An Tempolimits halten ist ja gut und schön, aber diese maximal erlaubte Geschwindigkeit heißt eben
nicht, dass man
immer so schnell fahren darf! Es gibt da noch einen Passus im deutschen Verkehrsrecht und der heißt "angepasste Geschwindigkeit"! Also, dass man je nach Straßenzustand, Verkehrslage und eventuellen Sichtbehinderungen nur so schnell fährt, dass man jederzeit schnell und sicher zum Stehen kommt. Der Punkt "nicht angepasste Geschwindigkeit" ist übrigens eine Ordnungswidrigkeit und wer meint ein High-Score-Jäger ist in Flensburg gern gesehen, der ist seinen Lappen ziemlich schnell los.
Ach ja, es wird auch vergessen, dass bei einem Unfall auf der Autobahn, der bei einer Überschreitung der Richtgeschwindigkeit passiert man automatisch anteilig haftet, auch wenn man selbst gar nicht schuld war. Das
OLG Koblenz hat folgendes verkündet:
Die Richter sahen eine erhebliche Mitschuld des Beklagten. Der Unfall sei nämlich für ihn kein unabwendbares Ereignis im Sinne von § 17 Abs. 3 StVG gewesen. Ein Fahrer, der mit Erfolg die Unabwendbarkeit eines Unfalls geltend machen will, muss sich wie ein Idealfahrer verhalten.
Ein Ideal-Fahrer fahre aber nicht schneller als Richtgeschwindigkeit. Etwas anderes gelte allenfalls dann, wenn er nachweisen könne, dass der Unfall auch bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h nicht zu vermeiden gewesen wäre. (OLG Koblenz, Urteil v. 14.10.2013, 12 U 313/13)
Ein ähnliches Urteil gab es aber schon in den 1990er Jahren und auch nochmal 2011 vom OLG Nürnberg. Die Begründung ist einfach die, dass bei höherer Geschwindigkeit ein höheres Gefahrenpotenzial vorliegt und man auch immer die Fehler anderer Verkehrsteilnehmer mit berücksichtigen muss.
Und wegen (zu) langsamen Fahrens. Eigentlich gilt ja, dass man ohne triftigen Grund nicht so langsam fahren darf, dass der Verkehrsfluss behindert wird (§32, Abs. 2, StVO), aber das ist schwammig formuliert, denn dann muss im Zweifel ein Gericht darüber entscheiden, eben auch, weil es ja noch den Punkt "angepasste Geschwindigkeit" gibt. Wer aber meint, er nimmt sich auf einer dreispurigen Autobahn einfach die mittlere Spur und bleibt das mit seiner gewählten Geschwindigkeit, macht es auch falsch, denn es gibt ja noch das Rechtsfahrgebot. So kann das "Mittelspurschleichen" so als Nötigung aufgefasst werden.(§1, Abs. 1f, StVO). (Quelle
hier und
hier)Ist also alles ziemlich schwierig.
Zu Traktorfahrern. Wenn jemand mit diesem Gerät auf einer Straße fährt und den Verkehr behindert, so muss er sogar bei sich bietender Gelegenheit, den Verkehr hinter sich vorbei lassen, ansonsten macht er sich sogar der Nötigung strafbar. Nur, es hält sich fast keiner daran. Darin unterscheiden sie sich aber auch nicht von den übrigen Verkehrsteilnehmern. Allerdings ist es auch so, dass von Seiten der "normalen" Fahrer oft gerade zur Erntezeit auch kein Entgegenkommen gezeigt wird. Der "Kampf auf und um die Straße" geht also immer weiter.
...ausser er würde ihn anschieben
Oh, dieses Gefühl hat man auf deutschen Straßen öfters. Wenn man seinen Hintermann (auch -Frau, die schenken sich da mittlerweile nichts mehr zu Männern) schon im Kofferraum hat, dann provoziert das geradezu Unfälle.