Dokker EG Genehmigung

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Fahren darfst du damit das gleiche, Sonntagsfahrverbot gilt dafür nicht, auf den Parkplätzen erkennt nun wirklich kein Parkwächter den Unterschied, etc.

Bei der LKW Zulassung ist es doch so dass der Reifendruck über den Kotflügeln aufgedruckt sein muss und damit das Fahrzeug deutlich als LKW erkennbar ist.
 
Ich habe das schon öfter gesehen, ob es Pflicht ist kann ich nicht sagen
 
Anhängerbetrieb ist mit LKW Zulassung aber grenzwertig. Sonntagsfahrverbot und Ferienreise-Verordnung!??
 
Och nö.

das haben wir doch hier schon 100mal durch.

Solange klar ersichtlich ist, das es sich um eine private Fahrt handelt, darin ist also auch einen kostenlose Nachbarschaftshilfe enthalten, ist seit geraumer Zeit durch den Gesetzgeber dieses Fahrverbot gestrichen, davor seit vielen Jahren auf Landesebene bereits nicht mehr als Vergehen eingestuft.

§ 30 Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot
Ja/Nein nur in 10 Bundesländern.....
 
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  • #42
So, nur mal falls es jemanden interessiert. Ich habe das Thema nicht weiter verfolgt, und bin nochmal zum Händler. Was soll ich sagen, das Auto wurde zurückgenommen und ich bekomme den Tce 130 GPF. Super Aktion vom Händler. Ich freu mich.
 
So, nur mal falls es jemanden interessiert. Ich habe das Thema nicht weiter verfolgt, und bin nochmal zum Händler. Was soll ich sagen, das Auto wurde zurückgenommen und ich bekomme den Tce 130 GPF. Super Aktion vom Händler. Ich freu mich.

Dann haste aber echt Schwein gehabt, der dann sehr kulant war, dich nicht über Ohr haut und darauf setzt das du dein nächstes Auto auch dort kaufst.
Der Dacia Händler, ist nicht so kulant.
Der hat das Auto angemeldet, obwohl wir den Vertrag widerrufen haben (nachdem, die Anmeldung mehrmals wegen falscher EVN, und Typen Nr. über einen Zeitraum von 3 Wochen scheiterte) nachdem, wir erfahren haben das es sich bei N1 um ein Nutzfahrzeug mit den entsprechenden Nachteilen, insbesondere das der Motor nicht die neue PKW Abgasnorm erfüllt.
Nun steht das Auto, angemeldet beim Händler, der natürlich auf Übernahme besteht. Da kommen dann, vom VK Sprüche, wie "das ganze Verkaufs Gespräch, und die Fahrzeug Presentation, ist vollkommen unverbindlich, und kann immer Missverständnisse beinhalten. Der Kunde müsse schon selber im Internet, alles auf Richtigkeit überprüfen"
Da der Händler nicht Einsichtig ist, werden wir wohl vor Gericht ziehen müssen (was sich bei der heutigen Überlastung der Gerichte, nur ein paar Monate hinziehen kann)
 
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