Und das nach gerade mal 3 Wochen

So'n Schmarn,

das ist einfach ne billige Ausrede weil sich da jemand Geld nebenher verdienen möchte.

Keine Versicherung möchte ein Altteilelager aufmachen. Das Zeug ist vor Ort der Verwertung zuzuführen und fertig. Da aber polnische Freunde zum Beispiel auch solche Blechteile mit leichten Schäden gerne kaufen, erfindet man solche Aussagen.

Das ist dann wie beim Sperrmüll. Rechtlich gesehen gehört Der, Demjenigen, der ihn an die Straße stellt, also bezahlt hat.
Was Du nicht bezahlst gehört Dir auch nicht also gibt es auch keine rechtliche Grundlage dafür, dass Du die Teile mitnehmen darfst.
Was dann der "Verwerter" damit macht, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Du bist in letzter Zeit arg auf Krawall gebürstet. Meistens Recht zu haben bedeutet nicht immer Recht zu haben.
 
@wf: Die defekten Teile "gehören" der zahlenden Versicherung. Die kriegst Du normal nicht mit. Habe ich - mit exakt diesem Hinweis - auch nicht. Es ist ja nicht "Deine Reparatur". - Und wenn es doch Fälle gibt, wo man das Zeug mitnehmen konnte, dann ist da einiges mit ner Kiste Bier gelaufen. Ich wollte mich nicht streiten. Also sollen sie machen.

Regards, Bigfoot29

Die defekten Teile hat nicht die Versicherung bezahlt, sondern ich, als ich den Wagen gekauft habe.

Die neuen gehören auch mir, da die Versicherung mir diese neu kauft bzw. ersetzt.

Wenn das nicht so wäre, würden mir auch schon 10m Leitplanke gehören. Mal schauen was die Verwaltung sagt, wenn ich mein "Eigentum" an der Straße abschraube.:dance:
 
Die defekten Teile hat nicht die Versicherung bezahlt, sondern ich, als ich den Wagen gekauft habe.

Die neuen gehören auch mir, da die Versicherung mir diese neu kauft bzw. ersetzt.

Wenn das nicht so wäre, würden mir auch schon 10m Leitplanke gehören. Mal schauen was die Verwaltung sagt, wenn ich mein "Eigentum" an der Straße abschraube.:dance:
Eben nicht.
Würden die Teile instandgesetzt wären es Deine. So gehören die ersetzten Teile der Versicherung.
Bei einer Garantiereparatur bekommst Du auch keine Teile ausgehändigt.
Gleiches Prinzip.
 
Dir auch was passiert oder nur dem heiligen Blechle?
 
Bleibt doch mal auf dem Teppich!

Es ins Unfug zu behaupten, die Teile gehören der Versicherung und deswegen kann der Kunde sie nicht mitnehmen.
Keine Versicherung in Deutschland hat einen Keller in dem sie abgebaute Teile lagert.

Und wenn man schon Beispiel nennt, sollten diese auch Hand und Fuß haben:



Ich habe nämlich nicht geschrieben: Klettere in den Schrottcontainer und hole Dir Deine Teile heraus, sondern: lasse Dir die Teile mitgeben.

Sie wären also gar nicht im Container gelandet, also gebe es keinen Eigentumsübergang.

Fest steht:

Diese Teile möchte keine Versicherung haben, Aussagen das man deswegen die Teile nicht mitgeben kann, sind eine (noch dazu dumme) Ausrede. Und es gibt auch keine rechtliche, oder zivilrechtliche Anweisung, dass diese Teile grundsätzlich der Verwertung zuzuführen sind.

Und glaub mir, um diese Aussage treffen zu können, habe ich lange genug in diesem Bereich gearbeitet.
OK, drehen wir es Mal herum.
Die Versicherung KÖNNTE die Teile aber haben WOLLEN.
Dabei geht es nicht darum, dass Versicherungen dies generell möchten.
Ich weiß nicht, warum Du das zwanghaft in meine Aussage hinein interpretieren möchtest.
 
Ich antworte auf diesen Quatsch nicht weiter und setze Dich nun auf meine Ignorierliste, damit hat sich für mich das Thema erledigt.
Zumal die Versicherung nie Eigentümer der Teile werden kann, weder im Haftpflicht, noch im Kaskoschadenfall, das gibt unser Rechtssystem gar nicht her. Sie könnte lediglich einen erzielbaren Wert für diese Teile abziehen, müsste dafür aber einen Käufer haben, der die Teile zu dem Preis auch abnehmen würde, identisch mit der Unfallwagenabwicklung.
Ich sag's ja, "auf Krawall gebürstet".
Früher wurden wenigstens noch Belege für Behauptungen erbracht. Seit einiger Zeit wird aber nur noch rumgewettert und sich dann beschwert die Mods wären zu streng.

Ich habe es so erfahren, dass ausgetauschten Teile bis zum Abschluss des Verfahrens noch von der Versicherung zur Begutachtung angefordert werden können. Das bezieht sich auch auf Totalschäden, die nach Abzug des Restwertes wieder an den Fahrzeugeigentümer zurückgehen.

Soweit ich mich an früher erinnere hat es Fälle gegeben, in denen sich die Versicherung vorbehalten hat entweder den Restwert abzuziehen oder das Fahrzeug selbst zu veräußern.
Das habe ich so in Erinnerung aber ist ein paar Jahrzehnte her und hat für heute auch keine Relevanz mehr.

Enttäuscht bin ich von @wf s Argumentation ohne Beweise für seine Behauptung zu erbringen. Das war Mal anders und Er hatte entsprechende Links parat, ohne dass man selbst langwierig suchen musste.

Die Drohung mich auf die "Ignorierliste" zu setzen beeindruckt mich nicht, Erwachsen ist anders.
 
Hier geht es um eine Unfall-Instandsetzung, das ist die Arbeit wo defekte Teile am Fahrzeug instandgesetzt oder erneuert werden.
Du redest von einem Aufkauf bei einem Totalschaden.
Das Thema hatten wir schon Mal, als es um Garantiereparaturen ging. Auch da würden Defekte Teile nicht an den Fahrzeugbesitzer ausgehändigt.
Oder behauptet Du, ein auf Garantie ersetzten Motor würde dem Fahrzeugbesitzer ausgehändigt.
Und behaupte jetzt bitte nicht, dass wäre etwas völlig Anderes. Eine Garantieverlängerung beispielsweise ist schliesslich technisch nichts Anderes als eine Versicherung.

Auch wäre es schön, du könntest Deine Aussage untermauern ich bin beim Googeln nämlich auf gegensätzliche Aussagen gestoßen und bleibe deshalb bei meiner Meinung.
 
Wenn die Versicherung bedenken an der Schilderung des Unfallhergangs oder an der Schadenshöhe hat wird sie unter Umständen die Teile zur Analyse anfordern. Dazu sind sie berechtigt.
Es ist jetzt ca 40 Jahre her, da ist mir vorne über meinen Ford P7 Turnier ein Betonmischer gefahren. Das Gutachten eines "Unabhängigen, Vereidigten Gutachters" besagte Totalschaden ( alles Blech vorne rechts, Rad flach am Boden, Vorderachse und Motorträger Schrott) wurde von der Versicherung angezweifelt. 5 Monate nach dem Unfall sollte ich der Versicherung das Fahrzeug vorstellen. Sie wollten mir einen "Vorschaden" nachweisen. Vor Gericht haben sie "im Prinzip" recht bekommen ..... aber nicht nach 5 Monaten (kein angemessener Zeitrahmen)
 
Ich habe es selbst gefunden (nach langem Suchen).
AKB 2015 (Stand 2017)
A 2.5.7.2 Rest und Altteile.
Es ist tatsächlich so, wie @wf beschreibt.

Ich ändere damit meine Meinung.

Das wäre auch leichter gegangen.
 
Was hat das denn mit dem Unfall vom TE zu tun?
Der will einfach Ur sein Auto repariert haben. Wenn ich nichts übersehen habe, hat er nie gesagt, dass er irgendwelche Teile will. Würde ich auch nicht wollen. Bleibt doch einfach mal bei der Sache.
 
Was hat das denn mit dem Unfall vom TE zu tun?
Der will einfach Ur sein Auto repariert haben. Wenn ich nichts übersehen habe, hat er nie gesagt, dass er irgendwelche Teile will. Würde ich auch nicht wollen. Bleibt doch einfach mal bei der Sache.
Damit kommst Du, nachdem Alles erledigt ist?
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #59
Dir auch was passiert oder nur dem heiligen Blechle?
Nur Blech. Ich war nicht mal in der Nähe.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Hey Leute.
Beruhigt euch. Und ganz ehrlich, was soll ich denn mit dem Plastik und dem Metall Schrott machen? Habe doch hier kein Altteile Lager. Ich will einfach nur meinen (oder einen neuen) Duster wieder haben. Mir echt egal was die mit den abgerissenen Teilen machen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Beruhigt euch. Und ganz ehrlich, was soll ich denn mit dem Plastik und dem Metall Schrott machen?
Tobi . Solche OT sind hier seit einem Jahr ganz normal. Verliert einer eine M1 Minischraube, kommt der andere gleich mit einem Bolzenschneider daher. Gewisse User sind hier oft ganz vorne mit dabei.
Lasse dich nicht hier beirren. Melde dich bitte wenn du das Gutachten hast und ob man dir ein Neufahrzeug zugesprochen hat.
 
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