Reparieren lassen oder Geld nehmen ?...Was ist ein 2017er Dokker Stepway im VK 2021 dann wert ?

Der Schaden wurde vom gegnerischen Gutachten auf 2260€ ohne MwSt geschätzt.
Das wäre fast ein Drittel des Rest Wertes nächstes Jahr....Und das für den "kleinen Schaden"
Ich nehm das Geld, gucke, was ich selbst machen kann (zumindest Rostvorsorge) und entscheide dann später
ob ich das dann privat woanders wiederherstellen lasse. (zb Smart repair)
Selbst ohne Reparatur muss das Teil 2021 unter 45000Km und Scheckheft gewartet doch noch 6000€ bringen!!
Hat schließlich neu mal 14500€ gekostet... Und Dacia ist ja angeblich Restwert Champion.

Würde ich an deiner Stelle nicht machen ohne nicht vorher den selbst bestellten Gutachter drüberschauen zu lassen. Mit den 2260 Euro kommt die gegnerische Versicherung noch gut weg und du hast dann beim Wiederverkauf die A....karte gezogen!
Oder hast du Geld zu verschenken?
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #18
Ich muss noch mit meinem Händler klären, was dort ein Schadensgutachten kostet, denn das muss ich ggf. in Vorleistung bezahlen (so ist das wohl heute, auch wenn die gegnerische Versicherung die Kosten übernehmen muss)
Ich habe allerdings bei zwei früheren Fremdverursacheungsschadensfällen (wo mein Autohaus damals noch kostenfrei immer eine Schadens Schätzung vorgenommen hat) immer von der gegnerischen Versicherung mehr geschätzt bekommen als vom eigenen Autohaus.
 
Wärst du direkt zu einem amtlich anerkannten Gutachter gegangen hättest du nichts bezahlen müssen. Wie die Rechtslage nun ist da die gegnerische Versicherung schon am Werk war weiß ich nicht. Ich würde trotzdem zum hörer greifen und mal ein paar gutachter fragen. Das kostet auch nichts.
 
HAllo,
bei meinem Schaden hat mein AH kostenlos eine Schadensschätzung gemacht (App). Weil die mir aber nicht erklären konnten wofür die Lackierkosten bei Beschädigung an der silbernen Prestige-Stoßstangeneinlage waren bin ich zu einem anderen Autohaus. Der Gutachter hat seine Kosten direkt von der gegnerischen Versicherung bekommen. Dafür hatter 499,87 € in Rechnung gestellt!
Also auf eigene Rechnung: Ich weiß nicht. Am Besten vorher nachfragen und auf bestehendes Gutachten durch Schadensgegner verweisen. Bin aber auch der Meinung, dass dir ein selbst ausgewählter Gutachter (unabhängig von Gegener) zusteht. Die dürfen bei großer Diskrepanz aber dann auch noch mal - für dich kostenfrei gucken.

Viele Taler
Nobby
 
Ich muss noch mit meinem Händler klären, was dort ein Schadensgutachten kostet, denn das muss ich ggf. in Vorleistung bezahlen (so ist das wohl heute, auch wenn die gegnerische Versicherung die Kosten übernehmen muss)
.

zumindest in Deutschland ist das NICHT so...

Wenn dein Unfallgegner, bzw. seine Versicherung zahlungspflichtig ist, dann gehört es einfach dazu, dass DIR keine Kosten entstehen...

Selbst für Wege und Telefonkosten und ähnliche "Unannehmlichkeiten" steht dir ein (geringer) Kostenersatz zu.
Ein Anwalt für Verkehrsrecht hätte, von dir beauftragt, alles für dich geregelt und dafür hättest du nichts bezahlen brauchen oder in Vorlage treten müssen...
 
Man muss dazu keinen Anwalt einschalten.
Die generischische Versicherung hat ja ein Gutachten machen lassen.
Der Gutachter wird genau die Schäden aufnehmen. Da fällt nichts unter den Tisch.

Zur eingentlichen Frage:
ich persönlich würde den Schaden reparieren lassen und gut ist.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #23
Nach Schäden Ansicht und Rücksprache mit Händler (ohne neues Gutachten) werde ich den Betrag netto nehmen.
Es wird (selbst falls Händler ihn nächstes Jahr bei Neukauf in Zahlung nimmt) für mich kein Verlust Geschäft.
Wenn ich ihn 2021 an privat verkaufen oder sogar noch länger behalten sollte, sowieso nicht.

Privat Käufern dürfte der Schaden eh nicht so wichtig sein, da er keine technischen Auswirkungen hat und noch optisch moderat ist.
 
An Sylverster hat eine Lady meinen am Strassenendkopf parkenden Dokker beim Abbiegen rechts hinten erwischt. (Ich stand gegen die Fahrtrichtung)
Gegen die Fahrtrichtung zu parken ist, soweit mir bekannt, nicht erlaubt. Somit wäre das doch schon eine Teilschuld von @gersi
Was soll ich unter nun unter den Begriff Straßenkopf verstehen?
 
Was soll ich unter nun unter den Begriff Straßenkopf verstehen?
ich rate mal:
keine Kreuzung, sondern eine Mündung.
Da ist ja jemand links abgebogen.
Oder ein Wendezirkel am Ende ? Dann darf man aber auch nicht links abbiegen.
Dann hätten beide was falsch gemacht. Und der der in Bewegung war ist immer das Böse - also die Lady.
 
Gegen die Fahrtrichtung zu parken ist, soweit mir bekannt, nicht erlaubt.
-----------------
kann ich bestätigen da schon dafür bezahlt. In Wasserburg sitzen sie hinter dem Fenster der Strandbadkassa und warten da, das einer falsch parkt. Bis dato wusste ich das garnicht mit dem Verbot, da es hier erlaubt ist. Nun ja, was solls. Man lernt nie aus.

Gruss
Steffen
 
Falsch herum parken ist zwar eine Ordnungswidrigkeit, aber ein stehendes Fahrzeug hat grundsätzlich erstmal keine Teilschuld. Wo sollte in dem speziellen Fall die Teilschuld auch herkommen? Das stehende Fahrzeug nimmt ja auch in beiden Orientierungen geparkt die gleiche Stellfläche ein, d.h. steht es hypothetisch richtig herum wird es genauso beschädigt, nur an einer anderen Stelle.
 
Aber der Schaden ist ein Anderer!:think:
 
Grundsätzlich immer einen eigenen Gutachter einschalten.

Auch von privat würde ich kein so junges Auto mit optischen
Mängeln kaufen wollen.
Bei 10jährigen sieht das naturgemäß anders aus
 
ich rate mal:
keine Kreuzung, sondern eine Mündung.
Da ist ja jemand links abgebogen.
Oder ein Wendezirkel am Ende ? Dann darf man aber auch nicht links abbiegen.
Dann hätten beide was falsch gemacht. Und der der in Bewegung war ist immer das Böse - also die Lady.
Ich dachte mir gestern das gleiche, wollte aber nicht raten.
Falsch herum parken ist zwar eine Ordnungswidrigkeit, aber ein stehendes Fahrzeug hat grundsätzlich erstmal keine Teilschuld. Wo sollte in dem speziellen Fall die Teilschuld auch herkommen?
Im 5m Mündungsbereich ist das Parken verboten, somit gehe ich von einer Teilschuld bei Geri aus. Ich habe mit Anwohnern im Umkreis unserer Einmüdung immer wieder den Ärger weil sie diesen Bereich regelmäßig zuparken. Man hat dadurch enorme Probleme beim verlassen der Seitenstr und auch bei dem einbiegen, ganz zu schweigen von Müllwagen, Sperrmüll LKW oder Feuerwehr.

Der Unfall (Rempler) wäre also vermeidbar gewesen wenn Geri nicht im Parkverbot geparkt hätte. So wird das auch die gegn. Vers. sehen.
 

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