Geld genommen auch wenn es 200,- weniger war als unsere Stammwerke veranschlagt hatte.
 
Verstehe ich das richtig, du eierst nun rund ein halbes Jahr deswegen rum?

Dein größter Fehler war schon mal, das zum Unfallzeitpunkt ohne Polizei zu regeln. Von mir bekommt die Werkstatt die Vollmacht ein Gutachten zu erstellen und das ganze einem Rechtsanwalt zu übergeben. Und ich will am Schaden nichts verdienen, aber auch keinen Nachteil haben.

Diese Drecksäcke von Fahrerflüchtigen dürfen nie ohne Strafe davon kommen.
 
@Duster 13 das machen die zwar gerne, dürfen das aber nicht. Sollte das vor Gericht gehen scheitern sie damit. Gibt schon genug Urteile, die das bestätigen. Der Geschädigte hat das Recht der freien Gutachterwahl. Gerade bei relativ neuen Fahrzeugen und auch bei älteren, wenn man nachweisen kann, dass man immer beim Vertragshändler war, dürfen dann auch deren Stundensätze genommen werden. Ein Verweis auch niedrigere Stundensätze wird regelmässig vor Gericht abgeschmettert.
 
@Duster 13 das machen die zwar gerne, dürfen das aber nicht. Sollte das vor Gericht gehen scheitern sie damit. Gibt schon genug Urteile, die das bestätigen. Der Geschädigte hat das Recht der freien Gutachterwahl. Gerade bei relativ neuen Fahrzeugen und auch bei älteren, wenn man nachweisen kann, dass man immer beim Vertragshändler war, dürfen dann auch deren Stundensätze genommen werden. Ein Verweis auch niedrigere Stundensätze wird regelmässig vor Gericht abgeschmettert.
Das mag ja richtig sein aber ich würde mir für 200€ keinen Prozess antun. Darauf spekulieren die ja.
Ansonsten hilft da nur der Rechtsweg und der kann laaaang sein.
 
Man muss nicht immr beim Vertragshändler gewesen sein, der Bundesgerichtshof sagt hierzu:
“Der Geschädigte dürfe, sofern die Voraussetzungen für eine fiktive Schadensberechnung vorlägen, dieser grundsätzlich die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt habe.”
Dies gilt auch für eine nicht fiktive Schadensabrechnung.

Hierzu: Stundenverrechnungssätze, Tricks der Versicherungen, Reparaturkosten
 
Standard, Versicherungsdreiklang

Verschleppen, Verzögern sich verklagen lassen.

Da das Auto jetzt kein Klassiker werden wird wäre das mit Pömpel und Schonhammer schnell erledigt.
Andere Tür holt man sich wenn sein muss vom Schrott später.

Den Schaden und die Wertminderung hat die Versicherung trotzdem zu tragen.
 
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