1,5 dci 90 Motorschaden

Es geht nicht um Garantie, es geht um Gewährleistung.

Mich interessiert, welcher Sachmangel bei Auslieferung einen kapitalen Motorschaden nach 25000 km Nutzung zur Folge haben kann - und natürlich auch, wie oft das vorkommt. Und zwar unabhängig davon, ob das nun zu Lasten des Besitzers geht oder von Dacia übernommen wird.

Oder alternativ, wie man durch sein Fahrverhalten einen sachmängelfreien Motor innerhalb von 25000 Kilometern ruinieren kann.

Dann eben Gewährleistung. Die Frage war ob "Spielregeln" eingeführt werden dürfen. Ich sage klar ja, der Hersteller definiert die sachgerechte Handhabe der Maschine, dazu gehört Ölwechsel. Wenn er abstruse Dinge fordert wird er nicht lange Am Markt bleiben.

Diese Seite, die erste die Google ausspuckt, rät zu Ölwechsel alle 10-15.000km generell für Autos. Da sind unsere 20.000km ja ein kundenfreudlicher Wert.

Ihre Argumentation auf die Spitze getrieben, könnte ich das erste halbe Jahr 150.000km ohne Ölwechsel fahren und der Hersteller muss im Fall des Falles den Nachweis erbringen. Ölwechsel gehört zu (neuen) Automotoren wie, dass man einen Dieselmotor nicht mit Benzin betankt, die Kühlerflüssigkeit nicht Alkohol sein darf, ...

Man darf kritisieren, dass ein neues Auto keine 25.000km ohne Ölwechsel übersteht, dass behauptet aber kein Hersteller. Sie überstehen 10-20.000km mit ordendlich Puffer nach oben, weil kein Hersteller es sich leisten kann dass reihenweise Autos ausfallen weil sie weniger überstehen.

Unklar ist immer noch die Ursache des Totalschadens. Da die Betriebsbedingungen klar nicht eingehalten wurden, sehe ich den Fahrzeughalter in der Pflicht nachzuweisen, dass dies nicht ursächlich für den Schaden war. Also Gutachten.
 
und wer verkauft einen drei jahre alten Dacia, der bis dahin problemlos gelaufen ist?

Es gab sie früher schon, es gibt sie noch heute und auch in Zukunft wird es sie geben.

Die Spezies der Neuwagenkäufer queerbeet über alle Marken, die sich grundsätzlich alle 2 oder 3 Jahre ein Neufahrzeug ordern und ihren 2 oder 3-jährigen der gleichen Marke dabei in Zahlung geben.
Und das schon seit Jahrzehnten.

Schon zur Generation meiner Eltern und auch noch heute ein Personenkreis, der mit diesem 2 bis 3-Jahreswechsel auch gerne seinen Wohlstand zeigt(e).
 
Ist zwar eine ältere Statistik, aber dürfte immer noch zutreffen: Fahrzeugbestand, Neuzulassungen, Anteil Geschäftswagen 2013

  • Zwei Drittel aller neu zugelassenen PKW sind Firmenwagen. Dürfte sich dann überwiegend um dreijähriges Leasing handeln
  • Nur jeder neunte privat gekaufte PKW ist ein Neuwagen
  • BMW 5er zu 90% gewerblich, Dacia Sandero nur 12% gewerblich

Dacia ist in vielerlei Hinsicht etwas besonderes. Überwiegend privat, gerne bezahlt und nicht finanziert, gerne neu gekauft und bis zum bitteren Ende behalten, etc.
 
Das sieht man wieder, dass man am falschen Ende sparen kann...

Ich kann nur nochmals allen raten die Inspektionen genau einzuhalten, auf jeden fall solange das Auto noch Garantie hat.

und eine Renault/Dacia Werkstatt aufzusuchen. Sonst geht es wieder von vorne Los. Die No Name Werkstatt hat mist gebaut nein Falsches Öl Gefüllt usw.
Man kann in Sachen Inspektion auch mal investieren wenn man schon ein Neuwagen hat und die Garantie nicht gefährden möchte
 
Dann eben Gewährleistung. Die Frage war ob "Spielregeln" eingeführt werden dürfen. Ich sage klar ja, der Hersteller definiert die sachgerechte Handhabe der Maschine,

Eben NICHT.
Die Gewährleistung greift für Schäden, die schon bei Übergabe an den Kunden bestanden haben.

Da gibt es keine definierbaren Spielregeln nur Gesetzliche Bedingungen.

Damit der VERKÄUFER keine Gewährleistung leisten muss, muss er dem Käufer in den ersten sechs Monaten ein Fehlverhalten nachweisen, dass zum Schaden geführt hat. Danach ist er erstmal raus aus der Nummer.

Da geht es nicht um Einhaltung irgendwelcher Wartungstermine sondern um den Nachweis, dass dieses auch den Schaden verursacht hat.

Nach sechs Monaten ist dann der Käufer in der Pflicht zu beweisen, dass sein Fehlverhalten nicht zum Schaden geführt hat.
 
Hallo,

hier will man sich aus einer Garantieleistung "herauswinden" !
Ich würde das mit einem Rechtsanwalt besprechen, alles andere macht keinen Sinn.

In meinen Augen stehen die Chancen nicht schlecht und bei einem Verfahren mit einem Gutachter steigen die Kosten sehr schnell an.

Ich habe die Erfahrungen gemacht das so ein Schreiben vom Anwalt auf einmal sehr viel in Bewegung setzt :D

Gruß Thomas

Hallo Thomas, ich habe das Thema mit meinem Anwalt besprochen, und der Meinte direkt dass er ein Beweissicherungs Verfahren einleiten wird. Vorteil dabei sei, dass die Rechtschutzversicherung dann auch die Kosten für den Gutachter übernimmt. Ich denke, dass die aus der Nummer auch nicht raus kommen werden.
Außerdem hab ich hier in Köln aber auch noch eine gute Adresse gefunden. Austauschmotor Motorschaden reparieren - Austauschmotor Motorschaden reparieren
ein neuer Motor ist gar nicht so teuer wie die sagen.. vielleicht kannn das ja noch ein anderer gebrauchen.

ansonsten bin ich jetzt echt mal gespannt wie die Sache weiter laufen wird.
 
In diesem Fall ist halt die Garantie futsch, da die vorgeschriebene regelmäßige Inspektion nicht gemacht oder deutlich überschritten wurde. Die Garantie ist verfallen.

Die gesetzliche zweijährige Gewährleistung greift auch nicht, da es nach 6 Monaten zur Beweislastumkehr gekommen ist. Das dürfte aufgrund der Inspektionsüberschreitung schwer werden.

Bleibt noch die Kulanz. Die wird allerdings oft nur gewährt, wenn der Fahrzeugbesitzer bisher treu zur Werkstatt stand.

Da weder Garantie, Gewährleistung noch Kulanz hier greifen wird der Autobesitzer auf seinem Schaden sitzen bleiben. Da helfen auch Anwälte und Gerichte nicht. Das macht alles nur noch teurer.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hat das Auto überhaupt eine Inspektionsanzeige?
Mein Duster BJ 2014 Prestig deutsche Ausführung hat keine

Bist du dir da sicher bei dienem Auto? Im Bordcomputer ist die normaler Weise integriert, genau genommen wird von 20.000 rückwärts gezählt und das ist sichtbar. Wenn es eng wird, kommt noch eine zusätzliche Anzeige und wenn man drüber ist, ist das immer das erste, was man bei "Zündung ein" angezeigt bekommt.
 
Hoffentlich hält uns der Fritz hier auf dem Laufenden.

Ein Anwalt würde ihm wohl raten, dass er nicht zugibt, die Überziehung vorsätzlich gemacht zu haben, falls das der Fall war.

Bei diversen Herstellern gelten ja auch Intervalle 2 Jahre oder 30.000km. Möglicherweise könnte man hier auf Unwissenheit plädieren.

Letzlich interessiert das aber Dacia wohl nicht, eventuell einen milden gestimmten Richter, der vielleicht einen Vergleich anstrebte.

Ob der Fritz eine Rechtschutzversicherung hat?

Hallo Old Man, ich habe eine Rechschutzversicherung:)
mit dem Anwalt habe ich auch schon alles geklärt, der wird ein Beweissicherungsverfahren eröffnen. Dann übernimmt die Versicherung auch die Gutachterkosten und der Wird auch direkt vom Gericht bestellt.

Was mich hier aber überwiegend mehr als nur aufregt, ist die Aussage der Werkstatt, die reden hier von Kosten um die 12000€ für einen neuen Motor!"!"
Ich habe die mal gefragt ob man den Schaden nicht reparieren kann, darauf kam die Antwort: nein, den kann man nur komplett erneuern. Ich frage mich hier nur noch, was sind das für Fachwerkstätten, wenn die noch nicht einmal eine Reparatur durchführen können!!!!!!!!
ich habe im Netz schon eine Adresse gefunden, wo man einen Austauschmotor für weit unter 2000€ inkl.Einbau bekommt!! Austauschmotor Motorschaden reparieren - Austauschmotor Motorschaden reparieren
muss man sich hier nicht fragen, ob das nicht doch alles Abzocke ist??!!!

Außerdem meine ich , dass ich nicht der jenige sein muss, der denen sagt ob das Teil übergabe beim Kauf schon defekt gewesen ist! aber ich glaube das überlasse ich einfach dem Gutachter vom Gericht.

irgendwie wundert es mich aber auch, wieviel schwachsinn teilweise geschrieben wird. einfach zu sagen ohne Inspektion keine chance ist irgendwie völlig neben der Sache,oder?!
 
Im Bordcomputer ist die normaler Weise integriert, genau genommen wird von 20.000 rückwärts gezählt und das ist sichtbar.
Weiter zurück im Thread wird erklärt, dass es sich um die Ölwechselanzeige handelt. Ölwechselintervalle liegen anders als Inspektionsintervalle. Wer zum Beispiel bei 5000 km einen freiwilligen Ölwechsel macht, muss dennoch bei 20000 km zur Inspektion, obwohl noch 5000 Restkilometer angezeigt werden. Genau so, wenn vorher das Jahr schon um ist.
 
Irgendwie wundert es mich aber auch, wieviel schwachsinn teilweise geschrieben wird. einfach zu sagen ohne Inspektion keine chance ist irgendwie völlig neben der Sache,oder?!
Das ist ein Phänomen moderner Medien, wo jeder ungeachtet seiner Kompetenz seine Meinung äußern kann. Die Kunst besteht darin, diese Ausrutscher gedanklich auszusortieren.

Du kannst lang und breit darlegen, dass etwas nicht sein kann. Auf der nächsten Seite wird es wieder neu behauptet.
 
Hallo Thomas, ich habe das Thema mit meinem Anwalt besprochen, und der Meinte direkt dass er ein Beweissicherungs Verfahren einleiten wird. Vorteil dabei sei, dass die Rechtschutzversicherung dann auch die Kosten für den Gutachter übernimmt. Ich denke, dass die aus der Nummer auch nicht raus kommen werden.
Außerdem hab ich hier in Köln aber auch noch eine gute Adresse gefunden. Austauschmotor Motorschaden reparieren - Austauschmotor Motorschaden reparieren
ein neuer Motor ist gar nicht so teuer wie die sagen.. vielleicht kannn das ja noch ein anderer gebrauchen.

ansonsten bin ich jetzt echt mal gespannt wie die Sache weiter laufen wird.

So ein Beweissicherungsverfahren dauert Jahre.... aber ich drück dir die Daumen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das ist ein Phänomen moderner Medien, wo jeder ungeachtet seiner Kompetenz seine Meinung äußern kann. Die Kunst besteht darin, diese Ausrutscher gedanklich auszusortieren.

Du kannst lang und breit darlegen, dass etwas nicht sein kann. Auf der nächsten Seite wird es wieder neu behauptet.
Das ist kein Phänomen der Medien sondern Vertragsrecht.
Die Garantie ist an gewisse Bedingungen gebunden.
Werden die von einer Seite aus nicht erfüllt ist der Vertrag null und nichtig.
Ich glaube nicht, dass ein Gericht das aushebeln wird, dann würden die Hersteller keine Garantien mehr geben.

Die Gewährleistung dagegen ist kein Vertrag sondern gesetzlich geregelt.
In den ersten sechs Monaten benötigt der Käufer keinen Beweis, danach schon.
 
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