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Bei meinem Dokker steht im der ZLB I das Datum der Erstzulassung in Polen (Tageszulassung am 17.08.2018). Hier wurde der Dokker erst Anfang September vom mir selbst erstmals in Deutschland zugelassen.nein, in den Papieren (Brief/Zulassung) steht nur das Zulassungsdatum in Deutschland.
War ironisch gemeint, Smilie vergessen.Warum so agressiv?
Das ist mir alles bekannt.Ein EU-Fahrzeug wird i.d.R. im Ausland erstzugelassen und/oder zur Garantie angemeldet.
Im aktuellen "Fall" ist dies aber wohl nicht so, alleine schon deshalb, da DerPeters bei einem Vertragshändler kaufte. Steuerlich ist es jedoch ein erheblicher Unterschied, ob der Wagen noch bis zum 31.8.2018 zugelassen wurde oder danach.
Durch die Umstellung auf den WLTP Prüfzyklus zum 1.9.2018 ergibt sich für fast alle Fahrzeuge eine nicht unerhebliche KFZ-Steuer Mehrbelastung.
Sicher kann er das. Habe ich etwas anderes behauptet?ich denke es geht nicht um Dich sondern um den Thraedersteller! Oder? Und der kann doch, wenn er jetzt die Sache genau unter die Lupe nimmt, den Weg seines Fahrzeuges mal nachverfolgen!
Genau so ist das (auch bei mir).Für mich heist das, Garantiebeginn als das Fahrzeug beim polnischen Zwischenhändler die "tageszulassung" erhalten hat.
Das gilt auch für hiesige Tageszulassungen, die von Vertragshändlern angeboten werden.Wenn der TE ein EU-Fahrzeug erhalten hat / hätte, müsste sein Garantiebegin auch vor seinem Zulassungsdatum liegen.
Habe als Neuwagen 10Prozent billigere Haftpflichtversicherung bekommen, da spart man sich auch Geld, kann man dann für höhere KFZ-Steuer hernehmen.Bei meinem Dokker steht im der ZLB I das Datum der Erstzulassung in Polen (Tageszulassung am 17.08.2018). Hier wurde der Dokker erst Anfang September vom mir selbst erstmals in Deutschland zugelassen.
Letzteres Datum (18.09.2018) findet sich nur in der ZLB II. In der ZLB i ist das Datum der hiesigen Zulassung
gar nicht zu finden.
War ironisch gemeint, Smilie vergessen.
Das ist mir alles bekannt.
Das kannitverstann war an ShadowWilli gerichtet, der etwas garantiert wusste und ich nich nachvollziehen konnte, wie er das so sicher wissen wolle. Warum eine Tageszulassung unbedingt ein EU-Fahrzeug sein muss, habe ich auch nicht verstanden.
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Sicher kann er das. Habe ich etwas anderes behauptet?
Zum Sachverhalt:
Er hat laut Vertrag eine KFZ mit Tageszulassung gekauft und stattdessen einen Neuwagen bekommen. So weit die Fakten.
Nun ärgert er sich, das er die Erhöhten Steuern zahlen muss, weil Zulassung nach dem Stichtag. Verständlich.
Andererseits hat er nun zum Preis eines Gebrauchtwagens einen Neuwagen, bei dem er erster Halter ist.
Er muss sich jetzt die Frage stellen, was ihm wichtiger ist:
Einen Neuwagen zu fahren (mit Hinblick auf eine späteren Wiederverkauf oder die Steuerersparnis bei einem Fahrzeug mit Tageszulassung vor dem Stichtag.
Im letzteren Fall hat der Verkäufer den Kaufvertrag nicht erfüllt (Tageszulassung). Will er dagegen vorgehen, sollte er einen Anwalt einschalten.
Ich habe fertig.
Auch ein gutes Argument.Habe als Neuwagen 10Prozent billigere Haftpflichtversicherung bekommen, da spart man sich auch Geld, kann man dann für höhere KFZ-Steuer hernehmen.
Ich frage jetzt noch einmal vorsichtig, ohne aggressiv klingen zu wollen (siehe oben).Es handelt sich sicherlich im ein EU-Fahrzeug.
Ich glaube, wir reden aneinander vorbei.Im ex-kfz Brief steht bei Eu Fahrzeugen als Erstbesitzer das Autohaus mit Datum. Ausserdem war es nur eine Vermutung.
bei SF18 (26% Beitragssatz) fällt das nicht mehr ins GewichtHabe als Neuwagen 10Prozent billigere Haftpflichtversicherung bekommen, da spart man sich auch Geld, kann man dann für höhere KFZ-Steuer hernehmen.
Hab ich auchbei SF18 (26% Beitragssatz) fällt das nicht mehr ins Gewicht
Willkommen im Club!
Hab ich auch