Suche meinen Dacia Logan in München!

  • Themenstarter Themenstarter
  • #31
Ich hab nicht umsonst die Figur eines Elefanten, ich kann auch genau so nachtragend sein.... :D :D
 
möchte das stichwort eines vorschreibers aufgreifen: ich frage mich wirklich, ob es sich "nur" um nötigung handelt (diese kostet bei einem ERSTtäter auch schon 30 tagessätze, im wiederholungsfalle wird's dann erheblich teurer), oder ob nicht wirklich der straftatbestand der erpressung erfüllt sein könnte. Car-jacking im wortsinne, also nicht wie üblich mit dem ziel der entwendung, sondern mit dem ziel der erpressung eines lösegelds.
 
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möchte das stichwort eines vorschreibers aufgreifen: ich frage mich wirklich, ob es sich "nur" um nötigung handelt (diese kostet bei einem ERSTtäter auch schon 30 tagessätze, im wiederholungsfalle wird's dann erheblich teurer), oder ob nicht wirklich der straftatbestand der erpressung erfüllt sein könnte.

Ich bin ja jetzt nicht der Strafrechtsexperte.
Die Erpressung ist nix anderes als eine Nötigung plus Vermögensverfügung. Diese Nötigung muß rechtswidrig sein. Das dürfte das Problem sein. Denn das Abschleppen war ja erlaubt und das Zurückbehalten ist auch legal. Es geht nur um den Preis.:cool:
 
Der Abschlepper hat sich sein Geld aber vom Auftraggeber zu holen. Das ist sein Vertragspartner, werimmer das auch ist, sicher nicht der Abgeschleppte. Der hat ein Anrecht auf sein Auto. Der Abschlepper hat dem Abgeschleppten gegenüber keinerlei Ansprüche. Auch kein Pfandrecht o.ä.. Er hat die Sache herauszugeben. Tut er das nicht, dann ist zu prüfen: Nötigung, Erpressung, schwerer Diebstahl (gibt es überhaupt einen Abschleppauftrag?), Betrug.
Und das alles gewerbsmäßig. Das ist eine ziemlich fette Kiste, wenn sich mal der richtige Staatsanwalt damit befaßt.

Grüße

Martin
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #36
Also das was der Herr von der Firma in Berlin gemacht hat ist sogar eine 1A vorsätzliche Nötigung sagt meine Anwältin, bei der war ich gerade.

Das ist keine Grauzone mehr, weil er von der Polizei sogar darauf hingewiesen wurde, und es den Beamten gegenüber auch geäußert hat.

Bei der ganzen Geschichte, muss erst einmal festgestellt werden, ob das versetzen des Fahrzeuges überhaupt zulässig war, weil wenn es das nicht war, dann durfte er nicht versetzen, und dann sieht es sehr schwarz für die Herren und Damen aus.

Abgesehen davon ist das wie bei der Notwehr, die Maßnahme muss dem Zweck in der Verhältnismäßigkeit stehen.

Als Beispiel, wenn euch jemand mit den bloßen Fäusten angreift, dürft Ihr auch keine Pistole ziehen und ihm einen Kopfschuss verpassen. Ein Schuß in seine Beine währe hier angemessen und schon das äußerste der Gefühle.

Abgesehen davon, ich wurde vom Filialleiter noch nicht einmal ausgerufen, wie auch, er wusste nichts von der ganzen Aktion. Hat Tengelmann also ihre Pflicht verletzt Schaden abzuwenden der nicht nötig gewesen wäre... nö.

Meine Anwältin reicht heute die Papiere bei Gericht ein. :D :D

Melde mich heute abend wieder, fahre jetzt mein Auto suchen.
 
Genau, wer die Musik bestellt hat auch zu zahlen. Der Supermarkt hat das Interesse am Entfernen des Fahrzeugs vom Parkplatz und somit auch für die Kosten aufzukommen. Wenn auf meinem Privatgrundstück ein fremder seinen Wagen abstellt und ich den entfernen lassen will, so muss ich die Kosten für den Abschlepper bezahlen und kann mir das Geld auf dem zivilrechtlichen Weg vom Verursacher zurückholen. Was anderes wäre, wenn der Falschparker auf öffentlichem Grund vor meiner Einfahrt parkt und mich damit am Ein- und Ausfahren von meinem Grundstück behindert. Dann kann die Polizei ihn abschleppen lassen und er muss sein Fahrzeug beim Abschlepper auslösen. Bestelle ich in diesem Fall den Abschlepper selbst - ohne Polizei, su bin auch wieder der Zahlungspflichtige.

Der Supermarktparkplatz ist aber genau so wie mein Grundstück eine private Fläche. Der Beweis zeigt sich ja auch in der beschriebenen Rechnungsanschrift - nämlich der Supermarkt. Wenn das Abschleppunternehmen von Gesetz wegen einen Zurückbehaltungsanspruch bis zur Begleichung der Rechnung hat, so begeht der Supermarkt eine Nötigung, indem er die Zahlung verweigert. Denn die Leistung des Vertrages, das Entfernen des Fahrzeugs vom Privatparkplatz, ist erfüllt und somit eine Zahlungsverweigerung seitens des Supermarktes rechtlich nicht haltbar.

Ich würde rechtlich also auch gegen den Supermarkt vorgehen. Vor allem auch, weil in diesem Fall das Parken als Kunde nicht widerechtlich war.

Viele Grüße
Roman
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Berliner Tagesspiegel vom 16.01.2012:

Der Bundesgerichtshof (BGH) gab einer Privatfirma Recht, die für einen Supermarktbetreiber Falschparker abschleppen lässt und der Fahrerin den Standort ihres verschwundenen Autos erst nach Bezahlung der Rechnung von 220 Euro verraten wollte. Die Frau weigerte sich und startete stattdessen einen Gegenangriff: Sie forderte von der Abschleppfirma 3758 Euro „Nutzungsentschädigung“ für ihre zwangsweise autofreie Zeit.

In seinem am Montag veröffentlichten Urteil bestätigt der BGH die vorausgegangene Entscheidung des Kammergerichts, das keinen Grund für eine Entschädigung sah. Schließlich sei die Abschleppfirma mit der Herausgabe des Autos „nicht in Verzug“ gewesen, sondern habe es als Druckmittel einbehalten, um an sein Geld zu kommen. Zu Recht, entschied nun auch der BGH.
 
Dein Aufruf wurde gerade auf Antenne Bayern gesendet!
Mit Angabe von Fahrzeugtyp und Nummer und dem Aufruf sich beim Sender zu melden, wenn man das Fahrzeug sieht.

Hier mein Gedächtnisprotokoll der gesendeten Befragung eines Rechtsexperten:

Lt. Gesetz ist es legal, wenn Private einem Unternehmen den Auftrag erteilen abzuschleppen.

Diese Firma überwacht so hunderte Parkplätze in D und eigens kontrollaufende Spione rufen umgegend den Abschlepptruck.

380.- Euro sind jedoch eindeutig zuviel, da etwa das doppelte normaler Abschleppkosten.

Anwälte raten einstimmig und eindringlich davon ab, diesen Betrag zu bezahlen.

Es genügt die hälfte des Betrages, der mittels "Hinterlegungsschein" beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt wird.

Bei Vorlage dieses Hinterlegungsscheines ist der Abschlepper gesetzlich verpflichtet das Fahrzeug herauszugeben.
 
Hallo,

absolut lesenswert dieser Thread und schon beim Lesen ist mir der "Kamm geschwollen", was es nicht so Alles gibt....

Man staunt immer wieder welche Machenschaften "die da oben" so zulassen bloß um möglichst viele Steuern einnehmen zu können, denn die zahlt ja wohl so ein " Abschlepper" reichlich!!Bundesweit!!

Und dann schauen alle ganz erstaunt, wenn ein derart "Gepisakter" mal ausrastet oder gar A..k läuft....

(Hab das Wort absichtlich nicht ausgeschrieben, weil sonst die Suchmaschine beim BND piept...):D:D:D
 
...Gedächtnisprotokoll der ... Befragung eines Rechtsexperten:...
"Diese Firma überwacht so hunderte Parkplätze in D und eigens kontrollaufende Spione rufen umgegend den Abschlepptruck...

ehemalige GEZ- oder stasi-mitarbeiter...? :D


wie würde sich die rechtsituation eigentlich darstellen, wenn ich die (genötigte) überweisung gleich im anschluss rückgängig machen würde? :think: so weit ich weiss ist das ja innerhalb einer bestimmten frist möglich.

.
 
Überweisungen kann man nicht so einfach rückgängig machen. Nur beim Lastschriftverfahren hast du 6 Wochen Zeit um das Geld zurück zu holen.

Das Ganze ist einfach modernes Raubrittertum und Justizia sieht mit zwei blinden Augen zu weil der Staat daran verdient. "Die Hand, die mich füttert, beiß ich nicht."

Der ehrliche Bürger ist wieder einmal der Dumme.

Viele Grüße
Roman
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #44
So ein kleiner Bericht des heutigen Tages.

wir waren leider erfolglos bei der Suche. Meinen Süßen habe ich nicht gefunden.

Allerdings war Antenne Bayern so nett einen Radioaufruf zu starten, ich hoffe da kommt was bei rum, habe heute auch schon ein paar mal mit denen telefoniert.

Netter weise haben sie den Chef dieser Abschleppfirma zu Wort kommen lassen, und da er sich ja nun selber im Radio vorgestellt hat, können wir Herrn Gerke ja nun auch namentlich nennen.

Witzig fande ich das er wohl wie ein Aal ist, und sich um die Fragen rum gewunden hat wie hulle. Er behauptet ich müsse keine 380 Euro bezahlen das wäre schlicht weg falsch. Es wären nur 320 Euro Netto! Ich brauche keine MwSt. zu bezahlen... oh Wunder.... er befreit mich von einer gesetzlich vorgeschriebenen Steuer. Für die die zu faul sind zu rechnen, mit Steuer sind es 380,80 Euro....

Steht sogar auf deren Homepage http://www.parkraeume.com/media/pdf/de/oberbayern.pdf

Dann hat er noch behauptet ich hätte vier Stunden dort gestanden und wäre erst drei Stunden nach dem Abschleppen erschienen.... also sieben Stunden später.... von 11:10 Uhr bis 13:45 Uhr sind also sieben Stunden. Jetzt weiß ich auch woher die hohen Summen kommen die Sie fordern....

Außerdem behauptet er ich hätte mich aufgeführt.... was erwarten die Leute? Da kommt einer der hält dir eine verbale Pistole vor die Brust, und du sollst nett sein... ich hätte den Typen gleich in Notwehr erlegen sollen.... Das war ein Angriff auf mein Eigentum.

Schön fand ich das er sich so öffentlich darstellen durfte und er sowas von unglaubwürdig war....

Morgen werde ich mich noch mal mit dem Chef von Tengelmann unterhalten, vielleicht möchte der ja auch ein Gespräch mit Antenne Bayern führen... :D :D :D

Jetzt werde ich der Antenne Redaktion noch mal ne ausführliche Geschichte schreiben, damit sie mal alle Fakten haben. Und auch mal ne Gegendarstellung bringen können.
 
Auf deren "Preisliste" steht:

- Versetzung (Parkhaus/Tiefgarage) Tag = 380,80 € brutto
- Versetzung Tag = 297,50 € brutto

War es bei dir ein Parkhaus/Tiefgarage oder ein Parkplatz?

Viele Grüße
Roman
 
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