B
ByeBye 5771
das nölen war darauf bezogen, dass man das vermeindliche problem innerhalb einer sekunde selbst lösen kann.
völlig legal, ohne umbauen, kostenlos und ohne quer durch die republik fahren zu müssen.
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man muss nicht nur lesen können, sondern auch verstehen.
verboten ist es nur, wenn die licht- und sichtverhältnisse abblendlicht erforden!
https://www.wohnmobilforum.de/w-t43622.html
völlig legal, ohne umbauen, kostenlos und ohne quer durch die republik fahren zu müssen.
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ich weiss nicht von welchem Land du da sprichts, aber von Deutschland in den letzten Jahrzehnten jedenfalls nicht: §17 (2) StVO
"(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. "
man muss nicht nur lesen können, sondern auch verstehen.
verboten ist es nur, wenn die licht- und sichtverhältnisse abblendlicht erforden!
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