Leihwagen nach Unfall

triskel99

Mitglied Silber
Fahrzeug
Sandero II TCe 90
Hallo,

ich hatte ja vor einigen Wochen eine Beschädigung am Auto und der Verursacher war abgehauen. Dank eines Zeugen konnte er aber ermittelt werden und seine Versicherung hat mir eine Schadensnummer gegeben. Das Auto ist repariert (mit Abtrittserklärung) und einen Leihwagen von AVIS hatte ich auch. Auch hier habe ich die Schadensnummer angegeben,

Gestern habe ich eine Rechnung von AVIS bekommen mit dem Hinweis, dass die Rechnung auch an die Versicherung ging und ich sollte die Versicherung veranlassen das bezahlt wird.

Was mich von den Socken gehauen hat: Ich hatte einen KIA Picanto und insgesamt soll das Auto jetzt für 2 Tage 350 Euro kosten. Es gab z. B. einen Aufpreis für "wintertaugliche Bereifung".

Erschreckend, wie teuer so ein Leihwagen ist. Hoffentlich gibt es da keine Probleme mit der Versicherung.
 
Hallo,

ich hatte ja vor einigen Wochen eine Beschädigung am Auto und der Verursacher war abgehauen. Dank eines Zeugen konnte er aber ermittelt werden und seine Versicherung hat mir eine Schadensnummer gegeben. Das Auto ist repariert (mit Abtrittserklärung) und einen Leihwagen von AVIS hatte ich auch. Auch hier habe ich die Schadensnummer angegeben,

Gestern habe ich eine Rechnung von AVIS bekommen mit dem Hinweis, dass die Rechnung auch an die Versicherung ging und ich sollte die Versicherung veranlassen das bezahlt wird.

Was mich von den Socken gehauen hat: Ich hatte einen KIA Picanto und insgesamt soll das Auto jetzt für 2 Tage 350 Euro kosten. Es gab z. B. einen Aufpreis für "wintertaugliche Bereifung".

Erschreckend, wie teuer so ein Leihwagen ist. Hoffentlich gibt es da keine Probleme mit der Versicherung.

Solange du den Leihwagen auch wirklich benötigt hast solte das kein Problem sein. Bist Du aber z. B. nur ein Mal ein paar Kilometer gefahren hättest Du Deine Schadensminderungspflicht verletzt. Dann könnte die Versicherung die Zahlung verweigern.
 
Ja,
das Problem kenne ich.
Hast du den Leihwagen selbst organisiert?
Dann hättest du doch den Preis vorher erfragen können.
Einen Leihwagen bekommt man auch wesentlich billiger. Bei Europcar z.B ab 25€/Tag.
Hoffentlich macht die Versicherung da keinen Ärger, wegen der Leihwagenkosten.
Ich hab das damals alles über die Werkstatt gemacht. Musste mich weiter um nichts kümmern. Von daher war mir egal was anschliessend mit der Versicherung abgerechnet wurde.

Aber der Baum hat schon recht. Da wird ganz schön hingelangt.

Gruß
Gerd
 
Die Versicherungen behalten sich vor die Leihwagenfirma selber zu bestimmen.
Nur deren Kosten werden in Gänze übernommen.
Gut daß es nur zwei Tage waren. Vielleicht hast du Glück.

Gruß
Karl
 
Bei einem unverschuldeten Unfall steht für die Reparaturdauer ein Leihwagen zu. In der Regel eine Klasse kleiner als das verunfallte Fahrzeug. Die Rechnung in diesem Fall scheint mir überzogen. Die gängige Rechtsprechung gibt nicht der Versicherung das Recht zu bestimmen wo ein Leihwagen genommen wird. Dies gilt nur im Kasko Fall. Hier liegt ein Haftpflicht Schaden vor. Hier hat der Geschädigte freie Wahl der Werkstatt, des Gutachters sowie der Leihwagenfirma. Allerdings hat die Sache auch einen Haken. Die gängige Rechtsprechung besagt, dass der Geschädigte in zumutbarem Rahmen Preise vergleichen muß. Das heißt im Klartext man muss verschiedene Angebote einholen bzw. Preise analysieren. Aus meiner Praxis als KFZ-Sachverständiger kann ich nur sagen, das diese Preise für zwei Tage für diese Fahrzeugklasse zu hoch sind. Da es nur zwei Tage sind, kannst dur Glück haben. Es kann dir aber auch passieren, dass du auf einem Teil der Kosten sitzen bleibst. Darum kann sich aber dein Anwalt kümmern, den du ja sicherlich im Rahmen der Unfallflucht eingeschaltet hast.
Viele Grüße
Klaus
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #7
Solange du den Leihwagen auch wirklich benötigt hast solte das kein Problem sein. Bist Du aber z. B. nur ein Mal ein paar Kilometer gefahren hättest Du Deine Schadensminderungspflicht verletzt. Dann könnte die Versicherung die Zahlung verweigern.

Bin an beiden Tagen damit zur Arbeit gefahren. Nicht wirklich weit, aber erforderlich.

Kommt ja noch hinzu, dass es sch bei dem Unfall schaden um einen Unfall mit Fahrerflucht handelt. Die Versicherung tritt mir gegenüber zwar ein, aber die werden sich das Geld ja vom Unfallverursacher zurück holen. Daher kann es der Versicherung an sich egal sein.

Der Leihwagen wurde übrigens durch die Werkstatt organisiert.
 
Wenn sich die Versicherung quer stellen sollte kann sich ja dann die Werkstatt darum kümmern.
Die bekommen von der Leihwagen Firma nämlich pro Vermittlung Provisionen. Die müssen ja irgendwie bezahlt werden

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Es ist egal wie viel du mit dem Fahrzeug gefahren bist. Hier zählt die Schadenminderungspflicht nicht. Wenn du keinen Leuihwagen benötigt hättest, stünde dir ein Nutzungsausfall monitär zu. Selbst wenn man nur einen Leihwagen nimmt um beweglich zu sein und ihn dann doch nicht braucht, spielt das keine Rolle.
 
Der Leihwagen wurde übrigens durch die Werkstatt organisiert.

Genau, - wg. der Schadensabtretung.

Die Rechnungskopie die Du bekommen hast ist eigentlich eine reine Info und für Deine Unterlagen bestimmt.

Deine Werkstatt erhält die gleiche Rechnung, die sie dann im Rahmen der Schadensabwicklung an die Gegnerische Versicherung weiterleitet.

Über die Größe des Leihwagens brauchst Du Dir keinen Kopf zu machen, weil Werkstätten ständig mit den Autoverleihern zusammenarbeiten.

Wenn gerade kein Leihfahrzeug in Deiner Größe verfügbar ist, bekommst Du u.U. eine Nummer größer, aber abgerechnet wird Deine Klasse.
 
Ist der Unfallgegner nachweislich unter Alkohol gefahren, oder einen anderen Grund um die Leistung abzulehnen?

Ich möchte anzweifeln, dass die Versicherung die Leistung vom VN zurückholen wird!

Moin,

das wird aber im Zusammenhang mit Straftaten gemacht.

D.h. eine Alkoholfahrt und eine Verkehrsunfallflucht, beides sind Straftaten.
Und da zahlt z.B. die Rechtsschutzversicherung den Anwalt nicht.
Und Haftpflicht zahlt zwar dem Geschädigten seinen Schaden, holt sich aber, bis zu einem Maximalbetrag, die Schadenssumme beim Verursacher zumindest teilweise wieder.

Insofern kann es der Versicherung also nicht egal sein wie hoch die Schadenssumme ist. Da sie sich nicht den kompletten Betrag bei Verursacher zurück holen kann.
 
Da gehört einiges mehr dazu als nur zu sagen, hier lag eine Fahrerflucht vor! Wer ist gefahren, mußte der Unfall bemerkt werden und und und ...

Moin,

dann erzähle ich Dir mal wie das abläuft:
Mein Vater wurde der Unfallflucht beschuldigt. Er hätte mit dem Werkstattersatz seines Renault Händlers auf dem Hof des Händlers ein anders Fahrzeug beschädigt. Der er sich sicher war keinen Schaden verursacht zu haben hat er die Forderungen abgelehnt.
Daraufhin wurde vom Autohaus Anzeige erstattet.
Und mein Vater ging zu einem Rechtsanwalt.
Die Rechtsschutzversicherung lehnte die Kostenübernahme ab, mit dem Hinweis Unfallflucht.
Erst nachdem sich der Tatvorwurf der Verkehrsunfallflucht nicht erhärten ließ hat die Versicherung die Kosten für den Rechtsanwalt übernommen. Die bis dahin von meinem Vater verauslagt wurden.
 
Hallo,

naja 350 € fuer 2 tage sind schon krass , aber ist doch nicht dein problem, du hast den schaden an die werkstatt abgetreten, die kassiert und muss demnach auch sehen das sie die kohle fuer den leihwagen bekommt.

ich finde es schon ne abzocke nur weil es ein versicherungsfall ist dort gleich faktor 7 zu verlangen ist schon wucher, sowas gehoert reglementiert in meinen augen.

wolf
 
ich finde es schon ne abzocke nur weil es ein versicherungsfall ist dort gleich faktor 7 zu verlangen ist schon wucher, sowas gehoert reglementiert in meinen augen.

Aus unserer Sichtweise ja!

Aber da scheint es 1:1 wie beim Arzt abzulaufen.

Bei mir als Kassenpatient kann er 25.-€ gegenüber der AOK berechnen, bei einem Privatversicherten für die gleiche Leistung aber das mehrfache.

Ob es heute immer noch so ist kann ich nicht sagen, aber früher war eine Schdensabwicklung durch ein Autohaus nur möglich, wenn man auch einen Leihwagen orderte.

Denn an dem bekam das Autohaus einen gehörigen Batzen Provision vom Verleiher, der als feste Größe in dem Arbeitsaufwand der Abwicklung eingeplant war.

Ohne Leihwagen auch keine Schadensabwicklung.
So mußte ich vor 10 Jahren einen Leihwagen nehmen, den ich eigentlich nicht benötigt hätte.
 
Bei mir als Kassenpatient kann er 25.-€ gegenüber der AOK berechnen, bei einem Privatversicherten für die gleiche Leistung aber das mehrfache.

Nicht wirklich aber auch nicht so falsch.

Meinem letzten Stand nach sind es 35,- Euro PRO Quartal. Und nicht der Krankenkasse gegenüber sondern der Kassenärztlichen Vereinigung gegenüber.
 
Moin,

Das kotzt einen echt an, dass hier ständig immer und immer wieder 2 Paar Schuhe gemischt werden!
Hier geht es um eine Haftpflichtversicherung, die grundsätzlich von Gesetzwegen zur Regulierung verpflichtet ist, Punkt!
Diese kann sich unter Umständen und per Rechtsweg 2500€ bzw. 5000€ zurückholen, falls sie dies gerichtlich durchboxen möchte und da Recht bekommt. Das hat nichts, aber auch überhaupt nichts mit einer Rechtsschutzversicherung gemeinsam!

genau das hatte ich doch oben, neben dem Text mit der Rechtschutzversicherung bereits geschrieben, sieh hier:
Moin,

das wird aber im Zusammenhang mit Straftaten gemacht.

D.h. eine Alkoholfahrt und eine Verkehrsunfallflucht, beides sind Straftaten.
Und da zahlt z.B. die Rechtsschutzversicherung den Anwalt nicht.
Und Haftpflicht zahlt zwar dem Geschädigten seinen Schaden, holt sich aber, bis zu einem Maximalbetrag, die Schadenssumme beim Verursacher zumindest teilweise wieder.

Insofern kann es der Versicherung also nicht egal sein wie hoch die Schadenssumme ist. Da sie sich nicht den kompletten Betrag bei Verursacher zurück holen kann.

Insofern kannst Du gerne mal den Ball flach halten.
Die anderen hier im Forum sind nicht nur Dummköpfe.
 
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