Tagfahrlicht?

@all:

Nach telefonischer Anfrage beim TÜV Berlin Alboinstraße sieht die Sache mit dem pulsbreitenmodulierten Abblendlicht als Tagfahrlicht so aus, daß der Betrieb im Geltungsbereich der StVZO unzulässig ist.

Tja, Pech gehabt. Aber: vermutlich erstmal. Denn heute sind Dinge fast schon vorgeschrieben, die noch vor zwanzig Jahren schlichtweg verboten und der Betrieb mit hohem Bußgeld belegt war.

LG, Reiner

Bei MB wird exakt die gleiche Schaltung als aufpreisplichtiges Extra für die Nutzung imGeltungsbereich der StVZO verkauft übrigens schon seit nunmehr 7 Jahren. TÜV - ich spar mir mal den Kommentar.
 
@gizeh:

Mag ja sein, daß MB dafür ein Gutachten bzw. eine ABE bekommen hat. Auf der Seite des Herstellers dieser Module ist folgendes zu sehen:

"Hinweis:
Das Modul verfügt über kein TÜV Gutachten bzw. ABE und somit ist der Betrieb auf öffentlichen Straßen möglicherweise nicht erlaubt !
"

Einigen wir uns darauf, daß der TÜV doch meistens weiß, was er sagt?
 
@ Reiner
Darauf will ich mich mit dir gerne einigen, wobei die Betonung auf "meist" liegt.
Ich habe diese Schaltung erworben und eingebaut und bin vollauf zufrieden. Bevor ich das Teil gekauft habe habe ich mich mit dem Händler in Verbindung gesetzt. Der von dir zitierte Satz ist so zu verstehen, dass man sich von dieser Seite nicht um eine ABE bemüht hat und genau genommen nicht einmal weiß ob eine solche erforderlich ist. Darauf habe ich beim TÜV Nord in Rostock persönlich unter Vorlage des Teils und Demonstration der Funktion nachgefragt ob es bei einer durchzuführenden Hauptuntersuchung Probleme geben könnte und habe sinngemäß die Antwort bekommen: Ob das Licht durch einen manuellen Schalter oder eine elektronische Schaltung ein- oder ausgeschaltet wird sei egal. Wichtig ist, daß der Fahrer beim Betrieb zwischen Tagfahrlicht und "normalem" Fahrlicht unterscheiden kann. Dieses ist durch die Armaturenbrettbeleuchtung gewährleistet (wie übrigens bei MB auch). Meine Erfahrungen mit TÜV und Co. aus früheren Zeiten (habe früher mehrere Original Amis -Einzelimporte- gefahren) ....... Wenn da der TÜV fällig war - irgendwann schreib ich darüber mal ein Buch. Aber wie Du schon sagst - meistens wissen die worüber sie reden.
LG von der Ostsee.
 
@gizeh:
Ob das Licht durch einen manuellen Schalter oder eine elektronische Schaltung ein- oder ausgeschaltet wird sei egal. Wichtig ist, daß der Fahrer beim Betrieb zwischen Tagfahrlicht und "normalem" Fahrlicht unterscheiden kann. Dieses ist durch die Armaturenbrettbeleuchtung gewährleistet (wie übrigens bei MB auch).

Hmmm... das heißt, daß in diesem Fall die Hintergrundbeleuchtung von Tacho und Drehzähler gemeint ist und nicht die grüne Lampe "Fahrlicht an", ja? Ich weiß nicht genau, wie das Modul angeschlossen wird und welche Schalter wie darauf einwirken und welche Indikatoren gesetzt werden. Ich gehe lediglich davon aus, daß auch die beschriebene grüne Lampe aufleuchten wird (evtl. in dem Dimmungszustand, in dem das Fahrlicht eingestellt ist).

Dimmung: unabhängig davon, ob es hierbei legal ist, das Licht tagsüber zu dimmen, ist es sicher wider der ursprünglichen Bestimmung. Halogen-Glühlampen erfüllen ihren Zweck am besten, wenn sie mit voller Leistung leuchten. Denn dann werden die abgedampften Teile des Glühfadens nicht an den Glaskolben geschleudert, sondern gehen eine kurzzeitige Verbindung mit dem Halogen ein, die sich nicht am Glaskolben ablagert, und werden wieder am Glühfaden abgelagert, wenn sie mit ihm in Kontakt kommen.

Fazit: LEDs sind als Tagfahrlicht sicher besser geeignet aber nicht verfügbar, nicht zulässig und/oder zu teuer.
 
Das Modul funktioniert wie folgt: Motor einschalten nach ca drei Sek. leuchten die Hauptscheinwerfer in Abblendmodus. Diese Funktion wird über die grüne Funktionsleuchte angezeigt. Die Armaturenbrettbeleuchtung (Tacho, DZM,BC) ist ausgeschaltet. Dadurch fällt dem Fahrer bei Dunkelheit auf, daß er lediglich im TFL Modus fährt. Die Fahrzeugbeleuchtung wird wie bisher auch mit dem bekannten Schalter in Betrieb genommen. Dann ist auch das Armaturenbrett wie gewohnt beleuchtet. Die Helligkeit ist übrigens einstellbar d.h. man kann auch 100% Leistung programmieren.
Gruß von der Ostsee
 
Zuletzt bearbeitet:
@ gizeh

Auf der pdf-Dokument vom adac (http://www.adac.de/images/25291_tcm8-237836.pdf )über Tagfahrlicht steht folgender Satz : Nicht zulässig sind Elektronikmodule, die das
Abblendlicht dimmen.Trifft das auf deine Schaltung zu ?
Nein das Abblendlicht lässt sich mit diesem Modul nicht dimmen, es sind aber beim Tagfahrlicht verschiedene Helligkeiten (bis 100%) einstellbar.
@Reiner unter diesem Aspekt hast Du natürlich Recht .
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein das Abblendlicht lässt sich mit diesem Modul nicht dimmen, es sind aber beim Tagfahrlicht verschiedene Helligkeiten (bis 100%) einstellbar.

Und damit ist es dimmbar. Denn das Tagfahrlicht ist in diesem Fall das Abblendlicht.

@Reiner unter diesem Aspekt hast Du natürlich Recht .

Danke. Das heißt zu deutsch:
1. Ich kann das Licht allein einschalten
2. Ich brauche kein teures Modul, was mir diese Arbeit abnimmt
 
@ gizeh

Auf der pdf-Dokument vom adac (http://www.adac.de/images/25291_tcm8-237836.pdf )über Tagfahrlicht steht folgender Satz : Nicht zulässig sind Elektronikmodule, die das
Abblendlicht dimmen.Trifft das auf deine Schaltung zu ?

Ist schon klar - das Modul sollte aber den Strom- und damit den Sprit- (bei mir: Gas!^_^)Verbrauch reduzieren, wobei sich besagte Katze wieder in den Schwanz beißt und "LED!" schreit... ;)
Dafür gab ich Dir recht.

Und damit ist es dimmbar. Denn das Tagfahrlicht ist in diesem Fall das Abblendlicht.

Genau das ist ist eben nicht so ! Deshalb wird explizit zwischen Tagfahrlicht und Abblendlicht unterschieden. Es geht um die Funktion nicht um den Scheinwerfer bzw. die Glühlampe. Das ist übrigens keine Wortklauberei sondern die juristische Betrachtungsweise.


Danke. Das heißt zu deutsch:
1. Ich kann das Licht allein einschalten
2. Ich brauche kein teures Modul, was mir diese Arbeit abnimmt

Vollkommen korrekt sofern Du in Kauf nimmst, dann auch am Tage mit Rückleuchten und Kennzeichenbeleuchtung zu fahren. Ferner bietet diesen Modul die Funktionen Coming Home Leaving Home und das war für mich der eigentliche Beweggrund der Anschaffung.
LG von der Ostsee und einen schönen Abend wünsche ich
 
Genau das ist ist eben nicht so ! Deshalb wird explizit zwischen Tagfahrlicht und Abblendlicht unterschieden. Es geht um die Funktion nicht um den Scheinwerfer bzw. die Glühlampe. Das ist übrigens keine Wortklauberei sondern die juristische Betrachtungsweise.

Genau das war meine Befürchtung :) ! Aber: Das hieße ja, man dürfte im TFL-Modus dimmen, was bei Halos Schwachsinn ist... kreisch...

Die sollen lieber zusehen, daß mehr LED-Artikel in diesem Bereich eine ABE erhalten.

Vollkommen korrekt sofern Du in Kauf nimmst, dann auch am Tage mit Rückleuchten und Kennzeichenbeleuchtung zu fahren. Ferner bietet diesen Modul die Funktionen Coming Home Leaving Home und das war für mich der eigentliche Beweggrund der Anschaffung.

Witzige Sache, wenngleich auch nur nachts sinnvoll (Dämmerungsschalter!). Tagsüber ausgeführt, wäre mir das außerordentlich peinlich.

Unser kleiner, fruchtbarer Disput hat mich übrigens sehr gefreut, gizeh! Hoffentlich haben davon auch weitere Teilnehmer etwas Sinnvolles gehabt. Auch Dir ein schönes Wochenende!
 
Ich bin mir nicht sicher ob die von mir zitierte Aussage des adac noch aktuell ist . Als ich bei mir die LED-TFL eingebaut hatte ,las ich vor der Aktualisierung des PDF -Dokuments auf1/2009 dort folgenden Satz >Ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich, wenn die Tagfahrleuchten über die
genannten Prüfzeichen und eine allgemeine Betriebserlaubnis (die im Fahrzeug mitgeführt
werden muss) verfügen.<
Ich hab mich mit meinen Verkäufer der LED's (mmo) in Verbindung gesetzt ,er soll mir bitte die fehlende ABE nachreichen und beim Adac hab ich gefragt ob Sie eine ABE hatten als sie die Lampen getestet haben .
Bei adac hat die Rechtsabteilung zurückgeschrieben das sie keine Auskunft geben dürfen.

Der Verkäufer hat gesagt die Prüfzeichen genügen ,ABE ist NICHT erforderlich und er hätte beim adac angerufen .

Das Dokument war ein paar Tage nicht abrufbar u. ist jetzt aktualisiert .
 
Ich bin eigentlich nur froh ,das ich die Leuchten nicht wegen fehlender Zulassung wieder demontieren musste . Zwei Löcher in Frontschürze wären nicht so toll gewesen :dance::dance:
 
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