Instrumentenbeleuchtung

das nölen war darauf bezogen, dass man das vermeindliche problem innerhalb einer sekunde selbst lösen kann.

völlig legal, ohne umbauen, kostenlos und ohne quer durch die republik fahren zu müssen.

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ich weiss nicht von welchem Land du da sprichts, aber von Deutschland in den letzten Jahrzehnten jedenfalls nicht: §17 (2) StVO
"(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. "

man muss nicht nur lesen können, sondern auch verstehen.
verboten ist es nur, wenn die licht- und sichtverhältnisse abblendlicht erforden!

https://www.wohnmobilforum.de/w-t43622.html
 
das nölen war darauf bezogen, dass man das vermeindliche problem innerhalb einer sekunde selbst lösen kann.

völlig legal, ohne umbauen, kostenlos und ohne quer durch die republik fahren zu müssen.

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man muss nicht nur lesen können, sondern auch verstehen.
verboten ist es nur, wenn die licht- und sichtverhältnisse abblendlicht erforden!

https://www.wohnmobilforum.de/w-t43622.html

Der Wagen hat TFL...und da soll ich dann Abblendlicht oder Standlicht einschalten um den Tacho am Tage (!) erkennen zu können?
Nein. Ich nenne das ( wie Limace auch ) einen Konstruktionsfehler!!!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also auf eine Option, die ich im Ernstfall einklagen muss kann ich getrost verzichten, nur um schlechtes Design des Fahrzeugherstellers zu umgehen.
 
Der Wagen hat TFL...und da soll ich dann Abblendlicht oder Standlicht einschalten um den Tacho am Tage (!) erkennen zu können?
Nein. Ich nenne das ( wie Limace auch ) einen Konstruktionsfehler!!!

nein, begrenzungslicht.

und einklagen brauchst du auch nichts, da die rechtslage klar definiert ist.
außer es bestand tatsächlich nach §17 Abs. 1 eine beleuchtungspflicht,
der du aber mit tachobeleuchtung ohne abblendlicht ebenfalls nicht nachgekommen wärst.
 
nein, begrenzungslicht.

und einklagen brauchst du auch nichts, da die rechtslage klar definiert ist.
außer es bestand tatsächlich nach §17 Abs. 1 eine beleuchtungspflicht,
der du aber mit tachobeleuchtung ohne abblendlicht ebenfalls nicht nachgekommen wärst.

Ich wollte nicht klagen!
 
Vorschriften? Paragraphen? Scherzartikel!
Dauerbeleuchtung ist schon was feines!
 
Der Wagen hat TFL...und da soll ich dann Abblendlicht oder Standlicht einschalten um den Tacho am Tage (!) erkennen zu können?
Nein. Ich nenne das ( wie Limace auch ) einen Konstruktionsfehler!!!

Wir haben noch ein Fahrzeug der Premiumklasse und dort sind die Instrumente erstens weiß auf schwarzem Grund und zweitens ist das gesamte Anzeigefeld so angeordnet, dass bis zur Dämmerung genügend Licht auf die Instrumente fällt. Eindeutig liegt die Aufgabe bei Dacia und nicht bei den Fahrern.
 
Andere Marken haben auch den kritischen Bereich knapp über 50 km/h extra markiert. DAS wäre etwas wirklich Nützliches. Dann muss ich auch den Rest vom Tacho nicht besser erkennen können.
 
Auch bei meinem Logan fand ich die Lesbarkeit des Tachos in manchen Situationen sehr schlecht, z.B. Alleen mit großen Bäumen, eben überall wo pralle Sonne ist, ich aber gerade im Schatten unterwegs bin und Abblendlicht nicht erforderlich ist. Hab mir die permanente Beleuchtung freischalten lassen und gut ist. Andere Möglichkeit wäre gewesen, standing das Abblendlicht ein / auszuschalten oder immer eingeschaltet lassen. Ich fahre mit Abblendlicht wenn es die Lichtverhältnisse ausserhalb meines Fahrzeugs verlangen und nicht weil es innen schlecht ablesbare Instrumente gibt. Auch die Heizungsregler sind ohne Licht manchmal schlecht abzulesen, und man könnte deswegen auch mit Abblendlicht fahren, oder wen es Stört, lieber ala LoganFan ein paar kleine Bepperle auf die Reglerknöpfe kleben. Ich hab mich für die Bepperle entschieden. ^_^

:D Hätte ich natürlich einen Logdy, bei dem eine permanente Tachobeleuchtung nicht Freizuschalten ist, würde ich auch eher alle für blind und "Abblendlicht einschaltfaul" erklären. :D
 
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