Umbau und Konservierung Logan Mcv II

Nö, den werterhaltenden Charakter einer professionellen Hohlraumversiegelung, schlägt sich in einem Gebrauchtwagengutachten nieder. Es wird ja nicht umsonst kontrolliert, in welchem Zustand die Karosserie sich befindet.
 
Zwischen 1995 und 2000 begannen Warenhäuser mit dem Verkauf von Maschinen zur Datenverarbeitung. In meinen Bekanntenkreis tauchten immer mehr dieser Maschinen auf, an denen ich schon jahrelang vorher bastelte.
Den K dieser Maschinen wurde die Garantie verweigert, wenn an den Datenverarbeitungsmaschinen die Gehäuse(durch mich)geöffnet wurden. Dabei waren diese Maschine schon ab Fabrik, mit Erweiterungsmöglichkeiten ausgestattet, für deren Nutzung das Gehäuse geöffnet werden musste. Da musste ein K erst klagen, dass bei einer Öffnung des Gehäuses, die Garantie nicht verfällt.

Wenn in den Garantiebestimmungen stehen würde, dass ich mein Auto NICHT konservieren darf, würde ich entsprechende Klausel durchstreichen, bzw. den Neuwagen stehen lassen :rolleyes:
 
Kommt darauf an wer das wie macht. Würdest Du eine Garantie übernehmen wollen, wenn der Kunde ein Mittel benutzt das Gummi angreift und Du für den Tausch der Teile 3000€ bezahlen müßtest?
Ich habe schon Basteleien gesehen, da war wirklich alles falsch und das zu untersuchen würde ich auch den Kunden bezahlen lassen. Da das zu teuer ist geht eben schnell die Garantie flöten.
Es geht ja auch nicht nur um eine Hohlraumkonservierung.
 
Grundsätzlich recht schön und gut, in diesem Falle aber (den Threaderöffner betreffend) war das ganze schon makaber.

Er bemängelte einen falschen Biegeradius der Türe, worauf ihm unterstellt wurde, daß dies vom Gewicht seiner Dämmung stammen würde :lol: - und auf Grund seiner Arbeiten sowieso keine Garantie mehr wäre.

Genau so gut könnte man eine Garantiearbeit am Schließmechanismus der Hecktüre verweigern mit der Begründung:
"die Garantie ist erloschen, weil sie den Haltestab der Motorhaube entfernt und anstelle dessen eine Gasdruckfeder montiert haben".

Ein Mix aus Sippenhaft und unqualifizierten Rundumschlag nenne ich so etwas.
 
Grundsätzlich recht schön und gut, in diesem Falle aber (den Threaderöffner betreffend) war das ganze schon makaber.

Er bemängelte einen falschen Biegeradius der Türe, worauf ihm unterstellt wurde, daß dies vom Gewicht seiner Dämmung stammen würde :lol: - und auf Grund seiner Arbeiten sowieso keine Garantie mehr wäre.

Genau so gut könnte man eine Garantiearbeit am Schließmechanismus der Hecktüre verweigern mit der Begründung:
"die Garantie ist erloschen, weil sie den Haltestab der Motorhaube entfernt und anstelle dessen eine Gasdruckfeder montiert haben".

Ein Mix aus Sippenhaft und unqualifizierten Rundumschlag nenne ich so etwas.

Ich sage es mal so, Fahrertür/Beifahrertür beim MCV hat ca 5 mm Platz bevor sie über die vordere Kante der Hinteren Tür
schleift. Wer einen MCV hat kann gern mal nachschauen. Blöde Konstruktion.:blink:

Da reicht schon ein lässiges "Auflehnung" auf die Tür mit entsprechendem Gewicht oder/und eine gut gemeinte
Dämmung oder ähnliches. Und schon sind die ca 5 mm weg.:lol:

In so einem Fall würde ich wahrscheinlich "zurück Biegen" und Unterlagen bei den Scharnieren beibringen.

Selbstverständlich kann man philosophieren meditieren :) Fakt ist, die Garantie bzw Gewährleistung ist weg.
 
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