Vorsicht beim Kauf von Neuwagen mit Tageszulassung!!!

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Hier nochmal das was die Werkstatt eingetragen hat. Demanch wäre es denen egal wann im März ich komme, hauptsache bis zum 31sten.
wartung2018_2.jpg
 
Ich habe meinen Balu (Polenimport) im Juni übernommen Erstzulassung also 6/2018.
ich bin Erstbesitzer nach Deutscher Zulassung. bei der Anmeldung in MyRenault habe ich die FahrzeugID, Zulassungsdatum 25.06.2018 und Jahresleistung 15000km eingegeben.
bei MR ist als Termin für 1. Inspektion 5/2019 hinterlegt. Für mich heist das, Garantiebeginn als das Fahrzeug beim polnischen Zwischenhändler die "tageszulassung" erhalten hat.
Wenn der TE ein EU-Fahrzeug erhalten hat / hätte, müsste sein Garantiebegin auch vor seinem Zulassungsdatum liegen.
(denk ich mal):think:
 
Ein wunderbarer Thread: Der Themenersteller beschwert sich, zum Preis einer Tageszulassung einen Neuwagen bekommen zu haben und dafür jetzt die Steuer wie für eine Neuzulassung zahlen zu müssen. Jetzt geht die Welt unter, weil bei mtl. Autokosten von auf jeden Fall mehreren hundert Euro ein paar Euro hinzukommen und das alles füllt schon wieder mehrere Seiten.
 
nein, in den Papieren (Brief/Zulassung) steht nur das Zulassungsdatum in Deutschland.
Bei meinem Dokker steht im der ZLB I das Datum der Erstzulassung in Polen (Tageszulassung am 17.08.2018). Hier wurde der Dokker erst Anfang September vom mir selbst erstmals in Deutschland zugelassen.
Letzteres Datum (18.09.2018) findet sich nur in der ZLB II. In der ZLB i ist das Datum der hiesigen Zulassung
gar nicht zu finden.
Warum so agressiv?
War ironisch gemeint, Smilie vergessen.;)
Ein EU-Fahrzeug wird i.d.R. im Ausland erstzugelassen und/oder zur Garantie angemeldet.
Im aktuellen "Fall" ist dies aber wohl nicht so, alleine schon deshalb, da DerPeters bei einem Vertragshändler kaufte. Steuerlich ist es jedoch ein erheblicher Unterschied, ob der Wagen noch bis zum 31.8.2018 zugelassen wurde oder danach.
Durch die Umstellung auf den WLTP Prüfzyklus zum 1.9.2018 ergibt sich für fast alle Fahrzeuge eine nicht unerhebliche KFZ-Steuer Mehrbelastung.
Das ist mir alles bekannt.;)
Das kannitverstann war an ShadowWilli gerichtet, der etwas garantiert wusste und ich nich nachvollziehen konnte, wie er das so sicher wissen wolle. Warum eine Tageszulassung unbedingt ein EU-Fahrzeug sein muss, habe ich auch nicht verstanden.
.
ich denke es geht nicht um Dich sondern um den Thraedersteller! Oder? Und der kann doch, wenn er jetzt die Sache genau unter die Lupe nimmt, den Weg seines Fahrzeuges mal nachverfolgen!
Sicher kann er das. Habe ich etwas anderes behauptet?

Zum Sachverhalt:
Er hat laut Vertrag eine KFZ mit Tageszulassung gekauft und stattdessen einen Neuwagen bekommen. So weit die Fakten.
Nun ärgert er sich, das er die Erhöhten Steuern zahlen muss, weil Zulassung nach dem Stichtag. Verständlich.
Andererseits hat er nun zum Preis eines Gebrauchtwagens einen Neuwagen, bei dem er erster Halter ist.
Er muss sich jetzt die Frage stellen, was ihm wichtiger ist:
Einen Neuwagen zu fahren (mit Hinblick auf eine späteren Wiederverkauf oder die Steuerersparnis bei einem Fahrzeug mit Tageszulassung vor dem Stichtag.
Im letzteren Fall hat der Verkäufer den Kaufvertrag nicht erfüllt (Tageszulassung). Will er dagegen vorgehen, sollte er einen Anwalt einschalten.

Ich habe fertig.
 
Für mich heist das, Garantiebeginn als das Fahrzeug beim polnischen Zwischenhändler die "tageszulassung" erhalten hat.
Genau so ist das (auch bei mir).
Mein EU-Händler hat mich auf den Beginn der Garantiezeit ab 17.08.2018 beim Abschluss des Kaufvertrages (steht da so auch drin)hingewiesen. Nach Anmeldung meines Dokker bei MyRenault mit der FIN
wird das auch so angezeigt.
Wenn der TE ein EU-Fahrzeug erhalten hat / hätte, müsste sein Garantiebegin auch vor seinem Zulassungsdatum liegen.
Das gilt auch für hiesige Tageszulassungen, die von Vertragshändlern angeboten werden.
 
Bei meinem Dokker steht im der ZLB I das Datum der Erstzulassung in Polen (Tageszulassung am 17.08.2018). Hier wurde der Dokker erst Anfang September vom mir selbst erstmals in Deutschland zugelassen.
Letzteres Datum (18.09.2018) findet sich nur in der ZLB II. In der ZLB i ist das Datum der hiesigen Zulassung
gar nicht zu finden.

War ironisch gemeint, Smilie vergessen.;)

Das ist mir alles bekannt.;)
Das kannitverstann war an ShadowWilli gerichtet, der etwas garantiert wusste und ich nich nachvollziehen konnte, wie er das so sicher wissen wolle. Warum eine Tageszulassung unbedingt ein EU-Fahrzeug sein muss, habe ich auch nicht verstanden.
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Sicher kann er das. Habe ich etwas anderes behauptet?

Zum Sachverhalt:
Er hat laut Vertrag eine KFZ mit Tageszulassung gekauft und stattdessen einen Neuwagen bekommen. So weit die Fakten.
Nun ärgert er sich, das er die Erhöhten Steuern zahlen muss, weil Zulassung nach dem Stichtag. Verständlich.
Andererseits hat er nun zum Preis eines Gebrauchtwagens einen Neuwagen, bei dem er erster Halter ist.
Er muss sich jetzt die Frage stellen, was ihm wichtiger ist:
Einen Neuwagen zu fahren (mit Hinblick auf eine späteren Wiederverkauf oder die Steuerersparnis bei einem Fahrzeug mit Tageszulassung vor dem Stichtag.
Im letzteren Fall hat der Verkäufer den Kaufvertrag nicht erfüllt (Tageszulassung). Will er dagegen vorgehen, sollte er einen Anwalt einschalten.

Ich habe fertig.
Habe als Neuwagen 10Prozent billigere Haftpflichtversicherung bekommen, da spart man sich auch Geld, kann man dann für höhere KFZ-Steuer hernehmen.
 
Fazit: Der TE beschwert sich ja in erster Linie wegen der höheren KfZ Steuer so wie ich das verstanden habe. Hat er nicht mitbekommen das sich für alle nach der neuen Regelung bei Neuzulassung die Steuer erhöht? Nun könnte man sich natürlich auch über die Gnade des früheren Kaufs freuen. Denn meiner bleibt bei 58,00 Euro im Jahr. :D Das soll aber keine Schadensfreude sein oder so verstanden werden. Viele andere Produkte werden ja im laufe der Zeit teurer. Nun streitet mal schön weiter. Ändern tut es aber an der Tatsache der Steuererhöhung nichts, gar nichts.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es handelt sich sicherlich im ein EU-Fahrzeug. Diese werden mit einer Tageszulassung und rotem Nummernschild importiert. Sie gelten als Neuwagen, da sie nicht versichert sind. Aber Vorsicht. Die Garantie läuft oftmals ab Tageszulassungs Datum. Und klar, für Neuwagen muss man höhere Steuern bezahlen.
 
Es handelt sich sicherlich im ein EU-Fahrzeug.
Ich frage jetzt noch einmal vorsichtig, ohne aggressiv klingen zu wollen (siehe oben).;)
Warum sollte es sich unbedingt um eine EU-Fahrzeug handeln? Tageszulassung gibt es auch zuhauf bei Vertragshändlern in Deutschland.
Wenn es sich um ein EU-Fahrzeug handeln würde, wäre das in der ZLB I eingetragen und in der ZLB II stände ein Datum, welches vor dem Stichtag liegt.
 
Im ex-kfz Brief steht bei Eu Fahrzeugen als Erstbesitzer das Autohaus mit Datum. Ausserdem war es nur eine Vermutung.:)
 
Im ex-kfz Brief steht bei Eu Fahrzeugen als Erstbesitzer das Autohaus mit Datum. Ausserdem war es nur eine Vermutung.:)
Ich glaube, wir reden aneinander vorbei.

Eines ex-KFZ-Brief gibt es nur, wenn das Fahrzeug schon einmal in Deutschland zugelassen wurde. Im Fall eines EU-KFZ hat dann also der Importeur das Fahrzeug auf sich zugelassen, um ihn als Tageszulassung anzubieten.
Das machen hiesige Vertragshändler diverser Marken auch (dann aber keine EU-Fahrzeuge).

Mein Dokker als EU-Fahrzeug hatte im Polen eine Tageszulassung mit polnischen Papieren, die mir übergeben und von der KFZ-Zulassungsbehörde einbehalten wurden (habe ich aber vorher kopiert).
 
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