Fahrzeugbreite [in Bezug auf BAB-Baustellen]

Aber ein wenig Aufklärungsarbeit und Änderung bisheriger Standards täte dennoch not.

Wir wissen es, aber hunderttausende wissen es eben nicht!
Für die ist immer noch maßgebend, was in ihrem Kfz-Schein steht.

Wem würde denn ein Zacken aus der Krone fallen wenn er veranlaßt, daß genau aus diesem Grund, künftig die Fahrzeugbreite incl. Außenspiegeln im Kfz.-Schein steht?

Aber nein, es ist einfacher auf breit angelege Informationskampagnen zu verzichten, klammheimlich im Hintergrund eine Neuregelung ins Leben zu rufen, um dann die Autofahrer ins offene Messer laufen zu lassen.

Selbst ein ein mobiles Schild vor 2-spurigen Autobahnbaustellen würde genügen wenn da z.B. drauf steht:

Achtung Autofahrer:
Ihre Fahrzeugbreite PLUS Ihre Außenspiegel überschreiten meist schon die 2m-Grenze.
Fahren sie rechts!

Für jeden anderen jahrelangen Plakatismus auf BABs ist ja auch Geld da!
Abstand ½ Tacho ......... nur 5% der Kosten dieses Schildes in die 2m-Warnung vor Baustellen gesteckt und es würde wesentlich schneller publik.
 
Sicher kann da auch ein wenig Aufklärung betrieben werden. Die Breite (mit Spiegel) kann meinetwegen auch in den Fahrzeugschein aufgenommen werden. Die Vermaßung ist aber in den Prospekten mitangegeben (gehe davon aus auch in der Oberklasse). Ich schaue mir die technischen Daten schon an, weil jeder wissen sollte, wie breit, lang und hoch das Auto ist, wieviel Zuladung, Zuggewicht etc. erlaubt sind.

Und jeder sollte eigentlich die entsprechenden Verkehrszeichen kennen.
 
Jetzt mal Hand aufs Herz Leute,

ich könnte wetten nicht mal 10% wüssten ohne diesen Thread überhaupt welche Breite deren KfZ laut Schein (mit oder ohne Spiegel) aufweist.

Ich definitiv nicht!!!

Fast jeder fährt doch nach seinem Eindruck über die Abmessungen seines Fahrzeugs subjektiv (also aus "echter Erfahrung") oder nicht?

Hab noch nie ernsthaft darüber nachgedacht wenn ich ein Verkehrsschild mit >1,995m< (Ok, lassen wirs auch 2m sein) gesehen habe :D

Bin mit meinem neuen Laura-Babe (ca. 800km) definitiv defensiver (schöne Wortkombo), da noch wesentlich unsicherer was die "Enden" des Fahrzeugs betrifft.

meine Meinung halt

Gruß Markus
 
schließe mich der meinung an das man wissen sollte wie breit,hoch und lang das fahrzeug ist ebenso sollte man verkehrszeichen kennen. was das überholen in baustellen betrifft ist es mir oft schleierhaft wieso dort überhaupt überholt wird denn bei einer begrenzung auf 60 oder 80 sollte es kaum möglich sein einen lkw zu überholen ohne das man zu schnell unterwegs ist.
was die gesamtbreite des fahrzeugs angeht laut papiere ist es schwierig diese einzutragen es sei denn (z.b. bei wechsel auf andere spiegel) die entweder breiter oder schmaler sind eine abnahme und änderung dann eintragen zu lassen auf den aktuellen stand.
Gruß Günter
 
das man wissen sollte wie breit,hoch und lang das fahrzeug ist


Wenn man sich einmal an der richtigen Stelle informiert (Preis und Ausstattungsliste vom Logan - 1993 mm breit mit Spiegel ) :readit: merkt man sich das doch fürs Leben. :hammer:
Ein LKW-Fahrer kann doch auch nicht vor jeder Brücke nachschauen ob er da durchpasst oder nicht. :think:
 
....Die Breite (mit Spiegel) kann meinetwegen auch in den Fahrzeugschein aufgenommen werden. Die Vermaßung ist aber in den Prospekten mitangegeben (gehe davon aus auch in der Oberklasse). Ich schaue mir die technischen Daten schon an, weil jeder wissen sollte, wie breit, lang und hoch das Auto ist, wieviel Zuladung, Zuggewicht etc. erlaubt sind.

Und jeder sollte eigentlich die entsprechenden Verkehrszeichen kennen.

Die Breite mit Spiegeln kann nicht, die muß eigentlich dort angegeben werden. Es ist doch ein schlechter Witz, wenn in dem einzigen amtlichen Dokument nicht die maßgebliche Breite aufgeführt wird!!

Das Geschreibsel in den Prospekten interessiert mich nicht, und ist auch nicht rechtsverbindlich. Bin ich etwa verpflichtet, den MCV Prospekt aufzubewahren?

Die Verkehzzeichen muss natürlich jeder kennen, und wenn schon im Fahrzeugbrief (auch ohne Spiegel) schon über 2 m eingetragen sind, dann habe ich eben rechts zu bleiben.
Aber den Fahrern einen Strick daraus zu drehen, wenn sie die Angabe im Fahrzeugschein zum Maßstab nehmen ist einfach nur dreist.

Ist die Angabe zur zulässigen Anhängelast oder des Gesamtgewichts auch nur ein technischer Vorschlag?
Ich glaube kaum, dass ich mit 1t mehr Anhängelast durch eine Polizeikontrolle komme, mit der Begründung "Im Prospekt stand aber 2t Anhängelast..." (selbst wenn es tatsächlich so dringestanden hätte)
 
Warum ist Überholen in Baustellen überhaupt erlaubt?

Mein Tipp, generelles Überholverbot in Baustellen, soll heißen, Autos fahren versetzt und gleichzeitig mehr Radarkontrollen in Baustellen.;)

Fahre seit Jahren regelmäßig Deutschland`s wohl längste und schlimmste Baustelle BAB Bremen-Hamburg auf der zig Schilder vor Radarmessung warnen aber nie geblitzt wird.Da es jeder weiß, wird auch geheizt wie blöd:angry:

Also mehr Radarkontrollen an solchen Stellen.

Und trotzdem wird es noch genug Idioten geben die der Staat zur Kasse bitten kann:D - aber auch weniger Unfälle!:)

Ach ja, und Tempo 130 auf deutschen Autobahnen ist auch längst überfällig:D

Grüße
original-habo
 
Ich vermute mal, in 12 Monaten wird beschlossen das AB-Baustellen ab 2014 oder 2015 breitere linke Streifen haben werden. Dann können die Politiker und die Machthabenden wieder links fahren. Dann können die auch wieder berichten, dass Politiker durchaus auch links denken. LG Tobi
 
Ja, Du bist verpflichtet, das Gesamtgewicht Deines Fahrzeuges nachwiegen zu lassen. :D

Da hast du mich, glaube ich, falsch verstanden. Ich meinte, ob die Angabe des zul. Gesamtgewichts verbindlich ist (steht ja im Fahrzeugschein).

Das ich evtl. mit dem vollbeladenen Urlaubswagen oder Anhänger auf die Waage muss, um nachzuweisen dass ich nicht mehr als die erlaubten kg an Bord habe, ist ja ein anderes Ding. Und evtl. muss man sich als Fahrer eben durch Wiegen vergewissern, dass man im grünen Bereich geblieben ist.
Was in der Hinsicht Erlaubt ist steht im Fahrzeugschein, zumindest ist das bislang meine Vorstellung gewesen.
 
Das Geschreibsel in den Prospekten interessiert mich nicht, und ist auch nicht rechtsverbindlich. Bin ich etwa verpflichtet, den MCV Prospekt aufzubewahren?

Das Geschreibsel in den Prospekten ist in einem gewissen Rahmen schon rechtsverbindlich, da es zugesicherte Eigenschaften sind, die das Fahrzeug hat. Allerdings gelten hier gewisse Toleranzen, z.B. beim Spritverbrauch.
 
Das Geschreibsel in den Prospekten ist in einem gewissen Rahmen schon rechtsverbindlich, da es zugesicherte Eigenschaften sind, die das Fahrzeug hat. Allerdings gelten hier gewisse Toleranzen, z.B. beim Spritverbrauch.

Ach was?
Es gibt einen Unterschied, ob technische Eigenschaften zugesichert werden - da kann ich mich auf den Prospekt berufen, oder ob reale technische Eigenschaften vom Halter zu wissen sind, weil sie so im Prospekt stehen.

Ich weiß auch, das die Aussage im Prospekt einen gewissen verbindlichen Charme entwickelt, aber auf der anderen Seite bin ich als Konsument durchaus berechtigt ein Auto zu kaufen, ohne auch nur einen Blick in einen bescheuerten Prospekt geworfen zu haben!

Was mich stört ist die Aussage, das ich als Halter Bescheid wissen muss, das mein Auto breiter als 2m ist (weil es so im Prospekt steht), im Fahrzeugschein aber nur die Nettobreite ohne Spiegel eingetragen ist.

Alles andere war nicht mein Thema und tut auch nichts zur Sache. Ich muss keinen Prospekt lesen oder kennen. Wer mir einen entsprechenden Paragraphen nennt, der das Gegenteil behauptet, da laß ich mich gerne belehren. Bis dahin würde ich einen Bußgeldbescheid in solch einer Situation wie im Eingangsthreat dargestellt durchaus anfechten...
 
Ich weiß auch, das die Aussage im Prospekt einen gewissen verbindlichen Charme entwickelt, aber auf der anderen Seite bin ich als Konsument durchaus berechtigt ein Auto zu kaufen, ohne auch nur einen Blick in einen bescheuerten Prospekt geworfen zu haben!

Was mich stört ist die Aussage, das ich als Halter Bescheid wissen muss, das mein Auto breiter als 2m ist (weil es so im Prospekt steht), im Fahrzeugschein aber nur die Nettobreite ohne Spiegel eingetragen ist.

Du musst mit Sicherheit kein Prospekt lesen. Aber der fahrer muss wissen, wie breit oder auch hoch das Auto ist. Wie er sich dies Wissen aneignest, ob Prospekt, Augenmaß oder per Zollstock, ist wohl jedem selbst überlassen.

Und Anbauteile werden bei den Maßen in den Papieren nun mal nicht berücksichtigt.

Als letzte Alternative wird dir dann halt die Bußgeldstelle mitteilen, dass das Auto über 2 Meter Breite hat. Danach kannst nicht mehr sagen, du wusstest es nicht
 
Wobei das ganze aber auch in einem „Widerspruch in sich" ausartet.

Es gibt die Vorschrift, daß Anbauteile nicht über die Fahrzeugkontur hinausragen dürfen.
Denn sonst muß beim TÜV die neue Fahrzeugbreite ermittelt - und als neue Fahrzeugbreite im Brief eingetragen werden.

Gleiches gilt auch für die Fahrzeughöhe (z.B. nachträglicher Dachspoiler).

Als Fahrzeugkontur wird aber die Karosserie an ihrer breitesten Stelle genommen und im Regelfall sind das die Radläufe, deren lichtes Maß zueinander die im Brief eingetragene Breite definiert.

Somit befinden sich die Außenspiegel offensichtlich im Niemandsland, denn die Zulassung und der TÜV ignorieren sie, aber im Baustellenbereich sind sie plötzlich relevant.

Würde eine Verkehrskontrolle mit der gleichen Meßlatte durchgeführt werden, müßte jeder Autofahrer eine Mängelanzeige bekommen, weil die eingetragene Fahrzeugbreite nicht mit der tatsächlichen übereinstimmt.

Ich weiß, das ist Kümmelspalterei, aber hier sind 2 verschiedene Behördenapparate, von denen jeder seinen eigenen Maßstab verwendet, anstelle sich gegenseitig auf einen Standard zu einigen.
 
das bei der Fahrzeugbreite die Spiegel exklusive sind, hat mich schon immer gewundert. Einer 2 Meter breiten Hauseinfahrt ist es egal, wie breit lediglich die Karosserie ist. Fährst du mit Schmackes durch, ist alles über 2 Meter platt....

Aber beim Leergewicht eines PKW. Voller Tank, volle Betriebsstoffe, ok. Aber der Fahrer wird ja mit 75 KG automatischmit reingerechnet :huh:

Zum Thema zurück: Mittlerweile dürften die meisten PKW fahrer auf dieses Thema durch die Medien aufmerksam geworden sein.
Zumal: Wenn ich mir unssicher bin, kann man ja rechts bleiben?

Aber es gibt Leute, die interessieren sich überhaupt nicht für Ihren fahrbaren untersatz. Wenn ich meine
u075.gif
nach Ihrem Auto frage: "Es ist silberner Fiat und es kommt Diesel rein" Und eine Ex-Kollegin nach der Motorleistung ihres neuen Autos gefragt: wusste sie nicht.......

da wird mir immer klar, warum man(n) sich vorsichtig im öffentichem Straßenverkehr bewegen sollte...:D :D :D
 
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