Ich werde auf Deinen
nicht weiter reagieren, schon das ist wieder falsch! Es gibt überhaupt keine EU-Verordnung zu den Umweltzonen!
Grundlage ist vielmehr die EU-Richtlinie 2008/50/EG und diese wird durch nationale Gesetzgebung umgesetzt! Denn EU-Richtlinien sind keine EU-Verordnungen!
Das könnte ein studierter Jurist Wissen, aber was soll es!
Und solange es in DEUTSCHLAND keine gesetzliche Grundlage gibt einzelne Fahrzeuggruppen zu selektieren, kann keine Stadt und keine Landesregierung etwas umsetzen!
Dazu wurden EU-Verordnungen stark zurück gefahren und oft nur noch EU-Richtlinien erlassen!
Das haben auch schon zahlreiche Deiner Kollegen in der Verhandlung in Stuttgart angeführt. Aber Du möchtest auch nicht verstehen, dass darüber das VG Stuttgart gar nicht zu entscheiden hatte, sondern entscheiden musste, ob die Stadt aus (Alibi)Gründen zur Erreichung der Grenzwerte Dieselfahrzeuge verbieten muss.
Nur diese Entscheidung wurde in dem Urteil abgeurteilt. Ob dies überhaupt rechtlich möglich ist, wurde dort überhaupt nicht beachtet und aus genau diesem Grund wird die Klage nach vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung wohl vor dem Bundesverwaltungsgericht erneut verhandelt werden!
Gleichwohl ist auch denkbar, dass die Stadt Stuttgart zum 1.1.2018 ein Fahrverbot erlässt und dies in einem Eilverfahren sofort außer Kraft gesetzt wird, weil es gegen geltendes Recht verstößt, wenn bis dato keine Rechtanpassung stattgefunden hat!