Hau, ich habe Recht gesprochen! [DashCam-Nutzung]

Müsste man dann den Dashcamnutzer nicht verurteilen wegen Verstößen gegen den Datenschutz? Auf jeden Fall gehört die Verwendung der Dashcams einmal ordentlich rechtlich geregelt.
 
Bedauerlicherweise muss ich (auf basis der berichterstattung auf tagesschau24) feststellen, daß ich mit meiner obigen einschätzung (vom 14. april) -- leider -- recht hatte ...

Demnach bleibt's grundsätzlich bei "täterschutz vor opferschutz" *), obwohl dieser vorgeschobene persönlichkeitsschutz im öffentlichen raum durch immer mehr videoüberwachung vom selben staat ad absurdum geführt wird, auf dessen kosten diese richter leben ...

*) bzw. der dashcam-besitzer wird -- sogar noch expliziter als bisher -- zum persönlichkeitsrechte verletzenden unhold gemacht. Der darstellung auf t24 zufolge könnte der BGH-entscheid ein wink mit dem zaunpfahl an die untergeordneten instanzen sein, den per dashcam den sachverhalt beweisenden zwar vielleicht den zivilrechtlich geltend gemachten schadenersatz zuzusprechen, sie aber gleichzeitig wegen datenschutzverstoßes zu einem buß- / schmerzensgeld in gleicher höhe zu verdonnern. Wir sind jedenfalls auf die ausführliche begründung gespannt ...
 
Demnach bleibt's grundsätzlich bei "täterschutz vor opferschutz" *), obwohl dieser vorgeschobene persönlichkeitsschutz im öffentlichen raum durch immer mehr videoüberwachung vom selben staat ad absurdum geführt wird, auf dessen kosten diese richter leben ...

1. Wenn einer von dir einfach Bilder macht, die dann zum Beispiel ungefragt ins Internet stellt - bist du dann Täter oder Opfer?
2. Ich sehe das wie die Polizei, die Überwachung des öffentlichen Raums gehört im Prinzip nicht in die Hände des Bürgers, sondern in die Hände der Polizei.

Wenn eine Dashcam nur immer dann dauerhaft aufzeichnet, wenn es zum Unfall gekommen ist, finde ich das OK. Ob ich mir mal selber eine holen werden weiß ich nicht, wenn ich eine Unfall haben, dann fahren mir die Leute meist hinten drauf. Ansonsten verschramme ich mir das Auto leider meist selber durchs ein- und ausparken.

Wenn aber Leute einfach alles Mitschneiden ist das nicht OK. Und im ruhende Verkehr hat das nichts zu suchen und ist das einfach unverschämt.

Davon abgesehen, sehe ich schon wie jetzt der "deutsche Rechthaber", wegen jedem nicht gesetzten Blinker die Polizei von der Arbeit abhält und alles zur Anzeige bringt, was nicht bei 3 auf den Bäumen ist...

...schreibt der, der fast jeden Tag auf der Autobahn bedrängt wird, nur weil er auf der rechten Spur 100 fährt. Also ich müsste die Kamera wenn hinten anbringen...
 
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Bedauerlicherweise muss ich (auf basis der berichterstattung auf tagesschau24) feststellen, daß ich mit meiner obigen einschätzung (vom 14. april) -- leider -- recht hatte ...

Demnach bleibt's grundsätzlich bei "täterschutz vor opferschutz" *), obwohl dieser vorgeschobene persönlichkeitsschutz im öffentlichen raum durch immer mehr videoüberwachung vom selben staat ad absurdum geführt wird, auf dessen kosten diese richter leben ...

*) bzw. der dashcam-besitzer wird -- sogar noch expliziter als bisher -- zum persönlichkeitsrechte verletzenden unhold gemacht. Der darstellung auf t24 zufolge könnte der BGH-entscheid ein wink mit dem zaunpfahl an die untergeordneten instanzen sein, den per dashcam den sachverhalt beweisenden zwar vielleicht den zivilrechtlich geltend gemachten schadenersatz zuzusprechen, sie aber gleichzeitig wegen datenschutzverstoßes zu einem buß- / schmerzensgeld in gleicher höhe zu verdonnern. Wir sind jedenfalls auf die ausführliche begründung gespannt ...

Versteh ich jetzt nicht??
Ist doch klar und unmissverständlich.
Dashcam ist erlaubt, wenn sie die Aufnahmen überschreibt.
Stell auf 5 Min. und gut is.
Erfüllt den Zweck beim Unfall hat man einen Beweis. (kann aber auch nach hinten losgehen^^)

Datenschutz ist erfüllt.
Alles im grünen. :D
 
Bin, was das automatische überschreiben alle x minuten angeht, zwar an sich durchaus einverstanden, kann mir aber gut vorstellen, daß so mancher in der stresssituation eines dauerhaft aufzeichnungswerten, beweise erfordernden ereignisses vergisst, dieses automatische überschreiben (rechtzeitig) abzuschalten.

Und: es geht doch nicht um befürwortung dessen, daß jemand ungefragt andere leute filmt UND diese aufnahmen dann auch noch in welcher form und wo auch immer veröffentlicht (eine typisch dokkernaut'sche verdrehung :nono:), sondern um beweissichernde und nur StA/polizei/gericht/eigenem RA zugänglich zu machende aufnahmen im falle von schadensereignissen, sei's zur abwehr ungerechtfertigter ansprüche dritter, sei's zur sicherung eigener ansprüche.
 
Der Verstoß gegen den Datenschutz ist eine Ordnungswidrigkeit und ist mit einem Bußgeld belegt, wobei die Höhe von der schwere der OWi abhängt, eine Dashcam, die permanent also auch bei stehenden Fahrzeug aufzeichnet ist anders zu bewerten als eine die nur während der Fahrt und dann in 5 Minuten Abschnitten aufzeichnet, auch das veröffentlichen auf YT hat mit Sicherheit einen Einfluss
 
Moinsen,
Bin, was das automatische überschreiben alle x minuten angeht, zwar an sich durchaus einverstanden, kann mir aber gut vorstellen, daß so mancher in der stresssituation eines dauerhaft aufzeichnungswerten, beweise erfordernden ereignisses vergisst, dieses automatische überschreiben (rechtzeitig) abzuschalten...
Selbst die einfachsten Kameras haben einen G-Sensor zur Bewegungserkennung. Damit startet dann die Software die Anufnahme oder verhindert das Überschreiben der Aufnahme. Da würde ich mir keine Gedanken drum machen (wollen).
... Erfüllt den Zweck beim Unfall hat man einen Beweis. (kann aber auch nach hinten losgehen^^)
Es muss sich aber keiner selbst belasten. Auch im Fall von Videoaufnahmen gilt mMn das Aussageverweigerungsrecht (leider keine Quelle - wer weiß es genau?).
... Und: es geht doch nicht um befürwortung dessen, daß jemand ungefragt andere leute filmt UND diese aufnahmen dann auch noch in welcher form und wo auch immer veröffentlicht (eine typisch dokkernaut'sche verdrehung :nono:), sondern um beweissichernde und nur StA/polizei/gericht/eigenem RA zugänglich zu machende aufnahmen im falle von schadensereignissen, sei's zur abwehr ungerechtfertigter ansprüche dritter, sei's zur sicherung eigener ansprüche.
Genau so ist es. Grundsätzlich kann ich ja alles fotografieren, was mir im öffentlichen Raum vor die Optik kommt. Mit der Veröffentlichung und den Rechten sieht es da schon ganz anders aus (KLICK)
 
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Das Gerichtsurteil besagt nichts weiter als das etwas illegales, die Aufnahmen der Dashcams, von Gerichten zur Verwertung harangezogen werden müssen. Aber das war eigentlich für Deutschland zu erwarten. Siehe die illegal erworbenen Steuer CDs. Es konnte auch nicht anders entscheiden da es schon ein Urteil über Aufnahmen im öffentlichen Raum gesprochen hatte:

"Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass private Videokameras öffentliche und fremde private Flächen nicht erfassen dürfen (Az.: V ZR 265/10)." Und dazu zählt auch eine Dashcam

Urteil des V. Zivilsenats vom 21.10.2011 - V ZR 265/10 - (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=58456&pos=0&anz=1)

Vielleicht ist ja der nächste Schritt das die eigene Dashcam auch Beweise gegen mich liefert, z. B. bei einem Verkehrsvergehen wo von der Polizei mal der Speicher beschlagnahmt und ausgewertet wird. Das mag dann vielleicht illegal gewesen sein, aber als Beweismittel vor Gericht darf es ja anerkannt werden.
 
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Ach ja, so eine Diskutiererei war ja zu erwarten. Das lustige ist ja an der Sache das hier viele Blinde von der Farbe reden. Also Nichtanwender von Dingen reden die sich nicht aus der Praxis kennen. Das ist aber meistens so. Ich benutze schon lange eine Dashcam. Aber nicht um "Hilfssheriff" zu spielen weil, ich bin auch nicht Fehlerfrei ( wie einige andere gern von sich behaupten) sondern um meine Ausflüge zu dokumentieren und aus dem Stream Einzelbider zu kopieren. Und auch nach zig tausend Kilometern ist mir noch nicht ein Problem vor die Linse gekommen. Wohne allerdings nicht im Ruhrgebiet !!! sondern in einer eher Verkehrberuhigten Zone (nicht politisch) Aaaalso, bleibt gelassen und nutzt den gesunden Menschenverstand (wenn vorhanden) Niemand aber auch niemand wird ja gezwungen eine Dashcam zu benutzen. Oder seid ihr alle Crashkids? Wir haben doch keine Russischen Verhältnisse auf unseren Straßen (außer Ruhrgebiet :ph34r: natürlich) Was das 5 min überschreiben angeht. Kommt auf die Marke an und wieviel Speicher drin steckt. Und natürlich auf den Einsatzzweck (wie bei mir) Ich habe 256 GB in der iTrakker und kann somit auch lange Reisen dokumentieren. Diese wandern dann als durchgehender Film auf der SSD im Rechner. iTrakker Software machts möglich.
Ach ja Datenschutz !!! Ihr seit mir schon ganz schön schlampig hier im Forum. Bitte alle Gesichter und Kennzeichen verpixeln wenn ihr hier Bilder von den schönen Treffen reinstellt. Wer weiß den wer hier rumspioniert? Paranoia ? Klar !!! Sind ja genug hier mit gleicher Krankheit - siehe Beiträge oben :angry:
 
Danke Romulus.
Hast den Punkt getroffen den ich schon lange nicht verstehen kann wegen Datenschutz.
Jeder hier legt sich seine eigene Latte so wie er sie braucht zum drüber hüpfen.
Sch..... Fratzebuch usw wo alles dämliche gepostet wird auf Teufel komm raus und dann lauthals über Datenschutz schreien.
Ich würde überall Überwachung gut heißen , denn nur wer sich nichts zu schulden kommen läßt hat ein ruhiges gewissen.
Und vor allem würden dann hoffentlich auch mal die Opfer geschützt und nicht der Täter als Opfer seiner früheren gewalt erfahrene Kindheit.
So ein Müll.
Jeder ist für sich verantwortlich und sollte nach seinem Alter dem entsprechend handeln.
Ich könnt mich hier in rage schreiben aber höre jetzt auf.
Das reicht für den ein oder anderen der jetzt anfängt zu diskutieren bis ins unendliche.
 
Ach ja Datenschutz !!! Ihr seit mir schon ganz schön schlampig hier im Forum. Bitte alle Gesichter und Kennzeichen verpixeln wenn ihr hier Bilder von den schönen Treffen reinstellt. Wer weiß den wer hier rumspioniert? Paranoia ? Klar !!! Sind ja genug hier mit gleicher Krankheit - siehe Beiträge oben :angry:
Wie gewohnt schön angefangen und dann den Post mit Grütze wieder unglaubwürdig gemacht. Wenn von den Treffen Fotos eingestellt werden, haben die Beteiligten dem vorher zugestimmt, somit gibt es da dann kein Datenschutzproblem;)
 
Die Dashcam Hersteller freuen sich erstmal. Bald werden die Teile serienmäßig im Fahrzeug sein könnte ich mir vorstellen. Zumindest für die Heutigen Nachrüstlösungen dürfte das größtenteils das Ende sein.
 
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