Fahrzeugbreite [in Bezug auf BAB-Baustellen]

du bist doch der beste beweis das es so ist..................
 
das stimmt so sicher nicht - im Gegenteil. Seit das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz für Fahrer im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr entsprechende Grundqualifikationen und Weiterbildungen alle 5 Jahre vorschreibt, hat sich das schon geändert. Wenn ich mich recht erinnere, muss §95 (so nennt sich das Gesetz) seit September 2014 im Führerschein eingetragen sein, gültig ist das Gesetz bereits seit 2006.
Nur zur Info für alle, die das nicht kennen und mit Lkw bzw. Bus nix am Hut haben.
Gewerbliche Berufskraftfahrer wie ich müssen alle 5 Jahre eine Weiterbildung in Form von 5 Modulen a 7 Stunden abhalten. Zu jedem Modul gibt es ein Zertifikat.
Beim Erwerb zum Führerschein als Busfahrer musste ich sogar noch bei der Handwerkskammer eine Prüfung ablegen, nennt sich beschleunigte Grundqualifkation Umsteiger. Dies war nur möglich, weil ich als Lkw Fahrer bereits die für Klasse C, CE, C1, C1E notwendigen Module erworben hatte und nun noch die gleichen Module für D, DE, D1, D1E erwerben wollte.
Danach wird der Führerschein um weitere 5 Jahre verlängert. Dieses Spiel wiederholt sich also ständig, somit muss man als Berufsfahrer immer wieder neue Qualifikationen ablegen.
Ohne eine Erneuerung alle 5 Jahre erlischt die Fahrerlaubnis der entsprechenden Klassen mit Ablaufdatum
- Erfahrene langjährige Kraftfahrer wie ich, müssen nur alle 5 Jahre die 5 Module a 7 Stunden machen. (Bus: Führerschein erteilt vor 10. Sep 2008, Lkw:Führerschein erteilt vor 10. Sep 2009)
- Anfänger entweder die Grundqualifikation, eine theoretische Prüfung von 240 Min, Fahrprüfung 120 Min, praktische Prüfung 30 Min und prüfung kritische Situationen 60 Min = Gesamt 450 Min Prüfung
- oder die beschleunigte Grundqualifikation, 140 Pflichtstunden Unterricht (10 davon Fahrstunden) und 90 Min theoretische Prüfung = 8400 Min Unterricht + 90 Min Prüfung
Hier noch eine Auflistung der einzelnen Module:

Personenverkehr:
  • Modul 1: Kinematische Kette, Energie & Umwelt
  • Modul 2: Sicherheit der Fahrgäste
  • Modul 3: Sozialvorschriften
  • Modul 4: Pannen, Unfälle, Notfälle und Kriminalität,Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
  • Modul 5:Unternehmensbild & Marktordnung im Personenverkehr Gesundheit & Fitness
Güterverkehr:
  • Modul 1: Kinematische Kette, Energie & Umwelt
  • Modul 2: Ladungssicherung
  • Modul 3: Sozialvorschriften
  • Modul 4: Pannen, Unfälle, Notfälle und Kriminalität, Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
    Modul 5:Unternehmensbild & Marktordnung im Güterkraftverkehr
    Gesundheit & Fitness
@Murphy wie du siehst, müssen Kraftfahrer wie wohl nur ganz wenige andere Berufsgruppen regelmäßig Weiterbildung betreiben. Allein die Module schlagen zwischen 70 und 150€ zu Buche. Hinzu kommen die Prüfungen, Lehrmaterial, Fahrstunden etc. Dazu muss jedes Mal der Führerschein erneuert werden, dazu je ein Lichtbild. Ebenfalls muss der Kraftfahrer auch noch alle 5 Jahre eine sehr aufwendige Gesundheitsuntersuchung (Allgemein, Augen, Gehör, Reflexe, etc., ca 250€) abhalten. Auch hier wird der Führerschein ungültig, wenn der Termin verpasst wurde.
Im Falle der Gesundheitsuntersuchung ist es sogar so, dass je nach Behörde vom ersten Tag an der Führerschein der jeweiligen Klassen komplett neu gemacht werden muss. Manche geben noch wenige Tage Karenz, wenn die Unterlagen nachgereicht werden.
Ebenfalls alle 5 Jahre neu muss eine Fahrerkarte erworben werden. Diese wird für die Digitalen Tarographen gebraucht. Nochmals je nach Behörde 40 -80€
Und all das gilt für alle EU Staaten und Staaten, die außerhalb der EU die Regelungen übernommen haben

Na, immer noch der Meinung, dass immer öfter kein qualifiziertes Personal am Steuer sitzt?
Das gilt jetzt auch für alle Kraftfahrer aus dem Ausland?
 
Das gilt jetzt auch für alle Kraftfahrer aus dem Ausland?
Das BKrFQG selbst gilt natürlich nur in Deutschland, aber acuh Berufskraftfahrer anderer EU Nationen müssen eine solche Qualifikation ablegen und nachweisen, das das BKrQFG auf einer Eu Verordnung basiert. Auch muss im EU Führerschein dieser Länder genau wie bei uns §95 eingetragen sein.
National gibt es nur geringfügige Unterschiede.
Außerhalb der EU gibt es weitere Nationen, die diese Gesetze übernommen haben

Desweiteren denke ich mal, das Murphy sich auf die östl gelegenen Euopäischen Mitgliedstaaten bezogen hat.
Auch für die europ. Mitgliedsstaaten gilt diese EU Verordnung und muss dort in nationales Recht umgesetzt sein. Entsprechend müssen auch diese Fahrer die entsprechenden Qualifikationen haben und im Führerschein eingetragen sein.
Das eigentliche Problem sind mehr die laschen Kontrollen. Würden Lkw und Busse mehr und genauer kontrolliert werden, gäbe es auch weniger Probleme und vor allem Verstöße gegen die Sozialvorschriften.
Das wissen leider auch die Disponenten, die entsprechende Anweisungen geben.
Deutschland ist da übrigens keine Ausnahme. Da das BAG ja mehr mit Maut als mit Kontrollen beschäftigt ist.
Ich jedenfalls wurde seit Einführung der Maut nie wieder kontrolliert. Davor war ich mehrmals im Jahr mit in der Verlosung
 
Zuletzt bearbeitet:
Durch die E 95 Reglung wird man aber kein guter Kraftfahrer! Nein!
Und ja,...man muss es werden wollen....

Wir haben viele Kollegen in unserer Firma die ursprünglich aus osteuropäischen Ländern stammen.
Da gibt es viele "Gute" darunter...
(Leider auch viele nicht so Gute)
Unter den deutschstämmigen Fahrern ist es aber genauso...
 
Würden Lkw und Busse mehr und genauer kontrolliert werden, gäbe es auch weniger Probleme und vor allem Verstöße gegen die Sozialvorschriften.
Das wissen leider auch die Disponenten, die entsprechende Anweisungen geben

Ich meine hier auch vereinzelt den Unterschied im Fahrverhalten zu erkennen.

Während Trucker meist mit 75 bis 80kmh (Tacho) auf Bundesstraßen unterwegs sind und gegen Disponenten und die Uhr fahren, halten sich eigentlich alle großen ALDI-Laster fast schon stur an die erlaubten 60kmh.

Das scheinen dann bei ADLI festangestellte Fahrer zu sein die nicht um ihren Job fürchten müssen.
 
Das BKrFQG selbst gilt natürlich nur in Deutschland, aber acuh Berufskraftfahrer anderer EU Nationen müssen eine solche Qualifikation ablegen und nachweisen, das das BKrQFG auf einer Eu Verordnung basiert. Auch muss im EU Führerschein dieser Länder genau wie bei uns §95 eingetragen sein.
National gibt es nur geringfügige Unterschiede.
Außerhalb der EU gibt es weitere Nationen, die diese Gesetze übernommen haben


Auch für die europ. Mitgliedsstaaten gilt diese EU Verordnung und muss dort in nationales Recht umgesetzt sein. Entsprechend müssen auch diese Fahrer die entsprechenden Qualifikationen haben und im Führerschein eingetragen sein.
Das eigentliche Problem sind mehr die laschen Kontrollen. Würden Lkw und Busse mehr und genauer kontrolliert werden, gäbe es auch weniger Probleme und vor allem Verstöße gegen die Sozialvorschriften.
Das wissen leider auch die Disponenten, die entsprechende Anweisungen geben.
Deutschland ist da übrigens keine Ausnahme. Da das BAG ja mehr mit Maut als mit Kontrollen beschäftigt ist.
Ich jedenfalls wurde seit Einführung der Maut nie wieder kontrolliert. Davor war ich mehrmals im Jahr mit in der Verlosung
Du weißt jetzt schon, dass es in der Regel nur die Deutschen sind, die EU Verordnungen annähernd buchstabengetreu umsetzen?

Die osteuropäischen Länder halten sich da sicher nicht dran.
Den Beweis an sich erhält man, wenn nan sieht mit welchem Schrott diese Leute TEILWEISE unterwegs sind.
 
Durch die E 95 Reglung wird man aber kein guter Kraftfahrer! Nein!
Und ja,...man muss es werden wollen....

Wir haben viele Kollegen in unserer Firma die ursprünglich aus osteuropäischen Ländern stammen.
Da gibt es viele "Gute" darunter...
(Leider auch viele nicht so Gute)

Unter den deutschstämmigen Fahrern ist es aber genauso...
Das liest sich schon ganz anders, als der Beitrag, auf den sich meine Anmerkung bezog
Und ja, auch auf LKW´s sitzt leider immer öfter KEIN qualifiziertes Fachpersonal!
Das nicht alle Fahrer gewillt sind ist mir auch klar, trotzdem bin ich mir sicher, dass durch den Zwang der 95er Regelung nicht öfter sondern seltener als früher unqualifiziertes Personal sitzt.

Das scheinen dann bei ADLI festangestellte Fahrer zu sein die nicht um ihren Job fürchten müssen
Es ist allgemein bekannt, dass ALDI-Fahrer sich an die Geschwindigkeiten halten müssen.
Aber nicht, weil ALDI hier mit gutem Beispiel voran geht, hier geht es ganz einfach ums Geld.
Man hat sich nämlich die Mehrkosten beim Kraftstoff ausrechnen lassen, und seither fahren die vorbildlich.
Dies jedenfalls laut Auskunft von Mercedes Benz, Wörth, die die ALDI Manager entsprechend über die Kosten aufgeklärt hatten
 
So wie ich das sehe hat Duster 13 hiermit seine Bestätigung
Oh je,
allllllsooo dann noch mal gaaaaanz langsam und ausführlich.
Laut §240StGB müssen für den Straftatbestand der Nötigung 2 Tatbestände erfüllt sein: Sperrung der linken Spur und deutlich zu langsames Fahren (<50) in dem hier zur Diskussion stehenden Fall. Von zu langsamen Fahren hat theduke aber nichts geschrieben.
Nun endlich verstanden??? Keine Notwendigkeit der Nötigung.
 
....und deutlich zu langsames Fahren (<50) in dem hier zur Diskussion stehenden Fall...

<50 ist nicht ganz korrekt da es situationsabhängig ist. Auch wenn ein Schild darauf hinweist das die Spur 2m breit ist, so kann sie durchaus breiter sein. Auch kann das Fahrzeug "schmal" sein (z.Bsp. VW Up). Dadurch ist dann "mehr" Platz zwischen LkW und PkW. Es könnte theoretisch schneller passieren.
Anders bei einem Fahrzeug mit annähernd 2m breite. Je breiter desdo langsamer bis kein Überholen, denn sonst wird das dann zum Glücksspiel....
 
Oh je,
allllllsooo dann noch mal gaaaaanz langsam und ausführlich.
Laut §240StGB müssen für den Straftatbestand der Nötigung 2 Tatbestände erfüllt sein: Sperrung der linken Spur und deutlich zu langsames Fahren (<50) in dem hier zur Diskussion stehenden Fall. Von zu langsamen Fahren hat theduke aber nichts geschrieben.
Nun endlich verstanden??? Keine Notwendigkeit der Nötigung.

Eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr ist in der Regel dann gerechtfertigt, wenn eine schikanöse Behinderung, ein absichtliches Langsamfahren gemeinsam mit einem plötzlichen Ausscheren oder ein beharrliches Linksfahren bei freier rechter Straße vorliegt.

...in der Regel haben Wickinger rote Bärte.
Jajajajajaja verstanden Andalo.
 
Hoffentlich gibt es auch ein "Modul", welches allen LKW-Fahrern so etwas elemtares wie den Mindestabstand ins Gedächtnis zurückbringt.
Bei meiner letzten Autobahnfahrt mit kilometerlangen 80-er und 60-er Baustellen-Begrenzungen fuhr ich auch rechts (weil die Strecke zwischendurch ziemlich frei war).
Ein LKW (mit deutschem Kennzeichen) fuhr auf Minimum 6 km so dicht auf (weil ich Tacho 85 bzw. 65) fuhr, daß ich sein Kennzeichen im Innenspiegel nicht mehr erkennen konnte.
Ich schätze es waren 1,5 bis max. 3 m.
Das ist echt eklig.

Er fühlte sich offensichtlich "aufgehalten".
Ich hätte nur aprupt vom Gas gehen brauchen, und er hätte mit " angestupst".

"Anzeigen" bringt da auch nichts, ohne Beweis-Video - und wenn man eines hätte ,wäre es irrelevant aus "rechtlichen Gründen":rolleyes:.
Damit kein Mißverständnis aufkommt: ich achte diesen (inzwischen) mies bezahlten Beruf sehr, aber solchen besonderen Exemplaren gehört die "Lizenz" enzogen - meine Meinung.
 
@Nico2501, und wo ist dabei die Baustelle... (ich mal konsterniert mal frag...)

Wie wo was???
Das ist der Beitrag auf den sich Andalo bezieht


...Ein LKW (mit deutschem Kennzeichen) fuhr auf Minimum 6 km so dicht auf (weil ich Tacho 85 bzw. 65) fuhr, daß ich sein Kennzeichen im Innenspiegel nicht mehr erkennen konnte.
Ich schätze es waren 1,5 bis max. 3 m.
Das ist echt eklig.

.
Und du schämst dich nicht so langsam zu fahren:D;).

Ich Versteck mich:lol:

So nah dran war er bestimmt nicht.fühlt sich nur so an sonst könnte er dich vom führerhaus bestimmt gar nicht mehr sehen.
Mir hat mal ein LKW Fahrer die Vorfahrt genommen.ist mir in die Seite gefahren und hat mich 200 Meter die Straße entlang geschoben. Die Aussage des Fahrers war hinterher er hätte weder etwas gemerkt( was ich ihm nicht abnehme) noch mich sehen können vom Führerhaus.
Mir waren natürlich alle Reifen geplatzt und die Beifahrerseite kam mir irgendwie immer näher
 
Zuletzt bearbeitet:
Oh je,
allllllsooo dann noch mal gaaaaanz langsam und ausführlich.
Laut §240StGB müssen für den Straftatbestand der Nötigung 2 Tatbestände erfüllt sein: Sperrung der linken Spur und deutlich zu langsames Fahren (<50) in dem hier zur Diskussion stehenden Fall. Von zu langsamen Fahren hat theduke aber nichts geschrieben.
Nun endlich verstanden??? Keine Notwendigkeit der Nötigung.
Wir können das hier natürlich völlig zereden.
Wie gesagt, die Geschwindigkeit ist rechtsgültig nur durch Messung zu Beweisen.
In dem Moment, in dem der LKW bei erlaubten 80auf zwei Fahrspuren nur 60 Fährt und die Vorbeifahrt eines Messfahrzeuges der AB Polizei behindert....
Wie geht das wohl aus?

Nur weil es nicht beweisbar ist wird es nicht richtiger.
 
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