Rat gesucht: Dokker ist nicht wie bestellt

Omma

Mitglied Platin
Fahrzeug
Dacia Dokker 1.5 dCi 90
Baujahr
2017
Ich brauche mal dringend Rat, vor allem von den echten Experten hier:

Gestern (und auch heute) war ich voller Freude, weil mein Dokker im Autohaus angekommen war.
Heute war ich Joch mal da und musste feststellen, dass er nicht so ist, wie ich ihn bestellt habe.
Dass man mir statt der feststehenden ÄHK eine abnehmbare montiert hat, hatte ich gestern schon bemerkt. Auch wenn die teurer ist, ist sie für mich nicht mehr wert und erzeugt bei mir Zähneknirschen. Na gut, damit könnte ich leben.
Heute allerdings musste ich dann feststellen, dass das bestellte Sicherheitsnetz fehlt! Auch die Aufnahmepunkte im Dachhimmel sind nicht da!
Wäre auch nicht schlimm, wenn es "heilbar" wäre.
Allerdings hat man mir bei der Bestellung gesagt, dass das nicht nachrüstbar sei.
Nun hatte ich inzwischen mit dem Autohimmelbett geliebäugelt, so dass die fehlenden Aufnahmepunkte (da wird das Bett rein gehängt) eine echte Minderwertigkeit darstellt, in meinen Augen.

Was soll ich jetzt tun?

Erste Frage: ist das Netz tatsächlich nicht mehr lieferbar? Weiß das jemand von Euch? Hat vielleicht jemand auch gerade ein Fahrzeug ohne Netz bekommen? Oder hat Dacia da "nur" geschlampt?

Zweite Frage: stimmt es, dass das nicht nachrüstbar ist?

Und dritte Frage: wenn das so ist - wie gehe ich damit um?

Im Moment denke ich, ich sollte das Auto morgen nicht annehmen und "Nachbesserung" verlangen. Das hat aber wohl zur Konsequenz, dass ich noch mal drei Monate warten muss, oder vier, oder fünf, falls Frage zwei mit ja beantwortet werden muss...

Ich hatte mich schon so gefreut und war ja auch froh, dass mein Mazda noch so lange gehalten hatte...
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Themenstarter Themenstarter
  • #2
Ja, in der Bestell Bestätigung, in meinem von mir unterschriebenen Vertrag, und in den Unterlagen, die der Händler heute da hatte, war es drin!
 
Das kann man nachrüsten. Die Teile die dafür nötig sind hat * schon mal gepostet. Ich würde die Karre erstmal nicht voll bezahlen bis sie nicht die Teile nachgerüstet haben.
 
Wenn du das Auto schnell brauchst würde ich nachrüsten lassen, das ist möglich für die Haltepunkte. Auto mitnehmen bis die Teile da sind, dann einbauen lassen. Mit der Kupplung musst du entscheiden. Warum bevorzugst du die starre? Wie bereits geschrieben etwas vom Preis bis zur Erledigung zurück halten.
 
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  • #6
Postet doch bitte nicht immer so einen Unsinn!

Im Bau gibt es diese rechtliche Möglichkeit, bei einem Autokauf nicht!

Hm ja, wäre auch eh zu spät. Das Geld ist über wiesen.



Warum wundert mich das nicht, dass wieder so etwas als Posting kommt, obwohl noch nicht einmal klar ist, ob der Händler der Verursacher ist!

Du hast recht, wf. Ich gehe auch gar nicht davon aus, dass der Handler der "böse" war. Das ist sicherlich im Werk falsch gelaufen. Dem Handler könnte man höchstens vorwerfen, den Wagen bei Empfang nicht ordentlich kontrolliert zu haben. Aber auf jedes klutzekleine Detail achtet man dabeivwohl auch nicht.
Wenn ich mehrere Computer bekomme, gucke ich auch nur grob...

Ich bin ja nur froh, dass Ihr Euch alle einig seid, dass man das nachrüsten kann! Dann wird er das schon tun, und ich jetzt erst mal mein altes Schätzcken ausräumen!
 
wer nicht mal eine feststehende AHK von einer abnehmbaren unterscheiden kann,
dem kunden das im falle einer nichtverfügbarkeit nicht mitteilt,
der ist eben eine pfeife.
 
Ich brauche mal dringend Rat, vor allem von den echten Experten hier:

@Omma:

Erstmal Ruhe bewahren. Ich bin kein Experte in Sachen Recht und Autokauf. Doch würde ich dir folgendes raten:

1. Suche das Gespräch mit dem Händler, verweise dabei auf deine Bestellung.
2. Nimm evtl. eine Freundin oder Freund als Zeuge mit.
3. Sollte der Händler uneinsichtig sein, mach diesen klar, dass du das anders siehst und auf die korrekte Bestellung pochst.

Wenn das alles nicht hilft, dann einen Anwalt einschalten. Wenn der Rechtsfall eindeutig ist, darf der Händler am Ende sogar die Kosten dafür übernehmen (aber Vorsicht, die muss man evtl. auch einklagen).

Ich wünsche Dir eine unkomplizierte Lösung für das Problem und drücke dir die Daumen!
 
Man muss doch nicht immer gleich mit Anwalt, Klage und Abnahmeverweigerung drohen. Das ist für das spätere Verhältnis zum Händler nicht wirklich förderlich. Versucht gemeinsam, eine Lösung zu finden, mit der beide Seiten zufrieden sind.


Die Gewinde sind im Fahrzeug vorhanden, der Himmel muss nur an den richtigen Stellen eingeschnitten werden. Dann ist die Nachrüstung mit der Teileliste und der Anleitung aus dem Forum auch für den Händler kein Problem.

Druck die Liste und die Anleitung aus dem Forum aus, geh zum Händler, leg ihm die Anleitungen auf den Tisch und sag "Bau ein, ist ganz einfach!". Ich bezweifle nicht, dass Dacia die Teile günstiger/gratis an den Händler liefert, weil die es bei der Produktion/Auslieferung verbockt haben.

Sollte der Händler nicht nachrüsten wollen, mach ihm folgendes Angebot: Er sucht alle Verkaufspreise der Einzelteile ohne Rabatt raus (Halter, Abdeckungen, Gitter, ...), packt da nochmal 100€ für den Einbau drauf und zieht diesen Betrag vom Fahrzeugpreis ab. Dann kannst du jederzeit preisneutral nachrüsten (lassen). Er wird dann lieber selbst nachrüsten, weil die Teile deutlich teurer sind als der Aufpreis für die Ausrüstung ab Werk. Aber fair wäre das Angebot für beide Seiten.


Gruß
MadGyver
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #10
wer nicht mal eine feststehende AHK von einer abnehmbaren unterscheiden kann,
dem kunden das im falle einer nichtverfügbarkeit nicht mitteilt,
der ist eben eine pfeife.
Er kann das unterscheiden. Er hat das so gemacht, dummerweise ohne noch Mal mit mir Rücksprache zu halten, weil er meinte, dass sonst der mittlere Sensor beim rückwärts fahren dauerpiepst. Nu isse dran, aber er nimmt nicht den Mehrpreis.
 
Ich kann Dir zwar in keinster Weise irgendetwas hilfreiches raten aber ich drück mal feste Daumen dass es morgen eine gute Lösung geben wird und Du dann doch glücklich mit dem neuen Dokker nach Hause fahren kannst!
daumen_druecken.jpg
 
Das Autohimmelbett kann trotzdem eingebaut werden. Die machen sich kurz mit dem Cutter am Autohimmel zu schaffen und drehen die benötigte Aufhängung ein. Geht ganz fix und tut nur ganz kurz weh beim zusehen, weil ja alles noch so neu am Dokker ist :wall:
 
Böses Blut zu fabrizieren wäre auch kontraproduktiv, denn was passiert ist, ist passiert.
Egal wer es vergeigt hat, es ist vergeigt und der Händler wird es auch richten, weil es auch so in allen Bestelluntelagen steht.

Ich würde beim Händler aus taktischen Gründen auch nicht fragen "wer" da schuld ist, sondern lediglich freundlich darum bitten das er das regelt, damit das Fahrzeug so wird wie bestellt.

Ob er dann im stillen Kämmerlein ein böses Telefonat mit Dacia führt, oder sich selbst vor dem Toilettenspiegel anschnauzt :argue2:, dazu solltest Du ihm den Mantel der Diskretion überlassen. ;)

Er wird das Netz dann bestellen und Dich benachrichtigen wenn es da ist.
Ggf. läßt sich das ganze ambulant nachrüsten, während Du bei ein oder zwei Kaffee im Kundenraum wartest.

Freundlichkeit anstelle Konfrontation und drohen mit der Advocard, beschleunigt solche Dinge oft ungemein. :)
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #14
Erst Mal danke an alle, die kurzfristig hilfreiche Antworten gegeben haben.

Mein Plan für morgen:
Da ich ja nun weiß, dass das Teil doch nachrüstbar ist, werde ich mit dem Händler verhandeln, wann seine Leute das machen können.
Ich gehe Mal davon aus, dass das dann auch klappt.
Warum der Verkäufer gesagt hat, das mûsse man in jedem Fall direkt mit bestellen, weiß ich nicht. Oder ich habe das falsche in Erinnerung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, Dacia liefert da keine Teile günstiger oder gratis!

Entweder wurde es in der Bestellung versäumt, dann ist der Händler Schuld, oder es wurde tatsächlich falsch verbaut, dass ist es ein Gewährleistung-Schaden, denn Dacia dem Händler rückvergütet.

Also ob Dacia dem Händler die Teile gratis liefert oder ihm den Kaufpreis rückvergütet, ist unterm Strich egal. Wenn es Dacia verbockt hat, liefert Dacia die Teile entweder zum nicht berechneten Aufpreis des Gitters (tschuldigung, der Aufpreis wird "nachberechnet") oder wenn der Aufpreis schon vom Händler gezahlt wurde, liefert Dacia die Teile gratis (oder der Kaufpreis der Teile wird "rückvergütet"). Der Händler wird in keinem von beiden Fällen den vollen Ersatzteilpreis zahlen.

Hat es der Händler verbockt (was ich nicht glaube, wenn das Gitter in den Unterlagen von Dacia steht), zahlt der Händler.


Falsch, zum einen kann man nichts abziehen, hier gibt es eine gesetzliche Grundlage im BGB und des weiteren ist der Händler in der Bringschuld.

Zum Thema "einen Betrag abziehen": Klar, der Händler hat das Recht zur Nachbesserung. Er öffnet 3x die Autotür, schaut 3x im Computer nach einer TN zur Nachrüstung des Gitters und sagt 3x "geht nicht". Nachbesserungsversuche nach BGB erledigt.

Er kann aber auch eine Lösung in Form einer Entschädigung finden, die den Kunden zum nachträglichen Ändern der Bestellung oder zum Akzeptieren des Mangels bringt (Preisnachlass für mängelbehaftete Ware).

Alternativen wären sonst Neulieferung (mit 3 Monaten Wartezeit) oder Vertragsrücktritt. Jaja, das liebe BGB. Dann hätte der Händler das Fahrzeug auf dem Hof stehen und kann wählen, ob er es an Dacia zurückgibt (glaub ich nicht), zum reduzierten Preis an den ursprünglichen Besteller verkauft (glaub ich auch nicht), zum vollen Preis als "im Vorlauf bestelltes Fahrzeug" an einen Kunden verkauft, der nicht warten will (das glaub ich) oder das Auto als Aussteller oder für Probefahrten in den Bestand nimmt (das glaube ich auch).


Für @Omma stellt sich das so dar:

Der Händler bessert nach.
Der Händler bessert nicht nach und ...
... @Omma nimmt das Auto mit deutlichem Preisnachlass.
... @Omma nimmt das Auto ohne Preisnachlass (aber auch ohne Gitter-Aufpreis).
... @Omma nimmt das Auto nicht und wartet 3 Monate bis ein neues Fahrzeug geliefert wird.
... @Omma tritt vom Vertrag zurück.

Der Händler entscheidet, ob er nachbessert. Der Kunde entscheidet, wenn der Händler nicht nachbessert. Ganz einfach. Egal, wie es nach BGB genannt oder definiert wird. Ziel sollte für beide Seiten sein, ohne Gerichtsprozess aus der Nummer herauszukommen.


Gruß
MadGyver
 
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