Anhängelast Duster dCI 115 Celebration

iMattmax

Mitglied Bronze
Fahrzeug
Duster 2 Celebration Blue dCi 115 4x2
Baujahr
2020
Beim nochmaligen Nachschauen in Kfz-Schein ist mir aufgefallen, das die gebremste Anhängelast 1.500kg ist und die ungebremste Anhängelast 710kg.
Grundsätzlich habe ich damit kein Problem, weil mein Anhänger ein gebremster Anhänger mit 1.500kg ist.
Aber warum sind ungebremst nur 710kg erlaubt? Ist das bei allen Duster so oder gibt es da auch andere ungebremste Anhängelasten?
 
Ist bei allen Autos so. ADAC schreibt: ,,In Deutschland müssen nur Pkw-Anhänger mit über 750 Kilo zulässigem Gesamtgewicht eine Auflaufbremse haben."
 
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  • #3
@Schwarzwald-Duster Danke, für die Info. Aber leider beantwortet das nicht die Frage. Mir ist schon klar, das Anhänger über 750kg ZGG gebremste Anhänger sein müssen, bzw. über eine Auflaufbremse verfügen müssen.
In der Fragestellung geht es aber um das Zugfahrzeug Dacia Duster.
 
@iMattmax !
Du hast einen DieselDuster, damit hast du höhere Werte zugestanden.
Die Benziner haben nur 1200 kg und glaublich 680 ungebremst.
LG
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #5
Okay, ich will ja auch nicht meckern. Ich dachte nur wenn ich 1.500kg gebremst anhängen darf, dann wären sicherlich auch 750kg ungebremst drin.
 
Demnach müssten im Schein 1345kg als Leergewicht eingetragen sein.

§42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht

(2) Hinter Krafträdern und Personenkraftwagen dürfen Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat; Krafträder gelten trotz getrennter Bedienungseinrichtungen für die Vorderrad- und Hinterradbremse als Fahrzeuge mit Allradbremse, Krafträder mit Beiwagen jedoch nur dann, wenn auch das Beiwagenrad eine Bremse hat. Werden einachsige Anhänger ohne bauartbedingt ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #8
Die techn. ZGG ist mit 3.055kg im Zulassungsbescheinigung Teil I angegeben.
 
Ok das klingt dann als wenn du zwar 1500 kg gebremst ziehen darfst, jedoch wenn du das zulässige Gesamtgewicht erreichst war bei ca 1800kg sein dürfte darfst nur nur noch ca 1200kg gebremst ziehen. Sprich leeres Auto 1500 kg Anhänger volles Auto nur noch 1200 kg Anhänger.
 
Duster Benzin 150PS 4x2
Anhängelast ungebremst 665kg. Fahrzeug ist in der Schweiz zugelassen.
 
Okay, ich will ja auch nicht meckern. Ich dachte nur wenn ich 1.500kg gebremst anhängen darf, dann wären sicherlich auch 750kg ungebremst drin.
Das sind sie doch deine 710 + Anhängekupplungslast und schon hast du sogar über 750 kg :)
 
750 Kg ungebremste Anhängelast machen heute einfach keinen Sinn mehr. Die Anhängelast entspricht ja nicht dem tatsächlichen Gesamtgewicht des (abgekuppelten) Anhängers, sondern lediglich seiner Achslast, weil die vom Anhänger generierte Stützlast im angekuppeltem Zustand „vom Zugfahrzeug getragen“ wird und somit der Zuladung des Fahrzeuges zuzurechnen und zur Ermittlung der Anhängelast zu subtrahieren ist. Hört sich im ersten Moment komisch an, ist aber einfache Mathematik.
Wenn sich eine 50 Kg schwere Person auf die Anhängerkupplung stellt, generiert sie genau so wenig Anhängelast, als wenn sie im Kofferraum oder auf der Rückbank säße. Genau so verhält sich das mit der Stützlast des Anhängers.

Es gab früher mal ungebremste SDAH mit 800 Kg zulässigem Gesamtgewicht, da machte das noch Sinn. Bei heutigen Anhängern nicht mehr.
 
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