gizeh
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@all:
Nach telefonischer Anfrage beim TÜV Berlin Alboinstraße sieht die Sache mit dem pulsbreitenmodulierten Abblendlicht als Tagfahrlicht so aus, daß der Betrieb im Geltungsbereich der StVZO unzulässig ist.
Tja, Pech gehabt. Aber: vermutlich erstmal. Denn heute sind Dinge fast schon vorgeschrieben, die noch vor zwanzig Jahren schlichtweg verboten und der Betrieb mit hohem Bußgeld belegt war.
LG, Reiner
Bei MB wird exakt die gleiche Schaltung als aufpreisplichtiges Extra für die Nutzung imGeltungsbereich der StVZO verkauft übrigens schon seit nunmehr 7 Jahren. TÜV - ich spar mir mal den Kommentar.