TFL gleichzeitig als Standlicht verwenden
Wie schon im ersten Post erwähnt, gibt es TFL, die man auch als Standlicht verwenden kann. Dazu hier die wichtigsten Regelungen:
- Neben der Genehmigung nach ECE R. Nr. 87 müssen die TFL eine Genehmigung als Begrenzungsleuchte nach ECE R. Nr. 7 haben. Zu erkennen ist das, dass zusätzlich zum "RL" auch ein "A" beim Prüfzeichen zu finden ist.
- Beim Einschalten des Abblendlichts müssen die TFL automatisch auf Standlichtniveau gedimmt werden.
- Die Lichtstärke für Standlichtbetrieb muss zwischen 4 und 60 cd (Gesamt) liegen.
- Es gelten die gleichen Anbaumaße, wie beim TFL außer, dass die Anbauhöhe min. 350mm über dem Boden sein muss (statt 250mm).
- Bei Verwendung der TFL als Standlicht, sollte das Serienmäßige Standlicht deaktiviert werden.
Hintergrund: Nach §51 StVZO sind in Deutschland 2 Begrenzungsleuchten vorgeschrieben. 2 weitere sind zwar erlaubt aber die ECE R. Nr. 48 erlaubt lediglich 2 Begrenzungsleuchten. Im Klartext heißt das, dass ihr innerhalb Deutschlands das serienmäßige Standlicht weiterhin zusammen mit den "Standlicht-TFL" benutzen dürft, das aber im Ausland nicht unbedingt der Fall ist. Die ECE R. Nr. 48 gilt europaweit, §51 StVZO nur in Deutschland. Also das Standlicht lieber deaktivieren (Birnen entfernen).