EU Neuwagenlieferanten

  • Ersteller Ersteller Byebye 13887
  • Erstellt am Erstellt am
Nu ja, ich glaub nem Verkäufer den ich nicht kenne nicht mal den Guten Tag Wunsch bei der Begrüßung. Wenn ich was am 34.14.2140 haben will, dann schreib ich das in den Vertrag und schreib auch gleich die Konsequenzen für den Lieferverzug rein.
Was gibts bei Nichterfüllung des Vertrages denn sonst? Schadensersatz...und den muss ich in € und cent erst mal nachweisen.
Den Schadensersatz weisst Du ganz einfach dadurch nach, dass Du Leihwagenrechnung, Taxiquittung oder Fahrkarte vorlegst.
 
Den Schadensersatz weisst Du ganz einfach dadurch nach, dass Du Leihwagenrechnung, Taxiquittung oder Fahrkarte vorlegst.

Richtig, wenn ich kein Auto mehr habe.

Sollte aber nicht Kern meiner Aussage sein. Der erste Teil: Wenn ich was will, mach ichs schriftlich
 
Richtig, wenn ich kein Auto mehr habe.

Sollte aber nicht Kern meiner Aussage sein. Der erste Teil: Wenn ich was will, mach ichs schriftlich
Das ist schon richtig aber die Wenigsten aendern vorgegebene Vertraege.
Dann ist auch die Formulierung wichtig.
"Ca." Ist dann falsch.
"Verbindlicher Liefertermin" richtig.
 
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