Rat gesucht: Dokker ist nicht wie bestellt

Warum der Verkäufer gesagt hat, das mûsse man in jedem Fall direkt mit bestellen, weiß ich nicht.

Er ist in erster Linie Verkäufer mit Allgemeinwissen rund ums Fahrzeug.

Ob da jetzt schon grundsätzlich in allen Fahrzeugen die Befestigungspunkte unsichtbar unter dem Dachhimmel versteckt sind, ........ die Frage hätte evt.l. ein Mechaniker in der Werkstatt besser beantworten können.

Der Verkäufer hat diese seltene Frage von Dir garantiert das erste mal in seinem Leben gehört
 
Omma, ruf doch mal bei dem Hersteller des Himmelbetts an. Der wird dir bestimmt auch sagen, dass es geht, so wie es hier auch schon geschrieben wurde.

Mit der Anhängerkupplung ist doof, aber aus meiner Sicht nicht so sehr schlimm.
Ich drücke dir feste die Daumen!
 
Ich hab´vor langer Zeit auch mal was ähnliches erlebt.....( Opel Combo)
Kein Reserverad, Seitenleiste defekt,keine Seitenairbags!Alles bei der Neuwagenbestellung mit aufgelistet und für teuer Geld
geordert.
Die Seitenairbags waren nicht ohne weiteres nachrüstbar - ...wir haben nach einem knappen halben Jahr einen neuen Wagen bekommen.Kostenlos!
Bleib ruhig, bleib freundlich aber lass dich nicht für dumm verkaufen. Du hast alles schriftlich? Du hast eine Vertrauensperson mit?
Wird schon werden, ist nur ein Auto! Die Situation ist blöde und nervig, aber es gibt bestimmt eine zufriedenstellende Lösung!

VG,
Murphy
 
1)
Hat Dein Dokker hinten Parksensoren ? (hab grad nicht geguckt ob der Laureate das Serienmässig hat)
Bei Parksensoren hinten geht nur die abnehmbare, da sonst der mittlere Sensor blockiert wird, den Du ja ohne Anhänger sicher gern benutzen willst !! (Auskunft meines Dacia Händlers)

2)
Es wäre mal interessant zu wissen, ob die 4 Anhängepunkte für das Gepäcknetz nur dann verbaut werden, wenn dieses mit bestellt wird !

Ich hatte mich nämlich schon gewundert , dass Metallleiste + Kunsststoff + Metallhaken + Seile (Das eigentliche Netz ist recht simpel aufgebaut) über 170€ kosten laut Aufpreisliste !

Ich befürchte also, deine Bestellung des Gepäcknetztes kam nicht in der Fabrik an, was etwas verwundert, denn der Bestellausdruck sollte online so auch zu Dacia gelangt sein !

Produktionsfehler ?

G.
 
Zuletzt bearbeitet:
Soweit mir bekannt, sind die Aufnahmepunkte (Gewinde) für die Netzhalter in der Rohkarosse sowieso drin.
Das das Netz nicht nachträglich zu bestellen ist, wurde schon mehrfach geschrieben, hat aber wahrscheinlich eher Haftungsgründe als technische. Es soll halt nicht jede freie Werkstatt oder der Kunde selber da rumschrauben.
Die Nachrüstung der Dachreling ist laut betriebshandbuch auch nicht möglich.

Ich würde auch erst mal ein freundliches Gespräch führen - Solch Dinge sollten nicht, können aber passieren udn lassen sich ausbügeln.
Das er für die abnehmbare Kupplung keinen Mehrpreis berechnet, ist doch ein gutes Zeichen.

Ich wünsche Dir viel Spaß mit dem neuen Dokker!
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #21
Omma, ruf doch mal bei dem Hersteller des Himmelbetts an. Der wird dir bestimmt auch sagen, dass es geht, so wie es hier auch schon geschrieben wurde.

Bißchen schlecht, wenn man ein gebrauchtes kaufen würde. :think: Aber trotzdem Danke!


1)
Hat Dein Dokker hinten Parksensoren ? (hab grad nicht geguckt ob der Laureate das Serienmässig hat)
Bei Parksensoren hinten geht nur die abnehmbare, da sonst der mittlere Sensor blockiert wird, den Du ja ohne Anhänger sicher gern benutzen willst !! (Auskunft meines Dacia Händlers)

G.
Das hatte ich alles bei der Bestellung ausführlich besprochen, auch dass man wahrscheinlich den mittleren Sensor einfach außer Betrieb setzen kann, und dass ich ja außerdem extra eine Rückfahrkamera habe und auf das Gepiepse ganz verzichten würde.
 
Er ist in erster Linie Verkäufer mit Allgemeinwissen rund ums Fahrzeug.

Ob da jetzt schon grundsätzlich in allen Fahrzeugen die Befestigungspunkte unsichtbar unter dem Dachhimmel versteckt sind, ........ die Frage hätte evt.l. ein Mechaniker in der Werkstatt besser beantworten können.

Ja das ist richtig. Nur schade das einige Verkäufer nicht ihre Kompetenzgrenze kennen.
 
Ich denke den Händler wird es kalt lassen, mein Kia war als normaler Diesel bestellt, geliefert wurde er als eco Scheiß Dreck Variante. Kein Nachlass, kein Ersatz, bloß die Aussage dass ich ihn ja nicht nehmen muss und ein anderer sich freut dass er nicht warten muss. Denke mein Dacia Händler hätte versucht eine Lösung zu finden, mit dem bin ich bislang sehr zufrieden.
 
Wenn mir ein Autohändler sagen würde: "Sie müssen den Wagen ja nicht nehmen andere freuen sich darüber bestimmt auch". Dann würde ich mir dies sofort schriftlich geben lassen und gehen. Bei verlassen würde ich noch rufen: "Es gibt noch andere Händler die Lagerwagen haben und Tschüß!"

Ich finde man sollte immer Fair miteinander umgehen und dazu gehört auch ein respektvoller Umgang. Leider sind einige Händler scheinbar schon satt.

Natürlich gibt es auch Kunden die extreme Forderungen haben und Händler versuchen zu drücken wie es nur geht, das ist auch nicht OK. Man muss auch die Händler leben lassen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Im Ernst: Ich würde versuchen mit dem Händler eine einvernehmliche Lösung zu finden.Dabei
darf das Gegenüber ruhig spüren das man härtere Bandagen bereit liegen hat.....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Themenstarter Themenstarter
  • #26
Was soll den der Händler da anders machen?

Manchmal kommt man hier echt ins grübeln ...

Auch ein Dacia Händler kann nur das verkaufen, was er bekommt. Hier zum Beispiel haben auch einige Leute einen anderen Motor bekommen und die Fahrzeug abgenommen, weil das eben auch vertraglich alles klar geregelt ist! Stellt ein Hersteller um, ist das eben so und daraus folgt: entweder man tritt vom Vertrag zurück, oder muss mit der technischen Änderung leben!

Wenn man sich an Verträge nicht halten möchte, oder dessen Inhalt als unwichtig ansieht, sollte man irgendwo auf einem türkischen Bazar einkaufen!

Wenn es tatsächlich eine Umstellung ist, wäre es nur eben auch fair (nicht nur vom Händler, sondern gerade und erst recht von Dacia), wenn der Kunde darüber informiert wird - und sich nicht plötzlich verwundert vor vollendete Tatsachen gestellt sieht. Wobei hier ja noch nicht so recht klar ist (bis jetzt, 12 Uhr), ob es sich um eine Umstellung oder schlicht um einen "Produktionsfehler" handelt.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #27
Hat der der Händler definitiv richtig bestellt?

Das will ich mal stark hoffen. Wenn ich nicht ganz blöd bin, hat der Verkäufer noch in meinem Beisein die Bestellung, so wie sie mir auch ausgedruckt wurde, abgeschickt. Da wird er doch nicht im Nachhinein noch was geändert haben...
Aber ich habe es ja schwarz auf weiß im Vertrag - und für alle Fälle ein Lösungsangebot aus der Baumschule.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #28
Postet doch bitte nicht immer so einen Unsinn!

Im Bau gibt es diese rechtliche Möglichkeit, bei einem Autokauf nicht!

Doch, @wf, es gibt sogar in (meinem) Kaufvertrag ein Zurückbehaltungsrecht: "Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht." Wäre hier gegeben.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #29
Dann schreibe ich noch mal mehr aus dem Abschnitt ab, und Du darfst noch mal was sagen:
"[...] kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag." Und dann der oben zitierte Teil.

Das verstehe ich nun aber doch so: wenn ein Teil aus dem Kaufvertrag vom Verkäufer nicht erfüllt wird, kann der Käufer das als Gegenforderung aufrechnen. Das BGB regelt ja nur, was im Kaufvertrag nicht extra geregelt ist, oder? Gilt ja zum Beispiel auch bei Regelungen zur Garantie...

Aber ist ja auch egal: ich gehe davon aus, dass ich mich da nachher ordentlich einigen werde. Fertig.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #30
Das Zurückbehaltungsrecht ist für das Fahrzeug nur komplett oder gar nicht möglich!

Dazu habe ich die Entscheidung des BGH bereits gepostet. :teacher:

Entschuldige, dass ich da noch mal drauf eingehen muss: In dem von Dir genannten Artikel geht es um ein Zurückbehaltungsrecht, das dem Käufer sehr wohl zusteht (wenn er denn auch das Auto nicht annimmt). In dem ganzen Artikel ist nicht einmal von einer Aufrechnung einer Forderung die Rede.
Bei mir würde es - wenn es zum Streit käme - um eine Aufrechnung einer Forderung aus demselben Vertrag gehen, der eindeutig im Vertrag selbst geregelt ist. Das Netz ist ja auch explizit beziffert, so dass man über die Höhe nicht weiter streiten müsste. Der BGH wird einen Teufel tun und an der Vertragsfreiheit kratzen!
 
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