Zweite Nebelschlussleuchte aktivieren

Leuchtmittel entfernen und gut. Oder bei Beanstandung den TÜV darauf hinweisen dass keine Kabelverbindung besteht oder die zweite Nebelschlussleuchte wie beschrieben in Betrieb nehmen.

Oder bei Dacia darauf bestehen dass die vorhandene Beleuchtung auch funktionieren muss und vom Autohändler eine entsprechende Nachbesserung verlangen.;)

Wenn ich mal beim TÜV bin frag ich mal nach ob das so überhaupt in Ordnung ist.
 
so nötigt, was im Übrigen auch eine Straftat darstellt. Ob das dann wirklich nötig ist?

Unabhängig davon ist dies übrigens eine Ordnungswidrigkeit mit entsprechenden Bußgeld.

Dann würde das aber für beide gelten, der der bei über 50m Sichtweite die NSL einschaltet und der der mit Fernlicht hinterherfährt.
 
Dann würde das aber für beide gelten, der der bei über 50m Sichtweite die NSL einschaltet und der der mit Fernlicht hinterherfährt.
Dem ist auch so.
Fernlicht ist nur erlaubt, wenn weder Fahrzeuge noch Häuser im angestrahlten Bereich sind.
 
Schon, aber da gleiche eine Straftat (Nötigung) draus zu machen finde ich schon etwas an den Haaren herbeigezogen.
 
Ich stimme hier @Holga zu. Ich gehöre zu den eher lichtempfindlichen Menschen, aber selbst ich werde durch eine Nebelschlussleuchte, die einer vergessen hat nicht geblendet oder in meiner Fahrsicherheit beeinträchtigt.
Sie auszuschalten ist eine Frage den nachfolgenden Verkehr keiner vermeidbaren Belästigung auszusetzen, der Gesetzgeber sieht das wohl auch so und belegt das mit einer sehr niedrigen Geldbuße.
 
Moinsen,
... Fernlicht ist nur erlaubt, wenn weder Fahrzeuge noch Häuser im angestrahlten Bereich sind.
Naja - Häuser? Ich fahre regelmäßig Strecken, wo das gar nicht zu vermeiden wäre.

StVo $17 - Beleuchtung
(2) 1Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. 2Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. 3Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. 4Wenn nötig ist entsprechend langsamer zu fahren.
Der letzte Teil von Satz 3 gilt dann auch für die zwei- und vierbeinigen Verkehrsteilnehmern.
 
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