NSL rechts

Naja.... macht doch aber nur Sinn, wenn ich mit einem Hänger fahre, der wirklich die eigene NSL verdeckt.... Also Wohnwagen, Pferdehänger....
Und das dann in eine Vorschrift für die TÜV-Prüfung umzusetzen?

Wie schon gesagt.... Bei meinem W245 und dem Duster wird die NSL nicht abgeschaltet und nur die am Hänger zugeschaltet. Und man soll es ja immer positiv sehen. Bisher keine Beanstandung beim TÜV und ich sehe zumindest im Rückspiegel sehr deutlich, wenn ich versehentlich die NSL eingeschaltet habe :)
 
Die Blinkkontrole, wenn ein Anhänger dranhängt und die Blinker nicht blinken, ist indirekt gelöst.
Die Blinker vom Zugfahrzeug blinken dann auffällig schnell, so als ob vom Zugfahrzeug selbst eine Blinkerbirne defekt ist, was man auch im Cokpit durch die schnellblinkene Blinkerkontrollampe sieht.
 
Also kann es auch wieder keine Vorschrift sein, dass eine zusätzlich Hängerkontrollblinklampe vorhanden sein muss ;-(
Mal abgesehen davon, dass diese Fehlersituation dann ja auch mit den Prüfgeräten des TÜV übereinstimmen müßte. Also die reine "Lichtleiste", die die Jungs für die Prüfung des E- Satzes nutzen :)
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #49
Hallo,

ganz klar die Aussage des Prüfers, wo ich nachfragte.
- Die AHK muß nicht abgenommen werden, wenn ich sie anbaue.
- Die NSL am Auto muß nicht ausgehen, wenn Hänger dran.
- Blinkerkontrolle MUSS zwingend vorhanden sein.

Zu 2.: Ich habe keinen Mikroschalter in der Dose (Westfalia). Das wird elektronsich gemacht (über Überwachung von Glühlampen im Hänger). Also bleibt die NSL am Auto an, wenn nur ein Dadapter (13 -> 7) am Auto steckt.

Zu 3.: Es gibt 3 Arten der Kontrolle: Lampe im Komi (gibt es seit etwa 20 Jahren wohl nicht mehr - ich habe es noch beim E34 von 1992 (BMW) mit AHK ab Werk), schnelles Blinken am Auto, wenn AHK-Blinkerbirne defekt (gleich wie bei einem Birnendefekt im Auto). So habe ich es beim E6x (BMW). Oder akkkustisch - d.h., wenn Blinker am Anh. defekt, piept es beim Blinken im Auto. So ist es jetzt beim Logan.

Habe ich auch ausprobiert.
 
Auch wieder interessant. Bei der Nachrüstung meiner AHK habe ich mich gewundert, weshalb keine Blinkerkontrolle zusätzlich mehr im Auto ist.....und warum die NSL nicht ausgeht, wenn ich den Hänger dran habe......

Weil bei 7-poligen Dosen ein Kontakt Dauerplus hat ....... der zufällig eben auch die NSL bedient.
Deswegen gibts bei 7-poligen nur die Wahl zwischen Dauerplus und NSL, also entweder / oder, aber nicht beides zusammen.

----------

Daraus geht klar und deutlich hervor, dass die Leuchte abgeschaltet werden darf, aber nicht muß! Diese Vorschrift ist so seit mehr als 20 Jahren aktuell!

Egal, - dann war es eben vor dem Hintergrund, daß das was verbaut ist, auch funktionieren muß.
In meinem Fall war der Microschalter in der Dose defekt und deswegen monierte der Prüfer.

Und ich würde sagen auch zu recht, denn eine rote Nahbeleuchtung einer weißen Forderfront (WW) wirkt nachts garantiert nicht so gut im Rückspiegel.

Deswegen sah ich auch keine Veranlassung die vernünftige und nachvollziebare Bemängelung des Prüfers anzuzweifeln.

Mag sein daß auch unterschieden wird, zwischen 7 und 13 Pol.

7-Pol haben keinen Schalter, weil dort i.d.R. Dauerplus anstelle NSL belegt wird und wenn einer doch umklemmt, hat dann die NSL auch keinen Microschalter, wogegen er bei 13 Pol vorhanden ist.
Bei mir war es die 13 Pol.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #51
Hatte ich es nicht gesagt? :)
 
Moin,

der Microschalter zur Abschaltung der NSL ist eigentlich schon lange Geschichte. Weil das nur Ärger gemacht hat, weil es nicht sicher funktionierte.

Scheinbar muß die NSL bei mitgeführtem Anhänger nicht abgeschaltet werden.
Sinnvoll ist es allerdings weil es die Blendung vermindert (die eigenen NSL strahlt die Vorderseite des Anhängers an).
Und scheinbar muß die NSL doch abgeschaltet werden sobald ein Ladungsträger mitgeführt wird, Zitat: Nach ECE R48 darf bei Betrieb eines Anhängers das Nebelschlusslicht des Zugfahrzeuges abgeschaltet werden. Bei Anbau von Ladungsträgern (z. B. Fahrradträgern) mit Leuchteneinheiten muss es abgeschaltet werden, um die Blendung zu verringern. Das selbsttätige Ab- und Wiedereinschalten am Zugfahrzeug wird realisiert durch
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Nebelschlussleuchte

Und schlußendlich ist die Überwachung der Anhängerblinker schon seit Ewigkeiten vorgeschrieben. Ein Ausfall muß im Zugfahrzeuge signalisiert werden. Das kann mit einer Kontrollleuchte geschehen (inzwischen fast ausgestorben) oder durch Veränderung der Blinkfrequenz.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #53
Blinker: oder akustisch. Bitte alles lesen...
 
Moin,

nicht oder akustisch sondern und akustisch.
eine akustische Signalisierung hat jedes Auto serienmäßig zu haben, zusammen mit der optischen Anzeige. Beides ist vorgschrieben.
Unabhängig von einer vorhandenen AHK.

Und wenn das Anhängersteuergerät einen Ausfall über eine veränderte Blinkfrequenz signalisiert dann ändert sich auch zwangsläufig das akustische Signal.....
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #55
Oder :)
Glaube es mir, habe auch das nachgefragt, weil es mir auch neu war.

Ist eine Blinkerbirne im Anhänger defekt, piept es bein Blinken im Auto zusätzlich. Die Binkfrequenz bleibt gleich. Natürlich auch ausprobiert...
 
Und wenn das Anhängersteuergerät einen Ausfall über eine veränderte Blinkfrequenz signalisiert dann ändert sich auch zwangsläufig das akustische Signal.....

Nur akustisch.

Früher war es die Zusatzleuchte, die die Hängerblinker gegenkontrollierte.

Bei Renault entfällt diese, weil sich im Hängerbetrieb das akustische klick-klick des Blinkersignales in ein bing-bing verändert.

Fällt ein Blinker des Hängers aus, geht das Signal zurück zum klick-klick.

Die Blinkfrequenz ist sowohl im Hänger-, im Solo-, aber auch im Hängerbetrieb mit ausgefallenen Hängerblinker gleich.

Es wird so sein, daß sich im Solobetrieb bei ausgefallenen Blinker am Fahrzeug die Blinkfrequenz sich verändert, aber bisher hatte ich noch keine defekte Blinkerbirne.
 
Bei Renault entfällt diese, weil sich im Hängerbetrieb das akustische klick-klick des Blinkersignales in ein bing-bing verändert.

Fällt ein Blinker des Hängers aus, geht das Signal zurück zum klick-klick.

Moin,

diese Variante hatten wir bisher nicht.
Das akustische Signal beim Blinken ändert sich mit Anhänger nicht.
 
diese Variante hatten wir bisher nicht.

War auch für mich neu.
Ich hab noch angefangen mit der Kontrolllampe die zusätzlich einzubauen war.

Beim nächsten Fahrzeug war die aber schon in der Instrumententafel integriert und wurde dann beim AHK Einbau nur aktiviert.

Um so erstaunter war ich dann beim Vivaro / Renault Trafic, als dort die Lampe durch eine Klangveränderung des Blinkertones ersetzt worden war.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #59
Wie es beim Logan ist bei mir, hatte ich ja geschrieben.

Bei meinem E34 (1992) gibt es eine Kontrollampe im Komiinstrument.
Bei meinem E39 (1996) ändert sich die Blinkfrequenz, beim E60 und E61 ändert sich die Blinkfrequenz und im CheckControl wird "Blinker links Anh." oder "Blinker rechts Anh." angezeigt. Das CC überwacht allerdings alle Lampen des Anhängers - beidseitig, auch Kennzeichenlicht.
Das AHK-Modul hängt beim E6x auch am CAN-Bus.

Der E34 hat kein CC, der E39 hat nur den BC1 (kleines CC). Der E34 und der E39 haben die AHK ab Werk. Beim E60 und E61 habe ich sie angebaut. Der qualitative Unterschied (auch Westfalia) zu dem der Westfalia-Kupplung beim Logan war enorm!!! Schon die Verpackung war um Meilen besser.


Da mal eine Frage: Kann es sein, daß Westfalia diese Siarr-Produkte nur über amazon, ebay, ... vertreibt, nicht aber über Fachhändler?
Die AHK für den Logan kam über amazonm (mit Westfalia Karton und Nummer). Die AHKs für die BMWs kamen über den Fachhandel.
 
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