Fahrertür oben nicht richtig geschnitten

Das hätte man vorher bedenken sollen, dass man jetzt einen Neuwagen ohne Garantie hat.

Nein!

Wir diskutieren hier über zwei absolut grundverschiedene Dinge, die nichts, aber absolut nichts miteinander zu tun haben.

Auf der einen Seite steht die Garantie, die NACH der Fahrzeugübernahme die Mängel abdeckt, die während der anschließenden Garantiedauer auftreten.

Auf der anderen Seite stehen Mängel, die schon VOR der Fahrzeugübernahme bestanden und bei der Fahrzeugübergabe nicht bemerkt wurden.

Es dürfte in diesem Fall kein Problem sein glaubhaft festzustellen, daß der bemängelte Biegeradius schon bei der Fahrzeugübergabe bestanden hat und nur nicht von beiden Seiten (Verkäufer / Käufer) bemerkt worden war.

Denn einen solchen stabilen Blechbereich im nachhinein in dieser Art zu verbiegen, daß dürfte deutliche Spuren hinterlassen haben.

Hier verschiedene Dinge zu vermixen schafft nur Unsicherheit, verwirrt die Sachlage und verunsichert den Betroffenen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schriftlich eine Frist dem Autohaus setzen um den Sachmangel zu beheben.
Wenn diese fruchtlos verstreicht, ab zum Anwalt.
 
@Helmut,du hast ja recht aber du weißt wie Phantasievoll Dacia da sein kann!
Diese Situation zu entwirren wird Sache von Sachverständigen und Anwälten sein!
 
Diese Situation zu entwirren wird Sache von Sachverständigen und Anwälten sein!

Ja, so wie`s aussieht. leider.:(

Leider habe auch ich in den vergangenen 20 Jahren mehrfach ähnliche Fälle (privat aber auch geschäftlich) gehabt und weiß zwischenzeitlich, wie vertrackt die Juristerei oftmals sein kann.

Da wurden eigentlich aus der Laiensicht zunächst üble Sachverhalte und Anschuldigungen vom Juristen auseinaderdividiert und heraus kam dann ein total anderes, der Rechtslage konformes Bild.

Dieses Teilungsdenken hat aber bei mir als Juralaien einige Spuren hinterlassen und deshalb differenziere ich mitunter auch gerne ..... auch in diesem Fall.

Grundsätzlich finde ich es aber immer Schei@e, daß man bei solchen, im Grunde genommen überschaubaren Fällen einen Advokaten nehmen muß, der die ganze Sache ünnötig verteuert und der sich eine goldene Nase dabei verdient.
 
Für den Garatiegeber Dacia ist das sehr überschaubar:
In der Garantie Zeit am Fahrzeug außerhalb der Vertragswerkstatt gebastelt, Garantie verwirkt.

Da der Fahrzeug Besitzer ja ein Fachmann ist, dürfte der Einbau einer neuen Tür in Eigenleistung günstiger und weniger nervenaufreibend sein.
 
Er war ja nun da wo man als Kunde nicht König ist,,, vielleicht sollte er einfach nun erstmal versuchen bei der Renault Retail Group Niederlassung ( gibt`s ja genug in Berlin ) sein Garantiefall vorzutragen. Ein Bekannter von mir war auch mal in dem AH wo man nicht König ist und wollte einen Garantiefall geltend machen und wurde abgewimmelt,,, Renault Retail Group hat es als Garantiefall bearbeitet. Vor allem wenn er vielleicht nebenbei noch erwähnt das er nun mit vier Fahrzeugen eine neue Werkstatt sucht,,, da er zu der alten nicht mehr hin möchte.
 
Nochmal ganz langsam zum Mitschreiben:
Eine Gewährleistung ist eine Gewährleistung ist eine Gewährleistung. Die ist gesetzlich garantiert und die kann man nicht verwirken.

-ostsee-

Die Unterscheidung zwischen Garantie und Gewährleistung ist hier noch nicht genug thematisiert.
 
Für den Garatiegeber Dacia ist das sehr überschaubar:
In der Garantie Zeit am Fahrzeug außerhalb der Vertragswerkstatt gebastelt, Garantie verwirkt.

Sofern innerhalb der Garantiezeit Defekte auftreten kann das passieren.

Nachdem die Garantie aber erst bei der Fahrzeugübergabe zu laufen beginnt und die verbogene Türe offensichtlich schon bei der Fahrzeugübergabe bestand, handelt es sich um einen bei der Fahrzeugübergabe übersehenen Mangel am Fahrzeug, der schon vor Beginn der Garantie bestand.

Die Garantie steht hier also nicht zur Debatte, sondern es greift hier die Gewährleistung.
 
Im Prinzip völlig egal.
Der Besitzer kann nicht beweisen, dass das Problem schon bei der Übernahme des Fahrzeugs bestanden hat, er kann auch nicht beweisen, dass der Schadenicht infolge seiner Arbeiten an def Tür entstanden ist.

Damit ist es gleich schwierig auf Garantie wie auf Gewährleistung zu pochen.
Somit bleibt eigentllich nur die vage Möglichkreit um Kulanz zu bitten, aber da ist ja wohl jetzt der Kontakt zum AH hinüber.

Für mich sind das zuviel Eigentore.
 
Im Prinzip völlig egal.
Der Besitzer kann nicht beweisen, dass das Problem schon bei der Übernahme des Fahrzeugs bestanden hat, er kann auch nicht beweisen, dass der Schadenicht infolge seiner Arbeiten an def Tür entstanden ist.

Damit ist es gleich schwierig auf Garantie wie auf Gewährleistung zu pochen.
Somit bleibt eigentllich nur die vage Möglichkreit um Kulanz zu bitten, aber da ist ja wohl jetzt der Kontakt zum AH hinüber.

Für mich sind das zuviel Eigentore.

Genau das sehe ich anders. Selbst bei Beweislastumkehr gibt es keinen ausreichenden Grund einen Austausch abzulehnen.
Die Tür hat offensichtlich oben einen falschen Bogen. Das ist ein Mangel, der nicht nachträglich entstehen kann, ohne Spuren zu hinterlassen.
 
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