6,6 kW Wechselstrom / Schieflastverordnung

Intrepid

Mitglied Diamant
Fahrzeug
Logan II MCV dCi 90 Logan II MCV dCi 95 Spring Electric
Der Spring lädt an einer deutschen Wallbox wegen der Schieflastverordnung und dem einphasigen Anschluss seines internen Batterieladesystems mit 3,7 bis 4,6 kW (je nachdem, ob es sich um ein 11-kW- oder 22-kW-Wallbox handelt).

Auf welcher Phase müssten den die 6,6 kW liegen, um das volle im Auto vorhandene Wechselstrom-Ladepotenzial nutzen zu können?

Ich habe nächste Woche den Elektriker da, der sich unseren Hausanschluss anschaut, um anschließend die Wallboxen installieren zu können. Was kann ich ihm bieten, falls er mich fragt, wo die 6,6 kW anliegen müssen?

Ich bekomme zwei 22-kW-Wallboxen, die beide zusammen aber niemals mehr als 22 kW gleichzeitig abgeben können sollen. Soviel weiß ich, dass ist mit dem Stromversorger und dem Netzbetreiber ausgehandelt. Mehr weiß ich noch nicht. Ich hoffe, dass ich die Einschränkung, die durch die deutsche Schieflastverordnung gegeben ist, überwinden kann. Sie gilt nicht immer und überall.



Das lag bei einem Händler auf dem Schreibtisch, habe ich fotografiert:

Unbenannt.png

Aber das hilft dem Elektriker auch nicht wirklich.
 
Ich hätte nicht erwartet, das es dabei etwas zu beachten gibt?
Deine Wallboxen werden ja jeweils 3-phasig an 32A-Leitungen angeschlossen.
Somit stünden bei 3-phasigem Laden die 22kW zur Verfügung. Der Spring ignoriert zwei Phasen.

Du installierst zwei der Wallboxen und ich hielte es für wahrscheinlich, das irgendwann in der Zukunft auch mal an beiden Geräten "einphasige Lader" hängen und je 5kW ziehen.
Deswegen könnte es zweckmäßig sein, die Boxen unterschiedlich zu belegen.
Aber ich glaube, selbst das wäre nicht notwendig?

Der Elektriker wird das definitiv wissen.
 
Ich bin Elektriker und hab schon so einige Wallboxen installiert. Eine 22kw Wallbox war aber nur einmal dabei und das war auch nur eine die 2 Ladekabel dran hatte und 2 Mal 11Kw pro Kabel konnte. 22KW für zu Hause wollte noch niemand haben,das dürfte ein Sonderfall sein. Wird dafür eine neue Verteilung installiert,oder sind noch so viele Teilungseinheiten frei für 6 Sicherungen und 2 4 polige Fi-Schutzschalter?
Um sicher zu gehen würde ich die Phasenfolge unterschiedlich aufklemmen. Normalerweise nicht nötig wenn normal 3phasig geladen wird.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #4
Ich hätte nicht erwartet, das es dabei etwas zu beachten gibt?
Google doch mal nach Schieflast.

Und ja, der Elektriker weiß es. Er weiß aber nicht, auf welcher Phase der Spring die 6,6 kW benötigt. Das ist meine Frage.

22-kW-Wallboxen deshalb, weil es nur dafür die Förderung gibt (ist ein altes Förderprogramm; neuere Förderprogramme machen es umgekehrt: da gibt es nur Geld bei 11 kW).

Und was die Wallbox kann, ist ja eigentlich egal. Mit den beiden 22-kW-Wallboxen bin ich für die nächsten Jahre gut gerüstet. Das Auto kann nur 6,6 kW, die Versorgungsleitung entweder 4,6 oder 7,4 einpahsig oder 22 kW dreiphasig. Und max. 22 kW gleichzeitig für beide Wallboxen.

Eine Wissenschaft für sich, von der ich erst sehr wenig verstehe.
 
Die Wallbox hat ein Steuersignal an dem das Auto erkennt ob es an einer normalen Schukodose hängt oder Wallbox. Bei einphasigem Laden ist die Phase egal. Bei 2 Boxen sollte natürlich das auf 2 unterschiedlichen Phasen verteilt werden. Das heißt die 3 Phasen für die Drehstrom Wallboxen sollten L1-L3 rotieren und nicht gleich anschließen.

Wie sollen die beiden Boxen die Gleichzeitigkeit begrenzen? Haben die eine Kommunikation untereinander?
 
Bei Wechselstrom und nur einer Phase darf der Spring aufgrund der Schieflastverordnung in TN-Systemen in Deutschland nicht mehr als 4,6 KW ziehen. Wenn die Wallbox an einen Drehstromanschluss angeschlossen wird, sollte dein Elektriker sich dann hier die Phase aussuchen die ansonsten in deinem TN Netz am geringsten belastet ist, aber dass wird der schon alles wissen.

Update: Natürlich sind an einem Drehstromanschluss höhere Leistungen möglich z.b. zwischen 2 Phasen bis zu 7,4 KW aber erstens ist dass meines Wissens auch nicht erlaubt und zweitens scheint doch der Spring dass mit seiner Ladeinfrastruktur auch gar nicht zu nutzen, wenn ich mir die Bilder so ansehe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man nicht weiß welche Phase der Spring anzapft,dann wie gesagt die Phasen an den Wallboxen unterschiedlich aufklemmen. Dann ist garantiert das bei jeder Box eine andere genutzt wird. Das ist ne ganz einfache Sache und da spricht nichts dagegen.
 
Interessantes Thema, steht für uns auch bald an.
Das lag bei einem Händler auf dem Schreibtisch, habe ich fotografiert
Magst Du mit welcher Kamera Du das "Foto" aufgenommen hast? Die kaufe ich mir sofort. Keine Helligkeitsunterschiede, keine Perspektivenfehler, kein Ausfransen bei der kleinen Schrift - Die Kamera brauche ich auch.
 
Ich bin Elektriker und hab schon so einige Wallboxen installiert.
Wie ist das bei solchen Erweiterungen bei betagter Bestandselektrik? Muss die gleichzeitig auf aktuellen Stand gebracht werden? Zum Beispiel in Bezug auf Kombiableiter/Überspannungsschutz und Spannungsfall?
 
Wie ist das bei solchen Erweiterungen bei betagter Bestandselektrik? Muss die gleichzeitig auf aktuellen Stand gebracht werden? Zum Beispiel in Bezug auf Kombiableiter/Überspannungsschutz und Spannungsfall?
Es muss zumindest Platz in der Verteilung sein für die Sicherungen und Fi-Schutzschalter. Wenn das nicht gegeben ist,dann wird entweder eine neue Verteilung gesetzt die dann erstmal nur für die Wallbox ist, ich habe aber auch schon die ganze Verteilung komplett austauschen müssen.Dann kommt auch ein Überspannungsschutz zum Einsatz.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #11
Ich kann ja mal ein Update geben, bei der Installation in meinem Keller
  • wird ein neuer Verteilkasten für den Wallboxanschluss neben den alten gesetzt
  • und die Schieflastverordnung ist einzuhalten.
 
Ich kann ja mal ein Update geben, bei der Installation in meinem Keller
  • wird ein neuer Verteilkasten für den Wallboxanschluss neben den alten gesetzt
  • und die Schieflastverordnung ist einzuhalten.
Wie wird eigentlich die Einhaltung der Schieflastverordnung praktisch umgesetzt?
Bei Einzelverbrauchern wie Deinen Wallboxen kann das ja statisch über Begrenzung und/ oder gedrehten Phasenanschluss erfolgen.

Aber stören wird die Schieflast den Netzbetreiber ja eigentlich nur, wenn dies beim Hausanschluss auftritt?

Also als Beispiel:
Beim Betrieb einer PV-Anlage nutzt man den erzeugten Strom möglichst selber.
Heißt: wenn viel Strom vom Dach zur Verfügung steht, laufen geplant die meisten „Stromfresser“.
Wenn dann zufällig beispielsweise eine Wallbox einphasig mit 3,6kW, ein Heizstab mit 3kW und eine kleine WP-Klimaanlage auf gleicher Phase liegen, müsste das den Netzbetreiber doch eigentlich stressen?

Oder habe die Boxen dann ein Lastmanagement und regeln die Ladeleistung dynamisch je nach Phasenbelastung?
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #13
Ich kann Dir Deine Fragen (noch) nicht beantworten.
 
Augenscheinlich nutzt das Ladegerät im Spring nur eine Phase.
16A Vorsicherung (Schuko) ergibt eine Leistungsgrenze von 3,7kW. Eine Wallbox mit 11kW (über alle 3 Phasen) ist auch nur mit 16A abgesichert. Der Springt wird da also auch auf 3,7kW begrenzt.
Eine 22kW Wallbox hängt an 32A, hier kann der Spring dann mit bis zu 4,7kW laden.

Schieflast ergibt sich also allein schon dadurch das ein Spring geladen wird. Ungünstig wird's allerdings wenn 2 an dieser einen Phase hängen.
Die Lösung dazu wurde oben schon aufgezeigt: Eine Box wird 1-2-3 angeschlossen, die andere 2-3-1. Wo der Spring konkret aufgelegt ist spielt dann eigentlich keine Rolle.

Sollte ich mit meiner Einschätzung falsch liegen und der Spring doch an 2 Phasen hängen ist das auch egal, die Schieflast was sich ergibt bekommt man nie 100% aufgedröselt...


mfg JAU
 
--- Achtung - trockene Theorie ----
Meine Gedanken gingen wohl etwas zu weit und entsprechen nicht der üblichen Praxis... ;)

Schieflast stresst ja im wesentlichen den Netzbetreiber, wenn im gesamten Verteilernetz der Verbrauch asymmetrisch über die Phasen erfolgt.
Da war mein Gedanke: um das Verteilernetz zu "schonen", sollte auch jeder Hausanschluss die Last möglichst symmetrisch verteilen. Durch die Unterverteilungen ist das ja auch größtenteils abgedeckt.

Was ich dabei nicht verstand ist: warum muss die Stromentnahme der beiden 22kW-Wallboxen von @Intrepid auf einer Phase auf 20A (4,6kW) begrenzt werden, wenn die Last auf den anderen Phasen unbekannt ist?

Das meinte ich mit der Frage zu "dynamische Regelung":
Also beispielsweise Wallbox 1 lädt einpasig auf L1, Wallbox 2 einphasig auf L2.
Wenn die Wallbox 1 an ein Auto angeschlossen wird, prüft sie die aktuelle Last auf den drei Phasen des Hausanschlusses.
Ist bereits ein Fahrzeug an Wallbox 2 angeschlossen, liegen die Lasten beispielsweise bei L1=2A, L2=22A, L3=8A.

Dann dürfte die Wallbox1 auf L1 eigentlich mit 26A (6kW) statt 20A (4,6kW) laden, ohne eine Schieflast am Hausanschluss zu verursachen und die Ladeleistung von Wallbox2 würde in dem Moment ebenfalls etwas hochziehen.

Aber der Benefit ist relativ gering und der Regelungsaufwand wahrscheinlich zu hoch.
Deswegen werden die Verbraucher einfach möglichst gleichmäßig auf die Phasen verteilt und bei 4,6kW gedeckelt.
 
Dacianer.de - die Dacia-Community

Statistik des Forums

Themen
41.068
Beiträge
1.017.013
Mitglieder
70.649
Neuestes Mitglied
heibehr
Zurück