Soviel dann doch noch...
In den Papieren ist der Stempel vom deutschen Importeur in Brühl.
Einen Preisvorteil hatte ich nicht wirklich (über Listenpreis wg der Überführungsgebühren). Die sofortige Verfügbarkeit und die Steuervorteile durch die Tageszulassung waren die Begründung für diesen Preis.
Der Steuerschaden beläuft sich im ersten Jahr auf ca. 40,- Euro. Aber keiner weiß ob sich der Nachteil in den kommenden Jahren steigert. Ich fahre meine Autos bis sie auseinander fallen, da kommt dann doch schon eine Summe zusammen.
Einspruch gegen den Steuerbescheid war mein erster Schritt. Erst daraufhin bin ich skeptisch geworden und habe herausgefunden woran genau ich eine Tageszulassung in den Papieren erkennen kann, die aber eben NICHT vorhanden ist, was der Verkäufer im nachhinein ja auch gar nicht abstreitet. Eine Tageszulassung ist ja irgendwie eine Sondergeschichte und mir war nicht klar, dass auch dabei - für diesen einen einzigen Tag - das AH als Ersthalter in den Papieren eingetragen sein muss.
Im Kaufvertrag steht: PKW mit Tageszulassung - Damit stimmen die zugesicherten Produkteigenschaften nicht mit dem Produkt überein.... zu meinen Steuerlasten.
PS: Tut mir bitte einen gefallen und wahrt hier die Umgangsformen und bleibt sachlich. Danke!