Autoversicherung jetzt billiger!

datalost

Mitglied Brillant
Fahrzeug
Dacia Lodgy 1.5 dCi 107 PS
Bei der HUK24 kann man jetzt seinen Tarif bei sogar verbesserten AGBs umstellen. Vertrag aufrufen und das Kästchen "Umstellung auf einen neuen Vertrag" anklicken.
Die Ersparnis kann, bei gleichen Parametern, je nach Fahrzeug, bis zu 100 € pro Jahr betragen.
 
Was hat sich an den Bedingungen geändert?
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #3
Was hat sich an den Bedingungen geändert?
Es wurden eMobile mit erfasst, ansonsten wurden für Altverträge zum Vorteil der Kunden einige Einschränkungen gestrichen, Schäden z. B. Marder von 3000 Euro auf 6000 Euro erhöht. Nichts Nachteiliges somit.

VORAB: Die Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System und die Rückstufungstabellen haben sich nicht geändert.

Hier nun die einzelnen Punkte die sich auf die Leistungen verändert haben:

A.2.1.2
Es wurde das "Beispiel: Ladekabel für Elektrofahrzeug" hinzugefügt.


A.2.2.2
alt:
Diebstahl und Raub
Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs auf Grund räuberischer Erpressung.
Unterschlagung
Unterschlagung ist nur ausnahmsweise versichert. Eine Unterschlagung liegt beispielsweise vor, wenn derjenige, dem Sie Ihr Fahrzeug geliehen oder vermietet haben, dieses nicht mehr zurückgibt. Versicherungsschutz besteht nur, wenn Sie oder ein sonstiger Verfügungsberechtigter
das Fahrzeug dem Täter überlassen und folgende Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Überlassung vorliegen:
• Die Überlassung ist auf einen bestimmten Zeitraum von maximal 3 Tagen begrenzt.
• Der Zweck der Überlassung ist bestimmt (z. B. Fahrt eines Mitarbeiters zur Erledigung eines konkreten Auftrags, Einparken des Fahrzeugs durch Hotelangestellten).

neu:
Diebstahl, Raub, Unterschlagung, Erpressung, unbefugter Gebrauch
Versicherungsschutz besteht, wenn das Fahrzeug gestohlen, geraubt oder unterschlagen wird, oder wenn die Herausgabe des Fahrzeugs erpresst wird.
Die Beschädigung des Fahrzeugs ist versichert, wenn es deshalb beschädigt wurde, um das Fahrzeug, ein Fahrzeugteil oder Fahrzeuginhalt zu entwenden. Dies gilt auch, wenn die Entwendung nur versucht wurde.

A.2.2.5
alt:
Folgeschäden am Fahrzeug durch Tierbiss sind bis zu 3.000 € je Schadenfall versichert.

neu:
Folgeschäden am Fahrzeug durch Tierbiss sind bis zu 6.000 € je Schadenfall versichert.

A.2.6.1
Es wurde hinzugefügt:
Kann kein Wiederbeschaffungswert ermittelt werden, weil der Fahrzeugtyp nicht mehr hergestellt wird und weil sich kein vergleichbares Nachfolgemodell ermitteln lässt? Dann tritt an die Stelle des Wiederbeschaffungswerts der Marktwert des Fahrzeugs am Tag des Schadenereignisses.

alt:
Wird der Fahrzeugtyp nicht mehr hergestellt? Dann gilt als Neupreis der Kaufpreis eines vergleichbaren Nachfolgemodells.

neu:
Wird der Fahrzeugtyp nicht mehr hergestellt? Dann gilt als Neupreis der Kaufpreis eines nach Typ und Ausstattung vergleichbaren Nachfolgemodells.

A.2.6.4
Es wurde hinzugefügt:
Wir leisten auch, wenn die Herausgabe der Schlüssel erpresst wurde.

Es wurde hinzugefügt:
Kosten für Überführung und Zulassung eines Ersatzfahrzeugs Nach Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs ersetzen wir Kosten bis maximal 500 € für die Überführung und Zulassung des Ersatzfahrzeugs.
Dies gilt nur, falls Sie das Ersatzfahrzeug bei uns versichern.

A.2.6.6
Es wurde hinzugefügt:
Sie wollen Eigentümer Ihres entwendeten Fahrzeugs bleiben, beispielsweise weil Sie ein besonderes Interesse an dem Fahrzeug haben?
Dann informieren Sie uns unverzüglich. Und wir berücksichtigen bei der Berechnung der Entschädigung, dass Sie Eigentümer bleiben.

A.2.6.7
alt:
Ebenfalls nicht ersetzt werden Folgeschäden wie Wertminderung, Zulassungskosten, Überführungskosten, Verwaltungskosten, Nutzungsausfall oder Kosten eines Mietfahrzeugs.

neu:
Ebenfalls nicht ersetzt werden Folgeschäden wie Wertminderung, Verwaltungskosten, Zoll, Nutzungsausfall oder Kosten eines Mietfahrzeugs.


A.2.6.8
alt:
Wird der Fahrzeugtyp nicht mehr hergestellt, ist der Preis eines vergleichbaren Nachfolgemodells am Tag des Schadenereignisses maßgeblich. Es gilt die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers abzüglich orts- und marktüblicher Nachlässe.

neu:
Wird der Fahrzeugtyp nicht mehr hergestellt? Dann ist der Preis eines nach Typ und Ausstattung vergleichbaren Nachfolgemodells am Tag des Schadenereignisses maßgeblich. Es gilt die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers abzüglich orts- und marktüblicher Nachlässe.
Wird der Fahrzeugtyp nicht mehr hergestellt und lässt sich kein vergleichbares Nachfolgemodell ermitteln? Dann ist die Höchstentschädigung beschränkt auf den Marktwert des Fahrzeugs am Tag des Schadenereignisses.

A.3.6.3
alt:
Wir vermitteln eine Übernachtungsmöglichkeit und bezahlen maximal 2 Übernachtungen.

neu:
Wir vermitteln eine Übernachtungsmöglichkeit und bezahlen maximal 3 Übernachtungen.

A.3.6.8
alt:
Muss das Fahrzeug untergestellt werden? Dann bezahlen wir die Unterstellkosten maximal 2 Wochen.

neu:
Muss das Fahrzeug untergestellt werden? Dann bezahlen wir die Unterstellkosten – im Inland maximal 2 Wochen, im Ausland maximal 4 Wochen.

A.3.7.4
alt:
Müssen Sie Ihr fahrbereites Fahrzeug zurücklassen? Dann bezahlen wir die Kosten für das Unterstellen des Fahrzeugs maximal 2 Wochen. Außerdem lassen wir es in Ihrem Auftrag auf unsere Kosten an den Wohnsitz bringen.

neu:
Müssen Sie Ihr fahrbereites Fahrzeug zurücklassen? Dann bezahlen wir die Kosten für das Unterstellen des Fahrzeugs – im Inland maximal 2 Wochen, im Ausland maximal 4 Wochen. Außerdem lassen wir das Fahrzeug in Ihrem Auftrag auf unsere Kosten an den Wohnsitz bringen.

A.3.9.2
alt:
Beim Beschaffen einer Übernachtungsmöglichkeit, wenn eine außerplanmäßige Verlängerung Ihres Aufenthaltes aus wichtigem Grund erforderlich ist und bezahlen maximal 2 Übernachtungen.

neu:
Beim Beschaffen einer Übernachtungsmöglichkeit, wenn eine außerplanmäßige Verlängerung Ihres Aufenthaltes aus wichtigem Grund erforderlich ist und bezahlen maximal 3 Übernachtungen.


A.5.4
alt:
Sie haben Versicherungsschutz im Geltungsbereich der Europäischen Union sowie in Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Island, Kosovo, Liechtenstein, Mazedonien, Monaco, Montenegro, Norwegen, der Schweiz, Serbien und im europäischen Teil der Türkei. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch in Deutschland.

neu:
Sie haben Versicherungsschutz im Geltungsbereich der Europäischen Union sowie in Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Großbritannien (incl. Nordirland), Island, Kosovo, Liechtenstein, Nordmazedonien, Monaco, Montenegro, Norwegen, der Schweiz, Serbien und im europäischen Teil der Türkei. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch in Deutschland.

H.1
angepasst bzw. umformatiert
 
Bei der HUK24 kann man jetzt seinen Tarif bei sogar verbesserten AGBs umstellen. Vertrag aufrufen und das Kästchen "Umstellung auf einen neuen Vertrag" anklicken.
Die Ersparnis kann, bei gleichen Parametern, je nach Fahrzeug, bis zu 100 € pro Jahr betragen.
€ 8.- im Halbjahr gespart. (bin bei 19%, da lässt sich nicht mehr soo viel sparen :cool:)
Trotzdem lieben Dank für deine Info.
Bernd
 
Auf einer Geschäftsstelle der HUK-Coburger gibt es noch preiswertere Tarife. In unserem Fall ein Sonderbonus
von 100 € für unser Elektrofahreug im Februar 2019. 8 Versicherungsverträge von unseren Fahrzeugen sind
bei 19 %. Drei Fahrzeuge auch in der Vollkasko.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #6
€ 8.- im Halbjahr gespart. (bin bei 19%, da lässt sich nicht mehr soo viel sparen :cool:)
Trotzdem lieben Dank für deine Info.
Bernd
In diesem Fall sind die 8 Euro vernachlässigbar, wobei die Altkonditionen deutlich schlechter als die neuen sind (z. B. Verdoppelung der Summe bei Marderschäden), insofern ist der Wechsel durchaus interessant. Bei mir war die Ersparnis pro Jahr 70 Euro.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #10
natürlich bei der HUK 24 welche sich von der HUK-Coburger in den Tarifen und Leistungen erheblich
unterscheidet.

Das dumme an der Sache ist, es geht nicht so wie die Sonntagsbrötchen per Internet zu bestellen.

Ich weiß nicht... dann hab ich ein anderes Internet... Hm...Bei mir gings per Mausklick.
Alten Vertrag aufrufen, Häkchen setzen bei "Vertragsumstellung", alles nochmals überprüfen und absenden.
 
Ich weiß nicht... dann hab ich ein anderes Internet... Hm...Bei mir gings per Mausklick.
Alten Vertrag aufrufen, Häkchen setzen bei "Vertragsumstellung", alles nochmals überprüfen und absenden.

Das hat der Mitarbeiter auf der Geschäfsstelle der HUK-Coburger auch so gemacht. Da muss ich bei Gelegenheit
wieder hin, um die Vollkasko für ein 14 Jahre junges Fahrzeug zu kündigen.
 
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