NSL rechts

Ich vermute mal, daß jemand der sich hier erkundigt wie die zweite NSL in Betrieb genommen werden kann, sich schon mit dem Thema NSL und deren erlaubten Betriebssituationen auseinandergesetzt hat.

Du glaubst wirklich noch an das Gute im Menschen. :D
 
Du glaubst wirklich noch an das Gute im Menschen. :D

Wieso Gute?
Der Mensch hat relativ sicher noch nicht darüber nachgedacht, warum das Fahrzeug mit nur einer NSL eine ABE erhalten hat..... und dafür nicht zwei notwendig waren :) Also relativ sicher im Vorfeld noch nicht genügend über Sinn und Unsinn nachgedacht.
 
Wieso Gute?
Der Mensch hat relativ sicher noch nicht darüber nachgedacht, warum das Fahrzeug mit nur einer NSL eine ABE erhalten hat..... und dafür nicht zwei notwendig waren :) Also relativ sicher im Vorfeld noch nicht genügend über Sinn und Unsinn nachgedacht.

"nicht nötig war",
"nötig ist",
"möglich ist",
"nicht möglich ist",
sind alles verschiedene Dinge.
 
Wenn Fahrzeuge von Werk aus mit 2 NSL ausgeliefert werden und jemand eine zweite NSL nachrüsten möchte, weil grundsätzlich ja nichts dagegen steht und er "auch" 2 NSL haben will, dann muß ich dazu kein Faß aufmachen.

Und wer sich von einer versehentlich eingeschalteten NSL massiv geblendet fühlt, der sollte sich angewöhnen, sich da genau so zu verhalten, wie bei einer Nachtfahrt mit Gegenverkehr.

Da guckt man auch nicht mitten in die Scheinwerfer vom Gegenverkehr, sondern auf seine Fahrbahn ........ und das reicht schon um nicht mehr geblendet zu werden.

Beim starren Kaninchenblick mittenrein, ......... ja, da blendet es auch mich. ;)
 
Mal......

...was zum Nachdenken: Wenn ich einmal quer durch Hamburg fahren würde, sagen wir von Nord nach Süd, das sind dann rund 60 Km. Luftlinie und mir auf der Fahrt dann 20 oder 30 andere Verkehrsteilnehmer einen Vogel zeigen würden, dann währe es an der Zeit mich selbst zu fragen: Was ist los mit dir, was machst du für Fehler? Wenn nun ein Verkehrsteilnehmer nur Honks oder Ü70 auf der Straße antrift, dann ist es genau so. Da sollte sich der Betreffende einmal Fragen: Bin ich vielleicht der Honk, auch wenn die 70 noch lange nicht erreicht sind?
 
Und wer sich von einer versehentlich eingeschalteten NSL massiv geblendet fühlt, der sollte sich angewöhnen, sich da genau so zu verhalten, wie bei einer Nachtfahrt mit Gegenverkehr.

Da guckt man auch nicht mitten in die Scheinwerfer vom Gegenverkehr, sondern auf seine Fahrbahn ........ und das reicht schon um nicht mehr geblendet zu werden.

Beim starren Kaninchenblick mittenrein, ......... ja, da blendet es auch mich. ;)

Ja, man kuckt auf seine Fahrbahn. Kurz, dann sollte man wieder auf den Verkehr achten.

Das Gleiche bei der NSL. Kurz wegsehen ist ja ok. Man muss aber auch mitkriegen können, wenn Derjenige in die Eisen geht. Das sieht man aber nur schlecht, wenn man nicht hinsieht.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #38
Am Hänger ist nur eine NSL. Soll ich eine 2 nachrüsten? :)

Übrigens ist es nicht vorgeschrieben, daß bei eingestecktem Hänger die NSL am Auto aus ist.
 
Übrigens ist es nicht vorgeschrieben, daß bei eingestecktem Hänger die NSL am Auto aus ist.

Ja, ist vorgeschrieben und wird beim TÜV auch geprüft.

Deswegen wird die NSL am Zugfahrzeug beim einstecken des Hängersteckers automatisch deaktiviert, so daß nur die NSL des Hängers leuchtet.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #40
Ist es nicht. Habe extra beim TÜV nachgefragt... (oder man hat es da auch nicht gewußt)
NSL kann am Fahrzeug weiter brennen, wenn Anh.-Stecker drin steckt.

Blinkerkontrolle ist ein Muß hingegen.
 
Nachdem der Prüfer mich fragte, ob das Zugfahrzeug des Wohnis bei der TÜV-Prüfung, auch das Zugfahrzeug bei den Fahrten des Wohnis ist - und ich das mit JA beantwortete ........ wollte er mir zunächst die Plakette verweigern. :huh:

Nur auf Grund meines seriösen Auftretens :D und meiner hoch und heiligen Versicherung :pray::pray:, daß ich den Microschalter in der Fahrzeugsteckdose tausche, bekam der Wohni dann die Plakette.
 
Ist es nicht. Habe extra beim TÜV nachgefragt... (oder man hat es da auch nicht gewußt)
NSL kann am Fahrzeug weiter brennen, wenn Anh.-Stecker drin steckt.

Blinkerkontrolle ist ein Muß hingegen.

Auch wieder interessant. Bei der Nachrüstung meiner AHK habe ich mich gewundert, weshalb keine Blinkerkontrolle zusätzlich mehr im Auto ist.....und warum die NSL nicht ausgeht, wenn ich den Hänger dran habe......

Also zuerst mal den Umrüster gefragt..... Ne ist nicht mehr notwendig..... Und dann zur Sicherheit noch mal zum TÜV (Ich glaube es war die Dekra)..... Ne... beides schon lange nicht mehr nötig. Wichtig ist nur, dass alles geht. Wird auch nur mit einem Prüfgerät geprüft. Entweder gehen dort alle Lichter an.. oder halt nicht. Dann Pech gehabt.
 
Es ging ja jetzt auch nicht unbedingt um den Hänger, sondern um das Zugfahrzeug. Und dieses müßte eigentlich fast immer eine NSL haben, sonst keine TÜV- Plakette mehr....

Und wenn dann eine AHK hinzu kommt, dann sollte eigentlich bei der 13 poligen ein Mikroschalter dieses am Fahrzeug abschalten... Soweit sind auch meine Informationen. Wobei dies dann wahrscheinlich auch nur bei der 13-poligen vorgesehen ist.....Was dann wiederum beim TÜV und den Vorschriften schon eine Rolle spielen muss......Bei der 7 poligen ist wahrscheinlich nicht mal ein Kontakt für den Hänger vorgesehen.... Also fahren mit Hänger nur ohne Nebel :) Vor allem mit Wohnwagen, wo die NSL des Hängers nur im Rückspiegel blenden kann ;-( Was übrigens auch ziemlich störend ist :)


Also im Umkehrschluss? Warum keine Plakette, wenn die NSL am Fahrzeug nicht abgeschaltet wird?
Und ab wann wurde denn evtl. die Vorschrift geändert, dass eine extra Kontrolleuchte für die Hängerblinkung weggefallen ist? Und das betrifft zum einen den Duster, aber auch noch eine B-Klasse. Beide haben keine mehr, aber mindestens einmal schon eine TÜV- Prüfung bestanden.
 
Auch bei meinem ehemaligen Benz W124 war in der 7-poligen Steckdose ein Schalter, der die NSL am Zugfahrzeug deaktiviert, sobald ein Stecker gesteckt ist. Eben genau deshalb, weil man sich sonst selbst blendet.
 
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