EU Neuwagen - Garantierückabwicklung

ER wird sich da raus lamentieren, und kann ja auch nicht wirklich was machen da er Dacia Vertragshändler ist
Ist erstmal egal. Er hat die FIN, er hat die Anfrage, er muss korrekt antworten. Ansonsten sollte ein Anwalt die Haftung in dieser Frage prüfen.
Weil Dacia bekannt für dieses Kundenunfreundliche Verhalten ist war mein Ersatz für den Logan MCV KEIN Dacia mehr….
Das sehe ich anders. Dacia gewährt immerhin sogar drei Jahre, wo andere nur zwei gewähren. Die Spielregeln sind auch klar. Zur Beibehaltung der Garantie jährliche Inspektionen. Wenn die Kunden dann das nicht auf die Reihe bekommen, ist es deren Problem. Und in diesem Fall hat er extra bei einem deutschen Vertragshändler nachgefragt - um alles richtig zu machen.
Nun die gesetzliche läuft bis zum November
Lief bis November 2021.
Das AH war ehrlich und aht dem Kunden sogar gesagt dass sie da keine Erfahrung habent.
Falsch. Er hat die - falsche - Aussage des GF sogar schriftlich.
Die vertragliche Seite liegt hier beim Autokäufer. Nicht wissen schützt vor Schaden nicht.
Er hat extra nachgefragt um Wissen zu erhalten.
Wissen ist ne Holschuld. Im Zweifel bei Dacia anrufen und FIN mitteilen. Kann das AH machen, kann der Kunde machen. Spätestens dann müßten die eigentlich bei Dacia raus finden was Sache war. Nun ja, wie bereits geschrieben, das können nur Anwälte klären. Ist es das Finanziell bezüglich Anwaltskosten wert?
Aber sicher. Ein Garantieschaden - z.B: ein Austauschmotor - kann sehr teuer werden. Hoffentlich hat er eine Rechtschutzversicherung.

Und ich denke, der Geschäftsführer wird auch eine GF - Versicherung haben. Also ist es für ihn auch kein großes Problem.
 
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  • #17
Danke für die vielen Antworten. Ich habe nun mal das Beschwerde Formular von Dacia bemüht und bin sehr gespannt ob/wann sich da jemand meldet.
 
Danke für die vielen Antworten. Ich habe nun mal das Beschwerde Formular von Dacia bemüht und bin sehr gespannt ob/wann sich da jemand meldet.
Versuch bitte mal herauszufinden wer bei Dacia als Erstbesitzer unter Auslassung der EZ in deren EDV gemeldet ist. Denn die müssen ja einen Grund haben warum sie Dir die Garantie per EZ als Laufzeitbeginn später verweigert haben. Die Antwort "ist uns bisher nicht bekannt" würde dann spannend für den Rechtsweg werden. Dann hast Du die Lösung ab wann Garantielaufzeit wahrscheinlich tatsächlich sein könnte, brauchst dann einen Anwalt. :D
 
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  • #19
Versuch bitte mal herauszufinden wer bei Dacia als Erstbesitzer unter Auslassung der EZ in deren EDV gemeldet ist. Denn die müssen ja einen Grund haben warum sie Dir die Garantie per EZ als Laufzeitbeginn später verweigert haben. Die Antwort "ist uns bisher nicht bekannt" würde dann spannend für den Rechtsweg werden. Dann hast Du die Lösung ab wann Garantielaufzeit wahrscheinlich tatsächlich sein könnte, brauchst dann einen Anwalt. :D
versuche ich! Danke!
 
Nun ja, wie bereits geschrieben, das können nur Anwälte klären. Ist es das Finanziell bezüglich Anwaltskosten wert?
Mit Rechtsschutz: auf jeden Fall.
Mir kommen da so Situationen wie das Elend mit den 1.2L TCe Motoren in den Sinn. Da ohne Garantie dazustehen ist mal richtig teuer. Ohne Rechtschutz und ohne konkreten Schaden: eher nicht…
 
Sehe ich eher schwierig hier einen Rechtsanspruch auf die Garantieleistungen (3. Jahr) bei Renault Deutschland anzumelden.
wissenswertes
Sachmängelhaftung / Garantie

Wenn das Auto jetzt nen größeren Schaden bekommen würde bis zum Herbst, wäre im Zweifelsfall Renault als Vertreter von Dacia in Deutschland wohl noch in der Haftung wenn man sich streitet. - Anfechten könnten die zwar formal weil die zu den Garantiebedingungen gehörende Inspektion um 3 Monate überzogen wurde, angesichts des niedrigen Kilometerstands, und wenn man zudem noch schriftlich hat das einen das Autohaus hier falsch beraten hat. Im Streitfall hätte man ganz gute Chancen von wegen. Garantiereparatur.

Sich die "freiwillige" 3 Jahres-Garantie oder gar einen Anspruch auf die Garantieverlängerung zu "erstreiten" aber nicht wirklich. Sehe ich auch als Zeitverschwendung sich damit überhaupt noch zu befassen in dem Fall.

Praxis also:
- Schauen dass das Auto bis November hält. :p
- Danach als Ersatz der Renault-Anschlussgarantie eine Reparaturkostenversicherung abschließen. Das Auto zur Meisterwerkstatt fahren die sich künftig darum kümmern soll, welche den Zustand bescheinigt und sofern der immernoch nicht gemacht wurde, den Ölwechsel machen.
- Der Dacia Wartungsplan ist nur die Minimalwartung mit der das Auto die Garantiezeit knapp überleben soll.
 
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bei Renault/Dacia schon, aber wenn er nachweisen kann, dass der Händler ihm Mist erzählt hat, dann steht dieser in der Haftung. Man kann ja von einem Vertragshändler erwarten, dass man korrekte Aussagen bekommt. Ausserdem finde ich es bewundernswert, wie man sich da versucht aus der Affäre zu ziehen. Die Wartung A beinhaltet m.W. ausser Pollenfilterwechsel nichts relevantes (meines Erachtens will man hier ausserdem nur den Leuten das Geld aus der Tasche ziehen, denn der Pollenfilter wird anschließend auch nur aller 2 Jahre gewechselt...). Erst die Wartung B beinhaltet den Ölwechsel. Also wegen eines verspätet gewechselten Pollenfilters kompletter Garantieverlust? Ich wage zu bezweifeln, dass das vor Gericht so durchgehen würde.
 
meines Erachtens will man hier ausserdem nur den Leuten das Geld aus der Tasche ziehen, denn der Pollenfilter wird anschließend auch nur aller 2 Jahre gewechselt...

Das ist nur eine Inspektion um sicherzugehen, dass das Auto sich planmäßig nicht zu schnell, aber auch nicht zu langsam abnutzt. :dance:
 
Sich die "freiwillige" 3 Jahres-Garantie oder gar einen Anspruch auf die Garantieverlängerung zu "erstreiten" aber nicht wirklich.
Nö, es geht mir auch gar nicht darum die Garantie zu erstreiten. Die gibt ja der Hersteller, und der hat seine Bedingungen.
Nein, Ansprechpartner für Schadenersatz (denn dem TE entsteht uU ein Schaden dadurch, dass ein Schaden am Fahrzeug eben nicht vom Hersteller übernommen wird) ist allein das AH, welches dem TE diesen Blödsinn erzählt hat. Und ich sehe da recht gute Chancen damit vor Gericht zu gewinnen.
 
Zu jedem Fahrzeug gehören Garantiebedingungen und Wartungsplan (Fahrzeugspezifisches Datenblatt für Garantie und Service) und darin steht in jeder Sprache:

"Die darin angegebene Garantiedauer errechnet sich ab dem Tag der Fahrzeugübergabe an den Erstkäufer oder ab dem Tag der Erstzulassung des Fahrzeugs, je nachdem welcher Tag früher liegt."

Bei einem EU Import ist der Erstkäufer der EU-Händler, der vom ausländischen Vertragshändler kauft.
Man sollte beim Kauf darauf achten, das auch alle Unterlagen zum Fahrzeug mit übergeben werden.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #26
Vorher habe ich nochmal einen Anruf von Renault erhalten. Es war die gleiche Dame vom Vormittag. Sie stellte mir zu Beginn die Frage ob sich am Sachverhalt noch was geändert hätte oder warum ich nun das Beschwerdeformular benutzt hätte.

Na ein paar Wortwechseln bzgl. Wer erster Besitzer ist und wie sie drauf kommt das die EZ in Frankreich in FR gewesen seien (Tageszulassung) hatten wir ein Recht gutes Gespräch. Sie habe das im ersten Gespräch so nicht rausgehört das mir das AH die EZ als Wartungsdatum nannte. Ich solle ihr bitte ein paar Tage zeitlassen, sie habe noch eine Idee was sie für mich tun könne. Möchte aber nichts versprechen. Das AH wird sie außerdem nochmals kontaktieren und nachfragen ob das AH tatsächlich diese Aussagen getroffen hat. Habe ihr mitgeteilt das ich als Beweis vorlegen könne, auch das ich vom Prinzip her keinen Termin verpennt habe.

Kurzum, da sind ma mol gspannt was do no rauskommt.

Und ja, der Dacia A Service besteht aus einer Durchsicht und einem 27€ netto mega teuren Pollenfilter.

Überrascht bin ich jedenfalls aktuell von der Reaktionszeit von Renault. Dafür erstmal Daumen hoch. Wenn ich es richtig verstanden habe ist die Dame aus dem Fachbereich Service.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Maßgebend bleibt der Verkäuferhinweis: "Laufzeitbeginn November 2020". Der Generalimporteur bleibt außen vor. Erstkäufer war der Händler der Dir den Wagen verkauft hat. Somit sehe ich da wenig Aussicht auf Nachbesserung. Lediglich davon ausgenommene Möglichkeiten bleiben Di rja weiter erhalten. Bleibe daher nun innerhalb des Wartungsintervalls gerechnet ab 2020. Das sollte Dacia dann akzeptieren.
Wenn der Importeur außen vor ist wäre ich safe. Glaube das allerdings nicht ganz. Der Wagen wurde von meinem Händler erst im März 2021 beim Importeur vom Großhändler bezogen, sprich, ich habe ihn im März beim Händler gekauft und er danach beim Großhändler. Der Wagen stand nicht beim Händler auf dem Hof, ich musste eine Woche "warten" bis das Auto aus Bonn kam.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, Ansprechpartner für Schadenersatz (denn dem TE entsteht uU ein Schaden dadurch, dass ein Schaden am Fahrzeug eben nicht vom Hersteller übernommen wird) ist allein das AH, welches dem TE diesen Blödsinn erzählt hat.
Genau so. :yes: Und der GF wird auch versichert sein.
.
"Die darin angegebene Garantiedauer errechnet sich ab dem Tag der Fahrzeugübergabe an den Erstkäufer oder ab dem Tag der Erstzulassung des Fahrzeugs, je nachdem welcher Tag früher liegt."
Na, das sollte dann auch ein Geschäftsführer eines Vertragsautohauses wissen, oder?

hatten wir ein Recht gutes Gespräch. Sie habe das im ersten Gespräch so nicht rausgehört das mir das AH die EZ als Wartungsdatum nannte. Ich solle ihr bitte ein paar Tage zeitlassen, sie habe noch eine Idee was sie für mich tun könne.
Das klingt doch schon mal gut, schreib dann bitte ein Update, wenn es etwas Neues gibt.

Habe ihr mitgeteilt das ich als Beweis vorlegen könne, auch das ich vom Prinzip her keinen Termin verpennt habe.
Gut gemacht, dass Du es schriftlich hast.

Und falls hier jemand mitliest :) :
Das ist eine gute Chance, einen Neukunden glücklich zu machen, der eigentlich alles richtig gemacht hat.
 
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  • Themenstarter Themenstarter
  • #28
Nachdem sich Renault bis gestern nicht mehr gemeldet hatte, habe ich es am Montag dort nochmals versucht. Die Ansprechpartnerin war leider um 16:00 nicht mehr im Haus. Eben dann den Rückruf erhalten, Sie konnte es noch nicht final klären, sieht aber die Chancen auf Nachbesserung bei Renault sehr gering an. Auf die Frage ob sie den Schriftwechsel mit dem AH noch erhalten möchte wich sie aus. Sie wird aber den GF vom AH kontaktieren und dessen Aussage einholen (?!)

Es geht also spannend weiter.
 
Also wenn du wirklich alles schriftlich hast, dann hast du sehr gute Karten. Wenn du das nächste Gespräch hast und man sich dann rauswinden will, dann würde ich an deiner Stelle auch diesen Joker schon mal ziehen. Ich würde dann darauf verweisen, dass du dich nicht streiten willst, aber wenn es nicht anders geht, du deine Rechte durchaus juristisch dursetzen wirst, sofern erforderlich.

Ich drück auf jeden Fall die Daumen, dass sich alles zum Guten wendet.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #30
So, eben den abschließenden Anruf von Renault erhalten, Sie hätte sich nochmal mit dem GF vom AH in Verbindung gesetzt, Aussage von dort: Ich hätte beim Abschluss der Garantieverlängerung nicht angegeben das es sich um einen EU Import handelt. Wohl gemerkt das ja die Garantie über Renault bestätigt wurde (muss man jetzt nicht verstehen).

Auf die Nachfrage an Renault ob ich eine abschließende Stellungnahme von Renault erhalte, verneinte sie. Sie sei ja da nicht der Vertragspartner.

Allerdings stellte Sie eine Rückfrage auf: an wen geben Sie diesen Vorgang den nun weiter. Die Antwort meinerseits: Na entweder in den Mülleimer oder eher gesagt an einen RA.

Sollte hier jemand von Renault mitlesen, ihr seid Klasse. Ich feiere euch!
 
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