CptnBlaubaer
Mitglied Silber
- Fahrzeug
- Sandero Blue dCi 95
- Baujahr
- 2019
Man kann es mit seinem "Recht" auch übertreiben.
Auf das Risiko, das ein Austauschen der Scheibe auch langfristig beinhaltet, wurde ja schon hingewiesen. Wenn es der TE wirklich extrem stört weil sie nun täglich darauf schaut oder mit einem mulmigen Gefühl rum fährt, dann sollte sie es reklamieren. Wenn es eigentlich nicht stört, sollte sie es vergessen...
Die Kirche einfach mal im Dorf zu lassen hat auch nichts mit "hinnehmen" zu tun. Dinge, die die Funktion weder kurz- noch langfristig beeinträchtigen, die im ersten Moment nicht sichtbar sind, und die auch nicht schlimmer werden, müssen nun doch nicht immer sofort reklamiert werden. Das ist wieder so typisch Deutsch: Wenn man eigentlich nicht (mehr) im Recht ist auf die Kulanz den Gegenüber hoffen und rum maulen wenn sie nicht gewährt wird, umgekehrt aber selbst bei Kleinstigkeiten mit dem BGB um die Ecke kommen.
Wie gesagt, maximal würde ich das schriftlich bei einer Inspektion festhalten, falls daraus größere Spätschäden entstehen. Ist aber eigentlich unwahrscheinlich. Einen Aufreger, wenn die Werkstatt dann erst einmal nichts machen will und auch keine sonstigen "Kompensationen" verteilt, wäre das aber nun wirklich nicht. Würde ich bei allem was ich mir kaufe jede kleinste optischen Ungenauigkeit beanstanden, würde ich sehr viel Zeit bei der Post verbringen um Pakete zurück zu schicken, oder im Laden an der Reklamationstheke. Das erspare ich mir dann lieber.
Auf das Risiko, das ein Austauschen der Scheibe auch langfristig beinhaltet, wurde ja schon hingewiesen. Wenn es der TE wirklich extrem stört weil sie nun täglich darauf schaut oder mit einem mulmigen Gefühl rum fährt, dann sollte sie es reklamieren. Wenn es eigentlich nicht stört, sollte sie es vergessen...
Die Kirche einfach mal im Dorf zu lassen hat auch nichts mit "hinnehmen" zu tun. Dinge, die die Funktion weder kurz- noch langfristig beeinträchtigen, die im ersten Moment nicht sichtbar sind, und die auch nicht schlimmer werden, müssen nun doch nicht immer sofort reklamiert werden. Das ist wieder so typisch Deutsch: Wenn man eigentlich nicht (mehr) im Recht ist auf die Kulanz den Gegenüber hoffen und rum maulen wenn sie nicht gewährt wird, umgekehrt aber selbst bei Kleinstigkeiten mit dem BGB um die Ecke kommen.
Wie gesagt, maximal würde ich das schriftlich bei einer Inspektion festhalten, falls daraus größere Spätschäden entstehen. Ist aber eigentlich unwahrscheinlich. Einen Aufreger, wenn die Werkstatt dann erst einmal nichts machen will und auch keine sonstigen "Kompensationen" verteilt, wäre das aber nun wirklich nicht. Würde ich bei allem was ich mir kaufe jede kleinste optischen Ungenauigkeit beanstanden, würde ich sehr viel Zeit bei der Post verbringen um Pakete zurück zu schicken, oder im Laden an der Reklamationstheke. Das erspare ich mir dann lieber.