Wohlfühlgeschwindigkeit Autobahn

In unserer Grande Nation ( also Frankreich ) gilt 90 auf den Landstrassen,
im Ergebnis haben wir weniger Unfälle, mehr Ruhe und entspannteres Ankommen.

Und Traktoren haben wir natürlich auch ^^

Jedem das seinige,

aber wo ich kann bleibe ich auf unseren Strassen und fahre so spät wie möglich
über die Grenze nach Deutschland, alleinig wegen des angenehmeren Verkehrs.

Ach ja so nebenbei: bei uns wird von hinten geblitzt und der Halter haftet!
Auch wenn er aus dem Ausland kommt, das Geld wird geholt.
In Tschechien soll auch Tempo 90 sein auf Landstraßen. Ich hab mich dran gehalten weil man ja kein Stress mit ausländischen Behörden haben will. Ich kam mir vor wie ein Depp und der Bremsschuh der Nation. Ich wurde ständig überholt, niemand fährt dort 90.
 
An Tempolimits halten ist ja gut und schön, aber diese maximal erlaubte Geschwindigkeit heißt eben nicht, dass man immer so schnell fahren darf! Es gibt da noch einen Passus im deutschen Verkehrsrecht und der heißt "angepasste Geschwindigkeit"! Also, dass man je nach Straßenzustand, Verkehrslage und eventuellen Sichtbehinderungen nur so schnell fährt, dass man jederzeit schnell und sicher zum Stehen kommt. Der Punkt "nicht angepasste Geschwindigkeit" ist übrigens eine Ordnungswidrigkeit und wer meint ein High-Score-Jäger ist in Flensburg gern gesehen, der ist seinen Lappen ziemlich schnell los.
Ach ja, es wird auch vergessen, dass bei einem Unfall auf der Autobahn, der bei einer Überschreitung der Richtgeschwindigkeit passiert man automatisch anteilig haftet, auch wenn man selbst gar nicht schuld war. Das OLG Koblenz hat folgendes verkündet:
Die Richter sahen eine erhebliche Mitschuld des Beklagten. Der Unfall sei nämlich für ihn kein unabwendbares Ereignis im Sinne von § 17 Abs. 3 StVG gewesen. Ein Fahrer, der mit Erfolg die Unabwendbarkeit eines Unfalls geltend machen will, muss sich wie ein Idealfahrer verhalten.
Ein Ideal-Fahrer fahre aber nicht schneller als Richtgeschwindigkeit. Etwas anderes gelte allenfalls dann, wenn er nachweisen könne, dass der Unfall auch bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h nicht zu vermeiden gewesen wäre. (OLG Koblenz, Urteil v. 14.10.2013, 12 U 313/13)
Ein ähnliches Urteil gab es aber schon in den 1990er Jahren und auch nochmal 2011 vom OLG Nürnberg. Die Begründung ist einfach die, dass bei höherer Geschwindigkeit ein höheres Gefahrenpotenzial vorliegt und man auch immer die Fehler anderer Verkehrsteilnehmer mit berücksichtigen muss.
Und wegen (zu) langsamen Fahrens. Eigentlich gilt ja, dass man ohne triftigen Grund nicht so langsam fahren darf, dass der Verkehrsfluss behindert wird (§32, Abs. 2, StVO), aber das ist schwammig formuliert, denn dann muss im Zweifel ein Gericht darüber entscheiden, eben auch, weil es ja noch den Punkt "angepasste Geschwindigkeit" gibt. Wer aber meint, er nimmt sich auf einer dreispurigen Autobahn einfach die mittlere Spur und bleibt das mit seiner gewählten Geschwindigkeit, macht es auch falsch, denn es gibt ja noch das Rechtsfahrgebot. So kann das "Mittelspurschleichen" so als Nötigung aufgefasst werden.(§1, Abs. 1f, StVO). (Quelle hier und hier)Ist also alles ziemlich schwierig.
Zu Traktorfahrern. Wenn jemand mit diesem Gerät auf einer Straße fährt und den Verkehr behindert, so muss er sogar bei sich bietender Gelegenheit, den Verkehr hinter sich vorbei lassen, ansonsten macht er sich sogar der Nötigung strafbar. Nur, es hält sich fast keiner daran. Darin unterscheiden sie sich aber auch nicht von den übrigen Verkehrsteilnehmern. Allerdings ist es auch so, dass von Seiten der "normalen" Fahrer oft gerade zur Erntezeit auch kein Entgegenkommen gezeigt wird. Der "Kampf auf und um die Straße" geht also immer weiter.

...ausser er würde ihn anschieben
Oh, dieses Gefühl hat man auf deutschen Straßen öfters. Wenn man seinen Hintermann (auch -Frau, die schenken sich da mittlerweile nichts mehr zu Männern) schon im Kofferraum hat, dann provoziert das geradezu Unfälle.
 
In Tschechien soll auch Tempo 90 sein auf Landstraßen. Ich hab mich dran gehalten weil man ja kein Stress mit ausländischen Behörden haben will. Ich kam mir vor wie ein Depp und der Bremsschuh der Nation. Ich wurde ständig überholt, niemand fährt dort 90.

Und in D bist "Du" der bremsschuh mit deinen mikrigen 105km/h auf der Landstraße, alle anderen wollen 106km/h.....
So verschieden sind die Welten..., aber geblitzt wird nur von vorne..!!!
 
Es geht nicht um Sinn oder Unsinn oder um Zeitersparniss oder nicht sondern darum, wer wem seinen Lebenstil resp. Fahrstil aufzwingt und wer wen behindert (selbst wenn dies nur eine subjektive Empfindung sein sollte).

Ich lass mir keinen "schnellen" Fahrstil aufzwingen. Was nun???
 
Nicht angepasste Geschwindigkeit bedeutet aber auch, daß man zu langsam sein kann.

Muß dir leider widersprechen - stimmt nicht - auf "Blitzeis" kann auch Geschwindigkeit Null (stehend) eine unangepaste Geschwindigkeit sein...

Allein der Begriff: "..unangepaste Geschwindigkeit.." ist schwamig und unkonkret. Somit ein gefundenes Fressen für "windige" Anwälte ("des Grauens") wenn sie dir einen reinwürgen wollen... :teacher:
 
Wenn man grundlos auf der Autobahn mit Tempo 70 fährt, dann ist das nicht angepasste Geschwindigkeit.
Die Betonung liegt hier auf grundlos.
 
Du dürftest auf Autobahnen sogar langsamer als 60 km/h fahren! Die StVO schreibt lediglich vor, dass Autobahnen nur von Kraftfahrzeugen benutzt werden dürfen, "wenn deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h und mehr beträgt";)
 
Ich fahre auf meinen Heimatreisen meistens 150 km/h, es sei denn ich will mich mit den Mitfahrern unterhalten und habe genug Zeit im Gepäck dann fahre ich 130 km/h..im Lodgy ist es bei 150 km/h etwas zu laut für eine entspannte Konversation. Auf dem Arbeitsweg fahre ich immer 100 km/h..ergibt einen sehr guten Verbrauch. Was ich mir in Zukunft für die Autobahn wünsche: - Höchstgeschwindigkeit PKW 150 km/h
- Höchstgeschwindigkeit LKW 90 km/h mit generellem Überholverbot auf allen Autobahnen.
 
Was bin ich froh das ich nicht in eurer Gegend Autofahren muß. Hier fahren sogar die 160 jährigen, Er 85, Sie 75 Jahre mit ihren schicken 80er Jahre Benz nicht unter 120 Km/h auf der Autobahn. Gibt es bei Euch auch ganz Normale Autofahrer? Wenn man euch so liest kommen mir Zweifel...
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Du dürftest auf Autobahnen sogar langsamer als 60 km/h fahren! Die StVO schreibt lediglich vor, dass Autobahnen nur von Kraftfahrzeugen benutzt werden dürfen, "wenn deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h und mehr beträgt";)
Alzheimer, oder ist dir der Paragraph 1 StVO unbekannt?
 
Du dürftest auf Autobahnen sogar langsamer als 60 km/h fahren! Die StVO schreibt lediglich vor, dass Autobahnen nur von Kraftfahrzeugen benutzt werden dürfen, "wenn deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h und mehr beträgt";)
Yeah, mit der Simson ab auf die Autobahn.
Da muss man aber mutig sein, oder Lebensmüde
 
- Höchstgeschwindigkeit LKW 90 km/h mit generellem Überholverbot auf allen Autobahnen.

Eine Verflüssigung des Verkehres ließe sich nach Amerikanischen Vorbild erzielen.
Je nach Bundesstaat dürfen Trucks dort zwischen 105 und 128kmh fahren.
Was spräche also z.B. gegen 110kmh für LKWs in Deutschland?

Lieferwege würde schneller und die rechte Fahrspur würde auf BABs auch von mehr PKWs genutzt, weil sich nicht ständig die 90kmh-Trucks auf der rechten Spur überholen müssen.

Empfinde ich als sinnvoller als immer nur die LKWs zu gängeln, die eine wichtige Lebensader unserer Wirtschaft sind.

Und mit lässigen 110kmh zwischen den Trucks auf der Spur kämen sicherlich mehr PKWs zurecht, als mit jetzt 90kmh, wodurch man zwangsläufig zum überholen animiert wird.
 
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