Zweite Nebelschlussleuchte aktivieren

akupunkteur

Neumitglied
Fahrzeug
Dacia Logan MCV LPG
Hallo! Ich bin neu hier und nenne seit März 2018 einen Logan MCV mein Eigen.
Beim intensiveren Anschauen fiel mir auf, dass an der rechten Rückleuchte eine Birne resp. Leuchtmittel im Nebelschlussleuchtenreflektor eingebaut ist, aber nicht zusammen mit der (linken) Nebelschlussleuchte angeht. Wie könnte man das angehen?
Vielen Dank!
 
Vielleicht für Rechtslenker und den Linksverkehr in England, dann leuchtet dort nur rechts die Nebelschlussleuchte und bei uns im Rechtsverkehr nur die Linke ?
Die Lampen fürs Auto werden für beide Märkte gebaut und je nach auszuliefernen Land, die rechte oder linke Nebelschlussleuchte aktiviert.
 
Übrigens.... Bei mir ging die rechte original anfangs auch nicht... bis ich die Anhängekupplung - res. den Kabelsatz eingebaut hatte. Der Satz von Brink tut ohne es zu beabsichtigen dasselbe wie Loganfans Lösung. Es verbindet beide Leuchten über den neuen Kabelbaum und von da an hatte ich auch Doppellicht hinten.
 
Hallo @akupunkteur,

das Strippeziehen zu 2. NSL steht bei meinem Logan MCV auch die nächsten Tage noch an. Leider hast du in deinem Profil keinen Ort drin stehen, sonst hätte ich gesagt, wenn ich schon dabei bin, fällt es auch nicht auf, wenn ich noch einen zweiten Wagen verstrippe....

Gruß

Das Dodo
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #6
Vielen Dank für Eure Anregungen und Infos!
Ich wohne im Raum Hannover
 
Ist das eigentlich zulässig, wenn hinten zwei Nebelschlussleuchten leuchten? (Polizei, TÜV, Straßenverkehrsordnung, usw)

Und vertragen die Kabel den doppelt so hohen Strom, der nun mal fließt, wenn zwei statt einer Nebelschlussleuchte leuchten?
 
Ist das eigentlich zulässig, wenn hinten zwei Nebelschlussleuchten leuchten? (Polizei, TÜV, Straßenverkehrsordnung, usw)
Laut StVZO /
(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlussleuchte, ausgerüstet sein.

Bin mir aber nicht sicher ob man die zweite angeschlossene eintragen lassen muß. Man hat ja keine selber verbaut, sondern nur angeschlossen.
 
In Deutschland reicht auf der linken Seite eine NSL. Es gibt auch bei Renault Fzg. wo beide (li und re) geschaltet sind. Es ist beides zulässig. Aber wozu? Hauptsache das Fzg. wird von hinten bei Nebel erkannt.
 
In Deutschland reicht auf der linken Seite eine NSL. Es gibt auch bei Renault Fzg. wo beide (li und re) geschaltet sind. Es ist beides zulässig. Aber wozu? Hauptsache das Fzg. wird von hinten bei Nebel erkannt.
Nebelschlussleuchten müssen entweder paarweise symmetrisch, oder einzeln, in der Fahrzeugmitte oder links davon, angebracht werden.
Bin deiner Meinung. Muß aber lachen, weil vor einigen Monaten mal ein User ein Thema eröffnet hatte, wo er fragte wie er sein Tagfahrlicht deaktivieren kann um Strom, somit Sprit zu sparen. Nun haben wir hier genau das Gegenteil.
Ich weiß aber wie es auf die Augen gehen kann, wenn ein unfähiger Fahrer ohne die Notwendigkeit eines dichten Nebels, seine Nsl eingeschaltet hat und er/sie es, trotz Lichthupe des Hintermann/Hinterfrau nicht verstehen das ihre Nsl noch an ist. Muß man 2 Leuchten haben? M.M.n.n.
 
Die nervigste Leuchte, die je für die Automobilindustrie "entwickelt" wurde :D

Und dann möchtest du gleich zwei davon? :o

Spaß beiseite aber ich bin der Meinung, dass in jedem Herbst Kampagnen gestartet werden sollten, wann diese Leuchte zum Einsatz kommen DARF! Wie mein Vorredner schon schrieb, raffen die meisten Fahrer es nicht, dass das Teil auszuschalten ist, sobald jemand dahinter fährt. Ganz zu schweigen von den Regelungen: Nicht innerorts, nicht schneller als 50 km/h und dies ausschließlich bei Sichtweiten unter 50m.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die nervigste Leuchte, die je für die Automobilindustrie "entwickelt" wurde :D

Und dann möchtest du gleich zwei davon? :o

Spaß beiseite aber ich bin der Meinung, dass in jedem Herbst Kampagnen gestartet werden sollten, wann diese leuchte zum Einsatz kommen DARF! Wie mein Vorredner schon schrieb, raffen die meisten Fahrer es nicht, dass das Teil auszuschalten ist, sobald jemand dahinter fährt. Ganz zu schweigen von den Regelungen: Nicht innerorts, nicht schneller als 50 km/h und dies ausschließlich bei Sichtweiten unter 50m.
Da bin ich ganz deiner Meinung.
Wer sie falsch verwendet sollte eine viertel Stunde nur in seine Nebelschlussleuchte schauen.
 
Da schließe ich mich an. Jeden Herbst das gleiche Theater. Ein paar Nebelschwaden am Horizont und zack, haben fast alle ihre Lampen an und behindern den Verkehr. Ich wünsche mir, dass beim Einschalten dieser Leuchte die Geschwindigkeit automatisch auf 50 km/h reduziert wird.
 
Moinsen,
... Bin mir aber nicht sicher ob man die zweite angeschlossene eintragen lassen muß. Man hat ja keine selber verbaut, sondern nur angeschlossen.
Ich wundere mich eher, das es der TÜV nicht moniert, wenn die rechte Leuchte nicht funktioniert, da ja sogar eine Glühbirne verbaut ist :blink:
... Ganz zu schweigen von den Regelungen: Nicht innerorts, nicht schneller als 50 km/h und dies ausschließlich bei Sichtweiten unter 50m.
StVO §17 schränkt die Benutzung der NSL aber nicht auf ausserorts ein.
 
StVO §17 schränkt die Benutzung der NSL aber nicht auf ausserorts ein.

Außerorts nicht... dann aber mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 50km/h.

Dies hat dann folgenden Vorteil:
Da die meisten Fahrer die sch... Lampe schon bei Sichtweiten unter 500m einschalten,
habe ich dann die Möglichkeit, auch noch im dichten Verkehr zu überholen :D
 
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