Prüft der TÜV, sofern bauartbedingt vorhanden!
Für Paketdienstfahrer gelten Ausnahmegenehmigungen, für den Rest bleibt es verpflichtend, die Warnung darf nicht stillgelegt werden, deshalb gibts auch keine Möglichkeit über die Programmierung.
Zudem kann es leicht sein, wenn man die Geschichte per Kabeltrennung oder Schalter stilllegt, dass der Airbag bei einem Unfall nicht funktioniert, weil kein Signal, dass der Sitz "besetzt" war, in der Elektronik ankommt. Böse Geschichte!
Abgesehen vom eigenen Leben gibts auch jede Menge Ärger mit der Versicherung, die sich weigern wird, für Schäden aufzukommen.