Zweite Nebelschlussleuchte aktivieren

Bin deiner Meinung. Muß aber lachen, weil vor einigen Monaten mal ein User ein Thema eröffnet hatte, wo er fragte wie er sein Tagfahrlicht deaktivieren kann um Strom, somit Sprit zu sparen. Nun haben wir hier genau das Gegenteil.
Ich weiß aber wie es auf die Augen gehen kann, wenn ein unfähiger Fahrer ohne die Notwendigkeit eines dichten Nebels, seine Nsl eingeschaltet hat und er/sie es, trotz Lichthupe des Hintermann/Hinterfrau nicht verstehen das ihre Nsl noch an ist. Muß man 2 Leuchten haben? M.M.n.n.
...ich war der user.
Aber interessant, die Bauanleitungen. Danke an LoganFan.
 
Bin mir aber nicht sicher ob man die zweite angeschlossene eintragen lassen muß. Man hat ja keine selber verbaut, sondern nur angeschlossen.

Nein musst du nicht. Für den TÜV reichte es aus, dass es nach den Regeln der StVZO verbaut worden ist und das die Beleuchtung ein entsprechendes Prüfzeichen hat.

Sieh auch hier vom TÜV-Süd:
https://www.tuev-sued.de/uploads/images/1306826133658578130959/1.1.04-tipp-pkw-beleuchtung-v2.pdf

Für mich erschließt allerdings der Sinn der zweiten Nebelschlussleuchte nicht ganz, da man ja bei solchen Sichtverhältnissen eh sehr angepasst fahren muss und da reicht eine Vollkommen aus - aber das ist nur meine Meinung. Zugegeben, eine zweite Nebelschlussleuchte schadet auch nicht.
 
Moinsen,

Ich wundere mich eher, das es der TÜV nicht moniert, wenn die rechte Leuchte nicht funktioniert, da ja sogar eine Glühbirne verbaut ist :blink:

StVO §17 schränkt die Benutzung der NSL aber nicht auf ausserorts ein.
TÜV bemängelt eine nicht, da eine reicht

Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlussleuchte, ausgerüstet sein.
 
Die nervigste Leuchte, die je für die Automobilindustrie "entwickelt" wurde :D

Und dann möchtest du gleich zwei davon? :o

Ich habe in meinem kompletten Autofahrerleben noch nicht einmal die eine Nebellampe benötigt. Mich nerven die anderen Autofahrer auch, die ihre Nebelschlußleuchte einschalten, obwohl nicht notwendig. Ich schalt dann mein Fernlicht an, wenn ich direkt hinter einem herfahren muss.
 
Ich schalt dann mein Fernlicht an, wenn ich direkt hinter einem herfahren muss.

Abgesehen das dies in der Tat als Nötigung ausgelegt werden können, halte ich von solche Aktionen nichts. Schnell schaukelt sich die Situation hoch und am Ende steht ein evtl. sogar ein unnötiger Unfall. Ich empfehle hier mehr Selbstdisziplin auch wenn das nicht immer einfach ist.

Dagegen ist es aber zulässig andere Verkehrsteilnehmer mit der Lichthupe kurz zu warnen bzw. aufmerksam zu machen. Also besser kurze Lichthupe und dann warten ob er es versteht.

Davon abgesehen, finde ich die Nebelschlussleuchte gar nicht so blenden, wie immer getan wird, falsch eingestellt Scheinwerfer von entgegenkommenden Autos, nerven da erheblich mehr.
 
Na den Sicherheitsabstand halte ich immer ein. Somit ist ein Unfall wohl ausgeschlossen.
 
Moinsen,
TÜV bemängelt eine nicht, da eine reicht

Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlussleuchte, ausgerüstet sein.
Hatten wir bereits - ist schon klar...

Worauf ich hinaus wollte: Die rechte Nebelschlussleuchte ist komplett mit Leuchtmittel bestückt - also faktisch betriebsbereit vorhanden. Beleuchtung die vorhanden/angebaut ist muss auch funktionieren, oder ist das heute nicht mehr so?

Aber lassen wir das - driftet hier eh' schon wieder in OT ab... <_<
 
Worauf ich hinaus wollte: Die rechte Nebelschlussleuchte ist komplett mit Leuchtmittel bestückt - also faktisch betriebsbereit vorhanden. Beleuchtung die vorhanden/angebaut ist muss auch funktionieren, oder ist das heute nicht mehr so?
Micha so sehr OT ist das gar nicht. Mach das Spiel mal mit der dritten Bremsleuchte. Hatte damals mein Scorpio mit einer solchen ausgestattet, doch für den TÜV war diese unrelevant.
 
Wenn beide angeschlossen sind, schaut das für mich etwas zu sehr nach Bremslicht aus.
 
Moinsen,

Hatten wir bereits - ist schon klar...

Worauf ich hinaus wollte: Die rechte Nebelschlussleuchte ist komplett mit Leuchtmittel bestückt - also faktisch betriebsbereit vorhanden. Beleuchtung die vorhanden/angebaut ist muss auch funktionieren, oder ist das heute nicht mehr so?

Aber lassen wir das - driftet hier eh' schon wieder in OT ab... <_<


So stehts in den Bestimmungen

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt die Sachlage völlig eindeutig: „Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein.“ Ausnahmen für optionale Ausstattungen wie die Nebelscheinwerfer sind nicht vorgesehen. Für sie gilt das Gleiche wie für Airbags, ABS oder den Schleuderschutz ESP: Wenn die Einrichtungen im Fahrzeug vorhanden sind, müssen sie auch funktionieren.

Leuchtmittel entfernen und gut. Oder bei Beanstandung den TÜV darauf hinweisen dass keine Kabelverbindung besteht oder die zweite Nebelschlussleuchte wie beschrieben in Betrieb nehmen.
Ich frag mich nur wieso die im Werk beide Leuchtmittel einbauen. Die sind doch sonst so sparsam.
 
Ich frag mich nur wieso die im Werk beide Leuchtmittel einbauen. Die sind doch sonst so sparsam.

Die Heckleuchten dürften wohl komplett mit Leuchtmittel bestückt vom Zulieferer in die Montage kommen, und logistisch ist es sicher einfacher, wenn keine Unterschiede gemacht werden müssen.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #28
D'accord! Im dichten Nebel mit Sichtweiten unter 50 m, der glücklicherweise nicht so häufig ist, scheint mir die zweite Lampe sinnvoll. Dann auch max. Tempo 50 km/h. Das wäre mal ein Thema, ob die Autoelektronik die Lampen über 50 km/h einfach abschaltet.:rolleyes:
 
Moinsen,

Anders herum: Nebelrückleuchten an -> Tempolimiter an :prost:
Da musst du dann aber für die verschiedenen Länder verschiedene Limits programmieren, denn die 50 km/h und 50m Sichtweite bei Nebel sind spezifisch für Deutschland.
 
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