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Erst den Artikel lesen, eventuell noch verstehen. Und dann und nur dann labern.Müsste man dann den Dashcamnutzer nicht verurteilen wegen Verstößen gegen den Datenschutz? Auf jeden Fall gehört die Verwendung der Dashcams einmal ordentlich rechtlich geregelt.
Demnach bleibt's grundsätzlich bei "täterschutz vor opferschutz" *), obwohl dieser vorgeschobene persönlichkeitsschutz im öffentlichen raum durch immer mehr videoüberwachung vom selben staat ad absurdum geführt wird, auf dessen kosten diese richter leben ...
Bedauerlicherweise muss ich (auf basis der berichterstattung auf tagesschau24) feststellen, daß ich mit meiner obigen einschätzung (vom 14. april) -- leider -- recht hatte ...
Demnach bleibt's grundsätzlich bei "täterschutz vor opferschutz" *), obwohl dieser vorgeschobene persönlichkeitsschutz im öffentlichen raum durch immer mehr videoüberwachung vom selben staat ad absurdum geführt wird, auf dessen kosten diese richter leben ...
*) bzw. der dashcam-besitzer wird -- sogar noch expliziter als bisher -- zum persönlichkeitsrechte verletzenden unhold gemacht. Der darstellung auf t24 zufolge könnte der BGH-entscheid ein wink mit dem zaunpfahl an die untergeordneten instanzen sein, den per dashcam den sachverhalt beweisenden zwar vielleicht den zivilrechtlich geltend gemachten schadenersatz zuzusprechen, sie aber gleichzeitig wegen datenschutzverstoßes zu einem buß- / schmerzensgeld in gleicher höhe zu verdonnern. Wir sind jedenfalls auf die ausführliche begründung gespannt ...
Selbst die einfachsten Kameras haben einen G-Sensor zur Bewegungserkennung. Damit startet dann die Software die Anufnahme oder verhindert das Überschreiben der Aufnahme. Da würde ich mir keine Gedanken drum machen (wollen).Bin, was das automatische überschreiben alle x minuten angeht, zwar an sich durchaus einverstanden, kann mir aber gut vorstellen, daß so mancher in der stresssituation eines dauerhaft aufzeichnungswerten, beweise erfordernden ereignisses vergisst, dieses automatische überschreiben (rechtzeitig) abzuschalten...
Es muss sich aber keiner selbst belasten. Auch im Fall von Videoaufnahmen gilt mMn das Aussageverweigerungsrecht (leider keine Quelle - wer weiß es genau?).... Erfüllt den Zweck beim Unfall hat man einen Beweis. (kann aber auch nach hinten losgehen^^)
Genau so ist es. Grundsätzlich kann ich ja alles fotografieren, was mir im öffentlichen Raum vor die Optik kommt. Mit der Veröffentlichung und den Rechten sieht es da schon ganz anders aus (KLICK)... Und: es geht doch nicht um befürwortung dessen, daß jemand ungefragt andere leute filmt UND diese aufnahmen dann auch noch in welcher form und wo auch immer veröffentlicht (eine typisch dokkernaut'sche verdrehung ), sondern um beweissichernde und nur StA/polizei/gericht/eigenem RA zugänglich zu machende aufnahmen im falle von schadensereignissen, sei's zur abwehr ungerechtfertigter ansprüche dritter, sei's zur sicherung eigener ansprüche.
Jaul nicht Tret aufn Pinn...schreibt der, der fast jeden Tag auf der Autobahn bedrängt wird, nur weil er auf der rechten Spur 100 fährt. Also ich müsste die Kamera wenn hinten anbringen...
Wie gewohnt schön angefangen und dann den Post mit Grütze wieder unglaubwürdig gemacht. Wenn von den Treffen Fotos eingestellt werden, haben die Beteiligten dem vorher zugestimmt, somit gibt es da dann kein DatenschutzproblemAch ja Datenschutz !!! Ihr seit mir schon ganz schön schlampig hier im Forum. Bitte alle Gesichter und Kennzeichen verpixeln wenn ihr hier Bilder von den schönen Treffen reinstellt. Wer weiß den wer hier rumspioniert? Paranoia ? Klar !!! Sind ja genug hier mit gleicher Krankheit - siehe Beiträge oben